Forum Betreuung

Forum Betreuung (https://www.forum-betreuung.de/)
-   Situation der Betreuer/innen (https://www.forum-betreuung.de/situation-betreuer-innen/)
-   -   Anfang als Betreuerin (https://www.forum-betreuung.de/situation-betreuer-innen/16646-anfang-betreuerin.html)

Emmak8565 05.06.2019 17:39

Anfang als Betreuerin
 
Hallo,

Was würdet Ihr mir empfehlen, wenn man neu dazu kommt und sich für diese ehrenvolle Aufgabe interessiert. Ich habe mit meinem Mann vor Jahren einmal eine ehrenamtliche Betreuung unseres Neffen geführt, dabei habe ich den Schreibkram erledigt, es war aber sehr schwierig vor allem mit seiner Mutter, die zwar alles bestimmen wollte aber keine Verantwortung übernehmen wollte, sonst hätte sie ja dieses Amt selber übernommen. Und an ihm haben sich schon viele Betreuer die Zähne ausgebissen und dann hingeschmissen. Aber gut, es gibt sicherlich nicht nur solche Fälle. Welche Schritte geht man zuerst. Bewerbung an den zuständigen Behörden/Gerichten, welche Schulungen sind zu empfehlen, wie lange dauert es bis man als Berufsbetreuer bestellt wird und seine ersten Fälle bekommt?? So viele Fragen, die ich gar nicht auf einmal alle stellen kann. Unser hiesiges Gericht in Aschaffenburg sucht ständig ehrenamtliche Betreuer, habe schon einige Anzeigen gelesen aber von Berufsbetreuung liest man nichts, genau so in Miltenberg.


In Offenbach am Main würden wohl sehr viele Berufsbetreuer gesucht, das wurde mir von einer Bekannten bestätigt. Könnt Ihr hierzu bzw. zum Raum Aschaffenburg bzw. Offenbach was sagen, Erfahrungen etc.??


Lieben Dank und viele Grüße


Emma


Florian 11.06.2019 17:47

Zitat:

Zitat von Emmak8565 (Beitrag 118648)
Hallo,

Was würdet Ihr mir empfehlen, wenn man neu dazu kommt und sich für diese ehrenvolle Aufgabe interessiert. (...)


Welche Schritte geht man zuerst. Bewerbung an den zuständigen Behörden/Gerichten, welche Schulungen sind zu empfehlen, wie lange dauert es bis man als Berufsbetreuer bestellt wird und seine ersten Fälle bekommt?? (...)

Lieben Dank und viele Grüße


Emma



Ehrenvoll meinetwegen :wink3: ...aber auch: Je nach Fallgestaltung anspruchsvoll und mit künftigen Gesetzesänderungen (BTHG) Zunahme des Arbeitsaufwandes, der Komplexität und des fachlichen Anspruches.


Anruf bei der Betreuungsbehörde, Gespräch, ggf. Kurzbewerbung, ggf. persönl. Auswahlgespräch (kommt auf die ortsüblichen Regelungen an)...danach, sollte es für beide Seiten stimming sein, dürfte es nicht lange dauern und Du kannst Dich vor Anfragen nicht retten (aber auch hier kommt es auf den örtlichen Bedarf an)...bezüglich Aschaffenburg, Offenbach habe ich keine Ahnung.


Schulungen...naja. Da gibt es ja einige. Es kommt hier naklar auf Deine Vorbildung an. Ich bin Verfechter eines einheitlichen Berufsbildes mit entsprechender akademischer Ausbildung ("Bachelorstudium für Berufsbetreuung/Soziale Hilfen" oder aber: Sozialarbeiter, Bachelor of Laws/Jurist, evtl. Bildungswissenschaftler o. ä. mit entsprechender Ergänzungsqualifikation [je nach absolvierter Studienrichtung] auf Hochschulniveau, Hochschulzertifikat o. ä.) und natürlich Bestandsschutz für bereits tätige und erfahrene, bewährte Berufsbetreuer (um mich nicht unbeliebt zu machen) :wink3: Letzteres meine ich aber ganz ernst, denn: Erfahrung ist in diesem Beruf, abseits jeder akademischen Ausbildung, goldwert!


Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass ein Direkteinstieg in größerem Stil (also > 15-20 Betreuungen, um mal einen Anhaltswert zu nennen; je nach Fallgestaltung kann diese Zahl aber auch deutlich niedriger liegen) kein Zuckerschlecken ist. Man trägt hohe Verantwortung, hat zahlreiche Aufgaben zu erfüllen, die breit gefächertes Wissen aus unterschiedlichen Fachgebieten erfordern, und man benötigt idealerweise (viel) Lebenserfahrung.


