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Umsetzung BtHG in der Praxis

Dies ist ein Beitrag zum Thema Umsetzung BtHG in der Praxis im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
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Alt 26.07.2019, 13:36   #41
Admin/Berufsbetreuer
 
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Moin Boomer

Soooo originär Betreuersache ist das auch nicht. Immobilien läßt man doch auch von einem Immmobilienverwalter verwalten.
Hier ist es eher das Budget - und wie beim Persönlichen Budget kann eben auch jemand für die Budgetverwaltung eingekauft werden.
Rainer Sobota vom bdb kann da allerbestens drüber informieren, wie das geht.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
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Alt 26.07.2019, 14:18   #42
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Immobilien läßt man doch auch von einem Immmobilienverwalter verwalten.

Der Vergelich humpelt leicht- da ist Vermögen da.
Was bei einm Betreuten aus unserem Themensspektrum nicht der Fall sein dürfte.


Zitat:
Rainer Sobota vom bdb kann da allerbestens drüber informieren, wie das geht.
Schön wenn er das kann, leider bringt uns hier das nicht wirklich weiter.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
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Alt 26.07.2019, 14:27   #43
Routinier
 
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin Boomer

Soooo originär Betreuersache ist das auch nicht. Immobilien läßt man doch auch von einem Immmobilienverwalter verwalten.
Hier ist es eher das Budget - und wie beim Persönlichen Budget kann eben auch jemand für die Budgetverwaltung eingekauft werden.
Rainer Sobota vom bdb kann da allerbestens drüber informieren, wie das geht.

MfG

Imre

Ist das als Werbung für das Buch von Herrn Sobota zu verstehen?


Davon abgesehen: kann man natürlich auch versuchen, die Verwaltung des Kontos im Rahmen der Fachleistungsstunden finanziert zu bekommen. Ich habe auch ambulant betreute behinderte Menschen mit Vermögenssorge, die ihr Konto selbst mit Unterstützung eines ambulanten Betreuers führen und verwalten. Daueraufträge und größere Ausgaben sprechen wird dann alle gemeinsam ab.

Geändert von mimi91 (26.07.2019 um 14:39 Uhr)
mimi91 ist offline  
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Alt 26.07.2019, 19:06   #44
Admin/Berufsbetreuer
 
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Moin moin

Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
Davon abgesehen: kann man natürlich auch versuchen, die Verwaltung des Kontos im Rahmen der Fachleistungsstunden finanziert zu bekommen. Ich habe auch ambulant betreute behinderte Menschen mit Vermögenssorge, die ihr Konto selbst mit Unterstützung eines ambulanten Betreuers führen und verwalten. Daueraufträge und größere Ausgaben sprechen wird dann alle gemeinsam ab.
Das finde ich sogar noch besser als Lösungsansatz für die Mehrarbeit, weil man diese als Hilfe zur Verselbständigung der "Leistungsnehmer" begründen kann.

MfG

Imre
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Alt 27.07.2019, 07:55   #45
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
die Verwaltung des Kontos im Rahmen der Fachleistungsstunden finanziert zu bekommen.
Pardon wenn ich mich hier als "Unke" betätige aber dass das Erfolg haben könnte als Betreuer bezweifle ich stark.


Ich habe zuallererst damit das Problem dass allgemein der Bereich Kontenverwaltung als Teil der Vermögenssorge in Betreuungen meiner Meinung nach nicht übertragbar ist.
Wie gesagt, Immobilien, Steuerberater usw. lassen sich hier als Beispiel nicht heranziehen da der zu Grunde liegende Sachverhalt ein völlig anderer ist.

Was würde/sollte "Verwaltung" denn an dem Beispiel umfassen?


Zitat:
Ich habe auch ambulant betreute behinderte Menschen mit Vermögenssorge, die ihr Konto selbst mit Unterstützung eines ambulanten Betreuers führen und verwalten. Daueraufträge und größere Ausgaben sprechen wird dann alle gemeinsam ab.
Das erstaunt mich denn hier wird das in der Regel von ambulanten Betreuern unter Hinweis auf Haftung und Datenschutz rundweg abgelehnt. Ich hätte ganz klar auch mittelschweres Bauweh damit.


Was sicher bisher gemacht wird sind reine Auszahlungen, ich überweise den monatlich auszuzahlenden Betrag ans BeWo und wöchentlich z.B. wird dann ausgezahlt. BeWo rechnet diese Auszahlungen mit mir ab. Weiter geht es nicht und das betrifft lediglich die Verteilung der monatlich zur Verfügung stehenden Auszahlungssumme.


