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Entlassung aus dem Amt auf eigenen Wunsch

Dies ist ein Beitrag zum Thema Entlassung aus dem Amt auf eigenen Wunsch im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Zusammen, wann ist bei Euch das Maß voll und ihr überlegt einen Antrag auf Entlassung aus dem Amt an ...


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Alt 25.02.2019, 10:23   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard Entlassung aus dem Amt auf eigenen Wunsch

Hallo Zusammen,



wann ist bei Euch das Maß voll und ihr überlegt einen Antrag auf Entlassung aus dem Amt an das Gericht zu stellen ?

Habe aktuell eine Klientin ( Einrichtung der Betreuung auf eigenen Wunsch ) welche die Betreuung nicht als Unterstützung sondern Sekretäriat ihrer ständig wechselnden Wünsche versteht.

Hilfen ( BeWo, behandelnde Psychologin & ich selbst ) werden mit Unwahrheiten gegeneinander ausgespielt. Nachdem es mehrfach zu wüsten Beleidigungen gegen meine Person gekommen ist habe ich letzten November Kontakt zur Behörde aufgenommen. Diese hat Kontakt zu meiner Klientin aufgenommen welche " aus allen Wolken gefallen ist und mich als Betreuerin behalten möchte ". Ein klärendes Gespräch mit der BeWo Fachkraft verlief sehr positiv, gemeinsamer Umgang & Ziele definiert.
Ich bin mittlerweile davon überzeugt das einziger Sinn und Zweck der Betreuung dem sicheren Erhalt von Sozialleistungen dient.

Und damit kann ich nicht umgehen auch wenn mir klar ist das es nicht professionell ist. Meinen inneren Widerwillen gegen die Klientin kann ich nicht mehr ignorieren. Insbesondere da die Unwahrheiten ( ich möchte so gerne arbeiten und aus der Sozialhilfe raus) & Beschimpfungen wieder von vorne losgehen. Hier ins Detail zu gehen würde den Rahmen sprengen und ich bin auch nicht mehr bereit den 1000sten Lösungsweg zu suchen sondern möchte die Betreuung abgeben. So bin ich ihr ja auch wirklich keine Hilfe.

Wann ist bei Euch dieser Punkt gekommen oder kennt Ihr das gar nicht ? Habt ihr es je " durchgezogen " ?

Liebe Grüße in die Runde,

Rose
Rose40 ist offline  
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Alt 25.02.2019, 12:56   #2
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Hallo Rose.

Ich hab das sogar 3 x durchgezogen

1. Ganz am Anfang eine hochgradig psychotische Frau, die mich sofort in ihr Wahnsystem aufnahm. Ich sei Abgedandter des Satans. Damals hatte ich nach dem ersten Treffen (in der Geschlossenen unter Aufsicht) solche Angst, dass ich um Entlassung bat. Ging auch durch . Heute würde ich sie behalten, die Erfahrung macht's.

2. Tätlicher Angriff gegen mich (nur so viel: es flogen Fäkalien) nach vorausgegangenem monatelangen Telefonterror (bis zu 40 Anrufe in der Spitze am Tag). Hier hab ich erfahren, dass auch der Nachfolger kapituliert hat und die Betreuung wegen Unführbarkeit aufgehoben wurde. Ehrlich ... der hab ich meine ersten grauen Haare zu verdanken. Ich war nach der Nummer echt fertig und kurz davor, meinen ganzen Job zu schmeißen

3. Eine Dame, die sehr vermögend war , Unmengen Hauspersonal schwarz beschäftigte und hier nichts ändern wollte. Was ich verstehen konnte, denn sie war so rundum bestens versorgt und glücklich. Nur leider kann ich mit Vermögenssorge nicht über 3000 Euro pro Monat für Schwarzarbeit "übersehen" und mittragen.
Hauptproblem: sie klagte sich durch das ganze Bundesland und brauchte nur Zitat: "eine Sekretärin, die das alles für mich tippt, ich seh nicht mehr so gut" . Nach einigen Gesprächen mit der BB sollte zuerst ein Anwalt übernehmen, aber dann wurde doch ganz aufgehoben. Es gab einfach keine Diagnose. Die einzige "Diagnose" waren genervte Nachbarn und Anwälte, die dachten , dass ein Betreuer die Dame schon irgendwie zur Vernunft bringen könnte in ihrer Klagewut.

