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gesetzliche Betreuung

 

Vertretungssituation in anderen Gerichtsbezirken

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vertretungssituation in anderen Gerichtsbezirken im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Meines Erachtens - auch wenn dies von den meisten KollegInnen anders gesehen wird - gehört in jedem Betreuungsbeschluss ein Verhinderungsbetreuer ...


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Alt 20.05.2019, 21:39   #11
Berufsbetreuer
 
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Meines Erachtens - auch wenn dies von den meisten KollegInnen anders gesehen wird - gehört in jedem Betreuungsbeschluss ein Verhinderungsbetreuer mitbestellt - was eigentlich auch rechtlich so sein sollte.
Zitat:
Rechtsprechung: Ein gerichtlich bestellter Betreuer darf bei einem Urlaub seine Aufgaben nicht von sich aus auf einen Vertreter übertragen, da eine solche Praxis dem gesetzlichen Leitbild der persönlichen Betreuung widerspricht.
siehe hierzu:

https://www.bundesanzeiger-verlag.de...erungsbetreuer


Dies stellt Rechtssicherheit sowohl für die Betreuten als auch für die Betreuer dar, zumal leider nicht auszuschliessen ist, dass Betreuer plötzlich durch Krankheit auch mal handlungsunfähig werden können. Bis dann ein Ersatz bestellt wird kann ewig dauern und dann entsteht ein Haftungsproblem. Auch die Vergütungsfrage wäre dann eindeutig geklärt. Es sollte auch möglich sein, dass Kollegen sich in puncto Urlaub absprechen.


Anscheinend ist dieses Verhinderungsbetreuer-Prozedere den meisten Gerichten zuviel Arbeit. Daher bleibt diese Problematik wohl weiterhin wachsweich.



mfg
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(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 21.05.2019, 07:47   #12
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
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@Carlos, genau das, nämlich die Übertragung der originären Aufgaben auf den Vertreter verhindern wir mit der Vollmacht in der steht....... handelt als Erklärungsbote.

Es wird ja auch nicht der reguläre Betrieb weitergeführt durch die Vertretung.
Zitat:
zumal leider nicht auszuschliessen ist, dass Betreuer plötzlich durch Krankheit auch mal handlungsunfähig werden können.
Das stellt doch aber auch kein Problem dar. Ich gehe mal davon aus, dass rechtliche Betreuer sich nicht im wahren Leben als einsame Inseln darstellen und dass immer auch jemand da ist der weiss, wenn was passiert dann informiere ich den "anderen" natürlich sofort. Auf Dauer würde der

geschätzte Kollesch nicht meine Betreuungen auch noch übernehmen können aber ich bin mir sicher- läge ich im Koma- wird er es sein der das Gericht informiert und erst mal zusieht dass nicht alles schlagartig in einer Gesamtexplosion endet bis klar ist wie es mit mir weitergeht.



Zitat:
Anscheinend ist dieses Verhinderungsbetreuer-Prozedere den meisten Gerichten zuviel Arbeit.
Die "viele Arbeit" für das Gericht kann ich dabei nirgends erkennen. Da würde höchstens auf Dauer ein zweiter Name noch im Beschluss stehen, das macht keine Arbeit.

Für mich hingegen sähe ich darin deutlich Nachteile weil, gerade wenn man anfängt kennt man die anderen Kollegen noch nicht gut. Ich hätte keine Lust dass auf Dauer als Vertreter für mich praktisch über Jahre jemand bestellt wird mit dem ich dann über die Jahre zurecht kommen müsste.

Vor 20 Jahren habe ich angefangen und am Anfang auch mal zwei Vertretungssituatiionen nach 2 Versuchen "aufgekündigt". Es hat einfach nicht gepasst und nicht gestimmt. Würden die immer noch in meinen Beschlüssen rumdümpeln dann hätte höchstens ich mehr Arbeit und Unruhe im Urlaub- was ich bei "unserem" jetzigen Modell zum Glück nicht habe
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
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Alt 21.05.2019, 08:11   #13
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Carlos Einwand mit Krankheit des Betreuers kann ich aber gut verstehen. Nicht jeder hat die Möglichkeit, solch eine tolle Regelung wie Michaela zu finden.

