Dies ist ein Beitrag zum Thema Worst Case Fall im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo
Ich wurde mitte letzten Monats als Familienangehöriger zum gesetzl. ehrenamtlichen Betreuer meiner Schwester bestellt.
Ich bin nun ganz allmählich ...
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08.07.2019, 10:09 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.07.2019
Beiträge: 46
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Worst Case Fall
Hallo
Ich wurde mitte letzten Monats als Familienangehöriger zum gesetzl. ehrenamtlichen Betreuer meiner Schwester bestellt. Ich bin nun ganz allmählich dabei mir einen Überblick zu verschaffen und es ist das schlichte Grauen was mir hier begegnet. Es ist so schlimm, dass es wohl niemand glauben wird. Ein Leben in Stichworten
Soweit schon schlimm genug In der Übergangszeit von einem Berufsbetreuer betreut. Dieser hat die Wohnung aufgelöst und alles vernichtet (angeblich nichts verwertbares mehr). Wenn ich von allem spreche, dann meine ich ALLLLLLLES
Geblieben ist ein handgeschriebenes Liederbuch. Ein ganzes Vorleben buchstäblich vernichtet. Ich hab nun die Betreuung mit Hilfe des Gerichtes an mich gerissen und bemühe mich zu retten was zu retten ist. Ist diese ein Worst Case der schlimmste anzunehmende Fall? |
08.07.2019, 11:43 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.11.2017
Ort: NRW LWL Bezirk
Beiträge: 251
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Hallo,
es ist keine einfache Ausgangslage. Kein Heim will sie aufnehmen, bezweifle ich. Bei Pflegegrad V wird es schon eine Einrichtung in deinem Kreis/ Nachbarkreis geben, die sie nimmt. Und wenn man weiter weg suchen muss. Das wäre in dem Alter und Pflegeaufwand voraussichtlich eine Senioreneinrichtung. Wenn ihr das ambulant in der Familie schafft, Hut ab! Wenn Du nichts an Dokumenten hast, kannst Du dennoch alles besorgen, ersetzen. Es kommt auch bei psychisch Kranken vor, dass diese nur mit ihrem Hemd und Hose durch die Gegend laufen und alles gestohlen oder verlegt wurde. Oder das in der Wohnung nur ein Bett/ Schrank steht. Mehr nicht... dann muss erstmal recherchiert werden.... -Alle Unterlagen schriftlich vom Vorbetreuer anfordern, notfalls Gericht bitten den Betreuer um eine Übergabe aufzufordern. -Personalausweis beim Bürgerbüro beantragen - vorher am besten anrufen und mitteilen, dass die Frau nicht persönlich erscheinen kann, was benötigt wird.... -Steuernummer beim Bürgerbüro/ Finanzamt -Krankenversicherungsnummer und Bestätigung bei Krankenkasse -Bankauskunft (anhand der Kontoumsätze ca. 1 Jahr alles durchforsten, was an Versicherungen, Verträgen etc abgebucht wird). -Antrag auf Schwerbehinderung vermutlich 100 % und alle Merkzeichen -Postnachsendeauftrag an Deine Adresse -Kontakt mit Krankenkasse/ Pflegekasse und eine Pflegeberatung einfordern (bieten auch Pflegedienste an oder werden dazu beauftragt) -Kontakt mit Gesundheitsamt/ Sozialamt Fachdienst Ambulant vor Stationär oder ähnlichem ausfindig machen und auch dort Beratungsanträge stellen ....Wären einige der ersten Schritte... Das weitere kommt dann automatisch
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08.07.2019, 12:03 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,780
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Hm, das Verhalten des Vorbetreuers ist schon seltsam. Zumindest Unterlagen hebt man doch auf, selbst wenn alles andere nur Schrott war.