Wenn du eine so starke Antipathie gegen die Betroffene entwickelt hast, dann könnte ein Wechsel schon sinnvoll sein. Manchmal geht es halt einfach nicht. Natürlich gibt es immer welche, die man nicht so mag. Da muss man drüber stehen. Aber manchmal ist die Karre einfach so verfahren, dass es keinen Sinn mehr macht. Dann sollte man dazu auch stehen und zum Wohle aller einen Wechsel beantragen.
__________________
Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören
Boomer ist offline  
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Alt 25.02.2019, 13:30   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Rose, echt blöde sowas aber kommt bei allen imer wieder auch mal vor.


Zu deinem Frust hätte ich einen Tip wie du die Betreuung evtl. doch behalten könntest (ich kenne deine Auslastung nicht) der lautet inbesondere zu dem:
Zitat:
Hier ins Detail zu gehen würde den Rahmen sprengen und ich bin auch nicht mehr bereit den 1000sten Lösungsweg zu suchen sondern möchte die Betreuung abgeben. So bin ich ihr ja auch wirklich keine Hilfe.

Du musst doch gar keine Lösungswege mehr suchen!
Du machst das, was man Dienst nach Vorschrift nennt und was durchaus auch zulässig ist/sein kann, erledigst alles was zu deinen Aufgaben gehört (am besten immer schriftlich) und dann ..... nach dir die Sintflut.


Niemand von uns ist gezwungen sich beschimpfen zu lassen. Man kann freundlich miteinander umgehen so dass eine gute Arbeitsathmosphäre herrscht aber das ist kein Muss.



Ein Rat noch...denke nicht in der Kategorie Unwahrheit, sowas- wenn man es zwischendurch überdeutlich vorgeführt bekommt- kann einem zwar auch gehörig gegen den Strich aber ich selbst mag mir nicht angewöhnen in solchen Kategorien zu denken oder gar zu agieren also stelle ich an der Stelle meine kleinen Ohren auf Durchzug- und bringe damit mich selbst in Sicherheit.


Wart einfach noch zwei drei Tage, wenn du dann überhaupt keine Lust mehr auch auf eine "eingeschränkte" Betreuung hättest dann gib sie ab.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 25.02.2019, 14:56   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.11.2017
Ort: NRW LWL Bezirk
Beiträge: 251
Standard

Ich würde in dem Fall die eigene Erwartungshaltung zurückschrauben.

Ob ein Mensch arbeitstauglich ist oder nicht, ist ja Sache der Ärzte. Ein ähnliches Gefühl wie Du habe ich aber natürlich auch bei der ein oder anderen Betreuung.

Ich habe einem Querulanten gleich zu Beginn auf Nachfrage gesagt, wie er mich los wird. Er muss nur zum Betreuungsgericht gehen und den Wunsch aussprechen.

Seit 8 Monaten setzt er den Schritt nicht um. Er ist zwar regelmäßig in seiner "alle sind gegen mich Welt" am schimpfen, weiß aber im Hinterkopf, dass ich ihn sehr wohl unterstütze. Nur Zaubern kann ich halt leider nicht für ihn. Die Kurznachrichten muss ich alle ignorieren.

Den nächsten Weiterbewilligungsantrag ALG II stelle ich natürlich vorsorglich, ohne ihn groß zu beteiligen.
__________________
Da man nie auslernt dürfen Beiträge beliebig kommentiert, hinterfragt, berichtigt werden.
Mucki ist offline  
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Alt 25.02.2019, 23:31   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
Standard

Bei einer derartigen Aversion gegen die Betreute sollte man die Betreuung abgeben .
Ich seh das wie bei Anwälten. Jeder hat das Recht auf die bestmögliche Betreuung oder Verteidigung. Srlbst ein Arsch. Kann ich das nicht, muss ich das abgeben.
Stefanie78 ist offline  
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Alt 14.03.2019, 09:22   #6
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
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Hallo,
ich habe auch 2-mal um Entlassung gebeten:


Bedrohung mit Waffe
völlige Blockade der Betreuungsführung durch AG, Sozialdienst usw.


Mitunter habe ich auch keine Lust auf einige Leute, wenn diese zu fordernd, zu verweigernd, zu nervig sind.


Da hilft Abgrenzung und Betreuungsführung nach Vorschrift.


Aktuell gibt es da eine Betreute, die mir erklärt sie habe Ängste im ÖPNV (kein Arzt attestiert dies), es sei soooo anstrengend zu Fuß einzukaufen usw, dabei lächelt und Transporte inkl Tragen der Tüten erwartet, aber im Gegenzug die Betreuungsführung bzw. Rechtsanträge blockiert bzw. z.B. das Auto ihres Mannes ohne Papiere verkaufte (diese sind in der 140 qm Messie-Butze verdampft) und ich muss gerade biegen.