Jedenfalls wünsche ich gutes Gelingen und würde, wie gesagt je nach Deiner bisherigen Ausbildung, zumindest einen einschlägigen "Kurs" vorab (nicht zwei Tage, sondern eine "richtige" Fort- oder Ausbildung) mit Wissensvermittlung im medizinsch-psychiatrischen, (kommunikations-) psychologischen, und v. a. im (zivil-/betreuungs- u. sozial-) rechtlichen Bereich unbedingt empfehlen!

Emmak8565 11.06.2019 20:16

Anfang als Betreuerin
 
Hallo,

ganz herzlichen Dank für diese ausführliche Darstellung des Berufes in Kurzform und die ausgiebigen Infos, die wirklich sehr wertvoll für mich als absoluter "Neuling" sind. Ich habe keine akademische Ausbildung, nur eine kaufmännische und bin Jahrzehnte auf diesem Gebiet tätig gewesen, die letzten 13 Jahre auf selbständiger Basis, vorher 25 Jahre angestellt, und vor allem aber "viel klaren Menschenverstand und viel Lebenserfahrung". Ich denke, ich werde zu erst einmal noch einige Gespräche mit erfahrenen Betreuern führen, dann ggf. eine informative Schulung die einen Gesamteinblick in alle Gebiete dieses Berufes gibt, bevor ich mich dann an die Gerichte/Betreuungsstellen wenden werde, bevorzugt Aschaffenburg, aber sicherlich auch Offenbach - man darf ja sicherlich an mehreren Gerichten tätig werden??

Eine Frage an Sie als alten Hasen auf diesem Gebiet: Wenn einem ein Fall nicht zusagt, muss man diesen doch dann auch nicht annehmen oder gibt es hier eine gewisse Verpflichtung oder kann man frei auswählen?? Mein Mann hatte einmal eine ehrenamtliche Betreuung meines Neffen nebenberuflich geführt und ich habe mich diesem Fall damals auch sehr engagiert, jedoch gab es sehr große Probleme und wir haben den Fall dann wieder abgegeben, da die Mutter des sehr schwierigen Betreuten ständig drein geredet hat und alles bestimmen wollte nur keine Verantwortung übernehmen wollte und somit war das besser, auch vorher hatten sich schon etliche Berufsbetreuer davor die Zähne daran ausgebissen und hingeschmissen. Wenn ein solcher Fall besteht und es ist überaus schwierig und man kommt auf keinen Nenner, kann man hier dann die Betreuung wieder abgeben oder ist dies als Berufsbetreuer nur schwer möglich?? All diese Fragen treiben mich auch um.

Wie ist der Unterschied zwischen vermögenden Betreuten und mittellosen zu sehen, wie unterscheidet sich die Arbeit?? Sicherlich auch die Abrechnungsbedingungen.

Man kann sicherlich so peu Ã* peu nacheinander dann die Betreuungsfälle annehmen, um so langsam in diese Sache einzusteigen oder? Nicht gleich 10-15 Fälle auf einmal. Das wäre sicherlich die absolute Höchstgrenze, die ich mir für mich vorstellen könnte.

Noch eine Frage: Ich habe so gelesen, dass man erst ab 10 Betreuungen als "Berufsbetreuer" gilt, wie ist das zu verstehen. Muss ich die ersten 9 dann erst mal ehrenamtlich und somit unentgeltlich betreuen?? Oder kommt das auf die Gerichte/Behörden individuell an?

Ach es sind so viele Fragen, aber die Antworten werden nach und nach kommen denke ich und das meisten lernt man bestimmt in der Praixis "Learning by doing" denke ich.

Nochmal lieben Dank für die hilfreichen wertvollen Auskünftige und ganz liebe Grüße aus Unterfranken

Emma

michaela mohr 12.06.2019 10:08

Zitat:

Ich habe keine akademische Ausbildung, nur eine kaufmännische und bin Jahrzehnte auf diesem Gebiet tätig gewesen
Hier mal genau hinschauen um welche Auslbidung und welche Abschlüsse es sich handelt.Davon hängt dann nämlich die Bezahlung ab wenn es zur Berufsbetreuung kommt.