Ich würde ergänzend empfehlen: Einsicht in die Akte des Betreuungsgerichtes nehmen (§ 13 Abs 1 FamFG), Gutachten, Sozialbericht und Berichte des Vorbetreuers kopieren lassen, DANACH diesen zur Schlussrechenschaft (§ 1890 BGB) auffordern. Steuer-ID bekommt man vom Bundeszentralamt für Steuern, Bonn (dennoch auch zum örtlichen Finanzamt Kontakt aufnehmen, dito zu Krankenkasse und Sozialamt). Wahrscheinlich ist Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Versicherungsverlauf bei der DRV anfordern. RV-Nr dürfte die Krankenkasse haben. Gehört dieser Thread nicht in „Situation der Betreuer/innen)?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
08.07.2019, 13:39 | #4 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.07.2019
Beiträge: 46
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Die wichtigen Kundennummern und Kontaktdaten haben ich dann doch bekommen und auch um Rente und (wenn auch zu spät) um die Grundsicherung hat sich der Berufsbetreuer noch bemüht.
Ferner auch zugesagt, dass ich noch weitere Unterlagen bekomme innerhalb einer 4 Wochen Frist die er leidlich ausnutzt. Aber z.b. Kontoauszüge die er eingescannt vorliegen hat wurden mir trotz Aufforderung nicht zugeschickt. Ich musste mir über die Bank selber Zugang zum Konto verschaffen. Eine Selbstbereicherung ist natürlich ausgeschlossen, das glaube selbst ich nicht. Es ist nur alles sehr merkwürdig und mir wird das LEben stark erschwert. |
08.07.2019, 15:17 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.11.2017
Ort: NRW LWL Bezirk
Beiträge: 251
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Na also. Es kamen/ kommen Unterlagen. Und wichtige Anträge wurden auch gestellt. Super!
Ich gebe gern mit, dass der Vorgänger ja vermutlich selbstständig, oder angestellt den Job macht. Dabei übt er die Betreuung für sagen wir mal einfach ca. 50 Betreuungen aus. Die Tage/ Wochen sind oft lange im Voraus verplant. Der Schreibtisch immer voll.... Die drei, vier Wochen sind kein persönlicher Angriff auf Sie, sondern wahrscheinlich einfach nötig, um alles zusammenzustellen. Mit den o. g. Vorschlägen können Sie aber bereits jetzt loslegen. Auch ist das mit den neuen Angaben schon mal nicht der "Worst Case". Es geht leider immer schlimmer und trauriger, spielt aber für Dich ja keine Rolle. Auch das mit dem Kontozugang ist an sich richtig. Du selbst musst den Zugang einrichten lassen. Mit Bestellung vom Gericht bist Du nun der Vertretungsberechtigte. Ohnehin dürft ihr Euch eigentlich nicht über zwei, drei Wochen Wartezeit beschweren - Laut Beschreibung habt ihr die Betreuung freiwillig übernommen. Sogar darauf gedrängt. Auch der Betreuer dürfte theoretisch mal zwei Wochen in Urlaub gehen... in Zukunft wird einiges auf Euch zukommen. zwei, drei Wochen Bearbeitungszeit ist da noch blitzschnell -im Vergleich zur Sachbearbeitung bei Sozial/ Rentenleistungen etc. In Zukunft wird es bei der Fallkonstellation sicher einiges noch zu tun geben. Neben familiären Beistand habt ihr nun auch noch die rechtliche Betreuung. Wenn Ihr unsicher seid, könnt ihr neben dem Forum auch die Beratung durch Betreuungsvereine/ Betreuungsbehörde vor Ort aufsuchen. Wenn es doch zu viel wird, scheut nicht vor einer erneuten Betreueranregung zurück. Nur bitte nicht innerhalb von 1-2 Monaten....
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09.07.2019, 05:21 | #6 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.07.2019
Beiträge: 46
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Mit dem worst case meinte ich nicht nur die Betreuung.
Wie du richtig erkannt hast, hat der Betreuer auch einges richtig gemacht. Worst Case war auf die Gesamtsituation bezogen.
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09.07.2019, 08:14 | #7 | |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Zitat:
Wenn sie Opfer einer Gewalttat wurde oder dies vermutet wird, könnte auch eine Beratung beim Weissen Ring sinnvoll sein. |
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