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Willen der Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Willen der Betreuten im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Auch noch mal zur Ausgangsfrage: da steht, das HZA verzichtet auf die KFZ-Steuer. Warum sollte denn dann überhaupt etwas vom ...


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Alt 01.03.2019, 09:26   #11
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Benutzerbild von HorstD
 
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Beiträge: 5,807
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Auch noch mal zur Ausgangsfrage: da steht, das HZA verzichtet auf die KFZ-Steuer. Warum sollte denn dann überhaupt etwas vom Sohn eingeklagt werden? Oder ist das nur eine Stundung seitens des HZA? Kann das sein, dass wieder mal unklar formuliert wurde?

Bei öffentlichen Forderungen gibt es:

-Stundung (= Ratenzahlung)
-Niederschlagung (vorläufiger Verzicht auf Zwangsvollstreckung, Forderung als solche bleibt aber bestehen)
- Erlass (endgültiger Forderungsverzicht).

Wobei es letzteres nach meiner Erfahrung so gut wie nie gibt.
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Horst Deinert

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Alt 01.03.2019, 12:06   #12
Routinier
 
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Beiträge: 1,253
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Auch noch mal zur Ausgangsfrage: da steht, das HZA verzichtet auf die KFZ-Steuer. Warum sollte denn dann überhaupt etwas vom Sohn eingeklagt werden?
So wie ich es verstanden habe geht es um zwei Forderungen: Kfz-Steuer und Versicherung. Die Steuer ist unbefristet niedergeschlagen, die Versicherung als zivilrechtliche Forderung kann weder gestundet noch niedergeschlagen und erst recht nicht erlassen werden.
Pichilemu ist offline  
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Alt 01.03.2019, 21:56   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Für mich liest sich das hier alles so, als wären Gerichtsverfahren reine Showveranstaltungen zur Bekräftigung des eh schon bestehenden Urteils.

Im ersten Beitrag lese ich: die Betreute hat srlbst unterschrieben. Dass das erschlichen wurde, müsste erst mal noch bewiesen werden.

Und das Wohl der Betreuten... Strafanzeige, Verhör, Gerichtsverfahren und die Aussage da...und das alles gegen den eigenen Sohn. Ist kein Zuckerschlecken. Dem seelischen Wohl der Betreuten dient so eine Prozedur sicher nicht.
Ich würde hier den Willen der Betreuten als maßgeblich ansehen.

Und mal ganz dumm: die Dame will ihren Sohn nicht anzeigen. Wird also sicher auch nicht aussagen, dass er sich die Unterschriften erschlichen hat. Welche Beweise gibts dann, wenn sie aussagt, sie hat das alles unterschrieben, um dem Sohn eine Freude zu machen?
Stefanie78 ist offline  
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Alt 02.03.2019, 16:09   #14
Forums-Geselle
 
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Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
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Zitat:
Zitat von Stefanie78 Beitrag anzeigen
Ich würde hier den Willen der Betreuten als maßgeblich ansehen.

Und mal ganz dumm: die Dame will ihren Sohn nicht anzeigen. Wird also sicher auch nicht aussagen, dass er sich die Unterschriften erschlichen hat. Welche Beweise gibts dann, wenn sie aussagt, sie hat das alles unterschrieben, um dem Sohn eine Freude zu machen?
Sehe ich auch so. Ich gehe davon aus, dass kein Einwilligungsvorbehalt und keine nachweisliche Geschäftsunfähigkeit vorliegen, ansonsten wäre ja sowieso nichts zustande gekommen.
Die Betreute kann also selbst entscheiden. Ich würde mir dann die Unterschrift von ihr geben lassen, dass sie alles genauso wollte.
mirkosch ist offline  
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Alt 02.03.2019, 18:24   #15
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Beiträge: 1,253
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Zitat:
Zitat von Stefanie78 Beitrag anzeigen
Und mal ganz dumm: die Dame will ihren Sohn nicht anzeigen. Wird also sicher auch nicht aussagen, dass er sich die Unterschriften erschlichen hat. Welche Beweise gibts dann, wenn sie aussagt, sie hat das alles unterschrieben, um dem Sohn eine Freude zu machen?
Der TE muss in einem Gerichtsverfahren als Zeuge aussagen, da ihm anders als der Mutter kein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber dem Sohn der Betreuten zusteht.
Pichilemu ist offline  
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Alt 02.03.2019, 18:47   #16
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
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Alt 02.03.2019, 22:24   #17
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
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ufzeer ist offline  
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