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Umsetzung BtHG in der Praxis

Dies ist ein Beitrag zum Thema Umsetzung BtHG in der Praxis im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Betiräge wurden verschoben da es einen Thread für diese Fragen bereits gibt. Bitte weiterhin etwas auf Zuordnungsmöglichkeiten achten! Hallo zusammen, ...


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Alt 24.08.2019, 20:46   #101
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.01.2016
Ort: Stolberg (Rhld.)
Beiträge: 33
Standard BTHG



Betiräge wurden verschoben da es einen Thread für diese Fragen bereits gibt. Bitte weiterhin etwas auf Zuordnungsmöglichkeiten achten!


Hallo zusammen,
Im Zuge der Vorbereitung auf das BTHG haben mir einige Träger einen Vorschlag unterbreitet, um die lästige Kontoeröffnung zu umgehen.:

Das Taschengeld-konto soll für alle Geldeingänge und Überweisungen nutzbar sein. Kontoauszüge können ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.

Nun hat eine Rechtspflegerin Zweifel angemeldet, da diese Vorgehensweise Probleme bei der Rechnungslegung verursachen würde.

Gibt es bei euch ähnliche Ideen von Trägern und wie stellen sich die Gerichte dazu.
Ich würde mich sehr über Einschätzungen von euch freuen.

Viele Grüße Dieter
DieterT. ist offline  
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Alt 24.08.2019, 21:08   #102
Einsteiger
 
Registriert seit: 25.11.2016
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 14
Standard

Hallo Dieter,

also mir hat bisher kein Träger ein solches Angebot gemacht.
Bin auch etwas skeptisch, denn ein Taschengeldkonto ist ja lediglich ein Unterkonto der Einrichtung in der der Betreute lebt. Die Übersicht des Taschengeldkontos sind m.E. nicht mit rechtskräftigen Kontoauszügen einer Bank zu vergleichen.
Und ob der Leistungserbringer (weiterhin) auf ein solches Taschengeldkonto zahlt ist für mich auch fraglich.

Mir haben zwei Einrichtungen angeboten, dass eine Abtretungen für die Mietzahlungen erstellt werden kann.

Bin gespannt ob weitere Antworten folgen.

LG Ajazi
Ajazi ist offline  
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Alt 26.08.2019, 19:04   #103
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Jetzt geht es bei einem grossen Träger hier im Umland an`s Eingemachte.
Broschüre wurde verschickt was sich alles wg BTHG ändern wird und da ändert sich z.B. dass der Träger die Barbetragsvewaltung und auch die Auszahlung/Einteilung nicht weiter übernehmen wil.
Das soll auf einmal Betreuersache sein.

Dazu muss man sagen, dass dort Bewohner sind denen der Kaffeekonsum und die Ziggis eingeteilt werden müssen.

Der Träger beschreibt sich mit:
Medizinische, soziale und berufliche Rehabilitation im Rahmen psychischer Störungen und Einschränkungen

Wir müssen jetzt mal gut überlegen was wir dem entgegensetzen können.
Ideen haben wir schon, gute, finde ich. Was genau das ist steht dann im geschlossenen Bereich.

Wie sieht es inzwischen bei euch aus? Auch schon solche Klopper zugeschickt bekommen?
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 26.08.2019, 19:45   #104
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Nö. Im Saarland ist immer noch Totenstille und noch kein Träger (ich spreche das bei jeder Gelegenheit an) hat auch nur ansatzweise ekben Plan, geschweige denn ein Konzept
__________________
Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören
Boomer ist offline  
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Alt 22.09.2019, 17:25   #105
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Sooooo. Hier trudelte nun das erste Schreiben des Landesamtes ein. Eigentlich gut gemacht. Ein förmliches Schreiben mit Erklärung und eine Erklärung in einfacher Sprache (worüber ich mich auch als Betreuerin freue ) . Überall taucht der Hinweis auf, dass die Betroffenen ein eigenes Bankkonto brauchen. Das Landesamt überweist seine Leistungen weiterhin direkt an die Wohneinrichtung. Dem beigefügten Antrag auf Grundsicherung ist auch eine Abtretungserklärung beigefügt. Zitat: "Ich wünsche die Direktzahlung der Kosten für die Unterkunft und Heizung an die Wohneinrichtung."

