Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer in Anstellung??? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, liebe Berufskollegen!
Ich müsste mal von euch wissen, ob es möglich ist, sich auch außerhalb des Betreuungsvereins als Berufsbetreuerin ...
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10.01.2019, 12:15 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 26.11.2012
Ort: Neu Wulmstorf
Beiträge: 48
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Betreuer in Anstellung???
Hallo, liebe Berufskollegen!
Ich müsste mal von euch wissen, ob es möglich ist, sich auch außerhalb des Betreuungsvereins als Berufsbetreuerin anstellen zu lassen? Ein Anwalt möchte gerne sein Kanzleiportfolio ausweiten und hat mich gefragt, ob ich in seiner Kanzlei nicht Betreuungen übernehemen möchte. Zusätzlich soll ich noch die allgemeinen Bürotätigkeiten übernehmen. Jetzt ist aber erst mal zu klären, ob dies überhaupt so machbar ist. Ich möchte mich nicht selbstständig machen oder auf Honorarbasis arbeiten. Aber ich finde auch recht wenig bis gar keine Informationen zu Betreute im Angestelltenverhältnis außerhalb des Betreuungsvereins. Laut Definition ist der Berufsbetreuer selbstständig. Aber ich finde eigentlich kein "WARUM DAS SO IST". Ich würde mich sehr über eine Rückmeldeung freuen. Liebe Grüße Anna Geändert von JulJana (10.01.2019 um 13:01 Uhr) |
10.01.2019, 13:22 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Du hast eine sehr ähnliche Frage doch schon im November gestellt. Hat sich da nichts weiter ergeben??
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12.01.2019, 15:39 | #3 | |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
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Zitat:
Außerhalb dessen geht es nur, wie ich ja schon sagte, als Hilfskraft eines selbstständigen Berufsbetreuers (für das Backoffice). Außerdem wäre noch denkbar, dass man zwar selbst als Berufsbetreuer(in) bestellt wird, man aber in den Räumen und unter Benutzung der Arbeitsmittel einer anderen Person arbeitet, aber dann ist man dennoch persönlich (insbes in steuer- und haftungsrechtlicher Sicht) selbständig. Das wäre dann eine Bürogemeinschaft. Nun könnte man mit dieser anderen Person natürlich einen Arbeitsvertrag schließen, der den Inhalt hat, dass man während seiner Arbeitszeit die vom Gericht übertragenen Betreuungen führt und man im Gegenzug zum Arbeitslohn den Anspruch auf Betreuervergütung an den Arbeitgeber abtritt. Welcher Sinn (aus der Sicht des Arbeitgebers) allerdings in einer solchen Konstruktion liegen sollte, erschließt sich mir nicht. Da könnte man dann auch gleich einen Ratenkreditvertrag abschließen, den man mit den Betreuervergütungen tilgt.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (12.01.2019 um 16:28 Uhr) |
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12.01.2019, 17:08 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Nein, Hilfe ich kann nicht mehr Sorry, ist nicht gehässig gemeint.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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13.01.2019, 00:19 | #5 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 26.11.2012
Ort: Neu Wulmstorf
Beiträge: 48
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Entschuldigt bitte, das ich mich zu meinem alten Thread hin vielleicht teilweise etwas wiederholtes habe.
Mein Chef und ich haben noch nicht so ganz unsere Rolle gefunden. Die Situation als solches ist noch etwas unklar. Er selbst hat sich aber nun als Anwalt für Sozial- und Familienrecht doch entschieden die Betreuungen federführend zu übernehmen. Die Sachbearbeitung wird nun an mich weitet deligiert. Ich selbst würde natürlich persönlich gerne weiter selbst Betreuungen führen. Aber dies ist ja nun mal gesetzlich nicht so vorgesehen. Und die Sache mit dem "Ratenkredit" empfinde ich ähnlich unsinnig. Nunja, wir werden sehen, was die nächsten Wochen mit sich bringen. Liebe Grüße und noch einmal vielen lieben Dank. Anna |
13.01.2019, 00:40 | #6 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
In deinem geplanten Angestelltenverhältniss bist du eben keine Betreuerin sondern lediglich eine Unterstützungskraft. Zur Delegierbarkeit von Betreuertätigkeiten hat Dir HorstD ja schon einiges geschrieben, das solltest du dir nochmals anschauen.
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13.01.2019, 06:03 | #7 | ||||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
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Es scheint vor allem ungeklärt was hier unter "Bearbeitung" verstanden wird. Wenn darunter verstanden wird z.B. GEZ Anträge, KV Befreiung, Ablage, Wiederholungsanträge usw. dann ist das delegierbar. Die originäre Betreuerarbeit ist nicht delegierbar. Die müsste der Anwalt selbst und persönlich machen, z.B. schauen was anliegt, wo es hingehen könnte, Entscheidungen treffen usw. Er persönlich wäre auch in der Haftung für seine Fälle. Zitat:
Ich denke du selbst hast für dich noch nicht klar was du eigentlich willst denn du schreibst einerseits: Zitat:
Zitat:
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