Zitat:

Wenn einem ein Fall nicht zusagt, muss man diesen doch dann auch nicht annehmen oder gibt es hier eine gewisse Verpflichtung oder kann man frei auswählen??
Jein, das ist nicht klar beantwortbar.
Ich übertreibe mal ein bißchen..... gerade wenn man als Berufsanfänger Fälle ablehnt die "unangenehm" erscheinen kann sich das auf weitere Vorschläge negativ auswirken. Ab und an muss man schon in saure Äpfel beissen und auch was annehmen was man von der Fallkonstruktion lieber ablehnen würde. Fälle z.B. ohne Aufenthaltstitel, ohne KV, ohne Sprachkenntnisse, ohne Wohnung und wenn möglich noch mit Doppeldiagnose. Darum reisst sich sicher keiner aber solche Fälle gibt es immer mehr und die können nicht nur immer von denselben bearbeitet werden.

Zitat:

Wenn einem ein Fall nicht zusagt, muss man diesen doch dann auch nicht annehmen oder gibt es hier eine gewisse Verpflichtung oder kann man frei auswählen??
Wie bereits gesagt, das geht schon aber nicht nach der ersten Feststellung: oh, das ist mir doch zuviel.

Zitat:

Wie ist der Unterschied zwischen vermögenden Betreuten und mittellosen zu sehen, wie unterscheidet sich die Arbeit??
Die Arbeit unterscheidet sich gar nicht, nur das Geld.

Zitat:

aber die Antworten werden nach und nach kommen denke ich und das meisten lernt man bestimmt in der Praixis "Learning by doing" denke ich.
Davon halte ich mal so gar nichts.
Wenn man einen Fall annimmt- egal ob ehrenamtlich oder als BB- ist man voll verantwortlich für dessen Wohl und Wehe.
Learning bei doing wird diesem mit Sicherheit nicht gerecht und ich würde das auch für grob fahrlässig halten. Ausbaden muss seine Unfähigkeit nämlich nicht der Betreuer sondern der -in den Fall - arme- Betreute. Das darf nicht sein!

Grundsätzlich kann man sich in alles bei dem Job im "Betereuungsrechtlexikon von Horst Deinert gut einlesen. Schau dir das unbeding vor einer evtl- Entscheidung mal sehr gut an.

Florian 12.06.2019 11:48

Zitat:

Zitat von Emmak8565 (Beitrag 118730)
Hallo,
(...) Ich habe keine akademische Ausbildung, nur eine kaufmännische und bin Jahrzehnte auf diesem Gebiet tätig gewesen, die letzten 13 Jahre auf selbständiger Basis, vorher 25 Jahre angestellt, und vor allem aber "viel klaren Menschenverstand und viel Lebenserfahrung".

...das hört sich doch nach einer soliden Basis an, obwohl ich naklar an meinem weiter oben Geschriebenen festhalte...und das sowohl im Interesse des Betreuten, als auch im Interesse des einzelnen Berufsbetreuers sowie des Berufsstandes!


Zitat:

Zitat von Emmak8565 (Beitrag 118730)
(...) dann ggf. eine informative Schulung die einen Gesamteinblick in alle Gebiete dieses Berufes gibt

...das hört sich leider nicht nach einer soliden Basis an. Es gibt mehrmonatige Ausbildungen auf Hochschulniveau, die ich für eher zielführend halte (ohne sie im Detail zu kennen und ohne diese als letztlich gänzlich ausreichend zu erachten). Eine informative Veranstaltung wird da u. U. nicht genügen. Der Berufsbetreuer sollte schnell und rechtssicher agieren können; das vom ersten Tag an! Aber vielleicht können Sie das aus Ihrer kaufmännischen Ausbildung heraus i. V. m. Lebenserfahrung. Das müssen Sie natürlich selbst beurteilen, von aussen ist das nicht möglich. Hier kommt es natürlich auch sehr auf die konkreten Fallkonstellationen an, die Ihnen angetragen werden. Manches können Sie, wie Michaela schrieb, nachlesen.


Zitat:

Zitat von Emmak8565 (Beitrag 118730)
Noch eine Frage: Ich habe so gelesen, dass man erst ab 10 Betreuungen als "Berufsbetreuer" gilt, wie ist das zu verstehen. Muss ich die ersten 9 dann erst mal ehrenamtlich und somit unentgeltlich betreuen?? Oder kommt das auf die Gerichte/Behörden individuell an?

Hier kommt es auf den zu unterstellenden Arbeitsaufwand der einzelnen Betreuungen an. Theoretisch können Sie auch mit einer Betreuung zum Berufsbetreuer werden. Grundsätzlich gilt aber sicherlich flächendeckend: Mittelfristig mindestens elf Betreuungen. Auf dem Weg dahin werden Sie in der Regel jedoch bereits als Berufsbetreuer für die einzelnen Betreuungen bestellt und können diese entsprechend abrechnen.

Also zu Ihrer Frage konkret: Nein, auch für die ersten neun dürften Sie als Berufsbetreuerin bestellt werden.