Die Verteilung und Kontrolle der zukünftig evtl. eingehenden Beträgen kann man meiner Meinung nach dem BeWo gar nicht anvertrauen, alleine schon aus Haftungsgründen- davon ab dass die nen Teufel tun werden das zu übernehmen.
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Alt 27.07.2019, 16:05   #46
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Wie ich ja schrieb, werden regelmäßige Einnahmen und Ausgaben gemeinsam abgesprochen und von mir z. B. in Form von Daueraufträgen angelegt. Das wird auch künftig so sein.


Unabhängig davon kann jeder betreute Mensch ohne Einwilligungsvorbehalt selbstverständlich sein Konto selbst führen und verwalten. Ich schrieb auch nicht, dass ambulante Betreuer das Konto verwalten, sondern, dass die Betreuten es selbst verwalten und hierbei unterstützt werden.


In der Praxis sieht die Unterstützung so aus, dass die Betreuten das über die abgesprochenen Daueraufträge (Miete, Strom, Handy, Internet) hinausgehende zur freien Verfügung stehende Geld selbst verwalten, und mit ihren ambulanten Betreuern z. B. absprechen, wann sie wieviel in bar für was abheben (können), Einkaufsplanung machen, gemeinsam ein Haushaltsbuch führen etc

Das ermöglicht ein hohes Mass an Selbstbestimmung und ist daher auch Wunsch der Betreuten, wenn auch sicherlich nicht bei jedem realisierbar. Wessen Unterstützung sie dabei in Anspruch nehmen, entscheiden sie selbst ja mit, so dass ich hier auch kein Datenschutzproblem sehe.

Wenn man dabei Bauchweh hat, sollte man natürlich einen anderen Weg wählen.
mimi91 ist offline  
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Alt 27.07.2019, 16:48   #47
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
In der Praxis sieht die Unterstützung so aus, dass die Betreuten das über die abgesprochenen Daueraufträge (Miete, Strom, Handy, Internet) hinausgehende zur freien Verfügung stehende Geld selbst verwalten, und mit ihren ambulanten Betreuern z. B. absprechen, wann sie wieviel in bar für was abheben (können), Einkaufsplanung machen, gemeinsam ein Haushaltsbuch führen etc

Wir reden leicht aneinander vorbei.

Das ist genau das was ich ebenfalls als gängige Praxis - wo möglich- beschrieben hatte.
Die (Gesamt) "Verwaltung eines Kontos" ist für mich etwas anderes.
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Alt 27.07.2019, 17:52   #48
Routinier
 
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Hier kommt mir ein anderer Gedanke: ich fürchte, ich werde ein paar Einwilligungsvorbehalte beantragen müssen. Ich hab mindestens 2 Kandidaten, die zukünftig schneller auf der Bank sind, als die Daueraufträge/Überweisungen raus gehen können. Bin gespannt wie das läuft. Und schon wird der - durchaus gute - Hintergedanke des BTHG ad absurdum geführt. Wo mehr Selbstbestimmung hin sollte, wird es zwangsläufig langfristig zu weiteren Entmündigungen durch Eiwi kommen (müssen).
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Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören
Boomer ist offline  
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Alt 27.07.2019, 18:08   #49
Moderator
 
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Wenns dann Anfang 2020 richtig viel Stress mit solchen Sachen gibt, wirds bestimmt kurzfristig eine Reparaturnovelle geben (wie inzwischen ganz häufig). Aber vorher hat Mahnen keinen Sinn, das Kind muss erstmal in den Brunnen fallen und entsprechende Proteste (zB der Heim/Wohlfahrtslobby) hervorrufen.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
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Alt 27.07.2019, 21:45   #50
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Zitat:
ich fürchte, ich werde ein paar Einwilligungsvorbehalte beantragen müssen.
Das hatte Marsi im #5 auch schon befürchtet, ich ebenso weswegen ich ja auf die Idee kam die Gelderd irekt an die Einrichtungen anweisen zu lassen. So kann erst gar nix auf ein Girokonto zum sinnlos ausgeben gelangen.


Zitat:
Wo mehr Selbstbestimmung hin sollte, wird es zwangsläufig langfristig zu weiteren Entmündigungen durch Eiwi kommen (müssen).
Wenn wir es kollektiv schaffen sollten alles Geld woanders hinzuleiten- egal ob Träger das "möchten" oder nicht- könnten wir das gut vermeiden.
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