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Wohnung und Werte

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnung und Werte im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Aus dem Thread zur Vergütungserhöhung ( + ) übernommen: "Verantwortungsvolle Berufsbetreuer nehmen bei sowas (Zutritt zur Wohnung zu Beginn einer ...


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Alt 09.05.2019, 17:18   #1
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 401
Standard Wohnung und Werte

Aus dem Thread zur Vergütungserhöhung (+) übernommen:


"Verantwortungsvolle Berufsbetreuer nehmen bei sowas (Zutritt zur Wohnung zu Beginn einer Betreuung) einen Zeugen mit. Aber sind alle so verantwortungsvoll?"


Ich nicht, obwohl ich in einer Bürogemeinschaft arbeite und wir uns mehrfach vorgenommen hatten, im Bedarfsfall im Tandem aufzutreten. Klappt regelhaft nicht.


"Meine" Haushalte waren bisher überwiegend Hartz4-Niveau und eher eine biologische Gefahr als eine Ermutigung zur Vermögensunterschlagung.


In den wenigen anderen Fällen habe ich 1x eine Nachbarin mitgenommen und mit ihr einen knapp 5stelligen Betrag an Bargeld eingesammelt.
Ansonsten habe ich bei Betreten der Wohnung mit dem Handy gefilmt und meine Funde (nix außer Müll) mitgesprochen.


Bei Räumungen mache ich vorher Fotos aller Räume und hoffe auf Beweiskraft im Streitfall.



Wie handhabt Ihr das mit der Absicherung gegen den Vorwurf der Vermögensunterschlagung?



Randnotiz:

Einmal rief mich ein Haushaltshilfsdienst an mit der Botschaft: "Wir haben unter dem Bett einen Umschlag mit 7000,-€ gefunden. Was sollen wir damit tun?" Die empfehle ich gerne weiter
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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Alt 13.05.2019, 13:06   #2
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Genauso wie du.
mimi91 ist offline  
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Alt 13.05.2019, 13:20   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
Standard

Nach § 4 Abs 3 BtBG ist die Betreuungsbehörde den Betreuern nicht nur Beratung, sondern auch Unterstützung schuldig. M.E. würde auch solche Begleitung dazu gehören, wenn es sonst niemanden dazu gibt.!
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 13.05.2019, 23:00   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
Standard

Moin moin

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Nach § 4 Abs 3 BtBG ist die Betreuungsbehörde den Betreuern nicht nur Beratung, sondern auch Unterstützung schuldig. M.E. würde auch solche Begleitung dazu gehören, wenn es sonst niemanden dazu gibt.!
...wobei durchaus die Möglichkeit besteht, dass die MA der Betreuungsbehörde bei einer entsprechenden Anfrage ganz schnell absolut unerreichbar sind.
Es soll aber gelegentlich auch Betreuungsbehörden geben, die tatsächlich gut aufgestellt sind.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 14.05.2019, 00:21   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Es soll aber gelegentlich auch Betreuungsbehörden geben, die tatsächlich gut aufgestellt sind.
da hänge ich mich mal dran.........
Gut aufgestellt ist irgendwie gut- um nicht zu sagen ein besserer Witz
Unsrere Stadt hat 160000 Einwohner, Betreuungsbehörde hat (theoretisch) 4 1/2 Mitarbeiter.
Da nach dem Gesetz für BH Mitarbeiter Stellungnahmen zur Betreuungseinrichtung-Änderung, Unterbringungsanträgen. Bechwerden usw. usw. zunächst einzuholen sind und unsrere BBH tatsächlich nur aus zwei Amwesenden besteht..... da soll ich kommen und fragen wer 6 Stunden übrig hat zur Wohnungsbesichtigung?

Ne, ich denke dann an meine bisherigen unbearbeiteten (wichtigen) Anträge mangels der Stellungnahme und verkneife mir diese Idee.
In einem 300 Einwohner Dorf mag das anders ein.

Sicher könnte man sagen, dieser Mangel sollte publik, und aufgezeigt werden.
Andererseits sind wir die Deppen die in der Haftung stehen weil ein (vorgeblich) gesetzlicher Anspruch sich mangels.......nicht umsetzen liess. Nein Danke!

Im Übrigen halte ich es wie @Mimi und sage dann: Mein Wort gilt!
. Wer anders darüber denkt möge sich bemühen.........
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michaela mohr ist offline  
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Alt 14.05.2019, 17:25   #6
Stammgast
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 685
Standard

Moin,


ich würde die Wohnung meiner Betreuten nur in Ausnahmefällen allein betreten.



Übliche Ausnahme:



Sofern die Wohnung geräumt werden muss, weil mein Betreuter schon im Heim lebt, lasse ich mir unterschreiben, das keine Wertgegenstände in der Wohnung sind, oder eben die Wertgegenstände benennen.


Ansonsten gilt für mich der Art. 13 GG. Daher habe ich auch in den seltesten Fällen einen Zweitschlüssel für die Wohnung.


Grüße
Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 14.05.2019, 17:50   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ansonsten gilt für mich der Art. 13 GG. Daher habe ich auch in den seltesten Fällen einen Zweitschlüssel für die Wohnung.
Ist bei mir genau umgekehrt.
Nach einiger Zeit der Betreuung spreche ich das Thema Wohnung und Wohnungszutritt an. Ich halte es in der Betreuung auch immer so dass ich so gut wie nie Wohnungsbesuche mache.

