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gesetzliche Betreuung

 

Umsetzung BtHG in der Praxis

Dies ist ein Beitrag zum Thema Umsetzung BtHG in der Praxis im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von die_lotte Da frage ich mich doch was mache ich dann mit meinen Schwerstbehinderten Betreuten? Die haben kein ...


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Alt 09.06.2019, 14:41   #11
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.12.2017
Beiträge: 95
Standard

Zitat:
Zitat von die_lotte Beitrag anzeigen
Da frage ich mich doch was mache ich dann mit meinen Schwerstbehinderten Betreuten? Die haben kein Girokonto. Und da sie von der Personalausweispflicht befreit sind, auch keinen Perso und somit kann ich auch kein Konto anlegen.

Hallo,


ich kann hier bei der Sparkasse ein Konto eröffnen, wenn ich die Befreiung von der Ausweispflicht vorlege.


LG Clavinova
clavinova ist offline  
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Alt 09.06.2019, 16:32   #12
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

Siehe zur Kontoeröffnung hier:
https://www.bundesanzeiger-verlag.de...tionspflichten
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 11.07.2019, 15:58   #13
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard BTHG - Und was ist bei Kontopfändung?

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Jeder Heim/Einrichtungsbewohner braucht ein eigenes Girokonto da er nach der Bewilligung dafür zuständig sein soll alle beantragten Gelder dorthin transferieren zu lassen und dann davon seine Heimkosten zu begleichen.
Rentenüberleitungen u.ä. zur Vereinheitlichung soll es zukünftig nicht mehr geben.
Ende der praktischen Info.

Hallo,


...und wenn bei den Betreuten eine Kontopfändung vorliegt? Da nützt dann auch ein P-Konto nur begrenzt - und die Einrichtungen können sehen, wie sie zu ihrem Geld kommen....
Ich hoffe, dass es weiterhin möglich ist, dass ich als Betreuer eine direkte Überleitung der amtlichen Gelder an die Einrichtungen veranlassen kann. Bei vielen Betreuten in Heimen ist es eh besser - und zwar in deren Sinn - wenn sie überhaupt kein eigenes Bankkonto haben.


mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 11.07.2019, 17:01   #14
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin moin

Was die Renten angeht, wird es wohl weniger Probleme geben. Die Heimkosten, die von den Sozialbehörden kommen... mal sehen.

ansonsten muss bzgl. der P-Konten die Pfändungsfreigrenze erhöht werden. Das geht beim örtlichen Gericht und die Mitteilung an die Bank weitergeben (sofern es das Gericht nicht sogar selber tut).

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 11.07.2019, 17:46   #15
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
ansonsten muss bzgl. der P-Konten die Pfändungsfreigrenze erhöht werden. Das geht beim örtlichen Gericht und die Mitteilung an die Bank weitergeben (sofern es das Gericht nicht sogar selber tut).
Das wird sehr schwer werden da du bei der Erhöhung der Pfändungsfreigrenze den Wunsch-Erhöhten Betrag ganz genau auf den Cent angeben musst und das wird dann wegen der unterschiedlichen Rechnungen die auf 30 und 31 Tage im Monat basieren nicht als "Dauerantrag" möglich sein.


Zitat:
Was die Renten angeht, wird es wohl weniger Probleme geben.
Ha, ich habe seit gestern schon den ersten sinnlosen Mailverkehr wegen einem Konto was ich aufmachen soll. Aufs Barbetragskonto im Heim ginge nicht.
Ich muss noch mal drüber nachdenken aber ich kenne die Kontonummer der Einrichtung, vielleicht nenne ich die dem Rententräger und warte dann erst mal ab. Will mich aber hier erst noch mit zwei Kollegen kurzschliessen wie wir da verfahren damit ich nicht alleine im Regen stehe.


Der Mailwechsel ist klassevon unten lesen nach oben)

Zitat:
Hallo Frau Mohr,

nein, das reicht nicht aus.

Freundliche Grüße



Hallo Frau B,

das ist mir klar aber wo da etwas vom Zwang zum Girokonto steht ist mir nicht erklärbar.
Jeder Bewohner hat ein Barbetragskonto, das sollte ausreichen.
Beste Grüsse.
M. Mohr


Hallo Frau Mohr,

es geht um das BundesTeilhabeGesetz... :-) ab 01.01.20..


Freundliche Grüße


Guten Tag Frau B,

Ihre Mail ist mir inhaltlich unverständlich.
Ich kann keine Stelle im BTHG finden die mir sagt, dass Betreute ein eigenes Konto haben müssen.
Handelt es sich bei Ihrer Mail evtl. um ein Versehen?

Beste Grüsse.
Michaela Mohr



Betreff: Kontoeröffnung Betreute

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Hinblick auf das BTHG ist es notwendig, dass Ihre Betreuten ein eigenes Konto haben.


