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Auto verkaufen/verschrotten ohne Brief und Schlüssel?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Auto verkaufen/verschrotten ohne Brief und Schlüssel? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
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Alt 19.07.2019, 15:51   #1
Nat
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.08.2017
Beiträge: 22
Standard Auto verkaufen/verschrotten ohne Brief und Schlüssel?

Der Beitrag wurde in den offenen Berich verschoben da hier sicher mehr Antworten und Tips zur Frage gegeben werden können.





Liebe Kollegen,

zunächst danke für die Aufnahme.

Zum Sachverhalt:
Klientin (81, fortgeschrittene Demenz) lebt mit ihren beiden offenbar geistig zurückgebliebenen erwachsenen Kindern in einer völlig verwahrlosten Mietwohnung. Vermögen ist reichlich vorhanden, versteht die Familie jedoch nicht. Lehnt Hilfe ab.

Der PKW (älteres Modell, Kleinwagen) steht auf einem öffentlichen Weg und modert vor sich her. Ich soll diesen nun entfernen. Die Dame weiß zwar noch von dem Auto, hat aber keinen Schlüssel und keine Papiere und stimmt einem Verkauf nicht zu. Allerdings ist sie kaum zur freien Willensbildung in der Lage, vergisst innerhalb einer Minute bspw. wer ich überhaupt bin.

Frage: was tun? Das Auto hat nur einen geringen Wert. Schwacke ist ein wenig schwierig, mangels Dokumenten. Ich bin da echt überfragt. Jemand einen Tipp?

Beste Grüße!
Nat ist offline  
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Alt 19.07.2019, 17:14   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
Standard

Hallo, ist das KFZ überhaupt noch für den Straßenraum geeignet, also TÜV, Kfz-Versicherung, KFZ-Steuer? Fehlt eines, ist das „Modern“ ein Bussgeldtatbestand (nach § 9 OWiG auch gg den Betreuer persönlIch). Die Aufforderung kommt vermutlich vom StVA? Dann gibts doch nur eines: die nächste Autoverwertung anrufen. Wenn man Glück hat, kann die Entsorgung durch Ersatzteilverkauf refinanziert werden. Und natürlich beim StVA abmelden. Schauen, dass der Rest der KFZ-Haftpflichtversicherung und Steuer aufs richtige Kto. geht.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 23.07.2019, 10:43   #3
Nat
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.08.2017
Beiträge: 22
Standard

Hallo und vielen herzlichen Dank für die Antwort.
Ich werde mich mal frisch ans Werk machen. Viele liebe Grüße
Nat ist offline  
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