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Vertretungssituation in anderen Gerichtsbezirken

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vertretungssituation in anderen Gerichtsbezirken im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Kollegen, in unserem Amtsgerichtsbezirk (südliches Niedersachen) gibt es Stimmen aus dem Amtsgericht, daß neue Richter die Vertreterbestellung optional ...


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Alt 17.05.2019, 20:27   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.12.2015
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 50
Standard Vertretungssituation in anderen Gerichtsbezirken

Hallo liebe Kollegen,
in unserem Amtsgerichtsbezirk (südliches Niedersachen) gibt es Stimmen aus dem Amtsgericht, daß neue Richter die Vertreterbestellung optional abschaffen wollen. Argumentiert wird mit Mehrarbeit durch zusätzliche Anhörungen usw.... .
Bitte nicht falsch verstehen: Es geht um Betreuungen, die eingerichtet werden, direkt mit einem Vertreter. Viele meiner Kollegen und auch ich arbeiten mit Vertretungsbetreuern. Wenn man krank ist oder Urlaub macht, ist der Vertreter bestellt und kann im Notfall handeln.

Die Betreuungsbehörde hat sich jetzt vom Gericht vor den Karren spannen lassen und will eine andere Lösung. Genannt wurde das Bonner Modell, bei dem ich als Betreuerin im Falle von Erkrankung und Urlaub eine Person bevollmächtigen soll, für deren Handeln ich dann auch haftbar bin!!!! . Die Vollmacht muß bestimmte Kriterien erfüllen.... .
(Unterbringungen und ähnliches sind, damit laut Entwurf der Behörden, nicht abgedeckt)
Habe heute eine Bonner Kollegin kontaktiert, diese konnte mir nicht viel dazu sagen, weil sie das so garnicht kannte.
Wie sieht die Situation bei euch an den Gerichtsbezirken aus? Besonders interessieren mich Erfahrungen mit Bevollmächtigungen durch den Betreuer. Ich bin da so gar kein Fan von. Habe mächtig Bauchweh für den Fall einer solchen Lösung. Welche Modelle fahrt ihr so....? Wie sind die Erfahrungen.

Gruß S.Iris
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Alt 17.05.2019, 21:22   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
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Moin moin

Die Regelung bei jeder Betreuerbestellung automatisch einen Verhinderungsbetreuer mitzubestellen, halte ich für sehr problematisch:
Es ist unmöglich und vielleicht noch niocht einmal geünscht, dass dass immer der selbe Betreuer zum Vertreter bestellt wird. Da müßten sich ja die Richter und die Gerichte zu jedem einzelnen Betreuer koordinieren. Das klappt nie.
Zum anderen: Wenn automatisch ein Verhinderungsbetreuer beschlossen wird, dann würden sich alle Betreuer und Verhinderungsbetreuer bzgl. ihrer Urlaube untereinander absprechen müssen. Das klappt nie!!!!

Dass Betreuer einen Vertreter benennen und für sein Handeln auch noch haften sollen, ist m.W. schon vom Gesetz her gar nicht möglich und auch nicht so vorgesehen.

Daher wird nichts anderes übrig bleiben, das sich Betreuer im Urlaub eine Vertretung suchen müssen, die vielleicht die Post ansehen und bei Fristsachen um Verlängerung bitten, aber keine originär betreuerischen Entscheidungen fällen dürfen. Für diese Fälle muss bei Bedarf ein Verhinderungsbetreuer bestellt werden, der dann auch entscheiden (und dafür auch haften) darf. Und das sind wirklich nicht so viele Fälle, dass irgendein Richter deshalb weinen müßte.

MfG

Imre
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Alt 17.05.2019, 21:52   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.12.2015
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 50
Standard

Hallo Imre,

meine Betreuten finden es gut, daß im Fall meiner Abwesenheit (Krankheit und Urlaub) ein Ersatzbetreuer bestellt ist. Im laufe der Jahre kennen sie ihn bzw. sie, umgekehrt ist es in den Verfahren, in denen ich als Ersatz bestellt bin .Wir haben das in einer Dreierkombianation, das funktioniert prima und auch nur für die wirklichen Notfälle.

Auch die Gerichte und Betreuungsbehörde waren da bisher mit einverstanden.

"Dass Betreuer einen Vertreter benennen und für sein Handeln auch noch haften sollen, ist m.W. schon vom Gesetz her gar nicht möglich und auch nicht so vorgesehen."
Das ist auch mein Problem, wenn unsere bisherige Lösung abgeschafft würde, sehe ich keine gesetzliche Grundlage für eine Bevollmächtigung.