Ich bitte Sie, dies in die Wege zu leiten so fern Ihre Betreuten nicht schon eins haben.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.07.2019, 08:38   #16
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Nochwas, ich grüble seit gestern intensiv darüber nach warum die Einrichtungen das Geld nicht einfach haben wollen?
Letztlich ist ja egal ob die Summe vom LWV oder vom Rententräger kommt oder?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.07.2019, 10:44   #17
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
Standard

Es wird noch viel lustiger, da ab 2020 die Träger von Übergangswohnungen vor einem riesigen Problem stehen werden. Die werden nämlich teilweise als Eingliederungshilfe finanziert, nur sind die Mieten der Übergangswohnungen naturbedingt sehr hoch (über 550 Euro kalt). Bisher hat man diese Mieten einfach genehmigt, aber nach der neuen Regelung ab 2020 gelten die Kostenangemessenheitsgrenzen für Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt zzgl. eines Zuschlags von 25% ausdrücklich auch für Einrichtungen der Behindertenhilfe. Der Kostenträger muss also an die Obdachlosen Kostensenkungsaufforderungen verschicken und sie dazu auffordern, eine günstigere Obdachlosenunterkunft zu suchen, und dann nach sechs Monaten die Miete kürzen sodass die Träger am Ende ihre Miete nicht bekommen. Ich weiß gar nicht wie das funktionieren soll, am Ende wird das wohl das Ende der Wohnungslosenhilfe, wenn da nicht schnellstens Abhilfe kommt.
Pichilemu ist gerade online  
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Alt 12.07.2019, 13:59   #18
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
Standard

Ich habe hier den ersten Fall, da hat mir die Einrichtung alle Anträge vorbereitet und ich musste nur noch unterschreiben.


Es lag eine Abtretungserklärung dabei, damit sichergestellt wird, dass alle Beträge direkt an die Einrichtung und nicht auf das Girokonto des Betreuten fließen.
Michael77 ist offline  
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Alt 12.07.2019, 21:57   #19
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Mein Kenntnisstand ist folgender:


Jeder Landkreis muss eine unabhängige Beratungsstelle vorhalten. Diese muss auch beim Ausfüllen des Antrages helfen. Es muss sogar darauf verwiesen werden, was dem Betroffene über das hinausgehend zusteht, was man selbst beantragen wollte.



Für alle Kosten (Wohnkosten (SGB XII), Hilfe zur Pflege (SGB XII), Eingliederungshilfe (SGB IX), Pflege (SGB XI)) gibt es nur einen einzigen Antrag. Die Kostenträger müssen sich untereinander verständigen.


Antrag sollte mindestens 3 Monate vorher gestellt werden, heißt also Ende September in den Briefkasten damit.








Mein Kollege stellte noch etwas fest.


Hat ein Betroffener ausreichend Rente, sodass er aus den Leistungen nach dem SGB XII herausfällt, was wird dann:


- aus der Befreiung von den Rundfunkbeiträgen, wenn die besondere Wohnform nicht mehr als Heim gilt?
- was wird aus der Befreiung von der Zuzahlung, die wohl empfindlich steigen wird?




Auf jeden Fall wird es eine Mordsgaudi. Bisher muss man bei unserem LRA den SGB-XII-Bescheid aus dem eigenen Hause vorlegen, wenn man Leistungen nach dem SGB IX (z.B. WfbM) beantragt. Mal sehen, ob die ihr Gehabe, dass sie nicht miteinander reden, weil es eine andere Abteilung ist, bis zum Jahreswechsel abgelegt haben.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 12.07.2019, 22:06   #20
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
Standard

Zitat:
Zitat von Betreuerwichtel Beitrag anzeigen
Jeder Landkreis muss eine unabhängige Beratungsstelle vorhalten.
Hat unser Landkreis nicht. Gäbe auch niemanden, der dort unabhängig beraten könnte, denn der einzige zugelassene Leistungserbringer für den gesamten Landkreis (!) arbeitet intensiv mit dem Kostenträger zusammen.



Zitat:
Zitat von Betreuerwichtel Beitrag anzeigen
- aus der Befreiung von den Rundfunkbeiträgen, wenn die besondere Wohnform nicht mehr als Heim gilt?
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag hat eine eigene Definition von "Heim", verweist aber auf § 75 SGB XII und die Vorschrift wird 2020 aufgehoben. Ich gehe aber davon aus, dass wenn nicht die Rundfunkanstalten, dann die Verwaltungsgerichte wenigstens ein Quentchen Verstand zeigen und nicht plötzlich alle Heimbewohner zu Rundfunkbeitragspflichtigen erklären.


Zitat:
Zitat von Betreuerwichtel Beitrag anzeigen
- was wird aus der Befreiung von der Zuzahlung, die wohl empfindlich steigen wird?
Wieso wird die Zuzahlung steigen?


Zitat:
Zitat von Betreuerwichtel Beitrag anzeigen
Bisher muss man bei unserem LRA den SGB-XII-Bescheid aus dem eigenen Hause vorlegen, wenn man Leistungen nach dem SGB IX (z.B. WfbM) beantragt.
Bei uns ist es noch lustiger, weil man die Grundsicherung im Alter an die Verbandsgemeinden delegiert hat. Die Reibungsverluste zwischen Verbandsgemeinde und Landkreis sind unbeschreiblich (wobei die Verbandsgemeinde, wohl auch aus Personalmangel, deutlich weniger streitsüchtig ist und im Zweifel lieber nachgibt und bewilligt...)
Pichilemu ist gerade online  
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