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Rechtsschutzversicherung für Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtsschutzversicherung für Betreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Kollegen, zunächst: Bevor ich jetzt gescholten werde, die Suchfunktion hat auf "Rechtsschutzversicherung" folgendes ausgespuckt: "Die folgenden Wörter sind sehr ...


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Alt 10.01.2019, 19:22   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 29.09.2015
Beiträge: 23
Standard Rechtsschutzversicherung für Betreuer

Liebe Kollegen,
zunächst:
Bevor ich jetzt gescholten werde, die Suchfunktion hat auf "Rechtsschutzversicherung" folgendes ausgespuckt:

"Die folgenden Wörter sind sehr allgemein und wurden in der Suchanfrage ignoriert : Rechtsschutzversicherung".

Wie immer hilft natürlich auch hier der Umweg über Google mit dem Zusatz "....für Berufsbetreuer". Ich habe diese Beiträge allerdings zuvor schon gelesen. Es wurde des öfteren schon eine Vermittlungsgesellschaft in Hamburg gelobt, die hinsichtlich Rechtsschutz vorgeben, ein maßǵeschneidertes Konzept für Berufsbetreuer anzubieten. Zum Teil werden auch vergünstigte Konditionen für BDB-Mitglieder angeboten.



Es sollen sämtliche Verträge abgesichert sein, die man für Betreute abschliesst und vor allem soll der Versicherer ganz auf sein außerordentliches Kündigungsrecht nach zwei Leistungsfällen verzichten. Letzteres steht so in der Produktinformation - nicht aber in den Versicherungsbedingungen. Dort steht die bei den meisten RS-Versicherungen übliche Klausel, dass sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer nach zwei Leistungsfällen zur außerordentlichen Kündigung berechtigt sind.
Ich habe die RS kurz vor Weihnachten abgeschlossen. Es ist auch Immobilienrechtsschutz dabei - z.B. fürs Büro. Es steht allerdings keine Immobilie im Versicherunsschein, im Antrag wurde danach gar nicht gefragt.

Spezialstrafrechtsschutz ist auch mit dabei, allerdings im Versicherungsschein getrennt vom übrigen Rechtsschutz unter der Überschrift "Spezialstrafrechtsschutz für Ärzte..." Ok, da steht dann noch ...laut Antrag" also gilt das vielleicht auch für mich.
Diese Fragen habe ich nun vor drei Tagen meinem Ansprechpartner bei der Hamburger Gesellschaft per e-mail gestellt.Da meine Widerrufsfrist noch bis Ende nächster Woche läuft und ich da auf der sicheren Seite sein will, habe ich ihn (vor drei Tagen) gebeten, mir bis zum 11.01., also morgen zu antworten. Heute kam eine kurze, vollkommen gegenstandslose Antwort, "ich könne jederzeit die Adressen mit denen man mir kommunizieren könne angeben." Die übrigen Fragen werde man mir "in der kommenden Woche beantworten".


Also, ich habe da jetzt ein ganz merkwürdiges Gefühl und möchte mal fragen, ob vielleicht jemand, der dort so eine "maßgeschneiderte" Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, mich beruhigen kann. Letztendlich ist es eine RS für Heilberufe, in die man ein paar betreuerspezifische Sachen mit aufgenommen hat, was aber für uns schon ganz passend ist. Aber speziell diese Sache mit dem Verzicht auf das außerordentliche Kündigungsrecht, der in den Versicherungsbedingungen nirgendwo auftaucht, kommt mir nun doch ein bisschen schräg vor. Auch das Kommunikationsverhalten des Ansprechpartners bei ...... in HH. Klar, nach Neujahr brauchen alle länger - über mein Arbeitstempo beklagen sich auch viele -, aber einem Neukunden, der in Erwägung zieht, den Vertrag zu widerrufen, gibt man doch innerhalb von ein paar Tagen zumindest ein paar knappe Informationen zur Klarstellung.



