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BTHG Info

Dies ist ein Beitrag zum Thema BTHG Info im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Habe heute vom Klinikum Wahrendorff ein grösseres Heft bekommen mit "Handlungsanweisungen" /Änderungen wegen dem BTHG.Geschrieben hat das ein Herr Kurt ...


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Alt 29.04.2019, 17:36   #1
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
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Standard BTHG Info

Habe heute vom Klinikum Wahrendorff ein grösseres Heft bekommen mit "Handlungsanweisungen" /Änderungen wegen dem BTHG.Geschrieben hat das ein Herr Kurt Ditschler. Das Ding nent sich
BTHG Ratgeber für gesetzliche Betreuer.


Erst hatte ich mich gefreut, dachte, na endlich mal was schriftliches.
Jetzt habe ich Kopfweh, vor allem bei der Aufteilung.

Unter jeder Seite mit Erläuterungen zum Sachverhalt steht mit grossem fetten Ausrufezeichen: Der Betreuer muss.........
Das Ding hat 67 Seiten- ich bin bedient. (Ich brauch jetzt dringend das, was unsere Kunden nicht brauchen dürfen)



Eins fand ich aber allgemein wichtig, da steht:
ab Januar 2020 werden Leistungen der Eingliederungshilfe nur auf Antrag gewährt im Gegensatz zu vorher als von Amts wegen gewährt wenn Kenntnis beim Sozialhilfeträger vorlag.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 29.04.2019, 17:41   #2
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Seit wann dürfen denn Kliniken Handlungsanweisungen für Betreuer verfassen?


oder andersherum gefragt:


Sind solche Konvolute für Betreuer relevant?
mimi91 ist offline  
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Alt 29.04.2019, 17:43   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
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Kann man hier wohl käuflich erwerben: https://www.ditschler-seminare.de/ap...eilhabegesetz/

Bevor ich das kaufe, wüsste ich aber gern, ob das korrekt (und seriös) ist.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 29.04.2019, 17:49   #4
Moderator
 
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
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Zum Antragserfordernis: das ist wie schon 2003 bei der Einführung der Grundsicherung für Erwerbsgeminderte und 2005 bei der Einführung von ALG 2: alles nur noch auf formalen Antrag. Allerdings: auch wenn die restliche Sozialhilfe weiterhin auf dem Kenntnisprinzip (§ 18 SGB XII) beruht, wird defacto doch ein Antrag erwartet. Also keine echte Änderung. Dafür soll es ja 2020 bei der Eingliederungshilfe ganz viele Hilfestellungen für den Leistungsberechtigten geben; schauen Sie mal in § 106 SGB IX (Neufassung 2020). Da braucht man als Betreuer doch gar nicht mehr tätig werden :-)
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 29.04.2019, 18:41   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,187
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Dafür soll es ja 2020 bei der Eingliederungshilfe ganz viele Hilfestellungen für den Leistungsberechtigten geben; schauen Sie mal in § 106 SGB IX (Neufassung 2020).

Vielen Dank wieder mal, auf dieses Artikelchen werde ich geflissentlich pochen.



Inzwischen habe ich eine ziemlich lange Liste von unbezahlbaren (und unbezahlten) HorstD-Ratschlägen. Muss ja auch mal gesagt werden.
Flafluff ist offline  
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Alt 30.04.2019, 00:16   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Seit wann dürfen denn Kliniken Handlungsanweisungen für Betreuer verfassen?
Von "Verfassung" (sondern den Verfasser benannt) hatte ich nichts geschrieben sondern gesagt dass diese "Handreichung" kosten frei an mich versandt wurde.
Wer die haben will/wollte müsste ansonsten 12, 90 Euro zahlen.


Zitat:
Bevor ich das kaufe, wüsste ich aber gern, ob das korrekt (und seriös) ist.
Daran habe ich nach der ersten Übersicht wirklich Zweifel. Schon alleine der Satz: der Betreuer muss...... auf jeder Seite.
Nein, keiner muss jetzt sagen dass ich eine Mimose bin


Zitat:
Vielen Dank wieder mal, auf dieses Artikelchen werde ich geflissentlich pochen.
Ganz ehrlich? Das ist im Handlungsanweisungsbaum nach meinem bisherigen (Lese) Verständnis ein Unterkapitel an einer Teilstelle des Verfahrens- kein (erhoffter) Freibrief für die gesamte kommende Änderung.
Man kann auch vor Türen stehen und klopfen bis zum Erbrechen- ob das weiterbringt während das wirkliche Leben an einem vorbeiläuft ?
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 30.04.2019, 10:26   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
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Beiträge: 5,785
Standard

Zitat:
Zitat von Flafluff Beitrag anzeigen
Inzwischen habe ich eine ziemlich lange Liste von unbezahlbaren (und unbezahlten) HorstD-Ratschlägen. Muss ja auch mal gesagt werden.
Hallo Flafluff, es gibt auch durchaus den einen oder anderen bezahlten Ratschlag. Richtig viele (und sieht auch noch klasse im Bücherregal aus) wären in unserem (Sybille Meier und ich) „Handbuch Betreuungsrecht“, Näheres hier:

https://www.horstdeinert.de/bücher/h...treuungsrecht/

Ist nicht ganz billig, weiß ich. Aber so ist das bei Fachbüchern mit kleiner Auflage. Immerhin verdienen wir jeder 4,20 € je verkauftem Buch dran. Für den Käufer ist (außer dem Informationsgewinn) auch steuerliche Absetzung als Betriebskosten möglich. Und Seminare (bei diversen Veranstaltern) gebe ich auch. Ich hoffe, die Eigenwerbung war verzeihlich.

Und zum § 106 SGB-IX: über seine betreuungsvermeidenden oder für den bestellten Betreuer arbeitsersparenden Effekte bin ich auch eher skeptisch, ich kenne ja meine Pappenheimer in den Behörden. Dennoch gilt er als ein Baustein bei der Frage der Beschränkung von rechtlichen Betreuungen auf das „Nötige Maß“. Ebenso wie die Vorsorgevollmachten und das weiterhin geplante Ehegattenvertretungsrecht. Mit solchen Maßnahmen haben die Österreicher tatsächlich deren Pendant zur Betreuung ungefähr bei der Hälfte der deutschen Zahlen (gerechnet auf Einwohner) stabilisiert. Das ist wohl auch der (offiziell nicht ausgesprochene) Wunsch der Justizminister. Wobei ich es grundsätzlich ja nicht falsch finde, den Sozialstaat in die Pflicht zu nehmen - nur muss das auch jemand tun. Von nix kommt nix (Sprichwort aus dem Ruhrgebiet).
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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