Emmak8565 12.06.2019 11:48

Anfang Betreuung
 
Hallo,


vielen Dank für die nützlichen Hinweise, ja ich denke mir, dass das alles nicht so einfach ist und habe nur am Rande schon meine Erfahrungen gemacht und ich bin mir natürlich sehr bewusst, dass es eine große Verantwortung ist der ich so gut es geht gerecht werden möchte. Das Buch werde ich mir gleich als nächstes besorgen und mich ein wenig einlesen, das ist ein sehr wertvoller Hinweis neben allem anderen. Über die Einstufungen der Bezahlung bezüglich Qualifizierung habe ich natürlich auch schon gelesen und kann mich in der Mitte einordnen mit abgeschlossener Ausbildung.


LG


Emma

Emmak8565 12.06.2019 11:53

Ganz liebe Dank Florian, das ist alles sehr hilfreich und ich muss mich jetzt in der Vorbereitungsphase durch div. Themen durchwühlen und mir Informationen holen, so wie von Euch hier und ich hoffe, dass ich allem gerecht werden kann. Das bedeutet auch die Schulungen und vieles mehr.

Viele Grüße

Emma

Aiwala 12.06.2019 12:17

Zitat:

Zitat von Florian (Beitrag 118743)

Also zu Ihrer Frage konkret: Nein, auch für die ersten neun dürften Sie als Berufsbetreuerin bestellt werden.


Hallo, nur kurz zur Info: hier in Köln ist es leider tatsächlich immer noch so, dass bis zu 9 Betreuungen ehrenamtlich geführt werden müssen. ( Man kann ab der 6. oder 7. Betreuung jedoch mit einigen Richtern verhandeln... )

Emmak8565 12.06.2019 12:24

Anfang als Betreuerin
 
Ganz lieben Dank für diesen Hinweis, dann kommt es wohl auch auf die Gerichte individuell an.

Beste Grüße

Emma

Emmak8565 12.06.2019 12:42

Anfang als Betreuerin
 
Noch eine Frage: Macht es Sinn, sich bei dem Verband der Berufsbetreuer anzumelden?? Ich habe davon gehört und darüber gelesen. Eine Mitgliedschaft ist sicherlich hilfreich?

Danke für kurzes Feedback dazu.

LG

Emma

Florian 12.06.2019 12:51

Zitat:

Zitat von Emmak8565 (Beitrag 118749)
(...) Macht es Sinn, sich bei dem Verband der Berufsbetreuer anzumelden?? (...) Eine Mitgliedschaft ist sicherlich hilfreich?

Danke für kurzes Feedback dazu.

LG

Emma


Klares Ja!

Zukünftig, das haben wir gerade in der Debatte um die Vergütungserhöhung wieder gemerkt, sollten wir uns breiter aufstellen und eine solide Basis schaffen! Sicherlich wird sich, neben der (nach vielen Jahren ohne nur folgerichtigen, nicht mehr und nicht weniger) Vergütungserhöhung auch unser Berufsbild weiterhin fortlaufend ändern und erweitern, vielleicht gar ein geregelter Berufszugang geschaffen werden usw. Berufsverbände werden da noch eine wichtige Rolle spielen und tun es ja bereits!

Und Du bekaommst dann immer einen netten Newsletter ;)

auch hilfreich:
https://betreuer-wissen.de/
Die Kollegin bietet auch nette und informative Videos auf youtube!


Solidarische Grüße :winke:

Florian

Florian 12.06.2019 12:54

Zitat:

Zitat von Aiwala (Beitrag 118746)
Hallo, nur kurz zur Info: hier in Köln ist es leider tatsächlich immer noch so, dass bis zu 9 Betreuungen ehrenamtlich geführt werden müssen. ( Man kann ab der 6. oder 7. Betreuung jedoch mit einigen Richtern verhandeln... )


manchmal echt unglaublich :nein:

Emmak8565 12.06.2019 13:14

Anfang als Betreuerin
 
Super vielen Dank, das sind echt wertvolle Ratschläge, die ich auf jeden Fall befolgen werde :-))

Ganz liebe Grüße und noch einen schönen Tag

Emma

Emmak8565 12.06.2019 13:20

Anfang als Betreuerin
 
Hallo,

ach so, wo ich das gerade lese mit den Erhöhungen der Vergütungssätze, ist das schon beschlossen und wenn ja, ab wann greift es??

