Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufbewahrung Betreuungsakten nach Beendigung der Betreuung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
kann mir jemand sagen, wie lange ich die Handakten, die ich für meine Betreuten anlege nach Beendigung der Betreuung ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 20.07.2008
Beiträge: 2
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Hallo,
kann mir jemand sagen, wie lange ich die Handakten, die ich für meine Betreuten anlege nach Beendigung der Betreuung noch aufbewahren muss? elhaki |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Guten Morgen,
beim Vormundschafstgericht ist es so: 1.) Betreuungen ohne sofortige Unterbringung - Aufbewahrungsfrist 10 Jahre nach Aufhebung oder Tod. 2.) Betreuungen mit sofortiger Unterbringung nach Tod - Aufbewahrungsfrist 10 Jahre und nach Aufhebung -Aufbewahrungsfrist 30 Jahre. Konkrete Aufbewahrungsbestimmungen für Betreuer gibt es nicht. Dennoch würde ich mich an Ihrer Stelle an den 10 Jahren orientieren. Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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