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Entlassung aus dem Amt auf eigenen Wunsch

Dies ist ein Beitrag zum Thema Entlassung aus dem Amt auf eigenen Wunsch im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe dazu eine Frage: Zitat: Ich hab sie jetzt über Ein Jahr und es erfolgt keinen Ansatz , dass ...


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Alt 17.03.2019, 13:32   #11
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich habe dazu eine Frage:
Zitat:
Ich hab sie jetzt über Ein Jahr und es erfolgt keinen Ansatz , dass etwas verbessert wird.
Woher kommt dieser hier häufig gehörte Wunsch der "Verbesserung"?

Es gilt grundsätzlich eine (gute) stabile Allgemeinsituation herzustellen oder versuchen zu schaffen. Nicht mehr aber auch nicht weniger. Hier liest sich das oft so wie wenn es um Optimierung ginge- das ist nicht der Sinn.

Zitat:
in der Einrichtung wo sie ist, die sagen selber das keine Betreuung mehr bei ihr möglich ist, weil sie macht was sie will .
Die Einrichtung hat einen ganz anderen Arbeitsauftrag als du! Das kann man nicht vergleichen und heranziehen.


Zitat:
Ich frag mich einfach , wo der Sinn noch ist, die gesetzlich zu betreuen ?
Das hat Imre bereits sehr gut beschrieben. Als Betreuer muss man aushalten dass ab und an nicht mehr geht, oder eben nur sehr langsam und mit 100 Wiederholungen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.03.2019, 15:31   #12
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Hallo,


möchte als Betreute auch kurz was dazu schreiben:


Als Betreute war ich damals, als die Betreuung eingerichtet wurde, am absoluten 0-Punkt.


Ich hatte nix, konnte weder Miete noch sonstwas zahlen, nix war beantragt, Kündigung der Wohnung lag vor, etc. (ihr kennt das ja)


Aber auch ich musste damals, den notwendigen "Tritt in den A*****" von einer Bekannten bekommen, ehe ich, mit letzter Energie die Betreuung beantragen konnte.


Die ersten Schritte waren schwer, auch weil Ämter etc. es uns (meiner Betreuerin und mir) sehr schwer machten.



Dass ich heute einen, wie ich finde, guten Status Quo habe, 95% geregelt ist, brauchte, mit einigen Rückfällen und -schritten (auch Krankheitsbedingt) runde 15 Jahre !!! Ihr seht also, es erfordert einiges an Geduld und noch mehr an Geduld und, bevor ich es vergesse, Geduld!


Das BEW wurde seinerzeit binnen 1 Jahres nach Einrichtung der Betreuung installiert und es ist etwas ganz anderes als die gesetzliche Betreuung!
Hier gibt es, mitlerweile, jährliche Hilfeplankonferenzen, vor denen mir jedes Mal graut! Da sitzt dann die momentane SB vom Sozi, schaut den Jahresbericht an, in welchem die Ziele ausformuliert werden und ob erreicht wurde oder nicht.
Dieser Bericht spiegelt immer nur die "nackten Fakten" wieder, wie ich finde, ohne dabei das Ganze zu berücksichtigen und genau so benimmt sich die SB :-/
Ich fühle mich dabei immer, als müsste ich eine emotionslose, rein hirngesteuerte Maschine sein, von Emotionen, Erlebtem und alles was vielleicht der Krankheit geschuldet ist, vollständig befreit und allmählich müsse ich doch endlich ein "braves Schaf der Gesellschaft" werden und "funktionieren".


Diese Konferenzen werfen mich dann auch immer ein paar Tage zurück und trotz dessen, dass ich schon mehrere erlebt habe, gewöhne ich mich nicht daran. Möglich, dass es daran liegt, dass die Teilnehmer im Laufe der Zeit wechselten und ohnehin Probleme habe, mich Menschen zu öffnen und zu vertrauen.


Ich möchte mit dieser (doch ausführlicher gewordenen) Schilderung zeigen, dass doch bitte, mit Rechnungserstellung für das jeweilige Betreuungsjahr, nicht retrospektiv geschaut wird, was alleine das Erreichte in "kalten" Fakten ist, sondern auch Punkte wie Vertrauen, Regelmässigkeit bei Kontakten etc. mit einzubeziehen.


Viele Grüsse,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 17.03.2019, 17:48   #13
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,248
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Ich hatte eine Betreuerin (meine zweite), die wollte tatsächlich die Aufhebung der Betreuung beantragen, weil sie für mich keinen Betreuungsbedarf sah, ich würde doch "eh alles selbst machen". Wohlgemerkt, ich brauchte schon damals eine Wohnung, aber sie sagte auf das Thema angesprochen bloß, sie habe bei den Vermietern in der Region bereits einen so schlechten Ruf, dass ihr keiner eine Wohnung für ihre Klienten anbieten würde (das ist mal ein Eingeständnis!).
Auf persönlicher Ebene klappte es eigentlich sehr gut mit ihr. Sie sah nur nicht, wie sie mir bei meinen Problemen helfen könnte. Gut, da war dann die Aufhebung der Betreuung vielleicht sowieso unausweichlich.