Lieben Dank

Aiwala 12.06.2019 13:33

Zitat:

Zitat von Emmak8565 (Beitrag 118755)
Hallo,

ach so, wo ich das gerade lese mit den Erhöhungen der Vergütungssätze, ist das schon beschlossen und wenn ja, ab wann greift es??
Lieben Dank

Zu den vielfältigen Aufgaben eines Betreuers gehört es auch sich Informationen herauszusuchen :wink3:
...Z.B. auch hier im Forum:
https://www.forum-betreuung.de/situa...saetze-20.html

Emmak8565 12.06.2019 13:47

Anfang als Betreuerin
 
Danke, aber war ja nur eine Frage.


Ich habe gelesen, und ich bin wirklich erst ganz neu und versuche mich einiger massen zu orientieren und mit Betreuern in Kontakt zu kommen um wichtige Infos zu erhalten - dass man nur alle 3 Monate abrechnet, ist das wirklich so? Bber ich denke auch das sollte kein Problem sein.

LG

Emma

HorstD 12.06.2019 17:58

Hallo, das Online-Lexikon ist kein Buch, sondern ein Internetangebot und kostenlos. Adresse siehe unten.

Als Buch empfehle ich dieses:
https://www.horstdeinert.de/bücher/h...treuungsrecht/

HorstD 12.06.2019 18:00

Zitat:

Zitat von Emmak8565 (Beitrag 118757)
- dass man nur alle 3 Monate abrechnet, ist das wirklich so? Bber ich denke auch das sollte kein Problem sein.

Ja, siehe § 9 VBVG.

Zur Vergütungserhöhung:
https://www.bundesanzeiger-verlag.de...vergütung_2019

Boomer 12.06.2019 21:55

Und bitte bedenke auch in deinen Planungen, dass alle 3 Monate einen Vergütungsantrag zu stellen nicht bedeutet, dass das Geld dann auch gleich kommt. Die Anträge werden bearbeitet, wenn beim Gericht Zeit dazu ist. Von 4 Wochen bis 1,5 Jahre auf die Vergütung warten, hatte ich schon alles dabei.

Man sollte schon ein gewisses finanzielles Polster haben, da die laufenden Kosten ja weiter bezahlt werden müssen. Und "Trockenzeiten" gibts auch immer mal wieder. Weil z.B. gerade die Hälfte der Rechtspflegerin Urlaub oder krank ist, oder weil die Zahlung am Jahresende nicht mehr ins Haushaltsbudget passt. Teilweise kommt dann mal 2 / 3 Monate gar kein Geld rein. Ich weiß jetzt schon: was bis übernächste Woche nicht auf meinem Konto ist, kommt auch bis September nicht mehr . Sommerferien....:d010: . Diese Zeiten ohne Geldeingang muss man überbrücken können.

ufzeer 12.06.2019 23:00

Zitat:

Zitat von Aiwala (Beitrag 118756)
Zu den vielfältigen Aufgaben eines Betreuers gehört es auch sich Informationen herauszusuchen :wink3:
...Z.B. auch hier im Forum:
https://www.forum-betreuung.de/situa...saetze-20.html

Das dachte ich mir auch gerade beim betrachten des Threads .... :d060:

Fundamentale Eignung eines Berufsbetreuers ist es, sich die Infos erstmal selbständig zusammen zu suchen .... und wenn man dann nicht mehr weiter weiß.....:a040:

@Boomer: Du gibst zuviel Geld aus! :d060: man muss doch nur einmal ein Pölsterchen aufbauen, dann überbrückt man die Durststrecken, bzw. irgendwann sollten doch alle verspäteten Zahlungen zu einem regelmässigen Zahlungsfluss führen ....

@Michaela: ab wann warst Du „ausgelernt“ als Berufsbetreuer? Gleich mit dem ersten Tag als Berufsbetreuer? Nichts dazugelernt? :d060: Ich finde schon, das gerade bei Berufsbetreuern ein gewisses learning by doing notwendig ist. Das ist ja gerade das interessante, kein Fall ist wie der andere. Einmal biste Immobilienmakler, dann Ermittler im Betrugsfall, Inkasso Don Quichote, usw. ..... da muss man flexibel sein, was das Lernen betrifft. Bei einfachen basics gebe ich Dir aber Recht, da sollte schon was sein.

Emmak8565 13.06.2019 07:39

Anfang als Betreuerin
 
Vielen Dank für die ausführlichen Beiträge, das klingt nicht sehr erbaulich und macht eigentlich eher Angst und ist schwer zu verstehen, dass man für so einen verantwortungsvollen wichtigen Beruf von Amtswegen solche Hürden stellt :-)

LG

Boomer 13.06.2019 08:04

Zitat:

Zitat von ufzeer (Beitrag 118774)

man muss doch nur einmal ein Pölsterchen aufbauen, dann überbrückt man die Durststrecken, bzw. irgendwann sollten doch alle verspäteten Zahlungen zu einem regelmässigen Zahlungsfluss führen ....