Ich persönlich habe ich zwar eine Kollegin , mit der ich mich fest gegenseitig im Urlaub vertrete. Habe aber mit dieser sonst nicht viel zu tun. Sie wüsste schlicht nicht, wenn mir was passiert. Heißt: würde ich heute verunglücken, ginge der Laden erstmal hoch. Mein Mann hat Zugang zum Büro und an der Wand hängen die Nummern von BB und Gericht. Er weiß, dass und wen er im Ernstfall anrufen und informieren muss. Er käme auch an meine Akten ran und könnte diese dann irgendwann an den neu zu bestellenden Betreuer/Verhinderungsbetreuer (je nachdem) übergeben. Er könnte auch noch den AB neu besprechen und eingehende Post den Akten beilegen. Aber es würde alles liegen bleiben bis (wahrscheinlich nach vielen Wochen) meine Fälle umverteilt und übergeben wären. Handlungsfähig wäre in dieser Zeit niemand. Und unser Gericht ist leider nicht für seine Schnelligkeit bekannt.

Und irgendwie finde ich es auch nicht wirklich gut, mein Privatleben - in dem Fall meinen Mann - involvieren zu müssen. Käme keinem Angestellten in den Sinn und auch Datenschutzrechtlich könnte man darüber wohl auch streiten.

Macht mir manchmal schon Sorgen. Aber andererseits dreht sich die Welt auch ohne mich weiter und sollte ich mal im Koma liegen, muss ich ehrlich zugeben, dass das dann wohl meine geringste Sorge wäre. Dann müssen eben das Gericht und die BB ran und schneller handeln als üblich.
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Boomer ist offline  
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Alt 21.05.2019, 08:20   #14
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Nicht jeder hat die Möglichkeit, solch eine tolle Regelung wie Michaela zu finden.
Sorry @Boomer wenn ich dir hier vehement wiederspreche. Das hat nichts mit mir oder dem allgemeinen Lebensglück zu tun dass wir diese Regelung haben.

Ich sage das hier immer wieder: wir sollten uns nicht als Einzelkämpfer sehen und/oder gerieren.
Die Vetretungsmöglichkeiten die der Kollesch und ich jetzt haben sind nicht plötzlich vom Himmel gefallen, wir haben aktiv etwas dafür getan, sprich est mal auch Zeit investiert.

Ich sage das hier so oft, macht mehr und überhaupt Netzwerkarbeit, sucht aktiv im Bezirk nach anderen mit denen man sich verstehen kann. Man muss nicht als doppeltes Lottchen auftreten aber doch genau hinschauen.

Geht zu Betreuertreffen, zu Stammtischen, sprecht andere an für einen Kaffee wenn ihr sie im Gericht trefft, in der Klinik, im Altersheim, nutzt die Verteilermail der Betreuungsbehörde usw. usw.

Es kostet Zeit und vielleicht auch Mut erstmal Wildfremde anzusprechen aber nur so geht es.


Zitat:
Aber es würde alles liegen bleiben bis (wahrscheinlich nach vielen Wochen) meine Fälle umverteilt und übergeben wären.
Um Himmels Willen, da bin ich missverstanden worden. In einem solchen Fall würde die Vertretung sicher nicht alle meine Fälle weiterführen können aber er wäre erst mal da damit nicht alles sinnlos stagniert oder im Chaos versinkt. (Hoffe ich doch)


Zitat:
Und irgendwie finde ich es auch nicht wirklich gut, mein Privatleben - in dem Fall meinen Mann - involvieren zu müssen. Käme keinem Angestellten in den Sinn und auch Datenschutzrechtlich könnte man darüber wohl auch streiten.
Wir haben mit der Übernahme der Betreuung eine unendich weit gefasste Verantwortung für andere Menschen übernommen. Wenn ich nur z.B. daran denke, dass bei einem unerwarteten Ausfall von mir vor dem 1. des Monats diese dann z.B sich kein Essen kaufen könnten....... will ich das irgendwie schon im Vorfeld halbwegs gesichert haben. Miete kann man nachzahlen aber z.B. ohne Essen dazustehen ist was anderes. In dem Zusammenhang entwickle ich keine Privatlebengedanken und auch der Datenschutz ist mir völlig schnuppe.


