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Klientenzuweisung bei Betreuermangel möglich?

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Hallo Allerseits, in unserer Behörde hier - ich sag jetzt nicht wo - ist der Notstand ausgebrochen. Todesfall unter den ...


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Alt 23.07.2019, 21:25   #1
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Registriert seit: 27.09.2013
Beiträge: 9
Standard Klientenzuweisung bei Betreuermangel möglich?

Hallo Allerseits,



in unserer Behörde hier - ich sag jetzt nicht wo - ist der Notstand ausgebrochen. Todesfall unter den Betreuern, einige Rentner die aufhören und kein Nachwuchs in Sicht.



Nun hat eine Kollegin gemeint, man könne uns als Berufsbetreuer einfach Klienten zuweisen ohne zu fragen, wenn es keine freien Betreuungsplätze gibt.



Sie konnte mir jetzt nicht sagen wo das steht, ist aber überzeugt davon dass dies im notfall so praktiziert werden kann. Nun geht mir da schon etwas die Düse, da ich keine Kapazitäten habe.



Weiß jemand ob das wirklich geht? Auf welcher Rechtsgrundlage? Auch über meine angegebene Kapazität hinaus? Ablehnen dann nicht möglich?



Eine Quelle wäre super, ich habe dazu bisher nichts finden können.



Grüße
XXSternXX ist offline  
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Alt 23.07.2019, 22:51   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,247
Standard

Zitat:
Zitat von XXSternXX Beitrag anzeigen
Weiß jemand ob das wirklich geht?
Nein, das geht nicht und das ist vom Bundesverfassungsgericht auch so entschieden worden. Die Tätigkeit als Berufsbetreuer ist grundsätzlich freiwillig und kein Berufsbetreuer ist verpflichtet, gegen seinen Willen einen Klienten anzunehmen; würde er gegen seinen Willen vom Gericht verpflichtet, könnte er die Bestellung mit dieser Begründung anfechten.


Ultima ratio bei Betreuermangel ist und bleibt die Bestellung der Betreuungsbehörde selbst als Betreuer. Die müssen dann zusehen, wie sie die Betreungsfälle geregelt bekommen.
Pichilemu ist offline  
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Alt 24.07.2019, 06:40   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 738
Standard

Ich fürchte, der Betreuermangel ist nicht nur in Deiner Region vorhanden. Der demographische Wandel wird sich in den nächsten Jahren noch viel schlimmer bemerkbar machen.

Als selbständiger Berufsbetreuer bist Du jedoch nicht weisungsgebunden (außer an rechtliche Vorschriften natürlich).

Du musst also keine Aufträge annehmen.

Hin und wieder gehen auch bei mir unverhofft Betreuungsbeschlüsse von Unbekannten per Fax ein. In diesen Fällen (alles medizinische Notfälle, wo die Betroffenen aktuell nicht in der Lage sind sich zu äußern) erledige ich das Dringendste. In fast allen Fällen finden sich schnell Verwandte, die bereit sind die Betreuung ehrenamtlich zu übernehmen.

Bei diesen Notfällen versuche ich zu helfen, ansonsten möchte ich gefragt werden, ob ich eine Betreuung annehmen möchte und kann.

Zudem kann und muss die Betreuungsbehörde auch selbst Betreuungen übernehmen. Hierfür braucht es aber Personal, welches a) ebenfalls nicht Schlange steht und b) teuer ist, weil ein tarifliches Gehalt bezahlt werden muss.

