Dies ist ein Beitrag zum Thema Anfang als Betreuerin im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Vielen Dank für die ausführlichen Beiträge, das klingt nicht sehr erbaulich und macht eigentlich eher Angst und ist schwer zu ...
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13.06.2019, 07:39 | #21 |
Einsteiger
Registriert seit: 21.05.2019
Beiträge: 16
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Anfang als Betreuerin
Vielen Dank für die ausführlichen Beiträge, das klingt nicht sehr erbaulich und macht eigentlich eher Angst und ist schwer zu verstehen, dass man für so einen verantwortungsvollen wichtigen Beruf von Amtswegen solche Hürden stellt :-)
LG |
13.06.2019, 08:04 | #22 | |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Zitat:
Ich weiß z.B. dass ich ab Ende Juni bis erfahrungsgemäß ca Mitte September nicht auf einen Gekdeingang zu hoffen brauche. So kann ich das aber planen (und nicht zu viel Geld ausgeben ) und komme somit eben nicht in Schwierigkeiten. "Wenn's mal angelaufen ist, dann kommt auch regelmäßig Geld" ist - zumindest in einigen Regionen - ein Trugschluss. Und dass sollte man vorm Start zumindest schon mal gehört haben, um sich darauf einstellen zu können. Emma: ja, es gibt einige Hürden. Und ich war schon seeehr oft genervt von der grottigen Zahlungsmoral unseres AGs. Was ich hier so mitbekomme, scheint es anderswo oft etwas besser zu laufen. Und trotzdem würde ich diesen Weg immer wieder gehen. Nur Mut. Mit dem entsprechenden Wissen kann man sich alles einteilen, dann klappt das auch.
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13.06.2019, 08:47 | #23 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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@ufzeer, natürlich war ich nicht vom ersten Tag an so "gut" wie heute. Mit absoluter Sicherheit aber wusste ich vor Anfang deutlich mehr als hier geschildert. Learning bei doing auszuschließen wäre idiotisch- grundsätzlich! Aber erst mal mit Betreuungen anzufangen um dann festzustellen soooo viel ( verantwortung) ist das, kann keinesfalls der richtige Weg sein.
Wenn ich dann noch lesen muss, dass es nicht richtig sein dass grosse Hürden aufgebaut werden um das Amt zu übernehmen dann fühle ich mich auch eigentlich bestätigt. Ich meine das nicht böse sondern rechne es auch dem Bild zu welches von einer gesetzlichen Betreuung in der Öffentlichkeit besteht.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
13.06.2019, 11:13 | #24 | |||
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Zitat:
Zitat:
Eine gute Übersicht (an die Threadstarterin) findet sich in der Broschüre der BB Düsseldorf: https://www.duesseldorf.de/fileadmin...fsbetreuer.pdf Nach der Lektüre sollte man einigermassen wissen, was auf einem zukommt. Zitat:
@Boomer: wenn alle Zahlungen erst nach 12 Monaten erfolgen, müsste doch dann im 2ten Jahr ein schöner Zahlungsfluss entstehen. Das nicht jeden Monat 2.850 € netto Betreuergehalt auf dem Konto sind, sollte klar sein, schließlich sind wir Selbständige. Bezgl. Zahlungsmoral können wir uns ja nicht beschweren (ja auch ich ärgere mich, wenn Zahlungen ein 1/2 ausbleiben und finde es manchmal bissle häßlich), im vergleich mit einem Handwerker, der mal auf höhere Beträge sitzen bleiben kann, haben wir doch wirklich fast risikolosen Planungshorizont. Letztendlich kommt es ja auch darauf an, wann wir unsere Rechnungen stellen. stelle ich nur einmal im Jahr eine Rechnung beeinflusse ich den Zahlungsstrom ja auch alleine damit ....
