Dies ist ein Beitrag zum Thema Wertgutachten und Eigentumswohnung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Würde ein Wertgutachten bei Mittellosigkeit auch vom Sozialamt getragen werden? Darf das so auch ohne Mittellosigkeit IN Auftrag gegeben werden?
...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
01.02.2019, 17:22 | #1 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 19.12.2018
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 28
|
Wertgutachten und Eigentumswohnung
Würde ein Wertgutachten bei Mittellosigkeit auch vom Sozialamt getragen werden? Darf das so auch ohne Mittellosigkeit IN Auftrag gegeben werden?
Darf ich als Betreuerin die Kinder mit in die Wohnung der dementen Mutter nehmen, zwecks Mitnahme von Erknnerungsstücken wie Fotos? 😀 |
01.02.2019, 18:16 | #2 | ||
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
|
Moin moin
Zitat:
Willst Du die Immobilie verkaufen? Dann kann das Gutachten auch bezahlt werden. Ein Gutachten einfach nur so in Auftrag zu geben, würde ich lassen. Zitat:
Deine: Nein! Die Kinder der dementen Mutter dürfen sich gedulden, bis die Frau dort nicht mehr wohnt bzw. bis der Erbfall eingetreten ist. Falls die Frau in ein Heim umziehen sollte und können die Sachen, die sie nicht mehr mitnehmen kann und sonst entsorgt werden müßten an die Kinder gehen. Bei der Gelegenheit würde ich mir aber die Kinder schnappen und mit ihnen ausmachen, dass sie die Wohnung komplett räumen. Dann können sie sich aussuchen, was sie behalten wollen und gleichzeitig etwas für die Mutter tun. ...und ihr Kosten einsparen. (Einfach nur Rosinen picken lasse ich nicht durchgehen.) MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
||
01.02.2019, 19:56 | #3 | |||
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 19.12.2018
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 28
|
Vielen Dank.
Zitat:
Zitat:
So wie ich hier in diesem wunderbaren Forum hilfreicherweise bereits las, wird dann ein Verfahrenspfleger eingesetzt und es braucht nochmal ein Gutachten über die Demenz. Es gibt auch noch eine leibliche Tochter, die mich hoffentlich in der nächsten Woche zurückruft Der Fall ist für einen Neuling wie mich etwas nervenaufreibend. Ein Jura Studium wäre hier sicher hilfreich gewesen Ich muss ja auch im Auge behalten, dass mein Gehalt noch bezahlt werden kann und rechtzeitig melden, wenn kein Geld mehr da ist, fiel mir vorhin auf. Es gibt wohl auch seitens der Stiefkinder bereits Pflichterbanteil Ansprüche über einen Anwalt. Zur Schweigepflicht konnte ich nur finden, dass der Betreuer nicht daran gebunden ist nach StgB. Dennoch habe ich vorsichtshalber davon abgesehen, der Stieftochter den Namen des Heims zu nennen. Zitat:
Ich hoffe, dass die leibliche Tochter sich dieser Sache annimmt. Ich befürchte aber, es wird anders laufen. Es gab wohl viele Gemeinheiten, Hinterhältigkeiten, Betrug und Egoismus in dieser Familie. Die Mutter ist bereits im Heim. Und erinnert sich nur an wenige für mich relevante Dinge. Also spiele ich Sherlock Holmes |
|||
01.02.2019, 20:56 | #4 | ||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Der Thread wurde verschoben da er an 6 Jahre alten Beiträgen hing.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
||||
02.02.2019, 12:39 | #5 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
|
|
02.02.2019, 14:58 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
|
|
04.02.2019, 10:52 | #7 | |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 19.12.2018
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 28
|
Pflichtanteil Erbe & Verpflichtung der Angehörigen bei Wohnungsräumung
Zitat:
Es gibt noch eine leibliche Tochter. Die scheint sich nicht zu kümmern wollen. Ich bin etwas unsicher, bezüglich des Pflichtanteils im Hinblick auf das Erbe. Muss ich da irgendetwas berücksichtigen? Fällt der Pflichtanteil weg, weil das vermutliche Vermögen aus Eigentumswohnung und Auto für die Heimkosten benötigt wird? Ist die Tochter verpflichtet, sich um die Wohnungsräumung zu kümmern? |
|
04.02.2019, 10:53 | #8 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 19.12.2018
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 28
|
|
04.02.2019, 14:45 | #9 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Das soll heissen dass es wünschnswert wäre wenn man das Geschriebene inhaltlich nachvollziehen könnte!
Da ist von Mittelosigkeit die Rede und einem gefüllten Sparbuch, "Gutachten über Demenz" (?), vom zu zahlenden "Gehalt" usw. usw. jetzt geht es noch mit dem Pflichtteil weiter der für jeden Betreuer sowieso wegfällt da die Betreuung mit dem Tod endet und Betreuer sich um Erbschaften (meistens) nicht kümmern müssen. Sämtliche Zusammenhänge werden nicht wirklich klar, das sieht man u.a. auch an den wenigen Antworten. Es ist unergiebig immer erst nachfragen zu müssen um etwas zu begreifen und dann antworten zu können.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
04.02.2019, 18:23 | #10 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
|
Hallo Frau Kollegin,
du schreibst: Da ist von Mittelosigkeit die Rede und einem gefüllten Sparbuch,... Das hat aber nicht so in dem Beitrag der Fragestellerin gestanden, diese schreibt: Ich habe erst am Dienstag Übersicht über die finanzielle Lage. Ich vermute ein gefülltes Sparbuch. Ist nicht ganz so, wie du es in deinem Beitrag dargestellt hast, aber egal, etwas chaotisch sind die gestellten Fragen schon - gibt es hier aber häufiger. |
Lesezeichen |
|
|