Wir sind keine Angestellten und können uns auch in der Art nicht gerieren. Wenn wir Angestelltenbedingungen haben wollen dann müssen wir uns anstellen lassen.
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Alt 21.05.2019, 10:27   #15
Berufsbetreuer
 
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Wie bereits angedeutet gilt es da zu unterscheiden, ob es sich um Betreuer in einem optimal strukturierten Arbeitsumfeld (z.B. Bürogemeinschaft) handelt oder um Kollegen, die als "Einzelkämpfer" unterwegs sind – hiervon gibt es meines Wissens recht viele. Wobei der typische "Einzelkämpfer" wohl eher etwas weniger Betreuungsfälle bearbeitet, dafür aber Personalkosten spart.
In einem mir bekannten Fall ist ein Einzelkämpfer-Kollege von heute auf morgen wegen einer schweren Erkrankung langfristig ausgefallen (mittlerweile geht es ihm wieder besser).
Seine selbst berufstätige Ehefrau war dann - neben dem Stress um die gesundheitliche Situation ihres Mannes - monatelang damit beschäftigt, sich um Verhinderungsbetreuungen zu kümmern und hatte noch den ganzen Schriftkram an der Backe.
Während dieser Zeit interessierte die an der Betreuung beteiligten Institutionen und Ämter recht wenig, dass der Betreuer arbeitsunfähig war. Die Anfragen, Anträge und persönlichen Vorsprachen wurden weiterhin gnadenlos angefordert. Und solange kein Verhinderungsbetreuer bestellt ist (und dies kann lange dauern), ist der arbeitsunfähige Betreuer weiterhin in der Haftung. Da dürfte auch vom Gericht keine Rückendeckung zu erwarten sein.
Ungeachtet dessen dürfte es auch nicht genesungsfördernd sein, wenn man sich schwer krank noch um solche Dinge kümmern muss. Und wenn man nach einer langen Zeit – gerade genesen – sich einem überdimensionalen zu bearbeitenden Aktenberg gegenübersteht, dient dies auch nicht unbedingt der Gesundheit.
Solche Fälle mögen glücklicherweise nicht oft vorkommen.

Dennoch halte ich die automatische Bestellung eines Verhinderungsbetreuers im Erstbeschluss für angezeigt.
Wenn Richter, Ärzte, Rechtspfleger oder andere Behördenmitarbeiter plötzlich krank werden, steht auch ein Vertreter verantwortlich zur Stelle. Warum sollte dies bei Betreuern – auch im Sinne der Betreuten – anders sein?

Im übrigen ist Michaelas Ratschlag natürlich zu beherzigen. Ein gutes Netzwerk schützt.


Man könnte diese Problematik natürlich auch anders regeln; z.B. wenn bei Betreuungsbehörden eine Stelle eingerichtet würde, die in solchen Notfällen sofort einspringt. Das wäre mal eine Unterstützungsleistung.


mfg
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Geändert von carlos (21.05.2019 um 11:43 Uhr)
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Alt 21.05.2019, 14:42   #16
Forums-Geselle
 
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Es kostet Zeit und vielleicht auch Mut erstmal Wildfremde anzusprechen aber nur so geht es.
Kann ich alles nur bestätigen. Als Beispiel: habe meinen Vertretungskollegen hier im Forum gefunden ( danke nochmal dafür ).

Wir haben vorab etliche Kaffee und Bierchen zusammen getrunken und dann sogar einen Stammtisch gegründet welcher heute noch besteht. Wir vermitteln dort auch neue Kollegen an evtl. Suchende für Vertretungen. Außerdem haben wir eine geschlossene kleine Facebookgruppe zum schnellen Austausch und Hilfe.

Ja, ist mit Zeit verbunden macht aber auch riesig Spaß und hat großen Nutzen für alle.

Trotzdem sitzen mein Kollege und ich uns nicht permanent auf dem Schoß. Wir sehen /hören uns evtl. einmal im Quartal, manchmal auch weniger. Und wie schon geschrieben: Er vertritt mich NICHT im Alltagsgeschäft.
Es ist für ALLE Beteiligten eine gute Sache, auch für das Gericht.
Aiwala ist offline  
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Alt 21.05.2019, 14:59   #17
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
In einem mir bekannten Fall ist ein Einzelkämpfer-Kollege von heute auf morgen wegen einer schweren Erkrankung langfristig ausgefallen (mittlerweile geht es ihm wieder besser).
Seine selbst berufstätige Ehefrau war dann - neben dem Stress um die gesundheitliche Situation ihres Mannes - monatelang damit beschäftigt, sich um Verhinderungsbetreuungen zu kümmern und hatte noch den ganzen Schriftkram an der Backe.