Das sollte so sein. Aber wie oben geschildert, kommt es bei uns immer wieder zu Durststrecken, in denen bis zu 3 Monaten kein Cent eingeht (z.B. eben Sommerferienzeit oder am Jahresende) . Natürlich bekomme ich vorher und nachher wieder Geld. Und natürlich kann ich somit diese Durststrecken überbrücken. Aber ich finde es wichtig, vorher zu wissen, dass eben nicht immer fortlaufend Geld eingeht. Dass es eben auch nach der Anfangszeit zu Zeiten kommen kann, in denen einfach mal gar nichts eingeht. Eben damit man sich hierfür ein Polster zurück behält .

Ich weiß z.B. dass ich ab Ende Juni bis erfahrungsgemäß ca Mitte September nicht auf einen Gekdeingang zu hoffen brauche. So kann ich das aber planen (und nicht zu viel Geld ausgeben :giggleswe: ) und komme somit eben nicht in Schwierigkeiten.

"Wenn's mal angelaufen ist, dann kommt auch regelmäßig Geld" ist - zumindest in einigen Regionen - ein Trugschluss. Und dass sollte man vorm Start zumindest schon mal gehört haben, um sich darauf einstellen zu können.

Emma: ja, es gibt einige Hürden. Und ich war schon seeehr oft genervt von der grottigen Zahlungsmoral unseres AGs. Was ich hier so mitbekomme, scheint es anderswo oft etwas besser zu laufen. Und trotzdem würde ich diesen Weg immer wieder gehen. Nur Mut. Mit dem entsprechenden Wissen kann man sich alles einteilen, dann klappt das auch.

michaela mohr 13.06.2019 08:47

@ufzeer, natürlich war ich nicht vom ersten Tag an so "gut" wie heute. Mit absoluter Sicherheit aber wusste ich vor Anfang deutlich mehr als hier geschildert. Learning bei doing auszuschließen wäre idiotisch- grundsätzlich! Aber erst mal mit Betreuungen anzufangen um dann festzustellen soooo viel ( verantwortung) ist das, kann keinesfalls der richtige Weg sein.
Wenn ich dann noch lesen muss, dass es nicht richtig sein dass grosse Hürden aufgebaut werden um das Amt zu übernehmen dann fühle ich mich auch eigentlich bestätigt.
Ich meine das nicht böse sondern rechne es auch dem Bild zu welches von einer gesetzlichen Betreuung in der Öffentlichkeit besteht.

ufzeer 13.06.2019 11:13

Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 118781)
@ufzeer, natürlich war ich nicht vom ersten Tag an so "gut" wie heute. Mit absoluter Sicherheit aber wusste ich vor Anfang deutlich mehr als hier geschildert.

Das ist natürlich klar, dass man sich vorher hinreichend genug informiert (und Wissen aneignet), bevor man in den Topf der Berufsbetreuungen springt ... ich wundere mich manchmal auch, in Gesprächen mit Füchsen wie blauäugig da an die Sache rangegangen wird. Ich bin da immer recht ehrlich. Kürzlich erfuhr ich, dass ein Neubeginner einen Ergänzungsbetreuer für einen Hausverkauf angeregt hat, weil "hab ich ja noch nie gemacht, keine Ahnung", als Richter oder BB würde ich sagen "ungeignet". DAS wäre dann learning by doing.



Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 118781)
Learning bei doing auszuschließen wäre idiotisch- grundsätzlich! Aber erst mal mit Betreuungen anzufangen um dann festzustellen soooo viel ( verantwortung) ist das, kann keinesfalls der richtige Weg sein.

Da stimmen wir ja überein.


Eine gute Übersicht (an die Threadstarterin) findet sich in der Broschüre der BB Düsseldorf:
https://www.duesseldorf.de/fileadmin...fsbetreuer.pdf


Nach der Lektüre sollte man einigermassen wissen, was auf einem zukommt.



Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 118781)
Wenn ich dann noch lesen muss, dass es nicht richtig sein dass grosse Hürden aufgebaut werden um das Amt zu übernehmen dann fühle ich mich auch eigentlich bestätigt.
Ich meine das nicht böse sondern rechne es auch dem Bild zu welches von einer gesetzlichen Betreuung in der Öffentlichkeit besteht.

