Dies ist ein Beitrag zum Thema Umsetzung BtHG in der Praxis im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Für alle Kosten (Wohnkosten (SGB XII), Hilfe zur Pflege (SGB XII), Eingliederungshilfe (SGB IX), Pflege (SGB XI)) gibt es ...
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13.07.2019, 07:50 | #21 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Angeblich soll alles an einer Stelle dann nur zusammenlaufen. Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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13.07.2019, 08:59 | #22 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Hier steht auch noch gar nichts. Ich spreche so ziemlich alle Beteiligten (SA-Mitarbeiter, Mitarbeiter LAS, WG-Leitungen, etc.) bei jeder sich bietenden Gelegenheit an. Noch KEIN einziger hat bis dato was gehört, wüsste von was. Auch WG's und Heime haben noch keinen blassen Schimmer. Ich betone immer wieder, dass es Zeit wird, sich Gedanken zu machen und passende Verträge und Anträge auszusetzen und was es bedeutet, wenn das alles zu spätbins Tollen kommt. Interessiert aber keinen. Eher erschreckend, wie oft ich aufklären muss, was ab 1.1. los sein wird.
Ich wüsste im Moment auch nicht, was ich wie, bei wem und womit beantragen sollte.
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Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören |
13.07.2019, 09:28 | #23 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Nein, so hatte ich das nicht gemeint. Dass sich gewaltig etwas ändern wird weiss hier inzwischen jeder. Nur keiner weiss bisher wie das konkret aussehen soll. Es gibt weder eine konkrete Anlaufstelle noch sonst was. Es ist nur bekannt dass das Amt relativ verzeifelt neue Mitarbeiter sucht.
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13.07.2019, 09:54 | #24 |
Routinier
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Beiträge: 1,882
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Wir sind halt im Saarland. Da laufen die Uhren langsamer
Aber im Ernst: ich hab tatsächlich oft das Gefühl, dass man hier gar keinen Plan hat. Man hat wohl mal was in der Presse gehört.... aber wissen was auf einen selbst zukommt ? Nö
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13.07.2019, 17:44 | #25 |
Moderator
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Beiträge: 5,801
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Es müssen in jedem Bundesland Ausführungsbestimmungen erlassen und neue Rahmenverträge ausgehandelt werden, bevor neue Individualverträge geschlossen werden können.
Hier wird jeweils der aktuelle Umsetzungsstand für die einzelnen Länder dargestellt: https://umsetzungsbegleitung-bthg.de...tzung-laender/ Insbesondere wird es wohl auf absehbare Zeit - auch in diesem Forum - keine bundesweit gültigen Antworten geben, weil durch den Föderalismus davon auszugehen ist, dass erstmal jedes Land sein eigenes Süppchen kocht. Deshalb sollte bei Anfragen immer auch angegeben werden, um welches Bundesland es geht.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
14.07.2019, 11:19 | #26 | |
Routinier
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Beiträge: 1,057
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Zitat:
Genau so ist es, s. hierzu mein Beitrag #3 |
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15.07.2019, 11:17 | #27 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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Zumindest die Beitragslücke für Heimbewohner mit Rentenbezug wird nach dem neuesten Referentenentwurf der Bundesregierung geschlossen.
Nach dem BTHG sollen Rentenansprüche nicht mehr an den Sozialhilfeträger abgetreten, sondern an den Heimbewohner ausgezahlt werden. Dort wären sie aber entsprechend dem Zuflussprinzip als Einkommen angerechnet worden. Da Renten am Ende des Monats rückwirkend für den vergangenen Monat gezahlt werden, Sozialleistungen aber am Ende des vorhergehenden Monats für den darauffolgenden Monat, hätten Heimbewohner im Januar 2020 dumm da gestanden, denn sie hätten kein Geld zum Leben gehabt. Mal schauen, ob sich die anderen Probleme bei der Umsetzung des BTHG auch lösen lassen. |
16.07.2019, 07:02 | #28 |
Stammgast
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Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
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Hallo Pichilemu,
kannst Du eine Quelle für den Entwurf angeben? Und: Einkommen wird doch auch weiterhin angerechnet, oder nicht? Nur der Weg des Geldes verändert sich. |
16.07.2019, 07:56 | #29 |
Moderator
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
19.07.2019, 15:17 | #30 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 251
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Also ich wurde heute vom Sozialamt im 1. Fall angeschrieben, das ich bitte innerhalb der nächsten vier Wochen Leistungen beantragen soll, weil die Behörde ab dem 01.01.2020 für Leistungen zum Lebensunterhalt zuständig sein würde. Der LWL nur für die Eingliederungshilfe...
Der Betreute ist stationär untergebracht in einer Einrichtung durch den LWL, Behindertenhilfe... Das ist das erste Schreiben, was ich seitens Behörden zu dem Gesetz in der Hand habe... Ich soll quasi einen Grundantrag stellen. Infos werden scheinbar nicht von Behörde zu Behörde weitergeleitet.... Ich muss das Schreiben vermutlich noch 2 mal lesen, um zu verstehen was ich jetzt wo beantragen soll, wer was zahlt... was zu beachten ist... aber war ja zu erwarten....
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