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gesetzliche Betreuung

 

Umsetzung BtHG in der Praxis

Dies ist ein Beitrag zum Thema Umsetzung BtHG in der Praxis im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin moin So ein Schreiben habe ich jetzt auch erstmalig erhalten. Es war ein Schreiben, dass an alle vom BTHG ...


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Alt 20.07.2019, 12:08   #31
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin

So ein Schreiben habe ich jetzt auch erstmalig erhalten. Es war ein Schreiben, dass an alle vom BTHG betoffenen Personen ging - also nicht expflizit an Betreuer.
Was ich allerdings interessant fand, waren die beiden letzten Absätze, in denen darauf hingewiesen wurde, dass jeder, der sich von den ganzen Veränderungen überfordert fühlt doch bitte zum nächsten Amtsgericht gehen und eine gesetzliche Betreuung beantragen soll. Die Betreuer würden sich dann schon kümmern...

Ist schon klasse, wenn Behörden schon selber eingestehen, dass sie ihre Kundschaft mit Behördenanforderungen (wahrscheinlich) überfordern werden.
Andererseits kann einem auch der Gedanke kommen, dass jeder der fit genug ist, um die ganzen BTHG-Anträge und die dann folgende Etatverwaltung bewältigen kann, auch fit genug ist, um gar keinen Anspruch auf BTHG-Leistungen zu haben. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 20.07.2019, 12:42   #32
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Was ich allerdings interessant fand, waren die beiden letzten Absätze, in denen darauf hingewiesen wurde, dass jeder, der sich von den ganzen Veränderungen überfordert fühlt doch bitte zum nächsten Amtsgericht gehen und eine gesetzliche Betreuung beantragen soll. Die Betreuer würden sich dann schon kümmern...
Wo wollen die auf die Kürze die ganzen Betreuer herholen, die die Anträge für die Betroffenen stellen sollen? Ich dachte, wir haben Betreuermangel hierzulande. Es macht ja keinen Sinn, wenn eine Flut an Betreuungsverfahren auf die Amtsgerichte zukommt und mangels ausreichend Betreuer dann die Kreisverwaltung herhalten muss, die praktischerweise gleichzeitig Sozialhilfeträger und Betreuungsbehörde ist, sodass sie ihren eigenen Mitarbeitern per Weisung die Geltendmachung von Leistungen nach dem BTHG untersagen kann.
Pichilemu ist offline  
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Alt 21.07.2019, 12:43   #33
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Was ich allerdings interessant fand, waren die beiden letzten Absätze, in denen darauf hingewiesen wurde, dass jeder, der sich von den ganzen Veränderungen überfordert fühlt doch bitte zum nächsten Amtsgericht gehen und eine gesetzliche Betreuung beantragen soll. Die Betreuer würden sich dann schon kümmern...
Hallo, das hat der Gesetzgeber aber anders gemeint, siehe vor allem den ab 1.1.2020 geltenden § 106 SGB-IX, insbes dessen Absatz 3: https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/106.html

Das konkretisiert ja den allgemeinen behördlichen Auftrag (§§ 13 - 16 SGB-I). Dazu passt ja auch die BGH-Rechtsprechung: BGH vom 02.08.2018 - III ZR 466/16.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 21.07.2019, 13:50   #34
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Hallo, das hat der Gesetzgeber aber anders gemeint, siehe vor allem den ab 1.1.2020 geltenden § 106 SGB-IX, insbes dessen Absatz 3: https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/106.html
Soll sicher Mut machen, ich fürchte trotzdem.....vergeblich.

In 4) steht neben der üblichen Aufzählung ...und "sonstige Stellen." Da wir letztere Rolle öfter ausüben bzw. wir gerne darunter verstanden weden ist damit keine Klarstellung erfolgt sondern nur ein neues Schlachtfeld eröffnet.

Zitat:
Das konkretisiert ja den allgemeinen behördlichen Auftrag (§§ 13 - 16 SGB-I). Dazu passt ja auch die BGH-Rechtsprechung: BGH vom 02.08.2018 - III ZR 466/16.
Danke auch dafür....... bis die Stelle kommt "als nicht berufliche Betreuerin". Umkehrschluss ist dann bei BB`s was?




Unabhängig davon geht bei uns das Gerücht um bzw. ein RA Betreuer hier will direkt vom LWV erfahren haben dass der Start am 1.1.20120 aus organisatorischen Gründen weiter nach hinten verschoben worden sei. Kann ich mir einerseits vorstellen, andererseits wieder nicht und letztlich verschiebt das die Katastrophe nur nach hinten, eine Lösung ist das auch nicht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 23.07.2019, 21:00   #35
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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aktueller Stand aus RLP (unkommentiert):


