Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreuer in Anstellung???

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer in Anstellung??? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, liebe Berufskollegen! Ich müsste mal von euch wissen, ob es möglich ist, sich auch außerhalb des Betreuungsvereins als Berufsbetreuerin ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Situation der Betreuer/innen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 10.01.2019, 12:15   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 26.11.2012
Ort: Neu Wulmstorf
Beiträge: 48
Standard Betreuer in Anstellung???

Hallo, liebe Berufskollegen!


Ich müsste mal von euch wissen, ob es möglich ist, sich auch außerhalb des Betreuungsvereins als Berufsbetreuerin anstellen zu lassen?


Ein Anwalt möchte gerne sein Kanzleiportfolio ausweiten und hat mich gefragt, ob ich in seiner Kanzlei nicht Betreuungen übernehemen möchte. Zusätzlich soll ich noch die allgemeinen Bürotätigkeiten übernehmen.


Jetzt ist aber erst mal zu klären, ob dies überhaupt so machbar ist. Ich möchte mich nicht selbstständig machen oder auf Honorarbasis arbeiten. Aber ich finde auch recht wenig bis gar keine Informationen zu Betreute im Angestelltenverhältnis außerhalb des Betreuungsvereins. Laut Definition ist der Berufsbetreuer selbstständig. Aber ich finde eigentlich kein "WARUM DAS SO IST".


Ich würde mich sehr über eine Rückmeldeung freuen.


Liebe Grüße


Anna

Geändert von JulJana (10.01.2019 um 13:01 Uhr)
JulJana ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2019, 13:22   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Du hast eine sehr ähnliche Frage doch schon im November gestellt. Hat sich da nichts weiter ergeben??
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2019, 15:39   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

Zitat:
Zitat von JulJana Beitrag anzeigen
Hallo, liebe Berufskollegen!

Ich müsste mal von euch wissen, ob es möglich ist, sich auch außerhalb des Betreuungsvereins als Berufsbetreuerin anstellen zu lassen?
Ein Anwalt möchte gerne sein Kanzleiportfolio ausweiten und hat mich gefragt, ob ich in seiner Kanzlei nicht Betreuungen übernehemen möchte. Zusätzlich soll ich noch die allgemeinen Bürotätigkeiten übernehmen.
Jetzt ist aber erst mal zu klären, ob dies überhaupt so machbar ist. Ich möchte mich nicht selbstständig machen oder auf Honorarbasis arbeiten. Aber ich finde auch recht wenig bis gar keine Informationen zu Betreute im Angestelltenverhältnis außerhalb des Betreuungsvereins. Laut Definition ist der Berufsbetreuer selbstständig. Aber ich finde eigentlich kein "WARUM DAS SO IST".
Hallo Anna, du wiederholst dich teilweise. Deshalb schau dir den alten Thread noch man an. Zur neuen Frage: Betreuung ist ja eigentlich ein unbezahltes Ehrenamt, § 1836 Abs 1 BGB. Da ist die Berufsmäßigkeit (§ 1 VBVG) ja schon die Ausnahme (wenn auch inzwischen zu über 40 % aller Betreuungen). Ein Tätigkeit als Berufsbetreuer ist steuerrechtlich eine sog selbstständige Tätigkeit (§ 18 EStG), so der BFH. Arbeitsverhältnisse setzen ja ein Weisungsverhältnis voraus. Für Mitarbeiter von Betreuungsvereinen und - behörden hat der Gesetzgeber ja in § 1897 Abs 2 BGB) eine Sonderregelung getroffen.

Außerhalb dessen geht es nur, wie ich ja schon sagte, als Hilfskraft eines selbstständigen Berufsbetreuers (für das Backoffice).

Außerdem wäre noch denkbar, dass man zwar selbst als Berufsbetreuer(in) bestellt wird, man aber in den Räumen und unter Benutzung der Arbeitsmittel einer anderen Person arbeitet, aber dann ist man dennoch persönlich (insbes in steuer- und haftungsrechtlicher Sicht) selbständig. Das wäre dann eine Bürogemeinschaft.

Nun könnte man mit dieser anderen Person natürlich einen Arbeitsvertrag schließen, der den Inhalt hat, dass man während seiner Arbeitszeit die vom Gericht übertragenen Betreuungen führt und man im Gegenzug zum Arbeitslohn den Anspruch auf Betreuervergütung an den Arbeitgeber abtritt.

