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candide 07.06.2019 19:38

Einheitliche Vergütungsanträge
 
Hallo, liebe Berufsbetreuer-

wie findet ihr die Idee einer gleichartigen Antragsform für Vergütungsanträge?

Soweit mir bekannt, formte bisher jeder seine Anträge auf Vergütung irgendwie selbst.
Da jetzt eine Veränderung da ist, müssen die Anträge eh neu gestaltet werden.

Wäre hier nicht schön, wenn alle Betreuer gleichaussehende Anträge stellen würden?
Ich bastle selbst daran , es soll so deutlich und einfach wie möglich werden.

So kam mir die Idee eines Standards.:flirt:

agw 07.06.2019 19:49

Das kannst du gerne machen, ich benutze dazu einfach meine Software.

Und so werden auch die meisten hier Programme nutzen.

torstenkarsten 11.06.2019 12:59

Ich kann mich meinem "Vorschreiber" nur anschließen. Drücke einen Knopf in meiner Software und die Rechnung mit Vergütungsantrag/Bitte um Beschluss kommt aus dem Drucker. Die Optik ist mir eigentlich wurscht, wichtig ist das die Landeskasse zahlt. :wink3:

Ameise70 09.08.2019 21:26

Es ist mein erster Vergütungsantrag...: Meine Frage, ich muss in der Anlage zum Vergütungsantrag ja kurz das Vermögen (bzw. Nicht-Vermögen) des Betreuten angeben. Werden dazu auch Nachweise (Kontoauszug, Rentenbescheid, Nachweis der Lebensversicherung ) vom AG erwartet oder reicht es, es "nur" anzugeben? Muss ich die Anlage auch ausfüllen, wenn klar ist, dass der Betreute mittellos ist? Und was mache ich wenn ich keine Vermögenssorge habe und der Betreute nicht in der Lage ist, mir Auskünfte zu erteilen oder nicht bereit? Dankeschön :winke:

Imre Holocher 09.08.2019 22:04

Moin moin

Wenn der Betreute Grundsicherung, ALG 2 als Einkommen hat, dann reicht eine Kopie des Bescheides als Anlage. Es wird davon ausgegangen, dass dann kein Vermögen vorhanden ist, dass für des Status "vermögend" ausreichen würde.
Bisher hat das zumindest immer gereicht, weil für den Anspruch auf diese Leistungen das Vermögen geprüft wird.
Sofern das Gericht meint, die neuen Freigrenzen für GruSi- oder ALG 2 Empfänger liegen höher als die für Selbstzahler, wird es sich schon melden und auch den aktuellen Konto- (Vermögens-)stand wissen wollen.

MfG

Imre

Ameise70 09.08.2019 22:45

Vielen Dank! :winke: Es beantwortet zwar nur einen kleinen Teil meiner Frage und nicht vermögend heisst ja nicht gleich Grundsicherung...., aber dennoch: danke...:a040:

michaela mohr 10.08.2019 07:45

Zitat:

Meine Frage, ich muss in der Anlage zum Vergütungsantrag ja kurz das Vermögen (bzw. Nicht-Vermögen) des Betreuten angeben.
Da wir das z.B. überhaupt nicht müssen, wir geben lediglich den Vergütungsantrag ab, wäre es vielleicht am besten den zuständigen Rechtspfleger zu fragen wie er es gerne hätte.


Zitat:

Und was mache ich wenn ich keine Vermögenssorge habe und der Betreute nicht in der Lage ist, mir Auskünfte zu erteilen oder nicht bereit?
Dieses Problem taucht doch nicht erst nach 3 Monaten auf sondern schon bei Beginn.
Wenn du ohne die Vermögenssorge nichts über die finanziellen Verhältnisse weisst wurde doch vorab bereits geklärt ob als vermögend ober mittellos abzurechnen ist oder nicht? Falls doch nicht dann schreibst du das bei deinem Vergütungsantrag nochmal extra dazu beim abgeben.


Eins ist leider sicher, wenn versäumt wurde den Abrechnungsmodus vorher zu klären dauert es mit der Vergütung später länger.

HorstD 10.08.2019 11:16

Soweit der Betreuer Angaben zur Vermögenslage hat, sind sie beim Vergütungsantrag nach § 168 Abs 2 FamFG anzugeben. Dass das ohne AK Vermögenssorge nur sehr bedingt möglich ist, ist klar.

Zum ALG-2-Empfänger: der dortige Vermögensschonbetrag (§ 12 SGB-II) liegt erheblich über dem SH-Freibetrag (§ 90 SGB-XII iVm § 1 der VO dazu). Ea kann also durchaus sein, dass ein ALG-2-Empfänger Selbstzahler bei der Betreuervergütung ist. Alleine reicht der Bescheid nicht aus.

Außerdem ist (gerade bei indifferenten Fällen) ja die Vermögenslage zum Ende jedes einzelnen Betreuungsmonats zu ermitteln, weil ja die Höhe der Monatsvergütung davon abhängt. Außer man ist geneigt, Geld zu verschenken.

Siehe unter: https://www.bundesanzeiger-verlag.de...erufsbetreuern

Übrigens: die Neuauflage des Buches „Die Vergütung des Betreuers“ wird in ca 2 Wochen ausgeliefert:
https://www.amazon.de/exec/obidos/AS...ternetsevon-21


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