Dies ist ein Beitrag zum Thema Kindergeld für Erwachsenen bei Rechnungslegung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich bin seit kurzem ehrenamtlicher Betreuer meines erwachsenen Bruders (seit Geburt geistig behindert) und mir wurde nun Kindergeld ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
06.04.2019, 11:50 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 01.04.2019
Beiträge: 3
|
Kindergeld für Erwachsenen bei Rechnungslegung
Hallo zusammen,
ich bin seit kurzem ehrenamtlicher Betreuer meines erwachsenen Bruders (seit Geburt geistig behindert) und mir wurde nun Kindergeld bewilligt. Muss ich das bei der Rechnungslegung angeben? Und über die Verwendung Rechenschaft ablegen? Danke und Gruss Rasensport |
06.04.2019, 12:16 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,225
|
Wer erhält denn jetzt nun das Kindergeld? Das können eigentlich nur die Eltern des Bruders sein - es sei denn, es wurde ein Abzweigungsantrag gestellt. Geschwister können nach unserem Recht kein Kindergeld für ihre Brüder/Schwestern erhalten.
|
06.04.2019, 12:28 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 730
|
Wenn das Kindergeld auf Deinen Betreuten übergeleitet ist, also auf dessen Konto eingeht, dann ist es auch sein Einkommen und muss bei seiner Vermögensverwaltung berücksichtigt werden.
|
06.04.2019, 13:21 | #4 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 481
|
Zitat:
|
|
06.04.2019, 15:11 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
|
In diesem Fall (wenn es kein Vollwaisen-KG ist), ist die Pflegeperson der KG-Berechtigte. Hat mit der Rechnungslegung für den Betreuten nichts zu tun.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
06.04.2019, 18:08 | #6 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 01.04.2019
Beiträge: 3
|
Danke für die Antworten
mein Bruder ist in der Tat Vollwaise und bezieht auch ein kleines Vollwaisengeld. Ich habe den Kindergeldantrag gestellt, weil mir die auszahlende Stelle des Vollwaisensgeldes dies empfohlen hat. Die KIndergeldstelle wollte dann Infomationen über Einkünfte und Ausgaben haben und hat mir dann das Kindergeld bewiligt. Die auszahlende Stelle für das Vollwaiengeld hatte mir übrigens auch gesagt, dass wenn das Kindergeld abgelehnt würde, ich von ihnen ein sogenanntes Ausgleichsgeld erhalten würde. Gruss Rasensport |
07.04.2019, 22:10 | #7 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
|
Vollwaisenkindergeld gibts nur, wenn gar kein anderer KG–Berechtigter vorhanden ist. Deine Regelung ist auch deshalb besser, weil Vollwaisen-KG auch bei Behinderten mit 25 endet. Was hier wohl ansonsten noch gezahlt wird, dürfte Waisenrente sein.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
Lesezeichen |
Stichworte |
kindergeld erwachsener |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|