Das sollte aber nicht unser Problem sein.
Marsupilami ist offline  
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Alt 24.07.2019, 08:48   #4
Moderator
 
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Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,781
Standard

Zitat:
Zitat von XXSternXX Beitrag anzeigen
Nun hat eine Kollegin gemeint, man könne uns als Berufsbetreuer einfach Klienten zuweisen ohne zu fragen, wenn es keine freien Betreuungsplätze gibt.
Weiß jemand ob das wirklich geht? Auf welcher Rechtsgrundlage? Auch über meine angegebene Kapazität hinaus? Ablehnen dann nicht möglich?
Hallo, nein, § 1898 Abs 1 BGB kennt keine Ausnahme. Von daher dürfte es das eigentlich nicht geben. Nur die Betreuungsbehörde selbst (§ 1900 Abs 4 BGB) darf ohne eigene Zustimmung bestellt werden, ist sozusagen „Ausfallbürge“. Mit der tatsächlichen Betreuungsführung (§ 1900 Abs 2 BGB) können auch kommunale Mitarbeiter beauftragt werden, die nicht Teil der Organisationseinheit „Betreuungsstelle“ sind, da nach den Landesausführungsgesetzen die ganze Stadt/Landkreis Betreuungsbehörde ist. Aus diesem Grunde zahlen manche Kommunen deshalb auch Zuschüsse an Betreuungsvereine, um so etwas aufzufangen. Vielleicht muss der eine oder andere Kämmerer daran erinnert werden.

Jetzt kommt noch das „Aber“. Ergeht eine Betreuerbestellung ohne die nötige Zustimmung nach § 1898 BGB, ist die Entscheidung zwar rechtswidrig, aber nicht nichtig. D.h. wenn keiner (also Betreuer, Betreuter, Verfahrenspfleger, Betreuungsbehörde) dagegen binnen 1 Monat Beschwerde einlegt, wird der rechtswidrige Beschluss sogar rechtskräftig. Wahrscheinlich meinte die Kollegin das. Wenn so etwas erst einmal einreißt, kann man da vor Ort nur gemeinsam gegen angehen; auch um die Kommune knetemäßig unter Druck zu setzen. Gibts denn vor Ort einen Verein?
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Horst Deinert

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Alt 24.07.2019, 10:08   #5
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Guten Morgen und lieben Dank für Eure beruhigenden Antworten


@HorsD - ja es gibt einen Betreuungsverein, aber auch da ist natürlich die Kacke am Dampfen, vom Mangel an Ehrenamtlichen nicht zu reden.



Was mich zudem immer wieder irritiert ist, dass zum Teil wirklich alte Betreuer (teilweise weit über 70 und nicht mehr so ganz rüstig) viele viele Betreuungen führen und diese nach dem was ich so höre nicht sehr befriedigend.



Ich habe nichts gegen ältere Betreuer um Gottes Willen, aber die werden hier zugeschmissen mit Betreuungen und scheinen da irgendwie nicht recht nein sagen zu können.



Eine Kollegin von mir übernahm vor Kurzem einige Betreuungen von einer mittlerweile verstorbenen Betreuerin die alt und totkrank war- was bekannt war.

Ich kann nicht recht nachvollziehen weshalb hier die Rechtspfleger und die Betreuungsbehörder nicht reagiert.

Wie ist das bei Euch?



Grüße
XXSternXX ist offline  
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Alt 24.07.2019, 10:37   #6
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Bei einer Fallzahl von 800 - 1000? Wie soll das dem Rechtspfleger auffallen, wenn nicht jemand von auswärts das ausdrücklich beanstandet. Die Betreuungsbehörde wiederum wird nur nach vorherigem Auftrag durch das Gericht tätig (wobei viele Betreuungsbehörden auch Personalmangel haben).
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Horst Deinert

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Alt 24.07.2019, 11:14   #7
agw
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Zitat:
Wie soll das dem Rechtspfleger auffallen, wenn nicht jemand von auswärts das ausdrücklich beanstandet.
Spätestens wenn eine Akte mehrfach wegen Erinnerungen auftaucht hat der Rechtspfleger den entsprechenden Betreuer auf dem Schirm.
Und auch bei den Fallzahlen der Rechtspfleger sind, gerade länger tätige, Berufsbetreuer eigentlich immer auch bekannt.
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agw ist offline  
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Alt 24.07.2019, 13:32   #8
Berufsbetreuer
 
