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Anfang als Betreuerin

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Hallo, Was würdet Ihr mir empfehlen, wenn man neu dazu kommt und sich für diese ehrenvolle Aufgabe interessiert. Ich habe ...


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Alt 05.06.2019, 17:39   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.05.2019
Beiträge: 16
Standard Anfang als Betreuerin

Hallo,

Was würdet Ihr mir empfehlen, wenn man neu dazu kommt und sich für diese ehrenvolle Aufgabe interessiert. Ich habe mit meinem Mann vor Jahren einmal eine ehrenamtliche Betreuung unseres Neffen geführt, dabei habe ich den Schreibkram erledigt, es war aber sehr schwierig vor allem mit seiner Mutter, die zwar alles bestimmen wollte aber keine Verantwortung übernehmen wollte, sonst hätte sie ja dieses Amt selber übernommen. Und an ihm haben sich schon viele Betreuer die Zähne ausgebissen und dann hingeschmissen. Aber gut, es gibt sicherlich nicht nur solche Fälle. Welche Schritte geht man zuerst. Bewerbung an den zuständigen Behörden/Gerichten, welche Schulungen sind zu empfehlen, wie lange dauert es bis man als Berufsbetreuer bestellt wird und seine ersten Fälle bekommt?? So viele Fragen, die ich gar nicht auf einmal alle stellen kann. Unser hiesiges Gericht in Aschaffenburg sucht ständig ehrenamtliche Betreuer, habe schon einige Anzeigen gelesen aber von Berufsbetreuung liest man nichts, genau so in Miltenberg.


In Offenbach am Main würden wohl sehr viele Berufsbetreuer gesucht, das wurde mir von einer Bekannten bestätigt. Könnt Ihr hierzu bzw. zum Raum Aschaffenburg bzw. Offenbach was sagen, Erfahrungen etc.??


Lieben Dank und viele Grüße


Emma

Emmak8565 ist offline  
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Alt 11.06.2019, 17:47   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 662
Standard

Zitat:
Zitat von Emmak8565 Beitrag anzeigen
Hallo,

Was würdet Ihr mir empfehlen, wenn man neu dazu kommt und sich für diese ehrenvolle Aufgabe interessiert. (...)


Welche Schritte geht man zuerst. Bewerbung an den zuständigen Behörden/Gerichten, welche Schulungen sind zu empfehlen, wie lange dauert es bis man als Berufsbetreuer bestellt wird und seine ersten Fälle bekommt?? (...)

Lieben Dank und viele Grüße


Emma


Ehrenvoll meinetwegen ...aber auch: Je nach Fallgestaltung anspruchsvoll und mit künftigen Gesetzesänderungen (BTHG) Zunahme des Arbeitsaufwandes, der Komplexität und des fachlichen Anspruches.


Anruf bei der Betreuungsbehörde, Gespräch, ggf. Kurzbewerbung, ggf. persönl. Auswahlgespräch (kommt auf die ortsüblichen Regelungen an)...danach, sollte es für beide Seiten stimming sein, dürfte es nicht lange dauern und Du kannst Dich vor Anfragen nicht retten (aber auch hier kommt es auf den örtlichen Bedarf an)...bezüglich Aschaffenburg, Offenbach habe ich keine Ahnung.


Schulungen...naja. Da gibt es ja einige. Es kommt hier naklar auf Deine Vorbildung an. Ich bin Verfechter eines einheitlichen Berufsbildes mit entsprechender akademischer Ausbildung ("Bachelorstudium für Berufsbetreuung/Soziale Hilfen" oder aber: Sozialarbeiter, Bachelor of Laws/Jurist, evtl. Bildungswissenschaftler o. ä. mit entsprechender Ergänzungsqualifikation [je nach absolvierter Studienrichtung] auf Hochschulniveau, Hochschulzertifikat o. ä.) und natürlich Bestandsschutz für bereits tätige und erfahrene, bewährte Berufsbetreuer (um mich nicht unbeliebt zu machen) Letzteres meine ich aber ganz ernst, denn: Erfahrung ist in diesem Beruf, abseits jeder akademischen Ausbildung, goldwert!


Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass ein Direkteinstieg in größerem Stil (also > 15-20 Betreuungen, um mal einen Anhaltswert zu nennen; je nach Fallgestaltung kann diese Zahl aber auch deutlich niedriger liegen) kein Zuckerschlecken ist. Man trägt hohe Verantwortung, hat zahlreiche Aufgaben zu erfüllen, die breit gefächertes Wissen aus unterschiedlichen Fachgebieten erfordern, und man benötigt idealerweise (viel) Lebenserfahrung.


Jedenfalls wünsche ich gutes Gelingen und würde, wie gesagt je nach Deiner bisherigen Ausbildung, zumindest einen einschlägigen "Kurs" vorab (nicht zwei Tage, sondern eine "richtige" Fort- oder Ausbildung) mit Wissensvermittlung im medizinsch-psychiatrischen, (kommunikations-) psychologischen, und v. a. im (zivil-/betreuungs- u. sozial-) rechtlichen Bereich unbedingt empfehlen!
Florian ist offline  
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Alt 11.06.2019, 20:16   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.05.2019
Beiträge: 16
Lächeln Anfang als Betreuerin

Hallo,

ganz herzlichen Dank für diese ausführliche Darstellung des Berufes in Kurzform und die ausgiebigen Infos, die wirklich sehr wertvoll für mich als absoluter "Neuling" sind. Ich habe keine akademische Ausbildung, nur eine kaufmännische und bin Jahrzehnte auf diesem Gebiet tätig gewesen, die letzten 13 Jahre auf selbständiger Basis, vorher 25 Jahre angestellt, und vor allem aber "viel klaren Menschenverstand und viel Lebenserfahrung". Ich denke, ich werde zu erst einmal noch einige Gespräche mit erfahrenen Betreuern führen, dann ggf. eine informative Schulung die einen Gesamteinblick in alle Gebiete dieses Berufes gibt, bevor ich mich dann an die Gerichte/Betreuungsstellen wenden werde, bevorzugt Aschaffenburg, aber sicherlich auch Offenbach - man darf ja sicherlich an mehreren Gerichten tätig werden??

Eine Frage an Sie als alten Hasen auf diesem Gebiet: Wenn einem ein Fall nicht zusagt, muss man diesen doch dann auch nicht annehmen oder gibt es hier eine gewisse Verpflichtung oder kann man frei auswählen?? Mein Mann hatte einmal eine ehrenamtliche Betreuung meines Neffen nebenberuflich geführt und ich habe mich diesem Fall damals auch sehr engagiert, jedoch gab es sehr große Probleme und wir haben den Fall dann wieder abgegeben, da die Mutter des sehr schwierigen Betreuten ständig drein geredet hat und alles bestimmen wollte nur keine Verantwortung übernehmen wollte und somit war das besser, auch vorher hatten sich schon etliche Berufsbetreuer davor die Zähne daran ausgebissen und hingeschmissen. Wenn ein solcher Fall besteht und es ist überaus schwierig und man kommt auf keinen Nenner, kann man hier dann die Betreuung wieder abgeben oder ist dies als Berufsbetreuer nur schwer möglich?? All diese Fragen treiben mich auch um.

Wie ist der Unterschied zwischen vermögenden Betreuten und mittellosen zu sehen, wie unterscheidet sich die Arbeit?? Sicherlich auch die Abrechnungsbedingungen.

Man kann sicherlich so peu Ã* peu nacheinander dann die Betreuungsfälle annehmen, um so langsam in diese Sache einzusteigen oder? Nicht gleich 10-15 Fälle auf einmal. Das wäre sicherlich die absolute Höchstgrenze, die ich mir für mich vorstellen könnte.

Noch eine Frage: Ich habe so gelesen, dass man erst ab 10 Betreuungen als "Berufsbetreuer" gilt, wie ist das zu verstehen. Muss ich die ersten 9 dann erst mal ehrenamtlich und somit unentgeltlich betreuen?? Oder kommt das auf die Gerichte/Behörden individuell an?

Ach es sind so viele Fragen, aber die Antworten werden nach und nach kommen denke ich und das meisten lernt man bestimmt in der Praixis "Learning by doing" denke ich.