Das stimmt nun auch wieder. Erstens handelt es sich ja um eine selbständige Tätigkeit, die dann noch zusätzlich sehr viel "Eigenständigkeit" aufgrund der Tätigkeit erfordert. Wer da einen anderen Thread 2 Zeilen oberhalb zur Vergütungserhöhung nicht findet und sich dort einliest, sollte sich wirklich fragen, ob eine selbständige Tätigkeit als Berufsbetreuer das richtige ist. Ggf. wäre eine angestellte Tätigkeit (im Betreuungsverein) sinnvoller.


@Boomer: wenn alle Zahlungen erst nach 12 Monaten erfolgen, müsste doch dann im 2ten Jahr ein schöner Zahlungsfluss entstehen. Das nicht jeden Monat 2.850 € netto Betreuergehalt auf dem Konto sind, sollte klar sein, schließlich sind wir Selbständige. Bezgl. Zahlungsmoral können wir uns ja nicht beschweren (ja auch ich ärgere mich, wenn Zahlungen ein 1/2 ausbleiben und finde es manchmal bissle häßlich), im vergleich mit einem Handwerker, der mal auf höhere Beträge sitzen bleiben kann, haben wir doch wirklich fast risikolosen Planungshorizont. Letztendlich kommt es ja auch darauf an, wann wir unsere Rechnungen stellen. stelle ich nur einmal im Jahr eine Rechnung beeinflusse ich den Zahlungsstrom ja auch alleine damit ....

Emmak8565 13.06.2019 12:26

Anfang als Betreuerin
 
Danke für die Infos, na ist sicherlich nicht angenehm wenn der Geldfluß längere Zeit ausbleibt aber ich bin schon seit Jahren selbständig und da rechnet man schon mit sowas, das ist nicht das größte Problem für mich dafür kommt dann später ein wenig mehr denke ich :-))

Noch eine Frage aus meiner unbedarften Sicht: Wie ist es dann bei vermögenden Betreuten, für diese wird ja nicht vom Amt eingesprungen finanziell, geht sowas dann schneller und wie ist das Verhältnis zwischen Vermögenden und Unvermögenden (sicherlich kommen auf einen Vermögenden 9 Unvermögenden, für die wiederum das Amt zahlt - wann auch immer!! Sehe ich das richtig so?

Danke und LG

Boomer 13.06.2019 13:43

Also: bei Vermögenden dauert es im Schnitt eher länger. Ich stelle meinen Antrag, das Gericht prüft diesen wenn es Zeit hat. Dann geht ein Brief an den Betroffenen, dass ich einen Antrag in folgender Höhe gestellt habe, der Antrag ist sachlich und rechnerisch richtig. Mit diesem Brief bekommt der Betroffene Gelegenheit, dagegen Einspruch zu erheben. Erst nach Fristablauf kommt die Akte wieder auf den Tisch und wenn dann Zeit ist, wird ein Beschluss erlassen, dass ich die Vergütung aus dem Vermögen entnehmen darf. 3 Monate dauert das mindestens, eher länger. Und wenn der Betroffene dann auch noch nicht das Verfütungssystem verstanden hat und Einspruch erhebt, weil "Frau Boomer gar nicht 4 Stunden im Monat bei mir war", dann dauert's nochmal länger.

Verhältnis bei mir im Moment: 1 Vermögender auf 34 Mittellose. Aber im Durchschnitt sind's normal schon ein paar mehr. 4 oder 5 würde ich meinen.

@ ufzeer: nein, ein Zahlungsfluss entsteht eben nicht. Um fiktive Zahlen als Beispiel zu nehmen. Im Januar gehen 2000 Euro ein, im Februar 3000, im März 3000, im April 1000 und im Mai 3000. Von Juni bis September geht 0,00 ein. Das ist hier leider völlig normal. Heißt für mich: ich muss mit den 12.000 EUR ab Januar 9 Monate haushalten und meine Fixkosten und meinen Lebensunterhalt in dieser Zeit bestreiten können. Ab Mitte September kommt dann natürlich wieder ein bisschen mehr. Bis November, denn ab Dezember kommt dann wieder nix. Also muss das "bisschen mehr" auch ordentlich eingeteilt werden.

Ist ja kein Problem. Aber man muss das vorher wissen und sich drauf einstellen. Teile ich die 12.000 nicht ordentlich auf, bekomme ich spätestens ab Juli ein Problem. Mir ging es nur darum zu verdeutlichen, dass zumindest bei uns nie ein "Zahlungsfluss" gegeben ist und durchaus regelmäßig Monate mit 0,00 Einkommen vorkommen.

Emmak8565 13.06.2019 14:09

Anfang als Betreuerin
 
Ja so ähnlich habe ich es mir vorgestellt aber das sollte - denke ich - kein Problem sein - aber dann ist das bei Vermögenden noch schwieriger wie ich gerade lese aber die sind sowieso die Ausnahme. Na dann bin ich mal gespannt wie sich das alles anlässt und auf jeden Fall werde ich mein Möglichstes tun um im Sinne der Betreuten das Beste zu ermöglichen....