Jeder Mensch hat das Recht auf einen ungestörten Schutzraum und diesen möchte ich in der Regel ohne Not als quasi "Amtsperson" nicht betreten. Gilt natürlich nicht für die Wohnung der kleinen Schmutzfinken die regelmässig auch das "wache Auge" brauchen.


Ich finde es gut und absolut ausreichend wenn ich ca 1 bis 2 Mal im Jahr von der/dem Betreuten zum Kaffe eingeladen werde. Das wird auch gerne gemacht.


Ich stelle auch die Frage ob man mir für (gesundheitliche) Notfälle einen Schlüssel geben möchte, ich hab viele Chaoten wo es ab und an schon zu kleineren Einsätzen bis hin zu einer Klinikaufnahme kommt. Da ist es immer besser wenn nicht auch noch Schlüsseldienstrechnungen kommen.
Wer mag kann mir deshalb gerne einen Schlüssel geben- absolut freiwillig und im Ergebnis habe ich tatsächlich nur von 4 Leuten keinen Schlüssel. Der Rest findet es gut dass ich ihn habe. Für mich ist das auch o.k. so.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 14.05.2019, 19:16   #8
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
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Hallo Michaela, dass zwischen Recht und Rechtswirklichkeit oft eine Lücke klafft. Ist mir schon klar. Oft kennen Betreuer ihre diesbezüglichen Rechte gar nicht und/oder versuchen nicht, sie einzufordern. Dann wird das aber nie was. Und Betreuungsbehörden haben auch intern dann keinen Grund, mehr Personal zu fordern. Und ehrlicherweise muss man auch sagen, dass manchmal auch bei Behörden der Grundsatz „lass andere die Arbeit machen“ gilt. Übrigens ein weit verbreiteter Irrglaube: nicht die Organisationseinheit 53 und noch was (Betreuungsstelle) ist die Betreuungsbehörde im Sinne des Gesetzes, sondern die gesamte Stadt- bzw Kreisverwaltung. Wenn die Sozialarbeiter aus dem Sachgebiet keine Zeit/Lust/Ahnung haben, kann auch ein Kollege vom Ordnungsamt/ Kreiskasse mitgehen, z.B der kommunale Vollstreckungsbeamte (Amtshilfe intern), der kann dann die Wohnungseinrichtung auch besser schätzen. Da muss man die Kollegen erst mal drauf bringen.
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Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 15.05.2019, 07:40   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Hallo Michaela, dass zwischen Recht und Rechtswirklichkeit oft eine Lücke klafft. Ist mir schon klar. Oft kennen Betreuer ihre diesbezüglichen Rechte gar nicht und/oder versuchen nicht, sie einzufordern. Dann wird das aber nie was.
Das hatte ich versucht im Beitrag anzudeuten. Dein Einwand Horst ist erst mal grundsätzlich völlig richtig- im Allgemeinen.
Ich vertrete ebenfalls die Meinung dass wir, eher alle Menschen, ihre Rechte fordern solten und damit nutzen da ansonsten gesellschaftliche Prozesse stagnieren.


Als BB stehe ich in der Alltagsrealität regelrecht vor einer riesigen Wand von Möglichkeiten Regeln, sprich Gesetze zu kennen und anzuwenden. Nur....... jedes Gesetz hat gleichzeitig auch zwei Seiten. Bei uns z.B. gibt es seit Urzeiten ein klares Abkommen, dass die Betreuungsbehörde dem Gericht die BB`s vorschlägt bzw. damit letztendlich deren Arbeitsauslastung "steuert". Das wieder kann so oder so ausgehen für den Einzelnen.
Die Grundidee jetzt, dass ein Betreuer der seine Rechte kennt und durchsetzt als sehr geeignet für den Job angesehen sein müsste kann sich unter der vorgenannten Prämisse dann sehr schnell wieder ins Gegenteil verkehren u.U.


An der Stelle ist immer wieder die persönliche Entscheidung gefragt: an welcher Stelle "lohnt" es sich wirklich für mich meine/unsere Rechte einzufordern?
Im Zusammenhang mit Wohnungserstbegehungen lohnt es sich für mich - auch in der Rückschau- nicht hier dieses (Rechts-)Fass aufzumachen. Auch an dem Punkt kommt man um die Auswahl von Prioritäten einfach nicht herum meiner Meinung nach.


Zudem, auch die Begleitung eines Mitarbeiters der Betreuungsbehörde, mit jemand vom Ordnungsamt usw. kann einen vor jemanden der Fehler/Betrug "sucht" letztendlich genausowenig schützen.
Das könnte im Zweifelsfall lediglich einen Hinweis auf verstärkte Redlichkeit darstellen. U. U, duzt man sich nach langen Jahren der (gemeinsamen) Berufstätigkeit, schwupp ist daraus der Strick der Kumpelei gemacht.
Mein "Suchtrupp" hatte z.B. vor der Entrümpelung und Räumung eines völlig zugesch....... Hauses Werte (Goldbarren, Münzen usw.) in Höhe von 28 000 Euro, verteilt über 3 Tage gemacht und brav abgeliefert. Da kann man letztendlich nur hoffen, dass keiner um die Ecke kommt und sagt: Ha, da müssten aber 38 000 gewesen sein.


Wirklich safe ist man eh nie.
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