Dies ist ein Beitrag zum Thema HELP Akademie München - besucht jemand den Betreuerkurs? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Na, Michaela
Ich finde die Herren auch klasse und freue mich jedes mal, wenn ich sie auf Tagungen miterleben darf. ...
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05.11.2019, 20:16 | #21 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Na, Michaela
Ich finde die Herren auch klasse und freue mich jedes mal, wenn ich sie auf Tagungen miterleben darf. Sie sind einfach supergut und engagiert. Und sie sind von hier. Andere Länder - andere Koryphäen. Die sind da bestimmt auch supergut, aber die kenne ich nicht und könnte (und wollte) sie auch nicht vergleichen. Du etwa? MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
05.11.2019, 21:02 | #22 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hi Imre, mir ging es nicht um andere Länder.
Mir ging es hier um Anerkennung- für meine Begrifflichkeit hatte es daran gefehlt und ich fand das beschämend und tief undankbar.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
05.11.2019, 22:30 | #23 | |||
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Zitat:
Zu der Akademie: deutsche Anbieter, die unter einer LTD firmieren sind mir suspekt! Zitat:
Jau gerade mal nachgeschaut, die Dozentenliste ist echt very funny .... ... Da ist der Dozent, der noch im Grundstudium ist .... .... oder "medizintechnische Seminare durch, in denen insbesondere Hilfsmittel präsentiert werden" (Quelle: help-akademie.de)neudeutsch: Vertriebler für Einlagen .... Echt unterhaltsam die Dozentenliste .... Man erkennt ja die Deffizite der Akademie an der Homepage "Berufsbetreuer" oder "gerichtlicher Betreuer" Zitat:
AN DIESER STELLE MAL gefragt: gibt es eigentlich Quellen, zum Thema internationales Betreuungswesen, wo mal die einzelnen Länder verglichen werden? Würde mich mal brennend interessieren, wie es z.B. in Spanien mit einer Betreuung abläuft oder auch wo stehen wir von der Bezahlung im internationalen Vergleich?
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"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!" |
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06.11.2019, 08:01 | #24 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hier findest du was du suchst:
Internationales Betreuungsrecht abgesehen von der Bezahlung natürlich. Das würde auch gar keinen Sinn machen hier etws vergleichen zu wollen oder zu sehen wo man stünde. Die Bezahlung steht ja in direkten Zusammenhang mit den jeweiligen Länderstrukturen wie hohes Einkommen, niedriges Einkommen usw. Ein Vergleich würde also erst mal nix bringen ausser man macht ein Gesamtforschungspaket draus.
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06.11.2019, 10:00 | #25 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 30.07.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 118
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Hallo,
also ich hatte den Kurs bei der Help Akademie mit Erfolg abgeschlossen. Der Kurs berechtigt NICHT in einer höheren Vergütungsstufe abzurechnen. Ich bin gelernte Kauffrau, habe meine Sachen vom Bezirksrevisor Landgericht München absegnen lassen und bekomme nun die mittlere Vergütungsstufe, mit dieser bin ich sehr zufrieden und hatte mich schon darauf eingestellt. In dem Schreiben steht auch daß weitere Maßnahmen zur Qualifizierung nicht vergütungserhöhend sind. Uns wurde gesagt, daß nur die Betreuungsstelle München Stadt nach Abschluss dieses Kurses einen sofort zum Berufsbetreuer zulässt. München-Land sieht wieder ganz anderst aus..... LG |
06.11.2019, 15:25 | #26 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Hallo, keine Weiterbildungsmaßnahme führt zu einer höheren Vergütungsstufe. Das hat der BGH schon vor 10 Jahren und danach immer wieder klargestellt. Ein Weiterbildungsanbieter, der das behauptet, betreibt irreführende Werbung.
In die 3. Stufe (jetzt Tabelle C) kommt man ausschließlich durch ein geeignetes Studium, mind auf Bachelor-Niveau. Spezifisch betreuungsrechtliche Studiengänge gibt an mehreren Hochschulen. Das ipb Hamburg (BdB) Ist jetzt wohl eine „Außenstelle“ der TH Deggendorf mit deren „Curator de jure-Studiengang“). In Berlin führt die Steinbeis-Hochschule ein Bachelor-Studium durch und die Hochschule für Recht und Verwaltung einen Masterstudiengang, der aber auf einen Bachelor aufbaut (Aufzählung nicht vollständig).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
08.11.2019, 08:27 | #27 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 19.10.2014
Beiträge: 62
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Eine andere gute Alternative für alle die die höchste Vergütungsstufe haben wollen ist das Fernstudium Betreuungsrecht an der HWR Berlin. Das kann man (ggf. mit Eignungsprüfung) auch ohne Vorstudium studieren, ich glaube sogar ohne Abitur (mit Ausbildung und Berufserfahrung) und hat dann einen richtigen hochwertigen juristischen Abschluss (LL.M).