Wer mit denen schon zu tun hatte, weiss welches Unternehmen ich meine. Ansonsten findet man die auch schnell mit entsprechenden Suchbegriffen in Suchmaschinen. Wenn das hier nicht öffentlich diskutiert werden soll, bitte ich um einen kurzen (höflichen) Hinweis. Über Sinn und Zweck einer Rechtsschutzversicherung wurde ja hier schon diskutiert, wegen mir können wir das aber auch gern nochmal tun.


Gruesse
Konfusius ist offline  
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Alt 10.01.2019, 19:33   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
Standard

Also ich finde eine solche Versicherung eigentlich unnötig. Kostet nur Geld. Man kann das Ganze auch anders sehen. Meine Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenshaftpflicht ist auch zur Schadensabwendung da. Sollte also jemand ein Schaden vermuten, dann melde ich ihn dort und die kümmern sich darum.


Ansonsten - wenn du dir nicht sicher bist - widerrufe das Ding halt und stelle das nächste Mal Deine Fragen vor Vertragsabschluss. Wobei ich mich da auch nicht drauf verlassen würde, was mir irgendwer wie auch immer mitteilt, sondern was in den Vertragsbedingungen steht.
Michael77 ist offline  
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Alt 10.01.2019, 20:55   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 29.09.2015
Beiträge: 23
Standard

Hallo Michael,


Zitat:
Zitat von Michael77 Beitrag anzeigen
Also ich finde eine solche Versicherung eigentlich unnötig. Kostet nur Geld. Man kann das Ganze auch anders sehen. Meine Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenshaftpflicht ist auch zur Schadensabwendung da. Sollte also jemand ein Schaden vermuten, dann melde ich ihn dort und die kümmern sich darum.

Nicht jede Anschuldigung ist haftungsrelevant. Es kann passieren, dass man strafrechtlich belangt wird und sich dagegen verteidigen muss. Da nutzt die Haftpflicht nichts. Bei Strafsachen nutzt die RS natürlich auch nur was, wenn man am Ende Recht bekommt. Aber man muss dann eben die Anwaltskosten nicht vorstrecken, bzw. hinterher bangen, dass man sie zwar beanspruchen kann, aber nie bekommt. Und diese RS zahlt auch für Rechtsstreitigkeiten in Betreuungsverfahren, das steht auch in Versicherungsbedingungen. Bei Vergütungsstreitigkeiten lt. Produktinformation auch, aber das ist auch wieder ein Punkt, der nicht explizit in den Versicherungsbedingungen aufgeführt ist.



Zitat:
Zitat von Michael77 Beitrag anzeigen
Ansonsten - wenn du dir nicht sicher bist - widerrufe das Ding halt und stelle das nächste Mal Deine Fragen vor Vertragsabschluss. Wobei ich mich da auch nicht drauf verlassen würde, was mir irgendwer wie auch immer mitteilt, sondern was in den Vertragsbedingungen steht.



Ja, ich hoffe nur noch auf etwas "unterstützte Entscheidungsfindung", von jemandem der damit vielleicht positive oder negative Erfahrungen gemacht hat.



Gruesse
Konfusius ist offline  
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Alt 10.01.2019, 21:11   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Zitat:
Zitat von Konfusius Beitrag anzeigen
Nicht jede Anschuldigung ist haftungsrelevant. Es kann passieren, dass man strafrechtlich belangt wird und sich dagegen verteidigen muss. Da nutzt die Haftpflicht nichts. Bei Strafsachen nutzt die RS natürlich auch nur was, wenn man am Ende Recht bekommt. Aber man muss dann eben die Anwaltskosten nicht vorstrecken, bzw. hinterher bangen, dass man sie zwar beanspruchen kann, aber nie bekommt. Und diese RS zahlt auch für Rechtsstreitigkeiten in Betreuungsverfahren, das steht auch in Versicherungsbedingungen. Bei Vergütungsstreitigkeiten lt. Produktinformation auch, aber das ist auch wieder ein Punkt, der nicht explizit in den Versicherungsbedingungen aufgeführt ist.

Das ist zwar alles richtig und da stimmt ich auch voll zu. Aber wenn ich die Rechnung aufmache, wieviel Beiträge ich dann in den ganzen Jahren zahle und das gegenrechne gegen einen Anwalt, den ich in einer Sache mal brauche, die nicht von meiner schon bestehenden Versicherung abgedeckt wird, geht die Rechnung nicht auf.


