Dies ist ein Beitrag zum Thema Klientenzuweisung bei Betreuermangel möglich? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Allerseits,
in unserer Behörde hier - ich sag jetzt nicht wo - ist der Notstand ausgebrochen. Todesfall unter den ...
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23.07.2019, 21:25 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 27.09.2013
Beiträge: 9
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Klientenzuweisung bei Betreuermangel möglich?
Hallo Allerseits,
in unserer Behörde hier - ich sag jetzt nicht wo - ist der Notstand ausgebrochen. Todesfall unter den Betreuern, einige Rentner die aufhören und kein Nachwuchs in Sicht. Nun hat eine Kollegin gemeint, man könne uns als Berufsbetreuer einfach Klienten zuweisen ohne zu fragen, wenn es keine freien Betreuungsplätze gibt. Sie konnte mir jetzt nicht sagen wo das steht, ist aber überzeugt davon dass dies im notfall so praktiziert werden kann. Nun geht mir da schon etwas die Düse, da ich keine Kapazitäten habe. Weiß jemand ob das wirklich geht? Auf welcher Rechtsgrundlage? Auch über meine angegebene Kapazität hinaus? Ablehnen dann nicht möglich? Eine Quelle wäre super, ich habe dazu bisher nichts finden können. Grüße |
23.07.2019, 22:51 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,247
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Nein, das geht nicht und das ist vom Bundesverfassungsgericht auch so entschieden worden. Die Tätigkeit als Berufsbetreuer ist grundsätzlich freiwillig und kein Berufsbetreuer ist verpflichtet, gegen seinen Willen einen Klienten anzunehmen; würde er gegen seinen Willen vom Gericht verpflichtet, könnte er die Bestellung mit dieser Begründung anfechten.
Ultima ratio bei Betreuermangel ist und bleibt die Bestellung der Betreuungsbehörde selbst als Betreuer. Die müssen dann zusehen, wie sie die Betreungsfälle geregelt bekommen. |
24.07.2019, 06:40 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 738
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Ich fürchte, der Betreuermangel ist nicht nur in Deiner Region vorhanden. Der demographische Wandel wird sich in den nächsten Jahren noch viel schlimmer bemerkbar machen.
Als selbständiger Berufsbetreuer bist Du jedoch nicht weisungsgebunden (außer an rechtliche Vorschriften natürlich). Du musst also keine Aufträge annehmen. Hin und wieder gehen auch bei mir unverhofft Betreuungsbeschlüsse von Unbekannten per Fax ein. In diesen Fällen (alles medizinische Notfälle, wo die Betroffenen aktuell nicht in der Lage sind sich zu äußern) erledige ich das Dringendste. In fast allen Fällen finden sich schnell Verwandte, die bereit sind die Betreuung ehrenamtlich zu übernehmen. Bei diesen Notfällen versuche ich zu helfen, ansonsten möchte ich gefragt werden, ob ich eine Betreuung annehmen möchte und kann. Zudem kann und muss die Betreuungsbehörde auch selbst Betreuungen übernehmen. Hierfür braucht es aber Personal, welches a) ebenfalls nicht Schlange steht und b) teuer ist, weil ein tarifliches Gehalt bezahlt werden muss. Das sollte aber nicht unser Problem sein. |
24.07.2019, 08:48 | #4 | |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,781
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Zitat:
Jetzt kommt noch das „Aber“. Ergeht eine Betreuerbestellung ohne die nötige Zustimmung nach § 1898 BGB, ist die Entscheidung zwar rechtswidrig, aber nicht nichtig. D.h. wenn keiner (also Betreuer, Betreuter, Verfahrenspfleger, Betreuungsbehörde) dagegen binnen 1 Monat Beschwerde einlegt, wird der rechtswidrige Beschluss sogar rechtskräftig. Wahrscheinlich meinte die Kollegin das. Wenn so etwas erst einmal einreißt, kann man da vor Ort nur gemeinsam gegen angehen; auch um die Kommune knetemäßig unter Druck zu setzen. Gibts denn vor Ort einen Verein?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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24.07.2019, 10:08 | #5 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 27.09.2013
Beiträge: 9
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Guten Morgen und lieben Dank für Eure beruhigenden Antworten