Aus deiner Nachricht entnehme ich, daß ihr bei euch im Bezirk ohne Vertreter arbeitet und einen Verhinderungsbetreuer im Notfall bestellt.

Vielen Dank für Deine Meinung!
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Alt 17.05.2019, 22:46   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
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Moin moin

In meinem Revier (und insbesondere im Gemeinschaftsbüro) haben die BetreuerInnen eine Kollegin bzw. einen Kollegen, der sie vertritt.
Das bedeutet aber nicht, dass die Betreuerarbeit im vollen Umfang weitergeführt wird, sondern nur das Nötigste, wei z.B. Fristverlängerungen oder ggf. Dinge, bei denen Betreute und bedingt Beratung benötigen. Entscheidungen werden nicht vertretend gefällt. Ausnahmen sind Unterbringungen oder Entscheidungen bei med. Behandlungen, für die dann die Verhinderungsbetreuung beantragt wird.
Falls solche Fälle anstehen sollte, wird das Gericht über die Möglichkeit vorab informiert und der Antrag falls wirklich nötig kurzfristig eingereicht. Das reduziert den Arbeitsaufwand für alle auf ein Minimum.

MfG

Imre
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Alt 18.05.2019, 08:08   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Genannt wurde das Bonner Modell, bei dem ich als Betreuerin im Falle von Erkrankung und Urlaub eine Person bevollmächtigen soll, für deren Handeln ich dann auch haftbar bin!!!!
Das liest sich erst mal so, dass ich sofort sagen würde: mache ich auf keinen Fall.Hab dann überlegt...... das ist nämlich genau die Situation von mir und meiner Vertretung.
Meine Urlaubsvertretung ist ein hoch geschätzter Berufskollege mit dem ich auch bei Anwesenheit von uns beiden in ständigem (Fall)Kontakt stehe und wir stellen uns tatsächlich die ganze Zeit schon im Urlaub gegenseitige Volllmacht aus.

Letztlich ist diese Vollmacht mit der er kleinere" Dinge wie z.B. einmal ein urplötzliches Problem bei einer KV regeln konnte dafür auch Voraussetzung.
Die Vollmacht habe ich mir vor zig Jahren mal von einer Anwältin aufsetzen lassen.
Wenn einer von uns in Abwesenheit des anderen handelt - manchmal ist das nötig und auch ohne offizielle Bestellung handelt legt er dazu die Vollmacht die ihn dort als sog. Erklärungsboten ausweist. So ist auch das Gegenüber in Sicherheit dass da nicht einfach irgendwer.... was weiss ich.
Zu ganz früheren Zeiten hatte diese Vollmacht sogar schon für eine Einwilligung in eine ärztliche Massnahme gereicht.

Wenn es um Unterbringung und "Grosses" geht lässt er sich schnell bestellen. Das geht bei uns innerhalb von Stunden da der Urlaub, der Vertreter usw. dem Gericht vorher bekannt gegeben wurde.


Die Alltagsgeschäfte führen wir gegenseitig natürlich nicht aber es ist gesichert, dass jeder sofort von allem Wichtigen erfährt. Sowas wie Fristverlängerungen z.B. macht meine Bürohilfe.

Die Post vom Kollegen sichte ich alle 2 bis 3 Tage- anbrennen kann also nichts.
Wir kennen über die Jahre grob unsere Fälle, was natürlich von unschätzbarem Vorteil ist im Urlaub. Wir haben einen ähnlichen Arbeitsstil so dass auch meine Kunden -ich sowieso-bisher immer sehr zufrieden mit der Vertretungssituation waren.

Dass der Kollege Berufsbetreuer von mir eine Vollmacht bekommt und ich ihm zu 100% vertraue was insgesamt alles betrifft ist sonnenklar. Insofern habe ich auch mit der Haftung keine Probleme. Zumal wir, wenn es Fallmässig gedacht elend heiss sein sollte, natürlich doch miteinander telefonieren und das Vorgehen besprechen.

[quoteEs ist unmöglich und vielleicht noch niocht einmal geünscht, dass dass immer der selbe Betreuer zum Vertreter bestellt wird. Da müßten sich ja die Richter und die Gerichte zu jedem einzelnen Betreuer koordinieren. Das klappt nie.][/quote]
Versstehe ich nicht, bei uns wird das ausdrücklich begrüsst- im Sinne der Betreuten.
Das Gericht empfindet es als Arbeitserleichterung weil das Brimbamborium, Suche, Nachfrage Geeignetheit usw. damit wegfällt.