Privat habe ich auch nur eine für den Verkehr. Da sehe ich das Risiko am größten. Hätte ich eine privat, hätte ich jahrelang nur draufgezahlt. Viele wollen auch eine Berufsrechtschutz. Aber das einzige mal, wo ich die gebraucht habe, hat der Anwalt 180 Euro gekostet und das war weniger als der Jahresbeitrag.



Das einzige, was da evtl. interessant ist, sind Vergütungsstreitigkeiten. Aber auch nur, wenn man nicht Jurist oder Sozialarbeiter ist. Das würde schon auf mich zutreffen ( Dipl. Betriebswirt)
Michael77 ist offline  
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Alt 10.01.2019, 22:28   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Zitat:
Ja, ich hoffe nur noch auf etwas "unterstützte Entscheidungsfindung", von jemandem der damit vielleicht positive oder negative Erfahrungen gemacht hat.
Nur soviel- das besagte HH Unternehmen ht mich zu meiner vollen Zufriedenheit in den bisherigen Angelegenheiten (2) persönlich sehr gut unterstützt und betreut.


Mit Versicherungen und deren Feinheiten habe ich nichts am Hut, mich langweilt und nervt das, ich lese auch nicht das Kleingedruckte weil ich es eh nicht verstehen würde.
Auf diese Gesllschaft- mein Eindruck- kann ich mich verlassen und jede meiner Anfragen wurden regelmässig prompt, umfassend und veständlich beantwortet.


Ich empfehle deshalb aus eigener guter Erfahrung das persönliche und höfliche Telefonat bei Unklarheiten.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 11.01.2019, 07:30   #6
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Aud der Sicht einer Versicherungskauffrau und Versicherungsfachwirtin (die das Kleingedruckte bei den Versicherungdbedingungen immer liest und auch versteht): ich hab meine auch dort abgeschlossen
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Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören
Boomer ist offline  
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Alt 11.01.2019, 08:19   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
die das Kleingedruckte bei den Versicherungdbedingungen immer liest und auch versteht
..... damit gehörst du zukünftig (leider für dich) ab sofort zu meinen bevorzugten Ansprechpartnern!
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 11.01.2019, 08:41   #8
Routinier
 
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Ei gern. Hab 16 Jahre Leistungsabteilung hinter mir
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Boomer ist offline  
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Alt 11.01.2019, 18:14   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 29.09.2015
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Hallo,
Danke zunächst einmal für die beruhigenden Worte, Boomer und Michaela


Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Aud der Sicht einer Versicherungskauffrau und Versicherungsfachwirtin (die das Kleingedruckte bei den Versicherungdbedingungen immer liest und auch versteht): ich hab meine auch dort abgeschlossen
Kannst du denn dann auch was zu dem außerordentlichen Kündigungsrecht nach zwei Leistungsfällen sagen, auf das der Versicherer angeblich verzichtet? Auch wenn das schon etwas aus Michaelas Beitrag hervorgeht.

Und was das persönliche Telefonat angeht, habe ich das schon einige Male im November und Dezember versucht, leider immer erfolglos. Bei mir ist es mit dem Kleingedruckten noch etwas anders. Ich lese alles sehr genau und stresse mich damit manchmal selbst. Vielleicht ziehe ich aus dem Kleingedruckten dann, aufgrund fehlenden Hintergrundwissens, manchmal die falschen Schlüsse und werde zu mißtrauisch. Im persönlichen Gespräch mit einem Versicherungsmakler bin ich dann eher zu vertrauensselig, deshalb war es mir in diesem Fall ganz recht, dass das Ganze nur schriftlich und per e-mail ablief.

Gruesse
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Alt 11.01.2019, 18:17   #10
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
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Kann ich gerne machen. Aber erst nächste Woche, da die Unterlagen im Büro liegen und auswendig weiß ich den Wortlaut nicht mehr . Muss nachlesen
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Boomer ist offline  
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