Somit bliebe ja eigentlich für das eigene Konto nur noch der Barbetrag - falls nicht von der Einrichtung verwaltet wird - und Geld für Bekleidung. Rente, ALG, sonstiges Einkommen kann dann per Dauerauftrag an die Einrichtung überwiesen werden. Bleibt ohne Eiwi zwar noch immer das Risiko, dass das Einkommen vor Weiterleitung abgeräumt wird. Aber immerhin ist das weniger, als sämtliche Leistungen auf das Konto und von dort weiter zur Einrichtung.

Klingt erstmal machbarer als befürchtet.

Was noch offen bleibt:

1. Wann bitte in aller Welt finden die Teilhabekonferenzen / Hilfeplangespräche statt? Immerhin müssen Dinge wie Barbetrag, Kontoführungsgebühren, Bekleidungsgeld, ggf zusätzliche Assistenzleistungen etc ausgehandelt werden. Darüber findet sich nichts in dem Brief.

2. Die Einrichtungen spielen weiterhin toter Mann, es gibt noch keinerlei Verträge, in denen die erbrachten Leistungen nach Betreuungsleistungen und KdU, etc aufgeführt wären.

Immerhin steht in dem Schreiben großzügig: "Sie müssen nur noch das Formular ausfüllen und an das Sozialamt schicken. Und Sie müssen nur noch ein eigenes Bankkonto einrichten. Sonst müssen Sie nichts machen."

Naja ..... darüber lässt sich sicher noch streiten.

Und belustigend finde ich den 3x aufgeführten und immer leicht abgewandelten Satz "Das kann auch Ihr Betreuer machen, verwalten, auszahlen,...." . Man geht also schon gleich davon aus, dass JEDER Mensch in einer "besonderen Wohnform" einen Betreuer hat. Wenn die sich da mal nicht irren . Und man weiß wohl auch schon, dass 90% der Betroffenen nicht alleine damit klar kommen werden.
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Geändert von Boomer (22.09.2019 um 17:41 Uhr)
Boomer ist offline  
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Alt 23.09.2019, 08:17   #106
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 76
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Hallo Boomer,

bei einer Info Veranstaltung des Schwesternverbands vor zwei Wochen wurde mitgeteilt, dass noch keine Rahmenverträge ausgehandelt sind…daher können die Anbieter auch noch keine neuen Verträge erstellen .
Ein Sachbearbeiter beim LA hat mir das auch so bestätigt.

Des weitern sollen von Seiten der Anbieter Gespräche mit den Landkreisen laufen , ob diese die Leistungen direkt an die Anbieter zahlen werden ... es gibt noch viele ?? Und keiner weiß wie weitergeht.

Es waren viele Angehörige und ehrenamtliche Betreuer bei der Veranstaltung.. die völlig überfordert mit dem neuen Richtlinien sind und die Betreuungen nicht mehr weiterführen wollen..

Grüße und eu en guten Start in die Woche an alle


Goda
goda ist offline  
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Alt 23.09.2019, 08:27   #107
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Ja, das ist auch so ein Problem. Viele Ehrenamtler geben auf und wir sollen dann bitte alle diese Altfälle übernehmen .

Hier scheint alles etwas langsamer zu gehen. Die Awo in VK musste ich kürzlich erstmal aufklären, was da kommt. Da hat auch noch keiner einen Plan und es wurden große Augen gemacht.

Es gibt wirklich noch viel Klärungsbedarf und die Zeit wird langsam knapp.

Ich gehe noch am 6.11. auf diese Veranstaltung im Bürgerzrntrum. Kam von der BB per Mail. Gehst du da auch hin? Wäre mal interessant sich zu treffen.
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Boomer ist offline  
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Alt 23.09.2019, 12:11   #108
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Nachdem ich das ganze BTHG Zeug hier im Forum im ersten Eifer fleissig mit auf den Weg gebracht hatte, habe ich mich inzwischen um-entschlossen.
Ein Kollege sagte anfangs schon, warte erst mal ab, da kommt noch viel hinterher.