Nochmal lieben Dank für die hilfreichen wertvollen Auskünftige und ganz liebe Grüße aus Unterfranken

Emma
Emmak8565 ist offline  
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Alt 12.06.2019, 10:08   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich habe keine akademische Ausbildung, nur eine kaufmännische und bin Jahrzehnte auf diesem Gebiet tätig gewesen
Hier mal genau hinschauen um welche Auslbidung und welche Abschlüsse es sich handelt.Davon hängt dann nämlich die Bezahlung ab wenn es zur Berufsbetreuung kommt.

Zitat:
Wenn einem ein Fall nicht zusagt, muss man diesen doch dann auch nicht annehmen oder gibt es hier eine gewisse Verpflichtung oder kann man frei auswählen??
Jein, das ist nicht klar beantwortbar.
Ich übertreibe mal ein bißchen..... gerade wenn man als Berufsanfänger Fälle ablehnt die "unangenehm" erscheinen kann sich das auf weitere Vorschläge negativ auswirken. Ab und an muss man schon in saure Äpfel beissen und auch was annehmen was man von der Fallkonstruktion lieber ablehnen würde. Fälle z.B. ohne Aufenthaltstitel, ohne KV, ohne Sprachkenntnisse, ohne Wohnung und wenn möglich noch mit Doppeldiagnose. Darum reisst sich sicher keiner aber solche Fälle gibt es immer mehr und die können nicht nur immer von denselben bearbeitet werden.

Zitat:
Wenn einem ein Fall nicht zusagt, muss man diesen doch dann auch nicht annehmen oder gibt es hier eine gewisse Verpflichtung oder kann man frei auswählen??
Wie bereits gesagt, das geht schon aber nicht nach der ersten Feststellung: oh, das ist mir doch zuviel.

Zitat:
Wie ist der Unterschied zwischen vermögenden Betreuten und mittellosen zu sehen, wie unterscheidet sich die Arbeit??
Die Arbeit unterscheidet sich gar nicht, nur das Geld.

Zitat:
aber die Antworten werden nach und nach kommen denke ich und das meisten lernt man bestimmt in der Praixis "Learning by doing" denke ich.
Davon halte ich mal so gar nichts.
Wenn man einen Fall annimmt- egal ob ehrenamtlich oder als BB- ist man voll verantwortlich für dessen Wohl und Wehe.
Learning bei doing wird diesem mit Sicherheit nicht gerecht und ich würde das auch für grob fahrlässig halten. Ausbaden muss seine Unfähigkeit nämlich nicht der Betreuer sondern der -in den Fall - arme- Betreute. Das darf nicht sein!

Grundsätzlich kann man sich in alles bei dem Job im "Betereuungsrechtlexikon von Horst Deinert gut einlesen. Schau dir das unbeding vor einer evtl- Entscheidung mal sehr gut an.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.06.2019, 11:48   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 662
Standard

Zitat:
Zitat von Emmak8565 Beitrag anzeigen
Hallo,
(...) Ich habe keine akademische Ausbildung, nur eine kaufmännische und bin Jahrzehnte auf diesem Gebiet tätig gewesen, die letzten 13 Jahre auf selbständiger Basis, vorher 25 Jahre angestellt, und vor allem aber "viel klaren Menschenverstand und viel Lebenserfahrung".
...das hört sich doch nach einer soliden Basis an, obwohl ich naklar an meinem weiter oben Geschriebenen festhalte...und das sowohl im Interesse des Betreuten, als auch im Interesse des einzelnen Berufsbetreuers sowie des Berufsstandes!


Zitat:
Zitat von Emmak8565 Beitrag anzeigen
(...) dann ggf. eine informative Schulung die einen Gesamteinblick in alle Gebiete dieses Berufes gibt
...das hört sich leider nicht nach einer soliden Basis an. Es gibt mehrmonatige Ausbildungen auf Hochschulniveau, die ich für eher zielführend halte (ohne sie im Detail zu kennen und ohne diese als letztlich gänzlich ausreichend zu erachten). Eine informative Veranstaltung wird da u. U. nicht genügen. Der Berufsbetreuer sollte schnell und rechtssicher agieren können; das vom ersten Tag an! Aber vielleicht können Sie das aus Ihrer kaufmännischen Ausbildung heraus i. V. m. Lebenserfahrung. Das müssen Sie natürlich selbst beurteilen, von aussen ist das nicht möglich. Hier kommt es natürlich auch sehr auf die konkreten Fallkonstellationen an, die Ihnen angetragen werden. Manches können Sie, wie Michaela schrieb, nachlesen.