Umsetzung soll definitiv zum 01.01.2020 stattfinden. Die Kommunen seien vom Land jetzt entsprechend informiert worden. Nach Auskunft von Trägern laufen dereit die Vertragsverhandlungen.
In Kürze sollen alle Betroffenen angeschrieben werden mit einem Fahrplan, der für stationär Untergebrachte (künftige Bezeichnung: besondere Wohnform)in etwa so aussieht:
  • zwingende Eröffnung eines Girokontos soweit nicht schon vorhanden, da Leistungen dorthin überweisen werden müssen
  • soweit erforderlich rechtzeitige Beantragung von Grundsicherung unter Vorlage der (noch nicht verhandelten) Mietverträge (Einheitsmieten inkl NK-Pauschalen) und der (ebenfalls noch nicht verhandelten) Wohn- und Betreuungsverträge für Verpflegung/Reinigung/Hauswirtschaft etc
  • Bewohner schliesst diese Verträge mit Träger und muss sicherstellen, dass Zahlungen aufgrund dieser Verträge rechtzeitig eingehen
  • alle Empfänger von Eingliederungshilfe (zuständig bisher schon die Kreisverwaltung) erhalten ihre Grundsicherung künftig auch von der Kreisverwaltung nicht mehr wie bisher von der Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung
  • gesonderter Vertrag/neuer THP für Fachleistungsstunden der Eingliederungshilfe, diese Leistunghen sollen direkt an die Träger gezahlt werden
  • noch keine Regelung für Bewohner mit Pflegegrad
  • Barbetragskonten werden weiter geführt (über Fachleistungsstunden) für Bewohner, bei denen die Notwendigkeit besteht (Eiwi, immobil....); wer selbst zur Bank gehen kann und trotzdem ein Barbetragskonto möchte, soll hierfür Gebühren bezahlen müssen; in keinem Fall würden jedoch über die Barbetragskonten Leistungen gezahlt
mimi91 ist offline  
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Alt 23.07.2019, 23:36   #36
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
zwingende Eröffnung eines Girokontos soweit nicht schon vorhanden, da Leistungen dorthin überweisen werden müssen
Dagegen werde ich mich aller- auch gerichtlichen- Gewalt wehren. Es gibt keine Stelle im GSHG die das vorschreibt.


Zitat:
in keinem Fall würden jedoch über die Barbetragskonten Leistungen gezahlt

In drei Fällen habe ich das Einrichtungskonto als Bezugsstelle schon angegeben. Bin mal gespannt ob sie das Geld was sie zu kriegen haben nehmen oder ob sie es- wohin auch immer- zurücküberweisen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 25.07.2019, 09:06   #37
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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Hallo,

es geht ja um die Übertragung von Aufgaben auf die Betreuerinnen/Betreuer.

Die Sozialhilfeträger müssen die Aufgaben wahrnehmen, zu denen sie per Gesetz verpflichtet sind.

Ich fürchte, hier hilft nur eine gerichtliche Klärung.

Ebenso ist es mit den Kosten für neu einzurichtende Girokonten. Auch hier werde ich Klagen.

Das bedeutet, ich beantrage Beratungshilfe bzw. Prozeßkostenhilfe, und der Staat darf dann den Anwalt bezahlen. Welch Irrsinn.

Viele Grüße

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 25.07.2019, 09:44   #38
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.11.2017
Ort: NRW LWL Bezirk
Beiträge: 251
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Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Hallo,

es geht ja um die Übertragung von Aufgaben auf die Betreuerinnen/Betreuer.

Die Sozialhilfeträger müssen die Aufgaben wahrnehmen, zu denen sie per Gesetz verpflichtet sind.

Ich fürchte, hier hilft nur eine gerichtliche Klärung.

Ebenso ist es mit den Kosten für neu einzurichtende Girokonten. Auch hier werde ich Klagen.

Das bedeutet, ich beantrage Beratungshilfe bzw. Prozeßkostenhilfe, und der Staat darf dann den Anwalt bezahlen. Welch Irrsinn.

Viele Grüße

Andreas
Beratungshilfe/ Prozesskostenhilfe würde doch vermutlich abgelehnt werden? Und ne Klage gegen das BTHG führt doch auch sicher kein Amtsgericht vor Ort, oder irre ich mich? Vermute das auch ne Klage erst hinterher möglich ist, wenn das Gesetz greift. Dann muss ja bereits danach "gearbeitet" werden. Bin leider kein Anwalt...


Stimme Dir aber zu. Ich darf demnächst die Aufgabe des Sozialamt machen. Die schicken nur ne Überweisung raus. Vermutlich darf ich dann dem Sozialamt noch zur "Ausführung" berichten. Mitwirkung und so. Dann bin ich da indirekt ehrenamtlich angestellt... Hust... Verstößt sicher gegen Arbeitsrecht, wenn man das belegen kann...


Bitte mein Post nicht so ernst nehmen. Rege mich noch auf.

Anstatt die geprüften Unterlagen mit dem Vermerk "ist in Ordnung" vom Kreis an die Stadt zu schicken, soll ich jetzt alles neu beantragen. Wie ne Beschäftigungstherapie...
__________________
Da man nie auslernt dürfen Beiträge beliebig kommentiert, hinterfragt, berichtigt werden.
Mucki ist offline  
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Alt 25.07.2019, 17:27   #39
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin

Für die Verwaltung des BTHG-Kontos, Prüfung der Rechnungen, Eingänge und Ausgänge sowie Vorbereitung der Überweisungen kann man als Ehrenamtler genauso wie als Profi jemand anderes beauftragen, der für seine Arbeit bezahlt wird - und diese Kosten werden von den Kostenträgern genauso zu übernehmen sein, wie ein Budgetassistent für die (persönliche) Budgetverwaltung.
Muss natürlich beantragt werden, worauf sich alle schon freuen.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 25.07.2019, 22:25   #40
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Aber welche Leistung soll das sein Imre? Das ist ja originäre Aufgabe des Betreuers. Was und mit welcher Begründung (und wen??) soll man da beantragen?
__________________
Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören
Boomer ist offline  
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