Lieben Gruß und noch einen schönen Tag

Emma8565

Aiwala 13.06.2019 17:58

Zitat:

Zitat von ufzeer (Beitrag 118788)

@Boomer: wenn alle Zahlungen erst nach 12 Monaten erfolgen, müsste doch dann im 2ten Jahr ein schöner Zahlungsfluss entstehen. Das nicht jeden Monat 2.850 € netto Betreuergehalt auf dem Konto sind, sollte klar sein, schließlich sind wir Selbständige. Bezgl. Zahlungsmoral können wir uns ja nicht beschweren (ja auch ich ärgere mich, wenn Zahlungen ein 1/2 ausbleiben und finde es manchmal bissle häßlich), im vergleich mit einem Handwerker, der mal auf höhere Beträge sitzen bleiben kann, haben wir doch wirklich fast risikolosen Planungshorizont.

Hier muss auch ich kurz von der Zahlungsmoral unserer Anweisungsbeamten, bzw. der Rechtspfleger/ Justizkasse berichten. Es ist alles richtig, was du schreibst. Allerdings ist es schon sehr bedenklich, wenn nicht nur ich, sondern auch Kollegen Außenstände von über 16.000 Euro über Monate haben. Interessanterweise immer zu Feiertags-, Urlaubs-, Ferienzeiten. Nach Rücksprache mit dem Gruppenleiter der Rechtspfleger wurde der Hinweis gegeben: "...bitte Beschwerde an den Gerichtspräsidenten bezüglich der Zahlungsmoral."

Und wir rechnen hier alle damit, dass wenn es interne Umstellungen bzgl. der neuen Vergütungen gibt wird sich das Ganze verschärfen. Plus Sommerferien. :kommmalherfreundche

Nesli__han 13.06.2019 23:18

Zitat:

Zitat von HorstD (Beitrag 118759)
Hallo, das Online-Lexikon ist kein Buch, sondern ein Internetangebot und kostenlos. Adresse siehe unten.

Als Buch empfehle ich dieses:
https://www.horstdeinert.de/bücher/h...treuungsrecht/

Herr Deinert,
Wird es bald eine neue Auflage geben? Oder lohnt sich der Kauf auch jetzt.., wegen Gesetzesänderungen...

HorstD 14.06.2019 07:04

Zum Vergütungsrecht kommt in ein paar Wochen eine Neuauflage heraus:

https://www.amazon.de/exec/obidos/AS...ternetsevon-21


Zum allgemeinen BtR: das ist von 2017 und noch aktuell. Allgemeine Reform dürfte nicht vor 2022 kommen. Wenn sie überhaupt kommt.

Emmak8565 14.06.2019 19:37

Anfang als Betreuerin
 
Ganz lieben Dank für die vielen nützlichen Hinweise, manchmal muss man aber auch schlucken wenn man das liest :-))

Eine Frage nur noch bei Gelegenheit: Wie sehen die Geschäftszeiten eines Betreuers aus?? Ihr seid doch nicht Tag und Nacht erreichbar??

Liebe Grüße und schönes Wochenende

emma

Boomer 15.06.2019 09:06

Zitat:

Zitat von Emmak8565 (Beitrag 118821)
Eine Frage nur noch bei Gelegenheit: Wie sehen die Geschäftszeiten eines Betreuers aus?? Ihr seid doch nicht Tag und Nacht erreichbar??


Nein, auf keinen Fall! Am Anfang dachte ich auch, die Welt würde sich ohne mich nicht weiter drehen. Aber schon nach kurzer Zeit hatte ich die Wahl zwischen selbst einen Burnout kriegen oder etwas ändern.

Ich bin von 9 bis 17 Uhr erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten gibt es die 112. Alles andere hat bis zum nächsten Morgen Zeit.

mimi91 15.06.2019 12:57

Zitat:

Zitat von Florian (Beitrag 118750)
auch hilfreich:
https://betreuer-wissen.de/
Die Kollegin bietet auch nette und informative Videos auf youtube!
Florian


Ein hilfreicher Link und interessanter Blog der Kollegin. Vielen Dank für das Einstellen, Florian!

Emmak8565 16.06.2019 08:28

Anfang als Betreuerin
 
Danke das muss man sich dann halt indivduell für sich regeln mit der zeitlichen Verfügbarkeit auch wenn man noch was anders nebenher macht oder versucht in Teilzeit wie ich es machen möchte!


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:18 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.


SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39