Dies ist ein Beitrag zum Thema Umsetzung BtHG in der Praxis im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin moin
So ein Schreiben habe ich jetzt auch erstmalig erhalten. Es war ein Schreiben, dass an alle vom BTHG ...
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20.07.2019, 12:08 | #31 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
So ein Schreiben habe ich jetzt auch erstmalig erhalten. Es war ein Schreiben, dass an alle vom BTHG betoffenen Personen ging - also nicht expflizit an Betreuer. Was ich allerdings interessant fand, waren die beiden letzten Absätze, in denen darauf hingewiesen wurde, dass jeder, der sich von den ganzen Veränderungen überfordert fühlt doch bitte zum nächsten Amtsgericht gehen und eine gesetzliche Betreuung beantragen soll. Die Betreuer würden sich dann schon kümmern... Ist schon klasse, wenn Behörden schon selber eingestehen, dass sie ihre Kundschaft mit Behördenanforderungen (wahrscheinlich) überfordern werden. Andererseits kann einem auch der Gedanke kommen, dass jeder der fit genug ist, um die ganzen BTHG-Anträge und die dann folgende Etatverwaltung bewältigen kann, auch fit genug ist, um gar keinen Anspruch auf BTHG-Leistungen zu haben. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
20.07.2019, 12:42 | #32 | |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
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Zitat:
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21.07.2019, 12:43 | #33 | |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
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Zitat:
Das konkretisiert ja den allgemeinen behördlichen Auftrag (§§ 13 - 16 SGB-I). Dazu passt ja auch die BGH-Rechtsprechung: BGH vom 02.08.2018 - III ZR 466/16.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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21.07.2019, 13:50 | #34 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
In 4) steht neben der üblichen Aufzählung ...und "sonstige Stellen." Da wir letztere Rolle öfter ausüben bzw. wir gerne darunter verstanden weden ist damit keine Klarstellung erfolgt sondern nur ein neues Schlachtfeld eröffnet. Zitat:
Unabhängig davon geht bei uns das Gerücht um bzw. ein RA Betreuer hier will direkt vom LWV erfahren haben dass der Start am 1.1.20120 aus organisatorischen Gründen weiter nach hinten verschoben worden sei. Kann ich mir einerseits vorstellen, andererseits wieder nicht und letztlich verschiebt das die Katastrophe nur nach hinten, eine Lösung ist das auch nicht.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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23.07.2019, 21:00 | #35 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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aktueller Stand aus RLP (unkommentiert):
Umsetzung soll definitiv zum 01.01.2020 stattfinden. Die Kommunen seien vom Land jetzt entsprechend informiert worden. Nach Auskunft von Trägern laufen dereit die Vertragsverhandlungen. In Kürze sollen alle Betroffenen angeschrieben werden mit einem Fahrplan, der für stationär Untergebrachte (künftige Bezeichnung: besondere Wohnform)in etwa so aussieht:
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23.07.2019, 23:36 | #36 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
In drei Fällen habe ich das Einrichtungskonto als Bezugsstelle schon angegeben. Bin mal gespannt ob sie das Geld was sie zu kriegen haben nehmen oder ob sie es- wohin auch immer- zurücküberweisen.
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25.07.2019, 09:06 | #37 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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Hallo,
es geht ja um die Übertragung von Aufgaben auf die Betreuerinnen/Betreuer. Die Sozialhilfeträger müssen die Aufgaben wahrnehmen, zu denen sie per Gesetz verpflichtet sind. Ich fürchte, hier hilft nur eine gerichtliche Klärung. Ebenso ist es mit den Kosten für neu einzurichtende Girokonten. Auch hier werde ich Klagen. Das bedeutet, ich beantrage Beratungshilfe bzw. Prozeßkostenhilfe, und der Staat darf dann den Anwalt bezahlen. Welch Irrsinn. Viele Grüße Andreas |
25.07.2019, 09:44 | #38 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.11.2017
Ort: NRW LWL Bezirk
Beiträge: 251
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Zitat:
Stimme Dir aber zu. Ich darf demnächst die Aufgabe des Sozialamt machen. Die schicken nur ne Überweisung raus. Vermutlich darf ich dann dem Sozialamt noch zur "Ausführung" berichten. Mitwirkung und so. Dann bin ich da indirekt ehrenamtlich angestellt... Hust... Verstößt sicher gegen Arbeitsrecht, wenn man das belegen kann... Bitte mein Post nicht so ernst nehmen. Rege mich noch auf. Anstatt die geprüften Unterlagen mit dem Vermerk "ist in Ordnung" vom Kreis an die Stadt zu schicken, soll ich jetzt alles neu beantragen. Wie ne Beschäftigungstherapie...
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25.07.2019, 17:27 | #39 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,593
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Moin moin
Für die Verwaltung des BTHG-Kontos, Prüfung der Rechnungen, Eingänge und Ausgänge sowie Vorbereitung der Überweisungen kann man als Ehrenamtler genauso wie als Profi jemand anderes beauftragen, der für seine Arbeit bezahlt wird - und diese Kosten werden von den Kostenträgern genauso zu übernehmen sein, wie ein Budgetassistent für die (persönliche) Budgetverwaltung. Muss natürlich beantragt werden, worauf sich alle schon freuen. MfG Imre
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25.07.2019, 22:25 | #40 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Aber welche Leistung soll das sein Imre? Das ist ja originäre Aufgabe des Betreuers. Was und mit welcher Begründung (und wen??) soll man da beantragen?
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