Dies ist ein Beitrag zum Thema Wieviel Urlaub ist ok? (Als Betreuer) im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin,
das Gericht bei uns wünscht bei einer Abwesenheit von mehr als ein langes Wochenende (Fr. bis Mo.) eine Vertretung. ...
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05.07.2019, 12:40 | #11 |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
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Moin,
das Gericht bei uns wünscht bei einer Abwesenheit von mehr als ein langes Wochenende (Fr. bis Mo.) eine Vertretung. Die Vertretung ist aber nur bei dringenden unaufschiebaren Angelegen heranzuziehen, z.B. betreuungsgerichtliche Unterbringung bei akuter Gefährdung. Der Leuchtturm |
05.07.2019, 14:51 | #12 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Unsere Richter haben defintiv keine Lust sich "durchzutelefonieren" wenn sie was wissen wollen, wenn doch ein Termin zu was auch immer angesetzt wird oder eine Frage auftaucht. Zitat:
Zumal mir auch damit wenig Freiheit letztendlich bleibt denjenigen ändern zu lassen wenn was untereinander schief gehen sollte. Hatte ich bisher einmal und das war nicht angenehm. Ohne eingerichtet Dauerbetreuung konnte ich sagen, danke aber wir machen das weiterhin nicht mehr- was deutlich gut und richtig war. Hätte das fest jemand drrin gestanden wäre das ohne grösseres wieso, warum, weshalb nicht abgegangen. Null Bock drauf.
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05.07.2019, 15:07 | #13 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
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Zitat:
Durchtelefonieren muss ja niemand, nur meinen Kollegen anrufen. Ich glaube die Kölner sind da etwas lockerer und kommunikativer generell Außerdem wird bei uns auch schon bei der Bewerbung als Betreuer die Benennung eines Vertreters gefordert. Klar, sollte es mal nicht mehr mit meinem Kollegen klappen ( was ich seit 5 Jahren guter Zusammenarbeit nicht mehr glaube), müssen halt die Beschlüsse geändert werden. |
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05.07.2019, 16:36 | #14 | |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
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Zitat:
Bei längerer Abwesenheit habe ich eine reine Ansage auf dem AB, das mein Büro in dringenden Fällen nur per Fax (mit Nummernangabe) zu erreichen ist. Je nach Abwesenheitsgrund kommen die Faxe dann per Mail (eigene Mailadresse) auf mein Diensthandy an oder im Urlaub an die Faxnummer meiner Vertretung. Die Vertretung bearbeiet nur wichtige Angelegenheiten , wie Unterbringung bei Eigengefährdung. Die Vertretung darf mich bei sehr sehr sehr wichtigen Angelegenheiten auch im Urlaub stören. Das kam aber bisher in den Jahren noch nicht einmal vor. Der Leuchtturm |
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05.07.2019, 20:39 | #15 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 738
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Unsere Gerichte verweigern generell die Möglichkeit der Dauerverhinderungsbetreuung einzuräumen. Das bedeutet, eine Vertretung kann gerade in Krisensituationen nichts entscheiden.
Den Rest kann auch meine Mitarbeiterin machen... |
05.07.2019, 21:00 | #16 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin moin
Zitat:
Da will jemand in einen Job einsteigen für den erst malein Netzwerk aufgebaut werden muss und soll schon vorab jemand benennen (mitbringen), der die Vertretung übernehmen soll. Bei den vielen Fragen der Neulinge z.B. hier im Forum, stelle ich mir das gar nicht lustig vor, wenn die einer Vertretung schon mal erklären sollen, was denn an Vertretungsarbeit so ansteht. Ich es viel mehr für die Aufgabe der Betreuungsbehörde, die ja die Bewerber erst mal ansieht und für geeignet halten soll, diesen zu beraten und jemand zu empfehlen, mit der/m eine Kooperation oder Vertretung aufgebaut werden könnte. Wenn man erst mal in der Arbeit drin ist und sich ein Stück weit vernetzt hat, ist die Nennung einer Vertretung ja in Ordnung. Das Nennen der Vertretung aber schon bei der Bewerbung einzufordern ist m.E. völliger Hirnriss! MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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05.07.2019, 21:11 | #17 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das hat aber mit Dauervertretung oder der im Einzelfall nix zu tun.
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05.07.2019, 23:18 | #18 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Um nochmal die Ausgangsfrage zu beantworten:
Ich habe letztes Jahr angefangen und mittlerweile 37 Betreuungen. Ich habe eine Vertreterin, die dringende Anrufe entgegennimmt. Sie hatte schon mal bei einem Treffen bei der BB gesagt bekommen, dass Betreuer ruhig sechs Wochen Urlaub machen sollen, um auch genügend Ruhepausen zu haben. Und die gönne ich mir auch. Wobei ich nach den letzten zwei Wochen Urlaub schon sagen muss, dass der Poststapel keinen Spaß macht. Ich hab da gleich sonntags angefangen, das abzuarbeiten. Aber angebrannt ist nichts. |
06.07.2019, 08:47 | #19 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
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Zitat:
Es wird ja keiner , welcher gut qualifiziert ist abgelehnt wenn er nicht direkt jemanden benennen kann. Gibt sicher genug, welche ohne Vertretung hier arbeiten. Das wissen wir, da wir einen Stammtisch gegründet haben und immer wieder Anfänger mal dazu kommen, u.a. um auch nach einer Vertretung zu suchen. So wird aber zumindest versucht das Einzelkämpfertum etwas einzudämmen und den Neuen die Richtung zum Networking schmackhaft zu machen. Geändert von Aiwala (06.07.2019 um 09:07 Uhr) |
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06.07.2019, 13:22 | #20 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,592
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Moin Aiwala
Wenn die MA in der Betreuungsbehörde engagiert und qualifiziert genug sind, um gute und befähigte Bewerber von den anderen unterscheiden zu können und dann eine gute Auswahl treffen, dann freut mich das sehr. Dann vermute ich auch mal, dass die Zusammenarbeit zwischen der Betreuungsstelle und den BB gut läuft. Bei Mangel an Können und Engagement bei den MA würde die Forderung nach der Benennung der Vertretung nur die Faulheit unterstützen, sonst nix. Das fände ich nicht gut. MfG Imre
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