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Umsetzung BtHG in der Praxis

Dies ist ein Beitrag zum Thema Umsetzung BtHG in der Praxis im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich hatte heute ein gutes bzw. informatives Gespräch mit unserem überörtlichen Sozialhilfeträge (in Hessen= LWV) über die praktischen Auswirkungen die ...


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Alt 14.12.2018, 22:28   #1
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard Umsetzung BtHG in der Praxis

Ich hatte heute ein gutes bzw. informatives Gespräch mit unserem überörtlichen Sozialhilfeträge (in Hessen= LWV) über die praktischen Auswirkungen die das BTHG z.B. bei Heimbewohnern oder in anderen Einrichtungen Lebenden haben wird/soll.


Ab Sommer 2019 sollen die "Probeläufe" beginnen die sich so darstellen:
Heimbewohner die bisher aus einer Hand (vom LWV) die Heimkosten + Barbetrag+ KV (im Fall) bezahlt bekamen müssen ab Sommer folgendes Verfahren durchlaufen:
Der Heimplatz wird kostenmässig "aufgesplittet" in Miete, Pflege und Sozialleistung/ Therapie
Antrag ist zu stellen bei der Stelle bei der zuletzt Leistung bezogen wurde.
Anträge sind dann dort zu stellen auf Miete, dazu kommt der Antrag auf Wohngeld bei der Wohngeldstelle. Nachweis KV ist zu führen und die Beiträgshöhe ist ebenfalls vorzulegen.


Jeder Heim/Einrichtungsbewohner braucht ein eigenes Girokonto da er nach der Bewilligung dafür zuständig sein soll alle beantragten Gelder dorthin transferieren zu lassen und dann davon seine Heimkosten zu begleichen.


Rentenüberleitungen u.ä. zur Vereinheitlichung soll es zukünftig nicht mehr geben.
Ende der praktischen Info.


Was würdet ihr davon halten wenn wir erst mal hier sammeln was wir bisher alles wissen zu dem Thema bzw. den Auswirkungen auf die Arbeit?
Und evtl. einen Parallelthread aufmachen zum Umgang dazu, mir ist bei diesen Aussichten nämlich erst mal schlecht geworden.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 15.12.2018, 10:14   #2
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Ich kann noch keine Erfahrungen beitragen. Aber ein Parallelthread zum Umgang damit wäre gut. Mir fallen spontan mehrere Punkte ein, warum das in der Praxis nicht ohne Probleme funktionieren wird
__________________
Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören
Boomer ist offline  
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Alt 15.12.2018, 12:29   #3
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
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Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Ein Paralllelthread wird sicherlich sinnvoll ein.
Spontan fällt mir Folgendes dazu ein.
  • ich weiß nicht, wie es in anderen Bundesländern ist, aber hier hat die Überörtliche Betreuungsbehörde (Landesamt für Soziales) bereits eine kostengünstige Fortbildungsveranstaltung angeboten (dort wurde z. B. auch das von Michaela beschriebene Procedere vorgestellt)
  • es gibt ja auch weitere Fortbildungsangebote, an einer habe ich teilgenommen, auch hier wurde theoretisch das geplante Procedere vorgestellt, aber noch nichts Konkretes
  • deutlich wurde aber, dass unterschiedliche Bundesländer unterschiedliche Konzepte erstellen und es wohl auch keine einheitlichen Einführungs- bzw. Probeszenarien und Zeitpläne aber noch viel Unsicherheit gibt. Es wäre daher zu überlegen, die Threads nach Bedarf nach Bundesländern zu trennen, damit es kein Durcheinander gibt
mimi91 ist offline  
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Alt 15.12.2018, 14:41   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

So wie ich das sehe hat so gut wie keiner noch Wissen darüber was alles geplant ist und zukünftig umgesetzt werden soll.



Wenn wir jetztz.B. bei dem bißchen was ich geschrieben habe sofort in den anderen Thread gehen ufern die Gegenreden dazu wahrscheinlich endlos aus und irgendwann ist das Thema tot.


Mir hat eher so ne Mini Wissensdatenbank einerseits vorgeschwebt a la: das kommt bzw. wird kommen.


Und erst später dann der Punkt was wir davon halten oder eher welche Möglichkeiten wir sehen dass für unsere Kunden umzusetzen. Ich gehe mal davon aus dass sich Dinge dabei dann in der Praxis auch überschneiden.


Ich denke warum manches nicht reibungsfrei funktionieren wird ist aus dem Bisherigen ziemlich ersichtlich.

