Dies ist ein Beitrag zum Thema Erster Beschluss ist - brauche Hilfe im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Morgen Ihr Lieben,
nach über vier Monaten Wartezeit ist nun endlich der erste Beschluss da
Es handelt sich um ...
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25.06.2019, 09:52 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 05.03.2019
Beiträge: 12
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Erster Beschluss ist - brauche Hilfe
Guten Morgen Ihr Lieben,
nach über vier Monaten Wartezeit ist nun endlich der erste Beschluss da Es handelt sich um einen Wechsel. Fordere ich die Unterlagen nun einfach schriftlich beim alten Betreuer an, oder bekommt er dazu eine Aufforderung vom AG?? Schicke ich dem involvierten Verfahrenspfleger einfach eine Kopie vom Beschluss oder muss ich da noch mehr beachten? Die Ehefrau des Betroffenen hat die Scheidung eingereicht, und es muss PKH-Antrag gestellt werden, aber die Unterlagen sind noch beim alten Betreuer. Was tun?? Ich hoffe, es findet jemand die Zeit für ein paar kurze Antworten Als Frischling ist es doch erstmal nicht so einfach... Vielen Dank und liebe Grüße! |
25.06.2019, 10:49 | #2 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Erstmal ganz ruhig bleiben. Der Verfahrenspfleger kriegt davon eine Kopie. Einfach beim Vorbetreuer anrufen und einen Termin ausmachen.
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25.06.2019, 11:48 | #3 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hilfe wird scheinbar auch bei der Nutzung des Forums benötigt.Warum eine klare sachfrage in dem Bereich
der Vorstellungen auftaucht ist mir unerklärlich
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
30.06.2019, 20:30 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 05.03.2019
Beiträge: 12
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An Michael77:
Vielen Dank für den Tipp! Das Telefonat mit dem alten Betreuer war wirklich hilfreich An michaela mohr: Sorry, hab gepennt! |
01.07.2019, 08:14 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
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Unterlagen vom Vorbetreuer (§§ 667, 1890 BGB) müssen bei diesem gegen Quittung abgeholt werden (Holschulden).
Siehe auch unter: https://www.bundesanzeiger-verlag.de...usstätigkeiten
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
12.07.2019, 22:03 | #6 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Wenn dieser zu weit weg wohnt, tut es auch ein freundlicher Brief mit einem frankierten und an sich selbst adressierten Rückumschlag (möglichst A4 mit 1,55 € für Porto). Damit kommt man seiner Holschuld auch nach. Dem ganzen ein freundliches Telefongespräch vorschalten. Die Rufnummer dürfte der Betreute wohl noch haben.
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Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source! |
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