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Betreuung und Pflegegeld

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung und Pflegegeld im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Teilnehmerinnen, ich habe ein Problem. ich pflege Meine Mutter, sie hat Demenz und die Pflegestufe. Von einem Jahr ...


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Alt 29.06.2019, 09:27   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.06.2019
Beiträge: 11
Standard Betreuung und Pflegegeld

Hallo liebe Teilnehmerinnen,
ich habe ein Problem. ich pflege Meine Mutter, sie hat Demenz und die Pflegestufe.
Von einem Jahr habe ich auch ges. Betreuung für mama übernommen. Meine Mutter hat immer ihre Rente auf ihr Konto überwiesen bekommen, und ich bis jetzt nur das Pflegegeld auf mein Konto. Ich bin nun in einer Doppelfunktion, da zugleich pflegende Angehörige und gesetzliche Betreuerin bin.

Meine Mutter ist nicht mehr in der Lage mir das Pflegegeld auszubezahlen. Somit muss ich mich das Pflegegeld selbst auszahlen.
Dei Rechtspflegerin sagt mir , dass das ganzes Einkommen von meiner Mutter nur auf ihr Konto überweisen sollte . Wie bekomme dann dass Pflegegeld? Das ist doch mein so zusagen Verdienst.
vielen Dank für Ihre Antworten.
Amrika-Nella ist offline  
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Alt 29.06.2019, 15:11   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin moin

Es ist schon korrekt, wenn das Pflegegeld erst einmal auf dem Konto Deiner Mutter landet. Da muss es aber nicht bleiben.

Im Prinzip müßtest Du mit Dir selbst einen Pflegevertrag abschließen, in dem die Pflege Deiner Mutter und die Bezahlung dafür geregelt wird. Das ist ein sogenanntes "Insichgeschäft", das Berufsbetreuer ganz schnell den Job kostet.
Bei den Angehörigen als ehrenamtliche BetreuerInnen sind die Gerichte deutlich nachsichtiger, weil sonst irrwitzig viel Arbeit auf sie (die RechtspflegerInnen und RichterInnen) zukommen würde.

Wenn die Rechtspflegerin von Dir fordert, das Pflegegeld auf das Konto der Betreuten gehen zu lassen, dann sprich mit ihr, dass Du die Pflegeperson bist und für Deine geleistete Arbeit einen Anspruch auf das Geld hast. Die Rechtspflegerin möge Dir erlauben, das Pflegegeld vom Konto Deiner Mutter auf Deins zu überweisen.
Da wird sie wahrscheinlich erst mal ins Überlegen kommen.

Dann kannst Du sie Fragen, ob es jemand gibt, der für Deine Mutter einen Pflegevertrag mit Dir vereinbart, damit das auch alles korrekt laufen kann.
Das wäre z.B. ein Ergänzungsbetreuer der nur für diesen Vertrag bestellt mit Dir wird.
(Das ist allerdings der Arbeitsmehraufwand, der in vielen Fällen auch die Mehrkosten für die Staatskasse verursacht, die die Gerichte sehr fürchten - ich schätze mal ca. 200.000 - 300.000 Betreute, für die dieser Aufwand auf einmal betrieben werden müßte)

Ihr werdet sicherlich eine Lösung finden. Erzähl mal, wie es laufen wird.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 29.06.2019, 17:56   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.06.2019
Beiträge: 11
Standard

Hallo Imre, vielen Dank für die Antwort. Ich habe darüber mit meiner Rechtspflegerin noch nicht gesprochen. Jetzt weiß ich mindestens was ich sagen kann.
Amrika-Nella ist offline  
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Alt 30.06.2019, 13:36   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

Ist alles soweit richtig. Aber ist der Pflegevertrag nicht seinerzeit (beim Beginn der Pflegebedürftigkeit) bereits geschlossen worden? Mangels gesetzlicher Formvorschriften gilt auch ein mündlicher Vertrag. Dass dieses der Fall ist, wird durch die entsprechende Passage im Antrag an die Pflegeversicherung deutlich, da wird nämlich gefragt, wer die Pflege durchführt. Und diesen Antrag hat doch wohl die (damals sicher noch geschäftsfähige) Betreute selbst unterschrieben. Solange sich am Procedere nichts ändert, ist ein Ergänzungsbetreuer nicht nötig. Denn die Entnahme bzw Überweisung des Pflegegeldes ist dann die in § 181 BGB selbst erwähnte Ausnahme, nämlich die Erfüllung einer Verbindlichkeit.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 30.06.2019, 13:51   #5
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 486
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Im Prinzip müßtest Du mit Dir selbst einen Pflegevertrag abschließen, in dem die Pflege Deiner Mutter und die Bezahlung dafür geregelt wird.
Es sei denn, dieser Pflegevertrag existiert bereits. Dass sie bisher ihre Mutter gepflegt hat und dafür das Pflegegeld von ihr erhalten hat, scheint mir stark dafür zu sprechen.

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
[...] ist der Pflegevertrag nicht seinerzeit (beim Beginn der Pflegebedürftigkeit) bereits geschlossen worden? [...] Solange sich am Procedere nichts ändert, ist ein Ergänzungsbetreuer nicht nötig. Denn die Entnahme bzw Überweisung des Pflegegeldes ist dann die in § 181 BGB selbst erwähnte Ausnahme, nämlich die Erfüllung einer Verbindlichkeit.
Das sehe ich genauso. Wenn die Betreute selbst noch geschäftsfähig war, als der Pflegevertrag ursprünglich geschlossen wurde, gilt dieser Vertrag erst mal weiter.
FFB ist gerade online  
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Alt 30.06.2019, 16:10   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.06.2019
Beiträge: 11
Standard

Ja, damals war meine Mama noch geschäftsfähig. Also Pflegegeld bekomme ich seit August 2017 . Die Betreuung ist seit Mai 2018.
Dann muss ich der Rechtspflegerin sagen, dass der Pflegevertrag seit 08.2017 existiert und fertig?
Amrika-Nella ist offline  
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