Wir werden aber trotzdem ganz sicher nicht drum rum kommen das zu händeln. Darauf wäre ich viel lieber vorbereitet indem ich nen Plan hätte wie das zu bewerkstelligen wäre.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 16.12.2018, 08:20   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 730
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Liebe KollegInnen,

ich habe bisher in Sachen BTHG an zwei Informationesveranstaltungen von Leistungserbringern teilgenommen. Die Informationen stimmten teilweise leider nicht überein, weshalb ich mich immer noch sehr unsicher fühle.
Vielmehr erschien es mir, dass man das künftige Vorgehen auch unter für die Anbieter arbeitsmindernden Aspekten interpretierte.
Oder man freut sich schlicht, dass man endlich mal neue Verträge durchsetzen kann (z.B. Hinsichtlich Rauchen im eigenen Zimmer).

Auch bisher bestand ja schon die Möglichkeit das persönliche Budget in Anspruch zu nehmen, was bei wenigen meiner B. in Anspruch genommen wird.
Bei den anderen tun wir das bisher aus gutem Grund nicht: käme monatlich so ein Batzen Geld aufs Konto, dann kommen diese Betroffenen schnell auf den Gedanken, nun sei der Wohlstand ausgebrochen, Folge wären ausgiebige Shoppingtouren.
Bei einigen B. muss ich schon jetzt regelmäßig erklären, warum sie nicht frei über ihre Rente verfügen können, sie sehen gar nicht ein, dass die Maßnahme Geld kostet und sie sich - wie wir alle - entsprechend ihrer Möglichkeiten beteiligen müssen.

In der Konsequenz müßte ich für diese Leute einen EV in Vermögensfragen beantragen, um die anfallenden Rechnungen zahlen zu können.
Sicher habt auch Ihr schon jetzt den ein oder anderen Fall, bei dem man am Monatsersten am PC sitzt und hofft, dass man schneller als der Betreute ist...
Natürlich wäre in diesen Fällen der EV ohnehin das angemessene Mittel, ich war aber bislang eigentlich froh, manchen B. diesen Schritt ersparen zu können.

Nun denn, im Januar nehme ich an einer neutralen Firtbildung zum Thema teil und hoffe weiter auf Erhellung...

Herzliche Sonntagsgrüße
Marsupilami
Marsupilami ist offline  
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Alt 16.12.2018, 09:30   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Tach Marsi Danke für die Rückmeldung aber genau das:
Zitat:
Die Informationen stimmten teilweise leider nicht überein, weshalb ich mich immer noch sehr unsicher fühle.
wäre erst mal wichtig zu erfahren.

Um welche Infos hat es sich gehandelt?Ich hatte geschrieben dass wir hier erst einmal möglichst konkrete Infos sammeln sollten um dann evtl. zu einer Gesamtstrategie (arbeitsmässig) oder Bewertung zu kommen.
Wiie kamst du jetzt in dem Zusammenhang auf das persönliche Budget?
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 17.12.2018, 18:02   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
Standard

Da frage ich mich doch was mache ich dann mit meinen Schwerstbehinderten Betreuten? Die haben kein Girokonto. Und da sie von der Personalausweispflicht befreit sind, auch keinen Perso und somit kann ich auch kein Konto anlegen. Einen Perso beantragen geht auch nicht, denn die meisten bekommen kein biometrisches Bild hin und daher ist die Ausstellung des Persos nicht möglich, da dort der Computer nein sagt. GrußLotte
die_lotte ist offline  
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Alt 17.12.2018, 18:20   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich gebe die Idee mit dem zuerst-sammeln dann mal leicht frustriert auf


Zitat:
Und da sie von der Personalausweispflicht befreit sind, auch keinen Perso und somit kann ich auch kein Konto anlegen.
Der Schrieb über die Befreiung reicht zur Kontoeröffnung.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 17.12.2018, 20:17   #9
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 730
Standard

Leider kann ich nur meine Verwirrung beitragen...
Ich wollte nur sagen, dass es offensichtlich insgesamt noch viele Irritationen auf allen Ebenen zur Umsetzung der nächsten Stufe des BTHG gibt... und ich durch eine neutrale Fortbildung auf Erhellung hoffe.

Scheinbar haperts in manchen Bundesländern auch noch an den Aufführungsgesetzen.

Liebe Grüße
marsupilami
Marsupilami ist offline  
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Alt 17.12.2018, 20:47   #10
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin Michaela

Das mit den konkreten Infos ist nicht so leicht. In meinem Revier kann ich noch nichts konkretes dazu sagen. Die Leitung des Sozialamtes (Landkreis) hat zwar schon ihre Fortbildungen hinter sich, aber die Umsetzung steckt noch in den Säuglingsschuhen. Die Mitarbeiter haben noch keine Peilung und das Chaos ist dementsprechend groß. Allerdings ist zu merken, dass man sich bisher noch mehr vor KÜs drückt und schon im Vorfeld versucht abzublocken.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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