@HorsD - ja es gibt einen Betreuungsverein, aber auch da ist natürlich die Kacke am Dampfen, vom Mangel an Ehrenamtlichen nicht zu reden. Was mich zudem immer wieder irritiert ist, dass zum Teil wirklich alte Betreuer (teilweise weit über 70 und nicht mehr so ganz rüstig) viele viele Betreuungen führen und diese nach dem was ich so höre nicht sehr befriedigend. Ich habe nichts gegen ältere Betreuer um Gottes Willen, aber die werden hier zugeschmissen mit Betreuungen und scheinen da irgendwie nicht recht nein sagen zu können. Eine Kollegin von mir übernahm vor Kurzem einige Betreuungen von einer mittlerweile verstorbenen Betreuerin die alt und totkrank war- was bekannt war. Ich kann nicht recht nachvollziehen weshalb hier die Rechtspfleger und die Betreuungsbehörder nicht reagiert. Wie ist das bei Euch? Grüße |
24.07.2019, 10:37 | #6 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,781
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Bei einer Fallzahl von 800 - 1000? Wie soll das dem Rechtspfleger auffallen, wenn nicht jemand von auswärts das ausdrücklich beanstandet. Die Betreuungsbehörde wiederum wird nur nach vorherigem Auftrag durch das Gericht tätig (wobei viele Betreuungsbehörden auch Personalmangel haben).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
24.07.2019, 11:14 | #7 | |
Admin/ Berufsbetreuer
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Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
Und auch bei den Fallzahlen der Rechtspfleger sind, gerade länger tätige, Berufsbetreuer eigentlich immer auch bekannt.
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24.07.2019, 13:32 | #8 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Nebenbei bemerkt:
Einige Behörden und Gerichte sollten in diesem Zusammenhang auch mal die jüngst wohl des Öfteren angewandte Praxis überdenken, den Berufsbetreuern vermeintlich "leichtere" Fälle - zwecks Übergabe an Ehrenamtler (aus Kostengründen) - zu entziehen. Dies dürfte der Motivation der Berufsbetreuer, neue (Hammer)Fälle anzunehmen, evt. nicht besonders dienlich sein....... mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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24.07.2019, 14:17 | #9 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,781
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Wenn im Gegenzug zum Wegfall der „einfachen“ Fälle neue kommen, ist das doch positiv. Die neuen Vergütungstabellen, die ab Samstag gelten, sind doch gerade für Neufälle lukrativ. D.h., das von dir als unerwünscht angesehene Szenario ist nicht nur Wunsch des Gesetzgebers, sondern führt zu bis zu 60 % mehr Vergütung.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
24.07.2019, 15:05 | #10 | ||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Hier haben wohl viele vorsorglich wg BTHG schon das Handtuch geschmissen und es wird scheinbar händeringend gesucht. Zitat:
Ich wünsche mir z.B. sehnlichst mal wieder einen "reinen" klassischen Alk-Fall. Seit mindestens 5 Jahren habe ich keinen mehr erblicken können. Zitat:
Klar, die jungen Am-Aufbau- Kollegen können sicher jetzt erst mal aufatmen, aber wenn man früher nach 6 Wochen einen Neufall halbwegs in der Spur hatte brauchts meiner Erfahrung nach heute fast ein halbes Jahr um daselbe Ergebnis zu erreichen. Ich habe lieber etwas weniger Gald aber dafür dann endlich auch mal wieder ausreichende Zeit um so arbeiten zu können dass ich mich wohlfühle. Zitat:
Die älteren Betreuer haben bei uns hauptsächlich viele Fälle weil sich deren Professionalität über Jahre aufgebaut hat und im Arbeiten zum Tragen kommt. Vielleicht sind sie nicht mehr die schnellsten und weniger multitaskingfähig oder nicht so bewandert in dem neuen Techniktrend "Überall und Jederzeit" aber sie wissen in der Regel worauf es ankommt, haben über die Jahre ein gutes Netzwerk aufgebaut und regen sich nicht mehr über jede Kleinigkeit auf.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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