Dies ist ein Beitrag zum Thema Qualifikationsnachweis im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Mitstreiter...
Ich bin ganz frisch als Berufsbetreuerin tätig und konnte zum ersten Mal einen Fall abrechnen.
Das Gericht ...
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02.04.2019, 19:42 | #1 |
Ich bin neu hier
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Ort: Seelze
Beiträge: 9
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Qualifikationsnachweis
Hallo liebe Mitstreiter...
Ich bin ganz frisch als Berufsbetreuerin tätig und konnte zum ersten Mal einen Fall abrechnen. Das Gericht bittet nun um Nachreichung meines Qualifikationsnachweises. Ich habe schon versucht herauszufinden, was hier als Nachweis zu sehen ist, bin aber leider nicht fündig geworden. Daher bitte ich zunächst hier um Aufklärung. Als Randinfo: Ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte von Beruf und habe einen Stundensatz in Höhe von 33,50 EUR in Ansatz gebracht. Schien mir erstmal gerechtfertigt. Vielen Dank schon jetzt für eure Rückmeldungen. Steffi170978 Bitte nett bleiben, ich lerne noch... |
02.04.2019, 19:49 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
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Hallo Steffi,
damit ist der Nachweis Deines Berufes gemeint. Also ein Zeugnis o.ä. über den Abschluss, aus dem hervorgeht, dass Du den Beruf als Rechtsanwaltsfachangestellte erlernt und die Ausbildung abgeschlossen hast. Gruß, Sonnyblue |
02.04.2019, 20:07 | #3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 06.10.2018
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Beiträge: 9
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Vielen Dank für die schnelle Antwort Sonnyblue.
Das lässt sich ja leicht regeln. |
21.05.2019, 14:55 | #4 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 11.04.2019
Beiträge: 7
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Ich war auch einmal frisch))) Zuerst suchte ich mein Zeugnis, aber aus der Schule. Dann habe ich verstanden, dass ich ein anderes Zeugnis brauchte...
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