Die Frau war auch eigentlich ausgebildet als Designerin, hab mich damals schon gefragt, wie man mit diesem Abschluss zur Führung von Betreuungen kommt. Wobei ich vermute, dass es mit der Praxis der örtlichen Betreuungsbehörde zu tun hat, nur solche Personen als Betreuer zuzulassen, die nicht gegen die Kreisverwaltung vorgehen. Aber über die örtliche Kreisverwaltung könnte ich Romane schreiben.


@MurphysLaw: seit ich beim letzten Hilfeplangespräch ausgelacht (ja richtig, ausgelacht) wurde weil ich gefragt habe, von was ich leben soll wenn ich in die Schule gehen soll, da das Amt dann alle Leistungen streichen würde, mache ich so etwas überhaupt nicht mehr mit. Seitdem lasse ich alles nur noch über Gerichte klären.
Pichilemu ist offline  
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Alt 17.03.2019, 19:15   #14
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
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Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Wohlgemerkt, ich brauchte schon damals eine Wohnung, aber sie sagte auf das Thema angesprochen bloß, sie habe bei den Vermietern in der Region bereits einen so schlechten Ruf, dass ihr keiner eine Wohnung für ihre Klienten anbieten würde (das ist mal ein Eingeständnis!).
Der 'schlechte Ruf' wird nicht zwangsläufig an der Arbeitsweise der Betreuerin liege, sondern vermutlich an der Klientel, die sie betreut. Wenn Vermieter Probleme mit betreuten Mietern habe, führen sie das häufig auf das Bestehen der Betreuung zurück (nach dem Motto: 'Mieter mit Betreuung = Mieter, der Probleme macht'), ohne zu bedenken dass die Probleme ohne Betreuung noch viel größer wären.

Insofern könnten Betreute, die sich selbst eine Wohnung suchen (können) und die Betreuung nicht gleich offenlegen, tatsächlich bessere Chancen haben als der Betreuer.

Außerdem ist genaugenommen die Wohnungssuche nicht die Aufgabe eines rechtlichen Betreuers.
mirkosch ist offline  
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Alt 23.04.2019, 15:25   #15
(Dipl.) Sozialarbeiter
 
Benutzerbild von Udsch
 
Registriert seit: 28.09.2006
Beiträge: 145
Standard

Zitat:
Zitat von mirkosch Beitrag anzeigen
Außerdem ist genaugenommen die Wohnungssuche nicht die Aufgabe eines rechtlichen Betreuers.

Auch die Wohnungssuche ist Aufgabe des Betreuers, wenn der Betroffene dies erkrankungsbedingt nicht leisten kann, trotzdem aber "wohnfähig" ist. Das trifft zugegebenermaßen aber wohl nicht auf soo viele Betreute zu. Ich habe auch gute Erfahrungen damit gemacht, die Betroffenen selbst beim Vermieter vorsprechen zu lassen. Auch ich habe den Eindruck, dass eine Wohnungssuche dann eher erfolgreich ist.


Ein Antrag eines Berufsbetreuers auf Entlassung aus dem Betreueramt sollte nur dann erfolgreich sein können, wenn tatsächlich eine "Unzumutbarkeit" für den Betreuer (1908 BGB) vorliegt oder natürlich, wenn ein Wechsel vorteilhaft für den Betroffenen wäre. Durch psychische Erkrankungen verursachtes, gestörtes Verhalten erwartet man doch von einem entsprechend beeinträchtigten Betreuten. Das kann meines Erachtens kaum eine Unzumutbarkeit begründen. Es sei denn, "Leib und Leben" des Betreuers sind in Gefahr.


Oft habe ich erlebt, dass Betreuer ihnen irgendwie unangenehme Betreute versuchen, loszuwerden. Aber jeder sollte sich bewusst sein, dass auch die Berufskollegen einen gewissen Anteil an solchen Betreuungen führen und das Hin- und Hergeschiebe von schwierigen oder unangenehmen Fällen hilft am Ende niemandem.


Um auf deine Frage zurückzukommen, Rose40. Wenn das Lügen und das Beleidigen der Betroffenen erkrankungsbedingt geschieht, dann nimm es bloß nicht persönlich und rechne einfach immer damit, dass du den Aussagen nicht trauen kannst. Grenze dich auf jeden Fall ab, wenn du den Eindruck hast, "als Sekretärin missbraucht" zu werden. Sag doch ganz klar, warum du Aufträge nicht entgegennimmst, wenn die Betroffene sich ebenso gut selbst oder mit Hilfe ambulanter Unterstützung darum kümmern kann.

Geändert von Udsch (23.04.2019 um 15:37 Uhr)
Udsch ist offline  
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