Dies ist ein Beitrag zum Thema Lebenserhaltende Maßnahmen unterlassen im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Nur zu dem Vorwurf, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine Behandlung unterlassen wird: bei unserem krankenkassenfinanzierten System ist es eigentlich genau ...
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17.05.2019, 15:04 | #11 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
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Nur zu dem Vorwurf, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine Behandlung unterlassen wird: bei unserem krankenkassenfinanzierten System ist es eigentlich genau umgekehrt: es wird (intensiv)behandelt auf Teufel komm raus, noch ne OP, noch ne Chemo, und statt dass der Patient mit entsprechenden Schmerzmitteln noch 6 Monate mit einigermaßen Lebensqualität hat, hat er dann 7 Monate als lebende Leiche mit allen denkbaren Nebenwirkungen. Ursache: man kriegts bezahlt. Anderes Beispiel: die (im internationalen Vergleich) inflationär gelegten Peg-Sonden, sodass der Patient nicht sterben darf, sondern der Pflegeeinrichtung noch einige Jahre PG 4 oder 5 einbringt.
Wenn Ärzte sich entscheiden, das volle Programm mal nicht mehr anzubieten (und damit ja auch das Ende ihres Lateins zugeben müssen), ist meist wirklich nix mehr zu machen. Ansonsten war der Hinweis auf ein Rthik-Konsil schon zielführend.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
17.05.2019, 18:57 | #12 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 13.08.2015
Beiträge: 41
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Zitat:
Ich spekuliere eben genau auf den letzten Punkt. Wenn die Betreute sterben will, dann kann sie das machen, ich halte es aber für falsch, Entzündungen nicht zu behandeln. Es geht ja nicht darum, dass die Ärzte sich (aktiv) entscheiden, etwas nicht anzubieten, wie du es in deinem Posting geschrieben hast. Es geht darum, dass die Ärzte wollen, dass ich mich als Betreuer gegen die lebenserhaltenden Maßnahmen entscheide. Und diese Maßnahmen sind nicht die künstliche Beatmung & co, sondern auch um die Behandlung einer Entzündung oder die Transfusion von Blut. |
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17.05.2019, 20:07 | #13 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
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Ok, dieses: die Verantwortung auf den Betreuer abschieben, finde ich auch seltsam. Kann es sein, dass in der Krankenhaushierarchie etwas nicht funktioniert? Mit was für einem Arzt haben Sie denn bisher gesprochen; mit den Subalternen (Assistenzärzten) macht das auch gar keinen Sinn, die dürfen ja seitens des Krankenhauses solche Entscheidungen gar nicht treffen.
Sie müssen dazu Folgendes machen: drucken Sie den Text der §§ 1901a, 1901b und 1904 BGB aus. Sagen Sie, dass Sie mit dem Arzt sprechen müssen, der eine verbindliche Aussage zu Leben und Tod treffen darf. Sagen Sie, dass es um das Gespräch nach § 1901b BGB geht, dessen Protokoll Sie bei Uneinigkeit dem Betreuungsrichter vorzulegen haben und das Sie auch brauchen, um sich im Falle eines Strafverfahrens wegen unterlassener Hilfeleistung oder Totschlags absichern zu können. Das wird dann ein Gespräch mit dem Chefarzt und dem Krankenhausjustiziar. Sie sollten dazu auch einen Anwalt mitbringen (am besten FA für Medizinrecht, notfalls für Familienrecht).
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17.05.2019, 20:29 | #14 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 13.08.2015
Beiträge: 41
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Zitat:
Also das erste 5-Minuten Gespräch habe ich heute mit einer Assistenzärztin in der ZNA geführt. Dann ca. 10 Minuten am Telefon mit dem Oberarzt der ZNA. Dann 30 Minuten mit dem Oberarzt der Station, auf der sie behandelt wird. Und morgen will man (ich vermute wieder ein Assistenzarzt) schon wieder mit mir sprechen. Vor allem das letzte Gespräch mit dem Stations-Oberarzt war relativ unangenehm. Ich soll von Unterwegs am Telefon entscheiden, dass keine Maßnahmen mehr erfolgen sollen. Diese Zermürbungstaktik geht mir furchtbar auf meine Nerven. Ich kann es verstehen, wenn ich mich ein Mal entscheiden muss, zwei Mal, aber beim letzten Gespräch habe ich sicher vier oder fünf Mal gesagt, was ich für richtig halte und der Arzt fing wieder von Vorne an. |
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17.05.2019, 21:13 | #15 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,598
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Moin moin
Entscheiden ist schon mal der Job eines Betreuers. Insbesondere dann, wenn andere (z.B. Ärzte) gerne ihre Verantwortung auf Betreuer abschieben wollen. Das kann wirklich ganz schön nerven. Aber um eine Entscheidung treffen zu können benötigt man Informationen - und das ist ein prima Mittel, sich nervige Oberärzte (oder sonstige Drängler) vom Leib zu halten: Wichtige Entscheidungen werden grundsätzlich nicht jetzt sofort, am Telefon und erst recht nicht, weil ein Obermotz Druck macht, getroffen. Je mehr gedrängelt wird, desto deutlicher sollte man rüber bringen, das so eine wichtige Entscheidung auch Überlegung benötigt und nicht den Druck desjenigen, der eine Entscheidung unbedingt sofort erhalten möchte. Den Schnellkurs Geduld darf man bei so einer Gelegenheit gerne dem anderen überdeubeln. Und schon ist man selber viel entspannter. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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