Dies ist ein Beitrag zum Thema Umsetzung BtHG in der Praxis im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von die_lotte
Da frage ich mich doch was mache ich dann mit meinen Schwerstbehinderten Betreuten? Die haben kein ...
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09.06.2019, 14:41 | #11 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.12.2017
Beiträge: 95
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Zitat:
Hallo, ich kann hier bei der Sparkasse ein Konto eröffnen, wenn ich die Befreiung von der Ausweispflicht vorlege. LG Clavinova |
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09.06.2019, 16:32 | #12 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
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Siehe zur Kontoeröffnung hier:
https://www.bundesanzeiger-verlag.de...tionspflichten
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
11.07.2019, 15:58 | #13 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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BTHG - Und was ist bei Kontopfändung?
Zitat:
Hallo, ...und wenn bei den Betreuten eine Kontopfändung vorliegt? Da nützt dann auch ein P-Konto nur begrenzt - und die Einrichtungen können sehen, wie sie zu ihrem Geld kommen.... Ich hoffe, dass es weiterhin möglich ist, dass ich als Betreuer eine direkte Überleitung der amtlichen Gelder an die Einrichtungen veranlassen kann. Bei vielen Betreuten in Heimen ist es eh besser - und zwar in deren Sinn - wenn sie überhaupt kein eigenes Bankkonto haben. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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11.07.2019, 17:01 | #14 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
Was die Renten angeht, wird es wohl weniger Probleme geben. Die Heimkosten, die von den Sozialbehörden kommen... mal sehen. ansonsten muss bzgl. der P-Konten die Pfändungsfreigrenze erhöht werden. Das geht beim örtlichen Gericht und die Mitteilung an die Bank weitergeben (sofern es das Gericht nicht sogar selber tut). MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
11.07.2019, 17:46 | #15 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Ich muss noch mal drüber nachdenken aber ich kenne die Kontonummer der Einrichtung, vielleicht nenne ich die dem Rententräger und warte dann erst mal ab. Will mich aber hier erst noch mit zwei Kollegen kurzschliessen wie wir da verfahren damit ich nicht alleine im Regen stehe. Der Mailwechsel ist klassevon unten lesen nach oben) Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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12.07.2019, 08:38 | #16 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Nochwas, ich grüble seit gestern intensiv darüber nach warum die Einrichtungen das Geld nicht einfach haben wollen?
Letztlich ist ja egal ob die Summe vom LWV oder vom Rententräger kommt oder?
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
12.07.2019, 10:44 | #17 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
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Es wird noch viel lustiger, da ab 2020 die Träger von Übergangswohnungen vor einem riesigen Problem stehen werden. Die werden nämlich teilweise als Eingliederungshilfe finanziert, nur sind die Mieten der Übergangswohnungen naturbedingt sehr hoch (über 550 Euro kalt). Bisher hat man diese Mieten einfach genehmigt, aber nach der neuen Regelung ab 2020 gelten die Kostenangemessenheitsgrenzen für Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt zzgl. eines Zuschlags von 25% ausdrücklich auch für Einrichtungen der Behindertenhilfe. Der Kostenträger muss also an die Obdachlosen Kostensenkungsaufforderungen verschicken und sie dazu auffordern, eine günstigere Obdachlosenunterkunft zu suchen, und dann nach sechs Monaten die Miete kürzen sodass die Träger am Ende ihre Miete nicht bekommen. Ich weiß gar nicht wie das funktionieren soll, am Ende wird das wohl das Ende der Wohnungslosenhilfe, wenn da nicht schnellstens Abhilfe kommt.
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12.07.2019, 13:59 | #18 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Ich habe hier den ersten Fall, da hat mir die Einrichtung alle Anträge vorbereitet und ich musste nur noch unterschreiben.
Es lag eine Abtretungserklärung dabei, damit sichergestellt wird, dass alle Beträge direkt an die Einrichtung und nicht auf das Girokonto des Betreuten fließen. |
12.07.2019, 21:57 | #19 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Mein Kenntnisstand ist folgender:
Jeder Landkreis muss eine unabhängige Beratungsstelle vorhalten. Diese muss auch beim Ausfüllen des Antrages helfen. Es muss sogar darauf verwiesen werden, was dem Betroffene über das hinausgehend zusteht, was man selbst beantragen wollte. Für alle Kosten (Wohnkosten (SGB XII), Hilfe zur Pflege (SGB XII), Eingliederungshilfe (SGB IX), Pflege (SGB XI)) gibt es nur einen einzigen Antrag. Die Kostenträger müssen sich untereinander verständigen. Antrag sollte mindestens 3 Monate vorher gestellt werden, heißt also Ende September in den Briefkasten damit. Mein Kollege stellte noch etwas fest. Hat ein Betroffener ausreichend Rente, sodass er aus den Leistungen nach dem SGB XII herausfällt, was wird dann: - aus der Befreiung von den Rundfunkbeiträgen, wenn die besondere Wohnform nicht mehr als Heim gilt? - was wird aus der Befreiung von der Zuzahlung, die wohl empfindlich steigen wird? Auf jeden Fall wird es eine Mordsgaudi. Bisher muss man bei unserem LRA den SGB-XII-Bescheid aus dem eigenen Hause vorlegen, wenn man Leistungen nach dem SGB IX (z.B. WfbM) beantragt. Mal sehen, ob die ihr Gehabe, dass sie nicht miteinander reden, weil es eine andere Abteilung ist, bis zum Jahreswechsel abgelegt haben.
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Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source! |
12.07.2019, 22:06 | #20 | ||
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
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Hat unser Landkreis nicht. Gäbe auch niemanden, der dort unabhängig beraten könnte, denn der einzige zugelassene Leistungserbringer für den gesamten Landkreis (!) arbeitet intensiv mit dem Kostenträger zusammen.
Zitat:
Zitat:
Bei uns ist es noch lustiger, weil man die Grundsicherung im Alter an die Verbandsgemeinden delegiert hat. Die Reibungsverluste zwischen Verbandsgemeinde und Landkreis sind unbeschreiblich (wobei die Verbandsgemeinde, wohl auch aus Personalmangel, deutlich weniger streitsüchtig ist und im Zweifel lieber nachgibt und bewilligt...) |
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