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24.11.2019, 10:50 | #28 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.10.2018
Ort: Bayern Nähe Augsburg
Beiträge: 7
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Berufsbetreuer-Ausbildung in der HELP Akademie
Michaela Mohr sollte vielleicht einmal die HELP Dozentenliste und Zuständigkeiten genau ansehen bevor sie hier unsachlich wird und Forenfuchs kann sich ja bei allen anderen geprüften Bildungseinrichtungen in DE über AZAV informieren- sollte man aber eigentlich wissen.
(Aber Google hilft gerne bei Bildungslücken weiter) Ich bleibe bei meiner Einschätzung, auch wenn das hier nicht erwünscht ist. Übrigens: Die Werbung für Weinsberger ist unübersehbar! Dann schönen Tag noch JO |
24.11.2019, 12:54 | #29 |
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 674
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Um das Angebot zu erweitern und das Werbeportfolio zu vervollständigen , sei noch der einzige akkreditierte Bachelor-Studiengang an einer staatlichen deutschen Hochschule erwähnt (B. A. Berufsbetreuer an der HS Wismar).
M. W. ist dieser, neben dem LL.M-Studiengang an der HWR Berlin, der einzige betreuungsspezifische Studiengang mit ordentlichem Hochschulabschluss (Bachelor, Master) an einer staatlichen deutschen Hochschule. Daneben noch Steinbeis im privaten Bereich, das war's aber?! Für die Tätigkeit als gesetzlicher Betreuer (Berufsbetreuer) dürfte ein B. A.-Abschluss (ob nun HS Wismar oder Steinbeis oder auch affine Studiengänge woanders -wie bisher- und dann mit HS-Ergänzungszertifikaten) angemessen (und m. E. auf Dauer [naklar mit Bestandsschutz für die bereits tätigen Berufsbetreuer und großzügigen Übergangsregelungen pp.] zwingend erforderlich) sein und auch die entsprechende vergütungsrechtliche Einordnung ohne Zweifel sicherstellen. @HorstD: Das genannte Hochschulzertifikat ipb dürfte wohl mangels Hochschulgrad nicht genügen, oder? Steinbeis naklar ja, da B. A. Zu der obenstehenden "Werbeaktion" für internationales Betreuungsrecht enthalte ich mich mal, der angegebene Link funktioniert auch nicht (mehr?), so dass ich mir kein Bild machen konnte. Wie auch immer: Man sollte natürlich auch (möglicherweise) fachkundigen Dozenten nicht jedwede Kompetenz dadurch absprechen, dass sie bislang nicht oder nicht über das Maß öffentlich in Erscheinung getreten sind. Naklar würde ich selbst auch am ehesten bei den Genannten (gesichert Fachkundigen) mein Wissen erweitern wollen... |
24.11.2019, 13:19 | #30 | |
Stammgast
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Beiträge: 674
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Zitat:
Ich jedenfalls möchte betonen, dass ich von den Beiträgen des HorstD, und auch von denen vieler anderer KollegInnen hier im Forum(!), trotz einiger Jahre Praxiserfahrung und Studium profitiere! Also nachträglich ganz explizit und pauschal: "Halt! Stop!" und "Danke!" Steinbeis, HS Wismar, HWR, ipb haben sicherlich die sehr fachkundigen DozentInnen, das sehe ich auch so! Auf diese Einrichtungen bzw. DozentInnen (und vielleicht noch ein, zwei nicht aufgeführte) bezog sich mein obenstehender Text hinsichtlich "Bekanntheitsgrad" usw. auch. ...ah ok, nochmal ganz in Ruhe nachgesehen: U. a. Ursprungs-Beitrag von Jo-Meile war gemeint. Das kommt vom schnellen Überfliegen und dadurch, dass nicht jeder auch immer alle Beiträge lesen kann, will usw. Nichts für ungut, aber "ärmlich" ist das trotzdem nicht, sondern (jedenfalls v. a.) einfach unserer schnelllebigen Zeit und dieser Kommunikationsform geschuldet! Und ein wenig (da gebe ich Dir, Michaela, naklar Recht) möglicherweise auch fehlender Solidarität unter uns Betreuer-GenossInnen |
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