Auch dazu noch was:
Die Ehefrau hätte das nicht machen müssen, geschweige denn machen dürfen. Sie ist nicht als Betreuerin und auch nicht als Ersatzbetreuerin eingesetzt.


Wir hatten was ähnliches vor 4 Jahren, ein Betreuer ist plötzlich verstorben.

Die Betreuungsstelle hat einen schnellen Rundruf gestartet und nachgefragt wer sich in dem Fall von uns zur Verfügung stellt um wenigstens für die nächsten paar Wochen bis alles ordentlich geregelt werden kann 3 oder Fälle auf Zeit übernehmen würde.
Das hat dann schnell und gut funktioniert.
Soweit ich mitgekriegt habe konnte damit die unschöne Situation ganz gut gerettet werden bzw. die Betreuten hatten auf jeden Fall erst mal keine gravierenden Notlagen auszustehen.


Solche Ideen kann man doch bei seiner Betreuungsbehörde einbringen, lange schon bevor der Ernstfall eintritt.



Zitat:
Trotzdem sitzen mein Kollege und ich uns nicht permanent auf dem Schoß.
......... aber keine unaparte Vorstellung
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Alt 22.05.2019, 14:00   #18
Berufsbetreuer
 
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Die Ehefrau hätte das nicht machen müssen, geschweige denn machen dürfen. Sie ist nicht als Betreuerin und auch nicht als Ersatzbetreuerin eingesetzt.

Das stimmt zwar, aber mit gar nix tun hätte sie Ihrem Gatten evt. noch mehr Probleme bereitet. Obwohl sie ja nur den Anfragern erklärt hat, dass ihr Mann bis auf weiteres ausser Gefecht ist (was aber wohl Niemanden so richtig interessiert hat).


Zitat:
Die Betreuungsstelle hat einen schnellen Rundruf gestartet und nachgefragt wer sich in dem Fall von uns zur Verfügung stellt um wenigstens für die nächsten paar Wochen bis alles ordentlich geregelt werden kann 3 oder Fälle auf Zeit übernehmen würde.
Das hat dann schnell und gut funktioniert.

Das ist schön, aber funktioniert mit Sicherheit nicht überall.


mfg
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Alt 22.05.2019, 16:20   #19
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
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Hallo,
in meinen Amtsgrichtsbezirken werden nie automatisch Verhinderungsbetreuer bestellt. Die Betreuungsrichterinnen und -richter halten dies für nicht rechtmäßig. Dies will und kann ich nicht beurteilen.


Ich arbeite seit 15 Jahren als rechtlicher Betreuer ohne Vertretung. Auch nicht im Urlaub. Im Schnitt habe ich ca. 50 laufende Betreuungsfälle.


Wenn ich Urlaub plane informiere ich die entsprechenden wichtigen Ansprechpartner und verweise mit folgendem Satz:
In Notfällen, können Sie sich direkt an das zuständige Betreuungsgericht. (Vertretung gem. § 1846 BGB) wenden.


Ich hatte in all den Jahren noch nie Schwierigkeiten oder Probleme, dass nicht reagiert wurde oder das Betreute Nachteile erlitten hätten.



Ist wohl auch eine Frage des Management.
Gruß Heiner
heiner ist offline  
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Alt 22.05.2019, 17:01   #20
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Das ist schön, aber funktioniert mit Sicherheit nicht überall.
@Carlos, stimmt, von nix kommt nix.


Wenn die Betreuer dieses Thema gegenüber ihrer Betreuungsbehörde nie nachdrücklich aufs Tapet bringen, wenn alle Betreuer in einer Stadt sich durch die Bank durch unkollegial - auch gegenüber ihrer Betreuungsbehörde- verhalten wollen und in solch prekären Situationen sagen: nö, kann ich nicht, mache ich nicht.


Dann funktioniert es wirklich nicht.


Ich bin derzeit etwas müde davon Vorschläge zu machen wie sich was verbessern leisse und stereotyp kommt: klappt eh nicht (damit meine ich nicht dich persönlich!) dann frage ich mich manchmal was das alles überhaupt soll?


Obwohl ich jahreszahlmässig gesehen alt bin, bin ich im Kopf noch jung genug vorteilhafte Dinge zu erkennen, diese auch erst mal ausgiebig auf Tücken hin zu wenden und dann an die praktische Umsetzung zu gehen.
Das beschriebene Vorgehen wäre ganz deutlich eine gute Lösung!
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