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Rechtsschutzversicherung für Betreuer

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könnt ihr mir sagen, was die bei euch kostet? so langsam überlege ich das auch mal, nach meinem Schreiben mit ...


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Alt 11.01.2019, 18:53   #11
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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könnt ihr mir sagen, was die bei euch kostet? so langsam überlege ich das auch mal, nach meinem Schreiben mit dem LWV von heute :-)
Michael77 ist offline  
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Alt 11.01.2019, 19:04   #12
Einsteiger
 
Registriert seit: 29.09.2015
Beiträge: 23
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Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Kann ich gerne machen. Aber erst nächste Woche, da die Unterlagen im Büro liegen und auswendig weiß ich den Wortlaut nicht mehr . Muss nachlesen
Danke im Voraus
Konfusius ist offline  
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Alt 11.01.2019, 19:19   #13
Einsteiger
 
Registriert seit: 29.09.2015
Beiträge: 23
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Hallo Michael,

Zitat:
Zitat von Michael77 Beitrag anzeigen
könnt ihr mir sagen, was die bei euch kostet? so langsam überlege ich das auch mal, nach meinem Schreiben mit dem LWV von heute :-)

Bei mir aktuell 712,81 € jährlich für Premium mit Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz und 150,- € Selbstbeteiligung. Geht aber auch billiger, zum Beispiel Komfort, also mit ein paar Goodies weniger, ohne Immobilienrechtsschutz und mit 250,- € Selbstbeteiligung wären 511,90 €.

Preislich entspricht das fast genau dem Angebot, das ich vorher von der ÖRAG vermittelt von der SV hatte. Aber da waren eben die Besonderheiten für rechtliche Betreuer nicht explizit aufgeführt, und keiner wusste so ganz genau, ob bei Handeln in Vertretung oder in Betreuungsverfahren auch geleistet wird.
Konfusius ist offline  
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Alt 12.01.2019, 00:40   #14
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Zitat:
Zitat von Konfusius Beitrag anzeigen
Hallo Michael,




Bei mir aktuell 712,81 € jährlich für Premium mit Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz und 150,- € Selbstbeteiligung. Geht aber auch billiger, zum Beispiel Komfort, also mit ein paar Goodies weniger, ohne Immobilienrechtsschutz und mit 250,- € Selbstbeteiligung wären 511,90 €.

Preislich entspricht das fast genau dem Angebot, das ich vorher von der ÖRAG vermittelt von der SV hatte. Aber da waren eben die Besonderheiten für rechtliche Betreuer nicht explizit aufgeführt, und keiner wusste so ganz genau, ob bei Handeln in Vertretung oder in Betreuungsverfahren auch geleistet wird.

Ich habe es fast befürchtet, dass dies soviel ist. Davon kann man im Jahr mal sicher 1-2 Fälle auch selbst bezahlen.
Michael77 ist offline  
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Alt 12.01.2019, 11:30   #15
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
Davon kann man im Jahr mal sicher 1-2 Fälle auch selbst bezahlen.
Das kommt sicherlich auf den Streitwert an

Ansonsten ist
A: die Versicherung absetzbar
B: die private Absicherung darin ebenfalls enthalten.

Ob es einem das wert ist muss halt jeder für sich selber entscheiden
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 12.01.2019, 11:33   #16
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,589
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Moin moin

Ich kann das Gejammere über die Kosten der Betriebshaftpflicht oder Vermlögensschadenshaftpflicht nicht verstehen. Auch wenn jemand kerngesund ist und Ärzte nur vom Hörensagen kennt, wird die Krankenversicherung ohne Murren gezahlt und nicht gesagt, dass die drei Pillen notfalls auch selbst übernommen werden.
Die Versicherungen bei Betreuern decken Schäden ab, die in die Millionen gehen können - dafür muss man nur die Krankenversicherung von Betreuten versaubeuteln und die Kosten auf die Nase gebunden bekommen. Dann kann nur derjenige drauf verzichten, der für ein oder zwei Betreuungen schon eine Million an Vergütung bekommt. Ich kenne keinen.

So teure Probleme habe ich noch nie gehabt, aber die selbe Versicherung hat sich bei mir auch noch nie aus der Verantwortung gezogen, wenn ich was von ihr wollte. Das ist mir die Beiträge wert.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 12.01.2019, 11:40   #17
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin

Ich kann das Gejammere über die Kosten der Betriebshaftpflicht oder Vermlögensschadenshaftpflicht nicht verstehen. Auch wenn jemand kerngesund ist und Ärzte nur vom Hörensagen kennt, wird die Krankenversicherung ohne Murren gezahlt und nicht gesagt, dass die drei Pillen notfalls auch selbst übernommen werden.
Die Versicherungen bei Betreuern decken Schäden ab, die in die Millionen gehen können - dafür muss man nur die Krankenversicherung von Betreuten versaubeuteln und die Kosten auf die Nase gebunden bekommen. Dann kann nur derjenige drauf verzichten, der für ein oder zwei Betreuungen schon eine Million an Vergütung bekommt. Ich kenne keinen.

