Dies ist ein Beitrag zum Thema ABW finde keine Wohnung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Abend liebe KollegInnen,
Ich habe letztes Jahr eine Betreuung ohne den Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten übernommen.
Dieser Bereich war bereits durch ...
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03.04.2019, 20:14 | #1 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
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ABW finde keine Wohnung
Guten Abend liebe KollegInnen,
Ich habe letztes Jahr eine Betreuung ohne den Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten übernommen. Dieser Bereich war bereits durch den Einsatz von Fachleistungsstunden aber das Ticket „Vermeidung von Wohnungslosigkeit“ durch den regionalen Sozialdienst organisiert worden. Nun wurde das Haus, in dem der Betreute wohnt, verkauft, und der neue Eigentümer will zum 1.5. einziehen. Das Haus gehörte der zwischenzeitlich verstorbenen Mutter des Betreuten, der auch Erbe ist - m.E. Also in der Rechtsnachfolge verpflichtet ist das Haus vertragsgemäß zu übergeben. Das ABW kommt aber hinsichtlich der Wohnungsfindung nicht in die Pötte. Seit 8 Monaten suchen die eine Wohnung, bisher wurde erst eine Wohnung besichtigt. Obwohl der Betreute auch gerne in eine Wohngruppe oder ein Heim ziehen würde, wird auf dieser Ebene gar nicht gesucht. Nun verfüge ich, wie gesagt, nicht über die Wohnungsangelegenheiten, aber über die Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt. Sollte nicht sehr bald ein Umzug möglich sein, fürchte ich finanzielle Konsequenzen für meinen Betreuten - zumal der Käufer seine bisherige Wohnung gekündigt hat und zum 1.5. mit seiner Familie obdachlos wäre. Ich habe die Problemtik mit dem ABW mehrfach kommuniziert ... es passiert nichts. Welche Möglichkeiten habe ich, um hilfreich und schnell mitzuwirken (Ich habe schon versucht den Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten auch übertragen zu bekommen, aber das Gericht hält das für rechtlich nicht machbar, da dieses „Gewerk“ ja anderweitig vergeben ist)? |
03.04.2019, 23:15 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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Warum nur kommt mir das so bekannt vor?
Aus welchem Grund wurde das Haus verkauft? Schulden/Nachlassverbindlichkeiten? Evtl. käme hier Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO in Frage, falls der Betreute auf der Straße völlig hilflos wäre. Ist dann zwar bitter für die neuen Eigentümer, aber zunächst mal nicht dein Problem. Parallel sollte 1. bei der Gemeinde die Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft angestoßen werden und 2. beim Sozialamt eine andere Leistungsform angeregt werden, da das ABW offensichtlich zu nichts führt und ABW in einer Obdachlosenunterkunft zumindest offiziell nicht vorgesehen ist (dass es bisweilen dennoch gelebte Praxis ist, ist ziemlich deprimierend). Kann der Betreute sich auf der Straße nicht selbst versorgen, würde das für sich genommen bereits Heimbedürftigkeit begründen, das Amt muss dann ein vollstationäres Heim anbieten. Ich muss aber ehrlich sagen, dass ich diesen Fall gerade selbst vor dem Landessozialgericht durchstreite: kein bereiter Leistungserbringer vor Ort vorhanden, Sozialamt beruft sich auf mangelnde Leistungsfähigkeit, es gäbe keine geeignete ambulante Betreuung, keine Wohngruppe, kein Heim, und zwar in ganz Deutschland nicht. Obdachlosenunterkunft wurde abgelehnt wegen fehlender Unterbringungsfähigkeit aufgrund der Behinderung. Wird bestimmt ein spannender Fall, wenn das bis zum BVerfG kommt. Ich hab schon über tausend Seiten Fachliteratur durchgelesen und den Fall gab es offenbar noch nie. |
04.04.2019, 04:23 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
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Das Haus wurde von der Betreuerin der Mutter verkauft, um ungedeckte Heimkosten zahlen zu können.
Mein Klient ist vermögend, die Miete für eine Wohnung wäre also kein Problem. Mir ging es vor allem um meine Möglichkeiten das ABW ans Arbeiten zu kriegen. Wenn ich Deinen Fall so lese, dann krieg ich Gänsehaut... |
04.04.2019, 06:36 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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06.04.2019, 15:35 | #5 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
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Beiträge: 740
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Zwischenzeitlich hatte ich mich beim Anbieter des ABW beschwert, und schupp gabs einen neuen Assistenten: der hat in einer Woche drei Wohnungsngebote und zwei Besichtigungen gefunden und durchgezogen.
Wow, es geht doch... |
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