Dies ist ein Beitrag zum Thema Wäsche/Taschengeld/Flüchtling im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
Habe heute telefonisch einen neuen Fall bekommen. Der 20 Jahre junger Mann ist ein Flüchtling, bei dem nichts ...
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06.12.2018, 18:05 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.05.2015
Beiträge: 107
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Wäsche/Taschengeld/Flüchtling
Hallo zusammen,
Habe heute telefonisch einen neuen Fall bekommen. Der 20 Jahre junger Mann ist ein Flüchtling, bei dem nichts geklärt ist. Derzeit ist er in einer psychiatrischen Einrichtung für 6 Wochen geschlossen untergebracht. Zuvor befand er sich in einer Flüchtigsunterkunft. Schön und gut. Allerdings gibt es keinen Ausweis und auch keine Duldungsbescheinigung. Da diese nicht vorliegen, zahlt der Kreis kein Taschengeld aus. Mein Klient ist ein Raucher und hat keine Zigaretten und auch nicht das nötige Kleingeld, um sich welche zu verschaffen. Aufgrund seines Suchtverhaltens randaliere er auch. Als ich das alles von der zuständigen Sachbearbeiterin von Abt. Zuwanderung und Integration erfuhr, sagte sie zu mir, naja, jetzt sind sie ja da und können alles klären. Damit das Regierungspräsidium die Duldung aussprechen kann, muss ein Ärztliches Attest vorgelegt werden, was ich morgen früh in die Wege leiten möchte. Heute war es dafür bereits zu spät. Aber auch dann müsse Regierungspräsidium dies bearbeiten und und an die zuständige Ausländerbehörde weiterleiten und sie stellen dann den Ausweis bzw. die Bescheinigung aus. Ob das morgen Vormittag alles geklärt werden kann, weiß ich nicht. Die Psychiatrische Einrichtung hätte schon gesagt, die Betreuerin solle Geld vorlegen oder die Sozialarbeiterin. Sie hätten natürlich abgelehnt. Aber der junge Mann tut mir schon wirklich leid. Ich als ehemalige Raucherin kann verstehen, wie schwierig es sein muss. Meine Frage, darf ich ihm Zigaretten besorgen, bzw. Geld vorlegen? Außerdem müsse Wäsche gebracht, schmutzige Wäsche gewaschen und zurück gebracht werden. Keine Familie und keine Freunde Vorhaben. Auch ist er nicht vermögend. Kann das über ambulante Pflegedienst laufen? Wenn der Arzt dieses bescheinigen würde? Dieser Fall ist mein erster mit Flüchtlingen. |
06.12.2018, 18:20 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Na Herzlichen Glückwunsch
Natürlich darfst du Zigaretten "vorlegen" . Gehe aber davon aus, dass das eine Spende sein wird. Ich habe auf diese Art mit viel Mitleid ungefähr schon 400 Euro "gespendet" . Und daraus gelernt. Ich mach sowas höchstens noch im akuten Notlagen und auch nur wenn ein Eiwi besteht und ich weiß, dass zurück holen kein Problem sein wird. Bezüglich Kleidung: das kommt immer mal wieder vor. Keine Kleidung, keine Angehörigen, wer wäscht ? Ich nicht. Einem Dienst für Mittellose gibt es nicht. Und ich kann dir aus Erfahrung sagen: bisher lief noch keiner meiner Leute nackt rum . Jedes Krankenhaus hat normalerweise eine Waschmaschine für solche Notlagen. Machen die natürlich nicht gern und wird erstmal geleugnet. Bis dato half immer mein "Angebot" an die jeweilige jammernde Schwester, dass ich natürlich nichts dagegen habe, wenn sie die Wäsche mit nach Hause nimmt und in ihrer privaten Maschine wäscht. Auf die Antwort "kann ich ja nicht machen " erwidere ich "sehen Sie, ich auch nicht " . Und dann wird doch auf Station gewaschen. Bisher lief noch keiner mit Flügelhemd rum; auch wenn das immer angedroht wurde. Wie ist die Verständigung mit dem Betroffenen möglich?
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Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören |
06.12.2018, 19:02 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.05.2015
Beiträge: 107
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Naja, bisher noch kein Kontakt gehabt. Aber laut Info, wohl sehr schwierig. Er kann kein Deutsch und ich leider auch kein Afganisch. Von der Betreuungsbehörde teilte man mir allerdings mit, dass die Kommunikation , aufgrund kognitiver Einschränkungen, auch mit Dolmetscher sehr schwierig gewesen ist.
Mein Erstkontakt wird morgen früh sein. Bin schon sehr gespannt. Kann noch nicht genau abschätzen, was mich alles erwartet. |
07.12.2018, 06:35 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Bevor es wieder zu Missverständnissen kommt ich habe den Beitrag nur verschoben da ich die Rechtsfrage nicht so wirklich darin sehe.
Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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08.12.2018, 13:30 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.05.2015
Beiträge: 107
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.... ok danke
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