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Nebenbei bemerkt:
Einige Behörden und Gerichte sollten in diesem Zusammenhang auch mal die jüngst wohl des Öfteren angewandte Praxis überdenken, den Berufsbetreuern vermeintlich "leichtere" Fälle - zwecks Übergabe an Ehrenamtler (aus Kostengründen) - zu entziehen.
Dies dürfte der Motivation der Berufsbetreuer, neue (Hammer)Fälle anzunehmen, evt. nicht besonders dienlich sein.......


mfg
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(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 24.07.2019, 14:17   #9
Moderator
 
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
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Wenn im Gegenzug zum Wegfall der „einfachen“ Fälle neue kommen, ist das doch positiv. Die neuen Vergütungstabellen, die ab Samstag gelten, sind doch gerade für Neufälle lukrativ. D.h., das von dir als unerwünscht angesehene Szenario ist nicht nur Wunsch des Gesetzgebers, sondern führt zu bis zu 60 % mehr Vergütung.
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Alt 24.07.2019, 15:05   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Einige Behörden und Gerichte sollten in diesem Zusammenhang auch mal die jüngst wohl des Öfteren angewandte Praxis überdenken, den Berufsbetreuern vermeintlich "leichtere" Fälle - zwecks Übergabe an Ehrenamtler (aus Kostengründen) - zu entziehen.
Das verweise ich mal in das Gerüchte- Reich. An welche Ehrenamtler soll denn übergeben werden können? Sind ja keine mehr da.
Hier haben wohl viele vorsorglich wg BTHG schon das Handtuch geschmissen und es wird scheinbar händeringend gesucht.

Zitat:
Wenn im Gegenzug zum Wegfall der „einfachen“ Fälle neue kommen, ist das doch positiv.
Du führst keine Betreuungen? Was derzeit hauptsächlich auf dem Markt ist, ist höchst grenzwertig. Da bekommt man schon fast Angst.
Ich wünsche mir z.B. sehnlichst mal wieder einen "reinen" klassischen Alk-Fall. Seit mindestens 5 Jahren habe ich keinen mehr erblicken können.

Zitat:
Die neuen Vergütungstabellen, die ab Samstag gelten, sind doch gerade für Neufälle lukrativ.
Muss ich wirklich extra sagen dass Geld nicht alles ist?

Klar, die jungen Am-Aufbau- Kollegen können sicher jetzt erst mal aufatmen, aber wenn man früher nach 6 Wochen einen Neufall halbwegs in der Spur hatte brauchts meiner Erfahrung nach heute fast ein halbes Jahr um daselbe Ergebnis zu erreichen.

Ich habe lieber etwas weniger Gald aber dafür dann endlich auch mal wieder ausreichende Zeit um so arbeiten zu können dass ich mich wohlfühle.


Zitat:
Was mich zudem immer wieder irritiert ist, dass zum Teil wirklich alte Betreuer (teilweise weit über 70 und nicht mehr so ganz rüstig) viele viele Betreuungen führen und diese nach dem was ich so höre nicht sehr befriedigend.

Ich habe nichts gegen ältere Betreuer um Gottes Willen, aber die werden hier zugeschmissen mit Betreuungen und scheinen da irgendwie nicht recht nein sagen zu können.
Irgendwie niedlich.

Die älteren Betreuer haben bei uns hauptsächlich viele Fälle weil sich deren Professionalität über Jahre aufgebaut hat und im Arbeiten zum Tragen kommt.

Vielleicht sind sie nicht mehr die schnellsten und weniger multitaskingfähig oder nicht so bewandert in dem neuen Techniktrend "Überall und Jederzeit" aber sie wissen in der Regel worauf es ankommt, haben über die Jahre ein gutes Netzwerk aufgebaut und regen sich nicht mehr über jede Kleinigkeit auf.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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