Dies ist ein Beitrag zum Thema Berechnung Vergütung nach Reform im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, liebe Leser-
hier ein Rechenbeispiel - Betreuung seit 4 Jahren, Wohnung, mittellos, bisher 462 € im Quartal, neu 513 ...
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03.07.2019, 15:27 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 01.10.2008
Beiträge: 31
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Berechnung Vergütung nach Reform
Hallo, liebe Leser-
hier ein Rechenbeispiel - Betreuung seit 4 Jahren, Wohnung, mittellos, bisher 462 € im Quartal, neu 513 € im Quartal. Verg.stufe 3 , neu dann C. Die neuen Sätze gelten ab 27.07.2019 Vergütungszeitraum 27.05.2019 - 26.08.2019 (90 Tage ) Vergütung alter Satz 27.05.2019 - 26.07.2019 ( 462,00 :90 x 59 Tage) = 302,87 € + Vergütung neuer Satz 27.07.2019 - 26.08.2019 ( 513,00 :90 x 31 Tage ) = 176,70 € 302,87 € + 176,70 € = 479,57 € Ist das so richtig berechnet ? |
03.07.2019, 17:42 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
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Leider nein. Knapp vorbei. Um Tage gehts nur, wenn Abrechnungsmonate nicht komplett sind. Das war auch im bisherigen Recht nicht anders.
Hier: 27.5. -26.6.2019: 1. Monat des Abrechnungsquartals (altes Recht) 27.6. -26.7.2019: 2. Monat des Abrechnungsquartals = altes Recht 27.7. - 26.8.2019: 3. Monat des Abrechnungsquartals = neues Recht Wobei hier (durch Zufall) der 1. Tag des 3. Abrechnungsmonats auf den Tag der Gesetzesänderung fällt. Das ist nicht in jedem Fall so. Summen: altes Recht pro Monat 3,5 Std x 44 € = 154 €/Monat Neues Recht: Tabelle C5.2.1 = 171 € (Erhöhung 11,04%). Vergütungssumme also: 154 + 154 + 171 = 479 € Soviel zu diesem Fall: begänne ein Abrechnungsmonat am 15., würde der Monat 15.7.2019 - 14.8.2019 noch nach altem Recht berechnet und erst der Monat 15.8. - 14.9.2019 nach neuem. Das ist der Effekt, der sich (für jede Betreuung zu einem anderen Termin) aus dem neuen § 12 VBVG iVm dem unveränderten § 9 VBVG ergibt.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (03.07.2019 um 17:56 Uhr) |
03.07.2019, 18:22 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 04.07.2017
Beiträge: 23
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Hallo!
@HorstD: vielen Dank für die Berechnungshilfe! Das wird spannend - unser Amtsgericht hat sich damit noch gar nicht befasst! |
03.07.2019, 19:12 | #4 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 01.10.2008
Beiträge: 31
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Höhere Mathematik
Ich danke auch für diese Hilfestellung zu meinem Beispiel, Herr Deinert.
Da muss ich nochmal richtig büffeln. Es gab so eine schöne Excel- Liste seit 2005 zur Betreuervergütung wo man den Beginn der Betreuung einsetzen konnte - dann wurden die Folgezeiträüme angezeigt. Gibt es entsprechendes nach der Reform vielleicht wieder irgendwo? Geändert von candide (03.07.2019 um 20:40 Uhr) |
04.07.2019, 12:35 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
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Dazu reichen meine Programmierkenntnisse leider nicht. Wüsste auch nicht, ob jemand anderes sich rantraut. Die meisten Berufsbetreuer werden das doch wohl eh mit der speziell dafür vorhandenen Software machen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
04.10.2019, 19:20 | #6 |
Neuer Gast
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Beiträge: 1
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Guten Tag, ich habe eine Frage zu § 5 Abs. 2 Satz 3 VGVB. Darin heißt es, beim Wechsel des Aufenthaltsorts (z.B. Umzug in ein Heim)
"ist die Fallpauschale zeitanteilig nach Tagen zu berechnen". Wie sieht das nun konkret aus, denn man hat ja nicht mehr die Stundensätze, die bisher auf das nächste Zehntel aufgerundet werden konnten. Jetzt erhalte ich Beträge mit Nachkommastellen. Wie runde ich diese auf ? Beispiel: Betreuung läuft schon über 2 Jahre, abgerechnet wird vom 13.08.19 bis 12.11.19. Betroffener ist nicht mittellos, am 20.09.19 Umzug von Wohnung ins Heim. Wenn ich nun den Umzugsmonat (13.09.19 bis 12.10.19) berechne, sieht das so aus: 8/30 mal 211,00 € = 56,266652... 22/30 mal 127,00 € = 93,133329... Darf ich diese Beträge auf den nächsten Cent, Zehner, Euro aufrunden oder wie macht man das ? Im Gesetz finde ich hierzu leider nichts. Vielen Dank schon einmal für die Antworten |
04.10.2019, 22:44 | #7 |
Moderator
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Hallo, das Endergebnis auf volle Eurocentbeträge auf oder abrunden (nach kaufmänn. Grundsätzen).
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