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Protestaktion NRW

Dies ist ein Beitrag zum Thema Protestaktion NRW im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Habe ich aus der RUB geklaut, wobei der Kollege dort extra um Weiterleitung gebeten hat. P R O T E ...


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Alt 15.01.2019, 08:49   #1
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Ausrufezeichen Protestaktion NRW

Habe ich aus der RUB geklaut, wobei der Kollege dort extra um Weiterleitung gebeten hat.


P R O T E S T A K T I O N
der Duisburger, Bochumer, Essener, Mülheimer, Betreuer !!!!!
(Bitte teilen und weiterleiten !!!!)
Am 13.2.19 findet in Düsseldorf eine Anhörung des NRW-Rechtsausschusses zur Vergütungserhöhung statt. Der BGT und andere Vertreter und Experten werden dort eine Stellungnahme abgeben. Diese Sitzung ist öffentlich. Auch wenn man dort als Zuschauer kein Rederecht hat, würden wir die Dringlichkeit und die Wichtigkeit mit einer grossen Präsenz unterstreichen.
15 bis max.16.30 Uhr
Raum E 3 A 02
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.01.2019, 20:07   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.01.2016
Ort: Stolberg (Rhld.)
Beiträge: 33
Standard

Ich habe mir schon die Stellungnahmen durchgelesen. Die Tendenzen sind oft ähnlich und alle plädieren für eine vorgezogene Erhöhung der Vergütung.
Allerdings frage ich mich, welche Bedeutung dieser Anhörung zu kommt. Für eine Gesetzesänderung muss doch immer noch der Bundesrat beraten und zustimmen. Oder liege ich hier falsch.
Ich werde mich bemühen, bei der Anhörung präsent zu sein.

Vielleicht kann jemand etwas zur zeitlichen Perspektive sagen.

Viele Grüße

Dieter
DieterT. ist offline  
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Alt 17.01.2019, 20:26   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
Standard

Warum bitte soll man denn gegen eine Anhörung, in der es um die Verbesserung der eigenen Situation geht, protestieren?
Stefanie78 ist offline  
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Alt 18.01.2019, 06:34   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Für eine Gesetzesänderung muss doch immer noch der Bundesrat beraten und zustimmen.
Die Länder entscheiden über die Erhöhung. NRW ist grosser Wortführer bisher dagegen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 18.01.2019, 18:23   #5
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Bundesrat <=>Bundesländer


Von Optimisten hört man ja, dass Mitte des Jahres 2019 eine Erhöhung kommen könnte
mimi91 ist offline  
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Alt 19.01.2019, 08:49   #6
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Aiwala
 
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
Standard

Einige Kölner Kollegen und auch aus dem Umkreis sind dabei.
Schauen wir mal wie es weitergeht...
Aiwala ist offline  
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Alt 19.01.2019, 13:26   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin moin

Zitat:
Zitat von Stefanie78 Beitrag anzeigen
Warum bitte soll man denn gegen eine Anhörung, in der es um die Verbesserung der eigenen Situation geht, protestieren?
Der Protest muss ja nicht gegen die Gesetzesänderung sein.
Gegen die Gesetzesänderung sind eher die Landesjustizminister, an deren Töpfchen die Vergütungsanpassung hängen bleibt. Das Gesetz selber ist schon seit langem im Bundestag durchgegangen, aber die Länder haben es immer wieder abgelehnt bzw. noch schlimmer einfach nur ignoriert, in dem sie es stumpf von den Tagesordnungen genommen und gar nicht erst behandelt haben. Der JuMi von NRW ist da auch diesmal - wie schon bei der Einführung der Pauschalvergütung - derjenige, der am schärfsten auf seinen Etat schaut und menschliche wie betreungsrechts-fachliche Argumente völlig beiseiteschiebt.
(Er muss aus seiner Justizkasse nichts zahlen und die Kosten bleiben bei den Sozial- und Gesundheitskassen hängen. Das dabei grundlegende Rechte benachteiligter Menschen hinten runterfallen, interessiert ihn bestenfalls, wenn im Einzelfall Klagen an Gerichten entschieden werden müssen - und selbst damit kann er erhöhte Bedarfe für sein Ressort anmelden, ohne Geld an Nicht-Juristen (die meisten Betreuer) als Vergütung zahlen zu müssen.)

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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