Dies ist ein Beitrag zum Thema Umsetzung BtHG in der Praxis im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin Boomer
Soooo originär Betreuersache ist das auch nicht. Immobilien läßt man doch auch von einem Immmobilienverwalter verwalten.
Hier ist ...
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26.07.2019, 13:36 | #41 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,604
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Moin Boomer
Soooo originär Betreuersache ist das auch nicht. Immobilien läßt man doch auch von einem Immmobilienverwalter verwalten. Hier ist es eher das Budget - und wie beim Persönlichen Budget kann eben auch jemand für die Budgetverwaltung eingekauft werden. Rainer Sobota vom bdb kann da allerbestens drüber informieren, wie das geht. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
26.07.2019, 14:18 | #42 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Zitat:
Der Vergelich humpelt leicht- da ist Vermögen da. Was bei einm Betreuten aus unserem Themensspektrum nicht der Fall sein dürfte. Zitat:
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26.07.2019, 14:27 | #43 | |
Routinier
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Zitat:
Ist das als Werbung für das Buch von Herrn Sobota zu verstehen? Davon abgesehen: kann man natürlich auch versuchen, die Verwaltung des Kontos im Rahmen der Fachleistungsstunden finanziert zu bekommen. Ich habe auch ambulant betreute behinderte Menschen mit Vermögenssorge, die ihr Konto selbst mit Unterstützung eines ambulanten Betreuers führen und verwalten. Daueraufträge und größere Ausgaben sprechen wird dann alle gemeinsam ab. Geändert von mimi91 (26.07.2019 um 14:39 Uhr) |
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26.07.2019, 19:06 | #44 | |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin moin
Zitat:
MfG Imre
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27.07.2019, 07:55 | #45 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Zitat:
Ich habe zuallererst damit das Problem dass allgemein der Bereich Kontenverwaltung als Teil der Vermögenssorge in Betreuungen meiner Meinung nach nicht übertragbar ist. Wie gesagt, Immobilien, Steuerberater usw. lassen sich hier als Beispiel nicht heranziehen da der zu Grunde liegende Sachverhalt ein völlig anderer ist. Was würde/sollte "Verwaltung" denn an dem Beispiel umfassen? Zitat:
Was sicher bisher gemacht wird sind reine Auszahlungen, ich überweise den monatlich auszuzahlenden Betrag ans BeWo und wöchentlich z.B. wird dann ausgezahlt. BeWo rechnet diese Auszahlungen mit mir ab. Weiter geht es nicht und das betrifft lediglich die Verteilung der monatlich zur Verfügung stehenden Auszahlungssumme. Die Verteilung und Kontrolle der zukünftig evtl. eingehenden Beträgen kann man meiner Meinung nach dem BeWo gar nicht anvertrauen, alleine schon aus Haftungsgründen- davon ab dass die nen Teufel tun werden das zu übernehmen.
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27.07.2019, 16:05 | #46 |
Routinier
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Wie ich ja schrieb, werden regelmäßige Einnahmen und Ausgaben gemeinsam abgesprochen und von mir z. B. in Form von Daueraufträgen angelegt. Das wird auch künftig so sein.
Unabhängig davon kann jeder betreute Mensch ohne Einwilligungsvorbehalt selbstverständlich sein Konto selbst führen und verwalten. Ich schrieb auch nicht, dass ambulante Betreuer das Konto verwalten, sondern, dass die Betreuten es selbst verwalten und hierbei unterstützt werden. In der Praxis sieht die Unterstützung so aus, dass die Betreuten das über die abgesprochenen Daueraufträge (Miete, Strom, Handy, Internet) hinausgehende zur freien Verfügung stehende Geld selbst verwalten, und mit ihren ambulanten Betreuern z. B. absprechen, wann sie wieviel in bar für was abheben (können), Einkaufsplanung machen, gemeinsam ein Haushaltsbuch führen etc Das ermöglicht ein hohes Mass an Selbstbestimmung und ist daher auch Wunsch der Betreuten, wenn auch sicherlich nicht bei jedem realisierbar. Wessen Unterstützung sie dabei in Anspruch nehmen, entscheiden sie selbst ja mit, so dass ich hier auch kein Datenschutzproblem sehe. Wenn man dabei Bauchweh hat, sollte man natürlich einen anderen Weg wählen. |
27.07.2019, 16:48 | #47 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Zitat:
Wir reden leicht aneinander vorbei. Das ist genau das was ich ebenfalls als gängige Praxis - wo möglich- beschrieben hatte. Die (Gesamt) "Verwaltung eines Kontos" ist für mich etwas anderes.
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27.07.2019, 17:52 | #48 |
Routinier
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Hier kommt mir ein anderer Gedanke: ich fürchte, ich werde ein paar Einwilligungsvorbehalte beantragen müssen. Ich hab mindestens 2 Kandidaten, die zukünftig schneller auf der Bank sind, als die Daueraufträge/Überweisungen raus gehen können. Bin gespannt wie das läuft. Und schon wird der - durchaus gute - Hintergedanke des BTHG ad absurdum geführt. Wo mehr Selbstbestimmung hin sollte, wird es zwangsläufig langfristig zu weiteren Entmündigungen durch Eiwi kommen (müssen).
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Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören |
27.07.2019, 18:08 | #49 |
Moderator
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Wenns dann Anfang 2020 richtig viel Stress mit solchen Sachen gibt, wirds bestimmt kurzfristig eine Reparaturnovelle geben (wie inzwischen ganz häufig). Aber vorher hat Mahnen keinen Sinn, das Kind muss erstmal in den Brunnen fallen und entsprechende Proteste (zB der Heim/Wohlfahrtslobby) hervorrufen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
27.07.2019, 21:45 | #50 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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