So teure Probleme habe ich noch nie gehabt, aber die selbe Versicherung hat sich bei mir auch noch nie aus der Verantwortung gezogen, wenn ich was von ihr wollte. Das ist mir die Beiträge wert.

MfG

Imre

Eigentlich habt ihr recht. Macht vielleicht auch Sinn, wenn man einen gewissen Umsatz hat, das dann auch abzuschließen. Ich nenne es einfach mal Diskussion statt Gejammere :-)


Ist derselbe Punkt, welche Versicherungssumme man in der Vermögensschadenshaftpflicht wählt.
Michael77 ist offline  
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Alt 12.01.2019, 12:04   #18
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Macht vielleicht auch Sinn, wenn man einen gewissen Umsatz hat, das dann auch abzuschließen.

Hm, ich denke genau das Gegenteil.
Wenn du noch nicht allzugut verdienst dann sind alleine (Prozess)gebühren in Höhe von vielleicht 1500 Euro doch ein Brocken, die kommen im Streitfall auch gerne zusammen. Vom Restergebnis ganz abgesehen.
Ich befürchte hier wird genau am falschen Ende "gespart".


Ausserdem und wiederholt, wenn du mehr Steuern zahlst (weil du kaum was zum Absetzen hast)hast du mal gar nix von.
Von einem höheren Versicherungsbeitrag dagegen hast du im Zeifelsfall immer was.
Es denke auch mal keiner dass Streit- und Haftungsfälle so selten sind.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.01.2019, 12:09   #19
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Hm, ich denke genau das Gegenteil.
Wenn du noch nicht allzugut verdienst dann sind alleine (Prozess)gebühren in Höhe von vielleicht 1500 Euro doch ein Brocken, die kommen im Streitfall auch gerne zusammen. Vom Restergebnis ganz abgesehen.
Ich befürchte hier wird genau am falschen Ende "gespart".


Ausserdem und wiederholt, wenn du mehr Steuern zahlst (weil du kaum was zum Absetzen hast)hast du mal gar nix von.
Von einem höheren Versicherungsbeitrag dagegen hast du im Zeifelsfall immer was.
Es denke auch mal keiner dass Streit- und Haftungsfälle so selten sind.

Auch wieder wahr. Ich nenne das mal unterstützte Entscheidungsfindung :-)
Michael77 ist offline  
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Alt 14.01.2019, 20:01   #20
Einsteiger
 
Registriert seit: 29.09.2015
Beiträge: 23
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Hallo mal wieder,
also ich finde schon auch, dass das verdammt viel Geld ist (beziehe mich hier thread-gemäß auf die Rechtsschutzvesicherung). Aber zwei bis drei Rechtsstreitigkeiten deckt man damit höchstwahrscheinlich nicht ab, das müsste dann wirklich schon ein sehr geringer Streitwert sein. Man bekommt ja schliesslich Anwalts-, Gerichts- und Verfahrenskosten erstattet auch, wenn man verliert (außer bei strafrechtlicher Verurteilung).



Ich finde den Blickwinkel, dass man drüber nachdenken sollte, ob es Sinn macht, gegen alles Erdenkliche abgesichert zu sein, wenn man vor lauter Versicherungen aktuell nichts mehr zu beissen hat, durchaus legitim.



Übrigens habe ich heute eine ausführliche Antwort von den Freunden aus dem Norden bekommen. Die meisten Bedenken konnten ausgeräumt werden, und ich werde den Vertrag nicht widerrufen. Was bleibt und einen kleinen fahlen Beigeschmack hinterlässt ist jedoch die Formulierung in der Produktinformation "Der Versicherer verzichtet hier ganz auf sein außerordentliches Kündigungsrecht." Das gibt es wohl einen Rahmenvertrag und interne Vereinbarungen mit dem Versicherer, dass bei einer drohenden Kündigung nachgefragt wird. Ein vollständiger Verzicht auf das Kündigungsrecht nach zwei Leistungsfällen ist das jedoch nicht, daher sollte auch nicht damit geworben werden. Als Versicherer wäre man da ja auch schon blöd. Ich vermute mal, dass sie diese Formulierung in Kürze rausnehmen werden.


Gruesse
Konfusius ist offline  
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