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"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!" |
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13.06.2019, 12:26 | #25 |
Einsteiger
Registriert seit: 21.05.2019
Beiträge: 16
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Anfang als Betreuerin
Danke für die Infos, na ist sicherlich nicht angenehm wenn der Geldfluß längere Zeit ausbleibt aber ich bin schon seit Jahren selbständig und da rechnet man schon mit sowas, das ist nicht das größte Problem für mich dafür kommt dann später ein wenig mehr denke ich :-))
Noch eine Frage aus meiner unbedarften Sicht: Wie ist es dann bei vermögenden Betreuten, für diese wird ja nicht vom Amt eingesprungen finanziell, geht sowas dann schneller und wie ist das Verhältnis zwischen Vermögenden und Unvermögenden (sicherlich kommen auf einen Vermögenden 9 Unvermögenden, für die wiederum das Amt zahlt - wann auch immer!! Sehe ich das richtig so? Danke und LG |
13.06.2019, 13:43 | #26 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Also: bei Vermögenden dauert es im Schnitt eher länger. Ich stelle meinen Antrag, das Gericht prüft diesen wenn es Zeit hat. Dann geht ein Brief an den Betroffenen, dass ich einen Antrag in folgender Höhe gestellt habe, der Antrag ist sachlich und rechnerisch richtig. Mit diesem Brief bekommt der Betroffene Gelegenheit, dagegen Einspruch zu erheben. Erst nach Fristablauf kommt die Akte wieder auf den Tisch und wenn dann Zeit ist, wird ein Beschluss erlassen, dass ich die Vergütung aus dem Vermögen entnehmen darf. 3 Monate dauert das mindestens, eher länger. Und wenn der Betroffene dann auch noch nicht das Verfütungssystem verstanden hat und Einspruch erhebt, weil "Frau Boomer gar nicht 4 Stunden im Monat bei mir war", dann dauert's nochmal länger.
Verhältnis bei mir im Moment: 1 Vermögender auf 34 Mittellose. Aber im Durchschnitt sind's normal schon ein paar mehr. 4 oder 5 würde ich meinen. @ ufzeer: nein, ein Zahlungsfluss entsteht eben nicht. Um fiktive Zahlen als Beispiel zu nehmen. Im Januar gehen 2000 Euro ein, im Februar 3000, im März 3000, im April 1000 und im Mai 3000. Von Juni bis September geht 0,00 ein. Das ist hier leider völlig normal. Heißt für mich: ich muss mit den 12.000 EUR ab Januar 9 Monate haushalten und meine Fixkosten und meinen Lebensunterhalt in dieser Zeit bestreiten können. Ab Mitte September kommt dann natürlich wieder ein bisschen mehr. Bis November, denn ab Dezember kommt dann wieder nix. Also muss das "bisschen mehr" auch ordentlich eingeteilt werden. Ist ja kein Problem. Aber man muss das vorher wissen und sich drauf einstellen. Teile ich die 12.000 nicht ordentlich auf, bekomme ich spätestens ab Juli ein Problem. Mir ging es nur darum zu verdeutlichen, dass zumindest bei uns nie ein "Zahlungsfluss" gegeben ist und durchaus regelmäßig Monate mit 0,00 Einkommen vorkommen.
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13.06.2019, 14:09 | #27 |
Einsteiger
Registriert seit: 21.05.2019
Beiträge: 16
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Anfang als Betreuerin
Ja so ähnlich habe ich es mir vorgestellt aber das sollte - denke ich - kein Problem sein - aber dann ist das bei Vermögenden noch schwieriger wie ich gerade lese aber die sind sowieso die Ausnahme. Na dann bin ich mal gespannt wie sich das alles anlässt und auf jeden Fall werde ich mein Möglichstes tun um im Sinne der Betreuten das Beste zu ermöglichen....
Lieben Gruß und noch einen schönen Tag Emma8565 |
13.06.2019, 17:58 | #28 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
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Zitat:
Und wir rechnen hier alle damit, dass wenn es interne Umstellungen bzgl. der neuen Vergütungen gibt wird sich das Ganze verschärfen. Plus Sommerferien. |
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13.06.2019, 23:18 | #29 | |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 27.01.2019
Beiträge: 25
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Zitat:
Wird es bald eine neue Auflage geben? Oder lohnt sich der Kauf auch jetzt.., wegen Gesetzesänderungen... |
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14.06.2019, 07:04 | #30 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,810
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Zum Vergütungsrecht kommt in ein paar Wochen eine Neuauflage heraus:
https://www.amazon.de/exec/obidos/AS...ternetsevon-21 Zum allgemeinen BtR: das ist von 2017 und noch aktuell. Allgemeine Reform dürfte nicht vor 2022 kommen. Wenn sie überhaupt kommt.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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