Zitat:
Zitat von Emmak8565 Beitrag anzeigen
Noch eine Frage: Ich habe so gelesen, dass man erst ab 10 Betreuungen als "Berufsbetreuer" gilt, wie ist das zu verstehen. Muss ich die ersten 9 dann erst mal ehrenamtlich und somit unentgeltlich betreuen?? Oder kommt das auf die Gerichte/Behörden individuell an?
Hier kommt es auf den zu unterstellenden Arbeitsaufwand der einzelnen Betreuungen an. Theoretisch können Sie auch mit einer Betreuung zum Berufsbetreuer werden. Grundsätzlich gilt aber sicherlich flächendeckend: Mittelfristig mindestens elf Betreuungen. Auf dem Weg dahin werden Sie in der Regel jedoch bereits als Berufsbetreuer für die einzelnen Betreuungen bestellt und können diese entsprechend abrechnen.

Also zu Ihrer Frage konkret: Nein, auch für die ersten neun dürften Sie als Berufsbetreuerin bestellt werden.
Florian ist offline  
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Alt 12.06.2019, 11:48   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.05.2019
Beiträge: 16
Standard Anfang Betreuung

Hallo,


vielen Dank für die nützlichen Hinweise, ja ich denke mir, dass das alles nicht so einfach ist und habe nur am Rande schon meine Erfahrungen gemacht und ich bin mir natürlich sehr bewusst, dass es eine große Verantwortung ist der ich so gut es geht gerecht werden möchte. Das Buch werde ich mir gleich als nächstes besorgen und mich ein wenig einlesen, das ist ein sehr wertvoller Hinweis neben allem anderen. Über die Einstufungen der Bezahlung bezüglich Qualifizierung habe ich natürlich auch schon gelesen und kann mich in der Mitte einordnen mit abgeschlossener Ausbildung.


LG


Emma
Emmak8565 ist offline  
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Alt 12.06.2019, 11:53   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.05.2019
Beiträge: 16
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Ganz liebe Dank Florian, das ist alles sehr hilfreich und ich muss mich jetzt in der Vorbereitungsphase durch div. Themen durchwühlen und mir Informationen holen, so wie von Euch hier und ich hoffe, dass ich allem gerecht werden kann. Das bedeutet auch die Schulungen und vieles mehr.

Viele Grüße

Emma
Emmak8565 ist offline  
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Alt 12.06.2019, 12:17   #8
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Aiwala
 
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Beiträge: 201
Standard

Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen

Also zu Ihrer Frage konkret: Nein, auch für die ersten neun dürften Sie als Berufsbetreuerin bestellt werden.

Hallo, nur kurz zur Info: hier in Köln ist es leider tatsächlich immer noch so, dass bis zu 9 Betreuungen ehrenamtlich geführt werden müssen. ( Man kann ab der 6. oder 7. Betreuung jedoch mit einigen Richtern verhandeln... )
Aiwala ist offline  
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Alt 12.06.2019, 12:24   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.05.2019
Beiträge: 16
Standard Anfang als Betreuerin

Ganz lieben Dank für diesen Hinweis, dann kommt es wohl auch auf die Gerichte individuell an.

Beste Grüße

Emma
Emmak8565 ist offline  
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Alt 12.06.2019, 12:42   #10
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.05.2019
Beiträge: 16
Standard Anfang als Betreuerin

Noch eine Frage: Macht es Sinn, sich bei dem Verband der Berufsbetreuer anzumelden?? Ich habe davon gehört und darüber gelesen. Eine Mitgliedschaft ist sicherlich hilfreich?

Danke für kurzes Feedback dazu.

LG

Emma
Emmak8565 ist offline  
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