Zitat:
Wenn automatisch ein Verhinderungsbetreuer beschlossen wird, dann würden sich alle Betreuer und Verhinderungsbetreuer bzgl. ihrer Urlaube untereinander absprechen müssen. Das klappt nie!!!!
Natürlich klappt das- bei immer demselben Vertreter.

Wir besprechen jeweils am Anfang des Jahres grob unsere Urlaube und tragen die ein.

Er hat Schulkinder und ist damit "gebunden" weswegen ich nie auf die Idee käme in den Schulferien Urlaub machen zu wollen- was ich aus anderen Gründen sowieso nicht will.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 18.05.2019, 09:03   #6
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Aiwala
 
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
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Ich arbeite mit einem ähnlichen Konzept wie Michaela, allerdings ist mein Kollege direkt mit bestellt und steht in der Urkunde.


Die Richter kennen uns als Team und schätzen das.

Allerdings vertreten wir uns bei Urlaub und Krankheit tatsächlich auch nur bei Notfällen ( wie Unterbringung und med. Entscheidungen). Wir arbeiten nicht in einem Büro, die Post wird nicht gesichtet etc.
Das funktioniert seit ca. 5 Jahren hervorragend und wir kennen auch grob unsere Klienten/ Fälle und besprechen unsere Urlaubspläne Anfang des Jahres.

Die Betreuten wissen dies auch sehr zu schätzen und ich fahre völlig beruhigt in den Urlaub.


Ich wüsste nicht, was daran nicht funktioneren sollte.
Aiwala ist offline  
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Alt 18.05.2019, 17:00   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.12.2015
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 50
Standard

Liebe Kollegen,

vielen Dank für Eure Erfahrungen, ganz besonders an Dich Michaela. Jetzt, wo du nochmal geschildert hast, daß es ja die Kollegen sein können, die man schätzt und mit denen man immer etwas zu tun hat, macht es mir nicht mehr solche Bauchschmerzen, eine Vollmacht zu verwenden.
Aber wenn ich ehrlich bin, würde ich das jetzige Vorgehen beibehalten, da haben alle Beteiligten den geringsten Aufwand. Bei Bestellung gleich den Vertreter mitbestellen, und gut ist.

Aber leider hat es wohl in letzter Zeit bei uns im Bezirk Wechsel wegen Unstimmigkeiten unter den Kollegen gegeben, so daß es zu einer Flut von neuen Ersatzbetreuerbestellungen kam. Da kann so ein Richter oder eine Serviceeinheit schon mal die Contenance verlieren.

Schönes Wochenende wünscht Iris
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Alt 18.05.2019, 17:30   #8
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
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Beiträge: 755
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Mal dumm gefragt, wenn der Vertreter direkt zu Beginn der Betreuung mitbestellt wird, können dann 2 Betreuer die gleiche Betreute abrechnen??


*aufm Schlauf steh*
MurphysLaw


ohne Vertretungsbetreuer, das hat auch mit Urlaub/Krankheit immer so geklappt und kenn ich auch nicht von meiner Betreuerin.
MurphysLaw ist offline  
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Alt 18.05.2019, 17:35   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Mal dumm gefragt, wenn der Vertreter direkt zu Beginn der Betreuung mitbestellt wird, können dann 2 Betreuer die gleiche Betreute abrechnen??
Schön wärs, der Kollege macht die Arbeit, ich gugg zu und kassiere auch.

ne, das geht natürlich nicht.
Wir haben für unsere Vertretung bis jetzt die Regel auf Gegenseitigkeit. Übergrosse Belastungen werden oder würden intern verrechnet.
Die Rechtspfleger bekommen mitgeteilt dass, auch bei evtl. Bestellung die erste Betreuung zahlungsmässig "durchläuft" und damit ist bis jetzt jeder zufrieden.
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Alt 18.05.2019, 18:15   #10
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Aiwala
 
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Wir haben für unsere Vertretung bis jetzt die Regel auf Gegenseitigkeit. Übergrosse Belastungen werden oder würden intern verrechnet.
Die Rechtspfleger bekommen mitgeteilt dass, auch bei evtl. Bestellung die erste Betreuung zahlungsmässig "durchläuft" und damit ist bis jetzt jeder zufrieden.



Genauso machen wir das auch. Ich bekomme meine Vergütung weitergezahlt, er seine. Gab noch nie Probleme, da keiner "extralange" Urlaube macht Ist immer alles auf dem gleichen Level. F.unktioniert wohl so gut, weil wir einfach einen ähnlichen Arbeitsstil haben
Aiwala ist offline  
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