Dies ist ein Beitrag zum Thema Kostenübernahme Heimplatz bei Haus als Eigentum im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe eine Betreuung übernommen. Die Person lebt derzeit im Heim. Da der Betreute noch ein ...
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09.01.2019, 09:32 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 12.01.2018
Beiträge: 10
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Kostenübernahme Heimplatz bei Haus als Eigentum
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe eine Betreuung übernommen. Die Person lebt derzeit im Heim. Da der Betreute noch ein Haus besitzt, möchte die Kreisverwaltung einige Angaben haben. Da sich das Haus nicht in unmittelbarer Nähe befindet hier meine Fragen: 1. Woher erhalte ich den Bescheid über Wasser? 2. Woher erhalte ich Informationen über die Größe der Wohnfläche? Der Betreute selbst kann hierzu keine Angaben machen da er dement ist. Angehörige gibt es keine. 3. Wie erfahre ich ob eine Wohngebäude- oder Hausratsversicherung bestanden hat? Da die Frage sicher allgemeines Interesse finden wird und mögliche Antworten für andere ebenfalls hilfreich sein können wurde der Beitrag in den offenen Bereich verschoben. M. Mohr |
09.01.2019, 13:00 | #2 | |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
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Zitat:
Schon mal in die Gerichtsakte geschaut (§ 13 FamFG)? SV-Gutachten und Sozialbericht der Betreuungsbehörde kopieren. Vielleicht wird dadurch einiges klarer, vielleicht werden im Letzteren Bezugspersonen genannt. Die Betreuungsbehörde um Unterstützung anfragen (§ 4 Abs. 3 BtBG). Beim Grundbuchamt (Amtsgericht) für das Haus einen Grundbuchauszug beantragen (für amtliche Zwecke, ist nicht mal gelogen, muss doch auch in Kopie dem Vermögensverzeichnis beigelegt werden). Beim örtlichen Bauamt (Stadt/Kreisverwaltung) müsste es im Bauaktenarchiv die Baugenehmigung des Hauses geben, da kann man (wegen berechtigtem Interesse) Einsicht nehmen. Allerdings kann das Sozialamt das auch, mal auf die Amtsermittlungspflicht und die Grenzen der Mitwirkung (§ 65 SGB I) hinweisen. Nebenkosten erhält man meist über den örtlichen Versorger (Stadtwerke o.ä.), Versicherungen eigentlich nur via Postumleitung, wenn die nächste Jahresrechnung kommt. Gab es in der Wohnung denn keine Unterlagen? Wer hat denn den Wohnungsschlüssel? Sowas sollte in den Anfragen etwas klarer werden, wenn vernünftige Antworten erwartet werden.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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09.01.2019, 14:11 | #3 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Kontoauszüge sichten und auf Bescheid überprüfen. Wasser geht eigentlich immer über die städtischen Abfallbetriebe, sich dort durchfrage und Bescheid anfordern. Zitat:
Die Sparkasse z.B. kann über die eigene Suchfunktion in einem Konto einzelne Posten "herausfischen" und macht das freundlicherweise (bei mir) oft.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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