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Berufunfähigkeitsversicherung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufunfähigkeitsversicherung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo miteinander, ich bin gerade kurz davor, eine private Versicherung für die Altersrente bzw. Kapitalabfindung zu kündigen und mir das ...


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Alt 29.07.2019, 16:19   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.04.2010
Beiträge: 78
Standard Berufunfähigkeitsversicherung

Hallo miteinander,


ich bin gerade kurz davor, eine private Versicherung für die Altersrente bzw. Kapitalabfindung zu kündigen und mir das Geld auszahlen zu lassen um es anderweitig in die Altersvorsorge zu stecken.
Damit verbunden ist eine Berufsunfähigkeitsrente die im hoffentlich nie eintretenden Fall 1411 Euro betragen würde.


Wie wichtig ist es sich in unserem Job gegen Berufsunfähigkeit zu versichern?
Habt ihr so was?


Ich arbeite nun seit 25 Jahren als Berufsbetreuerin, hab noch ca. 6 Jahre Berufsleben vor mir... Brauch ich die jetzt erst recht, oder kann ich getrost darauf verzichten? Wenn ich eine neu abschließen würde, würde das ca. 110 bis 120 Euro im Monat kosten.
Ich bin hin und her gerissen und würde mich über Hinweise freuen.


LG
Donna
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Alt 29.07.2019, 22:02   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
Standard

Moin moin

Hast Du die Berufsabsicherung (Unfall, BZ) über die Berufsgenossenschaft? Sicherlich ja, denn es ist eine Pflichtversicherung. Die kannst Du auf den höchsten Satz steigern und sie kostet immer noch deutlich weniger als eine Private BU-Versicherung.
Wenn Du Vollzeit als Betreuerin arbeites, dann bist Du doch sowieso immer im Dienst.

Eine Rentenversicherung würde ich nur im Notfall knicken, weil die sich erst in den letzen Jahren zu lohnen anfängt.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 30.07.2019, 09:09   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.04.2010
Beiträge: 78
Standard

Hallo Imre,


...ja, die Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft hab ich, auch erhöht, als ich vor einiger Zeit, ich glaube 2017, von dir hier im Forum durch einen Beitrag dazu angeregt wurde.


Was meinst du mit BZ?


Ich dachte, über die Berufsgenossenschaft ist nur Unfall abgesichert. Gut, das ist schon mal sehr gut, wir sind ja auch viel unterwegs...
Es gibt aber ja auch noch andere Schicksalsdinge/-krankheiten
wie z. B. Krebs oder auch psychische Dinge wie Burnout... Was ist dann damit?


Allen einen schönen Tag


Donna
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Alt 30.07.2019, 10:39   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
Standard

Hallo, die Berufsgenossenschaft zahlt die Behandlungskosten bei Berufs- und Wegeunfällen und eine Unfallrente bei berufsbedingter Erwerbsunfähigkeit (ab 20 % Erwerbsminderung) sowie Sterbegeld bei tödlichem Arbeitsunfall. D.h. Rentenleistungen bei sonstigen Umständen (anderweitige Erwerbsminderung, Alter) erfolgen durch die BG nicht. Da sollte man sich anders absichern. Die gute alte gesetzliche Rentenversicherung, in die man auch als Selbstständiger (freiwillige) Beiträge einzahlen kann, hat sich dabei als sicherer und lukrativer herausgestellt als alles was der Kapitalismus so anbietet. Kommt im Einzelnen natürlich immer darauf an, wie lang man vorhat zu leben. Denn da gibt es natürlich nur „echte“ Renten, keine Einmalauszahlungen. Auf jeden Fall sollte man dafür sorgen, dass überhaupt ein Rentenanspruch besteht, sprich mind 5 Jahre Beitragszeit.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 30.07.2019, 14:04   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,187
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Da sollte man sich anders absichern. Die gute alte gesetzliche Rentenversicherung, in die man auch als Selbstständiger (freiwillige) Beiträge einzahlen kann, hat sich dabei als sicherer und lukrativer herausgestellt als alles was der Kapitalismus so anbietet.

Einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erlangen Selbständige bei der DRV aber nur, wenn Sie vorher pflichtversichert waren und danach lückenlos freiwillig mindestens den Mindestbeitrag weitergezahlt haben. (weiß ich, weil ich das nämlich verschusselt habe).
Flafluff ist offline  
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Alt 30.07.2019, 14:41   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
Standard

Die Voraussetzungen für EM-Renten sind tatsächlich etwas unübersichtlich: neben dem 5 Pflichtbeitragsjahren, die man ja auch für eine Altersrente braucht, gibts EM-Rente nur, wenn man in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge (zB als Arbeitnehmer) gezahlt hat. Oder anders ausgedrückt: geht man von einer Arbeitnehmertätigkeit in die Selbstständigkeit, gibts EM-Rente nur, wenn der EM-Fall innerhalb von 2 Jahren eintritt. Man kann natürlich neben der Selbstständigkeit eine kleine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung annehmen, dann hat man ja Pflichtbeiträge. Weiteres dazu unter: https://www.selbststaendig.de/selbst...inderungsrente

Wobei sich eh alles ändern soll: nach dem Koalitionsvertrag sollen künftig Solo-Selbstständige (das wären auch Berufsbetreuer) künftig pflicht-rentenversichert werden. Ich weiß gerade nicht, wie weit das ist.
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Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 30.07.2019, 16:46   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.04.2010
Beiträge: 78
Standard

Hallo,
schon mal danke fürs Mitdenken und Antworten..


Ich bin gerade dabei in der gesetzlichen Rente pflichtversichert zu werden.
Ich zahle dafür rückwirkend für 5 Jahre einkommensabhängig (habe meine Steuererklärungen vorgelegt) Beiträge nach:
53.000 Euro in meinem Fall.
Das war mir vorher nicht so klar, ist mir aber jetzt recht. Durch einen glücklichen Zufall stehen meine beiden Kapitallebensversicherungen sogar etwas über diesem Stand.


Mir ist zwar ganz flau im Magen, da ich morgen die Versicherungen kündige, binnen 1 Monats das Geld bekomme und dann sofort an die Dt. Rentenversicherung weiterreiche(n muss).


Und zukünftig werde ich einkommensabhängig in die Rentenversicherung monatlich einzahlen.


Donna
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Alt 31.07.2019, 07:09   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 20.03.2017
Beiträge: 54
Standard

"Ich bin gerade dabei in der gesetzlichen Rente pflichtversichert zu werden."


Darf ich fragen, was der Grund dafür ist?
torstenkarsten ist offline  
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Alt 31.07.2019, 09:05   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.04.2010
Beiträge: 78
Standard

Hallo torstenkarsten,


der Grund dafür ist, dass meine abgeschlossenen privaten Kapitallebensversicherungen nur noch die garantierten Beträge abwerfen werden, aufgrund der seit einiger Zeit niedrigen Zinsen, was erschütternd wenig ist.
Die bei Vertragsabschluss in Aussicht gestellten Beträge werden nie und nimmer erreicht werden.
Ich glaube, dass ich mit der Dt. Rentenversicherung auf der sichereren Seite bin, wenn es überhaupt so was wie Sicherheit gibt.


Schönen Tag


Donna
Donna ist offline  
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Alt 31.07.2019, 11:50   #10
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
Standard

Kleine Begriffsverwirrung: was zuletzt erwähnt wurde, dürfte nach derzeitigem Recht bei der RV kein Pflichtbeitrag sein, sondern ein freiwilliger. Nur wenige Selbstständige sind derzeit in der DRV pflichtversichert.

Mit KV/PV ist das anders. Das ist eine Pflichtversicherung, man hat aber als Selbstständiger die Wahl, ob man in der gesetzlichen oder privaten KV/PV versichert sein will (wobei die Rückkehr in die gesetzliche nur schwer möglich ist, wenn man einmal die private gewählt hat.

Bei der UV gibts nur die Berufsgenossenschaft (BGW). Ist auch eine Pflichtversicherung. Private Unfallversicherungen sichern Behandlungskosten bei Arbeitsunfall nie ab. Da gibts ausschließlich Zahlungen bei Invalidität.
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Horst Deinert

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