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Erster Beschluss ist - brauche Hilfe

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Guten Morgen Ihr Lieben, nach über vier Monaten Wartezeit ist nun endlich der erste Beschluss da Es handelt sich um ...


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Alt 25.06.2019, 09:52   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 05.03.2019
Beiträge: 12
Rotes Gesicht Erster Beschluss ist - brauche Hilfe

Guten Morgen Ihr Lieben,

nach über vier Monaten Wartezeit ist nun endlich der erste Beschluss da

Es handelt sich um einen Wechsel.

Fordere ich die Unterlagen nun einfach schriftlich beim alten Betreuer an, oder bekommt er dazu eine Aufforderung vom AG??

Schicke ich dem involvierten Verfahrenspfleger einfach eine Kopie vom Beschluss oder muss ich da noch mehr beachten?

Die Ehefrau des Betroffenen hat die Scheidung eingereicht, und es muss PKH-Antrag gestellt werden, aber die Unterlagen sind noch beim alten Betreuer.

Was tun??

Ich hoffe, es findet jemand die Zeit für ein paar kurze Antworten

Als Frischling ist es doch erstmal nicht so einfach...


Vielen Dank und liebe Grüße!
Mondkind06 ist offline  
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Alt 25.06.2019, 10:49   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
Standard

Erstmal ganz ruhig bleiben. Der Verfahrenspfleger kriegt davon eine Kopie. Einfach beim Vorbetreuer anrufen und einen Termin ausmachen.
Michael77 ist offline  
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Alt 25.06.2019, 11:48   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hilfe wird scheinbar auch bei der Nutzung des Forums benötigt.Warum eine klare sachfrage in dem Bereich
der Vorstellungen auftaucht ist mir unerklärlich
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 30.06.2019, 20:30   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 05.03.2019
Beiträge: 12
Standard

An Michael77:
Vielen Dank für den Tipp!
Das Telefonat mit dem alten Betreuer war wirklich hilfreich

An michaela mohr:
Sorry, hab gepennt!
Mondkind06 ist offline  
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Alt 01.07.2019, 08:14   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

Unterlagen vom Vorbetreuer (§§ 667, 1890 BGB) müssen bei diesem gegen Quittung abgeholt werden (Holschulden).

Siehe auch unter: https://www.bundesanzeiger-verlag.de...usstätigkeiten
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 12.07.2019, 22:03   #6
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Wenn dieser zu weit weg wohnt, tut es auch ein freundlicher Brief mit einem frankierten und an sich selbst adressierten Rückumschlag (möglichst A4 mit 1,55 € für Porto). Damit kommt man seiner Holschuld auch nach. Dem ganzen ein freundliches Telefongespräch vorschalten. Die Rufnummer dürfte der Betreute wohl noch haben.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
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