Dies ist ein Beitrag zum Thema Porto- wo ist die Grenze? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Wie macht ihr das eigentlich- oft wollen Ärzte ja Freiumschläge oder Briefmarken für ihre Antworten. Sowas kann aber ja mit ...
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30.07.2019, 15:27 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 02.10.2008
Beiträge: 31
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Porto- wo ist die Grenze?
Wie macht ihr das eigentlich- oft wollen Ärzte ja Freiumschläge oder Briefmarken für ihre Antworten. Sowas kann aber ja mit den Kassen abgerechnet werden.
Aber umgekehrt ?Heute kam ein HK Plan vom Zahnarzt Porto 1 : an Kasse schicken mit Antrag Härtefall Porto 2: Kopie an Zahnarzt Porto 3: HK Plan retour an Zahnarzt nach Genehmigung Betreuer bleibt auf dem Porto sitzen. Ist mit Vergütung abgegolten. Jetzt verstehe ich den Zahnarzt besser- er berichtet, viele Betreuer lehnen Zahnbehandlungen ab für ihre Betreuten- SO spart man Porto..... Auf speziell diesem HK gibt es weitere Ärgernisse: 1 Eine Einverständniserklärung für Minderjährige, Geschäftsunfähige und beschränkt Geschäftsfähige - trifft alles nicht zu - 2 Ein Anlageschreiben Listung der zu erwartenden Kosten. Schlusssatz: " mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich über die Kosten aufgeklärt wurde und diese übernehme" Geändert von candide (30.07.2019 um 16:50 Uhr) |
30.07.2019, 16:21 | #2 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Das nennt sich dann Porto ohne Grenzen. Schau dir doch bitte mal unbedingt das Online Betreuungsrechtlexikon von Horst Deinert an. Da kannst du die wichtigstens Sachen gut und extrem verständlich erklärt nachlesen. Seine Bücher kann man auch kaufen und sollte das vielleicht am Anfang auch. Was Besseres auf dem Markt gibts meiner Meinung nach nicht- gerade und besonders für Anfänger.
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31.07.2019, 11:51 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
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Das Porto (als Teil des Aufwendungsersatzes) ist seit 2005 Tril des Inklusivstundensatzes des § 4 Abs 2 VBVG (sb 27.7.2019
In § 5 Abs 5 VBVG). Zur Kostenminimierung sollte soweit möglich, auf email, Fax oder (bei Behörden/Gerichten) Sammelpost zurück gegriffen werden. Bei uns in Duisburg zB hat die Stadtverwaltung am zentralen Ort (Nahe dem Amtsgericht) eine zentrale Poststelle. Das rechnet sich, wenn man da einmal pro Woche anlässlich der Fahrt zum Gericht den dicken C-4-Umschlag selbst einwirft (statt 10x0,80 und 5 x 1,65 € zu frankieren). Außerdem kann man dafür einen gebrauchten Umschlag recyclen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
31.07.2019, 22:39 | #4 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
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zum Thema Kostentragung des Briefportos: d'accord. Einmal Aufregen ist viel teurer, als 80 Cent.
Aber dann: Zitat:
Dann lese ich obiges von Dir und frage mich: Das ist jetzt keine Werbung? Oder es ist Werbung aber zulässig, weil? bis denn, Christian |
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01.08.2019, 00:19 | #5 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Oh ne, nicht schon wieder
Horst Deinert ist mit seinem Online Lexikon (kostenfrei) eine allgemein anerkannte regelrechte Institution. Er agiert nicht hauptberuflich kommerziell- darin liegt der Unterschied. Zum Kauf habe ich aus ganz persönlichen Gründen geraten, da kann man nämlich überall mit hin, in die Badewanne, ins Cafe und sonst wo. Wichtig genug dafür wäre es wie man allenthalben deutlich liest. Am besten legt man es sich noch wie früher unters Kopfkissen in der Hoffnung dass das Wissen abfärbt. Danke vielmals für den besonders akzentuierten Hinweis. Am besten das Thema jetzt noch weiterführen.
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01.08.2019, 10:49 | #6 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Mal zum Thema, weils gerade gut passt.
Einschreibenbrief an Vermieter, gestern zurück bekommen mit dem Vermerk "nicht abgeholt worden" (wobei mir das bei 2 Einschreibebriefe passiert ist und ich vermute das die Postfiliale es liegen gelassen hat). Nun bliebe ja nur noch die Zustellung mit Gerichtsvollzieher. Ich hab e es mir gespart und dem Vermieter persönlich zugestellt. Eine eidesstattliche Versicherung sollte doch dann im Zweifel ausreichen?
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"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!" |
01.08.2019, 11:29 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
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Wasserdichte = gerichtsfeste Zustellung nur über den Gerichtsvollzieher.
Die diversen Spielarten von Einschreiben sind rechtlich letztlich alle wertlos, sie beweisen nichts, kosten aber Zeit und Nerven. Also nehme man in 99% aller Fälle einen einfachen Brief oder bei örtlicher Nähe einen Boten / Zeugen und gut ist es. |
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