Aber es ist ein Neufall, der noch lohnt.
Tomas11 ist offline  
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Alt 16.03.2019, 17:40   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.03.2019
Beiträge: 7
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Ich habe eine Betreute die permanent abhängig ist und sich mit fremden Männern trifft für sexuelle Handlungen gegen Geld. Um Thematiken zu besprechen ist es leider nicht möglich , weil sie dann wieder abhängig ist oder in der Klinik ist. Zudem verdreht sie die Tatsachen und lügt . Zudem muss eine Passbeschaffung erfolgen usw. aktiv ist sie selber nicht, habe ich da eine Möglichkeit, dass die Betreuung aufgehoben wird ?

Für eventuelle Möglichkeiten wäre ich sehr dankbar
Ingrid40 ist offline  
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Alt 16.03.2019, 18:35   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin Ingrid

Erst mal vorneweg die Frage: Was gibt es denn für eine Diagnose?
Falls nur eine Sucht vorliegt, dann ist das eigentlich nichts für eine Betreuung. Das reicht nicht als Voraussetzujng für eine Betreuung.

Liegt aber noch eine psychische Erkrankung oder ein mentaler Folgeschaden aufgrund der Sucht vor (sprich: die Sucht ist nur sekundär), dann braucht sie die Betreuung auch.
Für einen ehrenamtliche Betreuung wäre das aber sicherlich eine Überforderung.
Für eine berufliche Betreuung ist das zwar arbeitsaufwändig, sollte aber zu schaffen sein, sofern man nicht eigene, persönliche Probleme bzgl. dieser speziellen Klientel hat. (Das rechtfertigt eine Betreuungsabgabe durchaus, ohne dass es eine Schande wäre. Man ist dann eben für speziell diese Klientel nicht geeignet)

Ansonsten ist es nicht Dein Job bei dieser Betreuten zu rennen, wie eine Weltmeisterin, sondern viel mehr erst einmal abwarten, was sich entwickelt, wenlche Gelegenheiten kommen, um sich mit der Betreuten unterhalten und mit ihr die bestehenden Probleme angehen zu können. Und wenn sie noch drei mal im Knast oder der Klapse landet, dann braucht sie eben so lange. Du kannst sie nicht von jetzt auf gleich in eine clean-züchtige Spießbürgerin verzaubern.
Sichere erst einmal die Existenz (GruSi, ALG 2, KV etc.), fahre eine klare Linie und halte Dich zurück. Sie wird es schon irgendwann merken, dass sie Deine klare Ansage braucht. Dann kann sie das auch eher akzeptieren.
Das ist nicht ganz so viel Arbeit, für Dich und Du mußt nicht so die Springmaus geben.

Es ist für BetreuerInnen allerdings schwer auszuhalten, jemand anderem zuzusehen, wie er/sie erst mal vor die Wand rennt, bis nix mehr geht. Da kommen die harten Suchtmittelabhängigen aber auch nicht drumherum.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 16.03.2019, 19:17   #9
Ich bin neu hier
 
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Beiträge: 7
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Es ist eine psychische Erkrankung . Ich hab sie jetzt über Ein Jahr und es erfolgt keinen Ansatz , dass etwas verbessert wird. Rechtlich außen dem Pass ist alles geregelt, in der Einrichtung wo sie ist, die sagen selber das keine Betreuung mehr bei ihr möglich ist, weil sie macht was sie will . Ich frag mich einfach , wo der Sinn noch ist, die gesetzlich zu betreuen ?
Ingrid40 ist offline  
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Alt 17.03.2019, 09:57   #10
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
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Moin moin

Wenn eine psychische Erkrankung vorliegt, ist jedenfalls erst einmal die gesetzliche Voraussetzung für die Betreuung gegeben.
Der Sinn der Betreuungliegt darin zumindest die Existenssicherung zu regeln. Ich vermute mal, dass die Betreute nicht in der Lage ist, ihre finanziellen Ansprüche (GruSi, ALG oder KV) mit all den Anträgen und sonstigen Erfordernissen selber zu erledigen. Sie würde sonst ohne Geld und Versicherungsschutz durch die Lande segeln. Das wäre irgendwo zwischen fatal und letal anzusiedeln.
Sie davor zu bewahren ist die Aufgabe der Betreuung (= die Erfüllung des staatlichen Schutzauftrages gegenüber seinen Bürgern).

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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