Zitat:
Des weitern sollen von Seiten der Anbieter Gespräche mit den Landkreisen laufen , ob diese die Leistungen direkt an die Anbieter zahlen werden ... es gibt noch viele ?? Und keiner weiß wie weitergeht.
So ist es hier inzwischen auch, es kommt mal die Info, dann wieder ne andere. Das bezieht sich auch auf zuvor veröffentliche Handlungs"anweisungen" der einzelnen Träger denen, genau wie uns allen, später dann noch ein anderes Licht aufgegangen zu sein scheint.

Ich habe hier Anträge liegen die bearbeitet werden sollen aber noch nicht einen einzigen neuen Mietvertrag. Das nur als Beispiel.
Ich werde mich jetzt nicht dazu hinreissen lassen den Antrag sozusagen nur "halb" abzugeben oder zu bearbeiten.

Salami-Antrags-Taktik kann mal vorkommen aber sollte nicht die Regel sein, da wird man ja völlig irre dabei. Wer weiss was noch hinterherkommt.

Ich habe jetzt kühn beschlossen erst mal nur weiter zu sammeln, Anträge, Handlungsanweisungen der Träger usw. usw.
Ich habe mir hier ein BTHG Fach eingerichtet, da kommt einfach erst mal alles rein.

Wenn die anderen dann endlich mal genau wissen was sie, wann und von wem haben wollen werde ich versuchen in einigen Tagen die Dinger komplett fertig zu stellen.

Wenn alles Nötige dazu vorliegt, und endlich mal wirklich klar ist wer, wie wann, wo, wird das kein Hexenwerk mehr werden- hoffe ich.

So wie es bisher läuft werde ich nur verrückt dabei.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 25.09.2019, 01:21   #109
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Ich habe jetzt im Rahmen des BTHG neue Verträge zugeschickt bekommen ... rückdatiert auf das Jahre zuvor liegende Einzugsdatum der Bewohner. Ich zögere, das zu unterschreiben. Laut telefonischer Auskunft soll dies aber erst ab 2020 gelten, die Rückdatierung konnte mir nicht schlüssig erklärt werden.

Darüber hinaus wird in dem Vertrag angeführt, dass die Einrichtung neben der Betreuungsleistungen auch Pflegeleistungen erbringt. Rückfrage bei der Einrichtung: Es werden in der Einrichtung gar keine Pflegekräfte beschäftigt.

Im konkreten Fall lebt meine B. in einer stationären Einrichtung der Eingliederungshilfe ... Die Bewohner werden angeleitet, sich ihre Mahlzeiten selbst zuzubereiten: Es gibt einen Kochplan, wo die Bewohner abwechselnd die Mahlzeit für die anderen in der Gruppe zubereiten und die Lebensmittel einkaufen. Meine Betreute tut sich körperlich schwer (Asthma), die Einkäufe zu schleppen. Unter den Bewohnern kommt Unmut auf, da die nicht bereit sind, meiner B. das ohne Gegenleistung abzunehmen. Das Personal hat dazu keine zeitlichen Ressourcen.

Eigentlich wäre das nun meines Erachtens eine Pflegeleistung. Kann ich nun einen Pflegedienst zuschalten? Oder muss die Einrichtung das leisten?
Annegret ist offline  
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Alt 25.09.2019, 07:44   #110
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Kann ich nun einen Pflegedienst zuschalten?

Ich denke, ja. Zumindest wird das ja jetzt so gehandhabt.

Habe eine Frau in einer ähnlichen Einrichtung, für das was sie und auch die anderen nicht schaffen kommt ein Pflegedienst. Organisiert hat das der Sozialdienst der Einrichtung. Da es ein Caritas Haus ist, kommt auch ein Caritas Pflegedienst.



Wegen der neuen Verträge würde ich vielleicht noch mal abwarten, allenthalben wird ja nachgebessert und ergänzt.Mit dem Unterschreiben für rückwirkende Jahre habe und hätte ich Bauchweh.
Einfach nur aus meinem Bauch raus. Wir stecken grundsätzlich ja auch in einer ganz anderen Situation wie ein Heimträger.

Ich hab keinen Nerv mir jetzt auch noch zu überlegen wer mir evtl. später dafür an den Karren fahren könnte.
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michaela mohr ist offline  
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