Welcher Sinn (aus der Sicht des Arbeitgebers) allerdings in einer solchen Konstruktion liegen sollte, erschließt sich mir nicht. Da könnte man dann auch gleich einen Ratenkreditvertrag abschließen, den man mit den Betreuervergütungen tilgt.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de

Geändert von HorstD (12.01.2019 um 16:28 Uhr)
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2019, 17:08   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Da könnte man dann auch gleich einen Ratenkreditvertrag abschließen, den man mit den Betreuervergütungen tilgt.

Nein, Hilfe ich kann nicht mehr
Sorry, ist nicht gehässig gemeint.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2019, 00:19   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 26.11.2012
Ort: Neu Wulmstorf
Beiträge: 48
Standard

Entschuldigt bitte, das ich mich zu meinem alten Thread hin vielleicht teilweise etwas wiederholtes habe.

Mein Chef und ich haben noch nicht so ganz unsere Rolle gefunden. Die Situation als solches ist noch etwas unklar.

Er selbst hat sich aber nun als Anwalt für Sozial- und Familienrecht doch entschieden die Betreuungen federführend zu übernehmen. Die Sachbearbeitung wird nun an mich weitet deligiert. Ich selbst würde natürlich persönlich gerne weiter selbst Betreuungen führen. Aber dies ist ja nun mal gesetzlich nicht so vorgesehen. Und die Sache mit dem "Ratenkredit" empfinde ich ähnlich unsinnig.

Nunja, wir werden sehen, was die nächsten Wochen mit sich bringen.

Liebe Grüße und noch einmal vielen lieben Dank.

Anna
JulJana ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2019, 00:40   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Ich selbst würde natürlich persönlich gerne weiter selbst Betreuungen führen. Aber dies ist ja nun mal gesetzlich nicht so vorgesehen.
Wieso ist das nicht vorgesehen? Neben einer Angestelltentätigkeit kannst du dich natürlich als Berufsbetreuerin bewerben.
In deinem geplanten Angestelltenverhältniss bist du eben keine Betreuerin sondern lediglich eine Unterstützungskraft.

Zur Delegierbarkeit von Betreuertätigkeiten hat Dir HorstD ja schon einiges geschrieben, das solltest du dir nochmals anschauen.
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2019, 06:03   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ein Anwalt möchte gerne sein Kanzleiportfolio ausweiten und hat mich gefragt, ob ich in seiner Kanzlei nicht Betreuungen übernehemen möchte.
Zitat:
Er selbst hat sich aber nun als Anwalt für Sozial- und Familienrecht doch entschieden die Betreuungen federführend zu übernehmen. Die Sachbearbeitung wird nun an mich weitet deligiert.
Betreung ist eine höchstpersönliche Angelegenheit- man kann als Person X keine Fälle als BB annehmen wenn gleichzeitig geplant ist dass Person Y diese Fälle "bearbeitet".

Zitat:
Die Situation als solches ist noch etwas unklar.
Das scheint mir auch so.

Es scheint vor allem ungeklärt was hier unter "Bearbeitung" verstanden wird.
Wenn darunter verstanden wird z.B. GEZ Anträge, KV Befreiung, Ablage, Wiederholungsanträge usw. dann ist das delegierbar.

Die originäre Betreuerarbeit ist nicht delegierbar.

Die müsste der Anwalt selbst und persönlich machen, z.B. schauen was anliegt, wo es hingehen könnte, Entscheidungen treffen usw.
Er persönlich wäre auch in der Haftung für seine Fälle.

Zitat:
Und die Sache mit dem "Ratenkredit" empfinde ich ähnlich unsinnig.
Das habe ich nicht als unsinnig empfunden denn er kennzeichnet deine Schilderung der neu geplanten Arbeitssituation ziemlich genau- ich musste lediglich über die Formulierung so lachen dass mir die Tränen kamen.

Ich denke du selbst hast für dich noch nicht klar was du eigentlich willst denn du schreibst einerseits:
Zitat:
Ich selbst würde natürlich persönlich gerne weiter selbst Betreuungen führen.
Aber andererseits gerade vor ca. 6 Wochen:
Zitat:
Ich möchte selbst keine eigenen Fälle mehr übernehmen. Zum einen aus gesundheitlichen Gründen, die der Anwalt kennt, zum anderen aber auch aus finanziellen Gründen nicht. Ich kann nur den verminderten Stundensatz anrechnen, da ich nicht studiert habe.
Schon alleine dadurch, durch die Unterschiede in der Ausbildung und damit den Stundensätzen, wird es schräg. Für dich wie für den Anwalt bei euren bisherigen Überlegungen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:32 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39