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Berechnung Vergütung nach Reform

Dies ist ein Beitrag zum Thema Berechnung Vergütung nach Reform im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, liebe Leser- hier ein Rechenbeispiel - Betreuung seit 4 Jahren, Wohnung, mittellos, bisher 462 € im Quartal, neu 513 ...


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Alt 03.07.2019, 15:27   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.10.2008
Beiträge: 31
Standard Berechnung Vergütung nach Reform

Hallo, liebe Leser-

hier ein Rechenbeispiel - Betreuung seit 4 Jahren, Wohnung, mittellos, bisher 462 € im Quartal, neu 513 € im Quartal.

Verg.stufe 3 , neu dann C.
Die neuen Sätze gelten ab 27.07.2019

Vergütungszeitraum 27.05.2019 - 26.08.2019 (90 Tage )

Vergütung alter Satz 27.05.2019 - 26.07.2019
( 462,00 :90 x 59 Tage) = 302,87 €
+
Vergütung neuer Satz 27.07.2019 - 26.08.2019
( 513,00 :90 x 31 Tage ) = 176,70 €

302,87 € + 176,70 € = 479,57 €


Ist das so richtig berechnet ?
candide ist offline  
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Alt 03.07.2019, 17:42   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
Standard

Leider nein. Knapp vorbei. Um Tage gehts nur, wenn Abrechnungsmonate nicht komplett sind. Das war auch im bisherigen Recht nicht anders.

Hier: 27.5. -26.6.2019: 1. Monat des Abrechnungsquartals (altes Recht)
27.6. -26.7.2019: 2. Monat des Abrechnungsquartals = altes Recht
27.7. - 26.8.2019: 3. Monat des Abrechnungsquartals = neues Recht

Wobei hier (durch Zufall) der 1. Tag des 3. Abrechnungsmonats auf den Tag der Gesetzesänderung fällt. Das ist nicht in jedem Fall so.

Summen: altes Recht pro Monat 3,5 Std x 44 € = 154 €/Monat
Neues Recht: Tabelle C5.2.1 = 171 € (Erhöhung 11,04%).

Vergütungssumme also:
154 + 154 + 171 = 479 €

Soviel zu diesem Fall: begänne ein Abrechnungsmonat am 15., würde der Monat 15.7.2019 - 14.8.2019 noch nach altem Recht berechnet und erst der Monat 15.8. - 14.9.2019 nach neuem. Das ist der Effekt, der sich (für jede Betreuung zu einem anderen Termin) aus dem neuen § 12 VBVG iVm dem unveränderten § 9 VBVG ergibt.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Geändert von HorstD (03.07.2019 um 17:56 Uhr)
HorstD ist offline  
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Alt 03.07.2019, 18:22   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.07.2017
Beiträge: 23
Standard

Hallo!

@HorstD: vielen Dank für die Berechnungshilfe! Das wird spannend - unser Amtsgericht hat sich damit noch gar nicht befasst!
steffi-jan ist offline  
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Alt 03.07.2019, 19:12   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.10.2008
Beiträge: 31
Standard Höhere Mathematik

Ich danke auch für diese Hilfestellung zu meinem Beispiel, Herr Deinert.
Da muss ich nochmal richtig büffeln.



Es gab so eine schöne Excel- Liste seit 2005 zur Betreuervergütung
wo man den Beginn der Betreuung einsetzen konnte - dann wurden
die Folgezeiträüme angezeigt.
Gibt es entsprechendes nach der Reform vielleicht wieder irgendwo?

Geändert von candide (03.07.2019 um 20:40 Uhr)
candide ist offline  
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Alt 04.07.2019, 12:35   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
Standard

Dazu reichen meine Programmierkenntnisse leider nicht. Wüsste auch nicht, ob jemand anderes sich rantraut. Die meisten Berufsbetreuer werden das doch wohl eh mit der speziell dafür vorhandenen Software machen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 04.10.2019, 19:20   #6
Neuer Gast
 
Registriert seit: 05.11.2017
Beiträge: 1
Standard

Guten Tag, ich habe eine Frage zu § 5 Abs. 2 Satz 3 VGVB. Darin heißt es, beim Wechsel des Aufenthaltsorts (z.B. Umzug in ein Heim)
"ist die Fallpauschale zeitanteilig nach Tagen zu berechnen". Wie sieht das nun konkret aus, denn man hat ja nicht mehr die Stundensätze, die bisher auf das nächste Zehntel aufgerundet werden konnten. Jetzt erhalte ich Beträge mit Nachkommastellen. Wie runde ich diese auf ?
Beispiel: Betreuung läuft schon über 2 Jahre, abgerechnet wird vom
13.08.19 bis 12.11.19. Betroffener ist nicht mittellos, am 20.09.19 Umzug von Wohnung ins Heim.
Wenn ich nun den Umzugsmonat (13.09.19 bis 12.10.19) berechne, sieht das so aus:
8/30 mal 211,00 € = 56,266652...
22/30 mal 127,00 € = 93,133329...
Darf ich diese Beträge auf den nächsten Cent, Zehner, Euro aufrunden oder wie macht man das ? Im Gesetz finde ich hierzu leider nichts. Vielen Dank schon einmal für die Antworten
hl.martin ist offline  
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Alt 04.10.2019, 22:44   #7
Moderator
 
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Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
Standard

Hallo, das Endergebnis auf volle Eurocentbeträge auf oder abrunden (nach kaufmänn. Grundsätzen).
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Horst Deinert

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