Betreute zur Sicherheit einschließen
Hallo Leute,
ich habe aktuell ein Problem und würde gerne eure Meinung dazu hören. Meine Betreute lebt mit ihrer Mutter zusammen in einer Wohnung. Seit Anfang des Jahres ist die Betreute schwer krank. Liegt die ganze Zeit im Bett und ist kaum bei Bewusstsein. Sie wird auch künstlich ernährt. Die Betreute kann nichts essen. Etwas Essen oder trinken führt zu einer Aspiration und zu einer Lungenentzündung, die für die B tödlich enden kann. Die Mutter der Betreuten ist Dement. Leider versucht die Mutter in letzter Zeit immer wieder der B etwas zu Essen oder zu trinken zu geben oder fügt ihr Schmerzen bei, weil die Mutter sieht, dass die B in die Windeln gemacht hat und versucht diese selbst zu wechseln (rauszureißen). Die Pflegeperson wohnt im gleichen Haus in einer anderen Wohnung. Wenn die Pflegeperson nicht vor Ort ist, gibt es eine Kamera in dem Zimmer. Jetzt wäre die Frage, ob man die B in ihrem Zimmer einschließen darf, zu ihrem eigenen Schutz. Selbst rausgehen kann sie ja nicht. Überwacht wird sie über die Kamera im Zimmer. In der Regel wird die B es ja nicht einmal bemerken, dass sie eingeschlossen ist. Hauptsächlich geht es um die Nachtzeit. Denn die Mutter der B hat heute um 5 Uhr morgens mal wieder versucht selbst die Inkontinenz-Sachen zu wechseln und hat B sogar eine Wunde zugefügt. |
Denkst du dass das einschließen wirklich adäquat ist? Wer überwacht eigentlich die Kamera? Das wird doch sicher keiner 24 Stunden am Stück leisten können. Meine Tendenz wäre die Gesamtsituation komplett aufzulösen. Denn ich stelle mir vor dass die demente Mutter auch übel ausrasten wird wenn sie plötzlich vor verschlossener Tür steht.
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Wenn die Mutter krankheitsbedingt nicht einmal verstehen kann, dass ihr wohlgemeintes Essenanreichen zum Tod der Tochter führen kann, dann sehe ich auch noch ganz andere Gefahren, die nicht im Zimmer der Tochter stattfinden würden wie z.B. den Klassiker: Herd anmachen und vergessen... Abgesehen davon: Wie wird sich eine Mutter fühlen, die nicht zu ihrer kranken Tochter darf? Da wird sie ganz schön in Not kommen, denn sie will ihrer Tochter ja helfen. Gruß, Sonnyblue3 |
Moin,
freiheitsentziehende Maßnahmen müssen vom Betreuungsgericht genehmigt werden. Da deine Betreute aber keinen Willen mehr zeigt, das Zimmer zu verlassen, wird die Begründung schwer. Kann man für die Mutter nicht auch Betreuung anregen? Gegebenefalls die zuständige Pflegeberatung des Landkreises/Stadt oder das Gesundheitsamt hinzuziehen. Grüße vom Leuchtturm |
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Was ist denn die Alternative? Die Mutter in eine Pflegeeinrichtung zu geben? Oder die Tochter? Beide in die gleiche Einrichtung zu geben ist ja wohl ausgeschlossen, da dort genau das selbe Problem entsteht. Und wenn ja, wer spielt dann Taxi-Fahrer?!? Oder überwacht die Tochter während der Besuche, dass die Mutter ihr nichts in den Mund legt? Deshalb finde ich die Lösung mit dem Abschließen über Nacht eigentlich die Beste. Nachts hat sie da eh nichts verloren. Und tagsüber gibt es jemanden, der aufpassen kann. |
Mit ein paar mehr Angaben über die Vermögenslage ließe sich sicher eine gute Lösung finden. So vermute ich eben nur, dass die Pflegekraft in einer Wohnung im Haus der Mutter oder Tochter wohnt. Das heißt auch, dass möglicherweise ausreichendes Vermögen vorhanden ist, die eine sinnvollere Lösung anbietet. Wenngleich die Situation auch ohne Vermögen nicht tragbar erscheint.
Wenn dem so ist, wäre die Tochter zu ihrem Schutz in eine geeignete Einrichtung zu überführen, auch wenn dies aus menschlichen Gefühlen heraus für die Betroffenen schwer zu ertragen sein würde. Gleichzeitung sollte dringlich eine amtliche Betreuung für die Mutter angeregt werden. Dabei kann zum Schutz beider Personen auf die jeweilige Gefühlslage, in ihrem eigenen Interesse, keine alles umfassende Rücksicht genommen werden. Hört sich hart an, aber die gegenwärtige Situation ist für Tochter, Mutter und Pflegeperson eigentlich nicht verträglich. |
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Achso, ich habe es vergessen zu sagen: Es geht um eine Lösung für ca. 1-2 Wochen, dann wird B im Krankenhaus behandelt und hoffentlich wieder einigermaßen fit entlassen. Zumindest so, dass die Schluckstörung (wg. Thoraxmagen) beseitigt werden kann. |
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Wenn die Pflege der Tochter so super ist, kannst du dann nicht die Mutter zur Überbrückung in die Kurzzeitpflege bringen? Die Tochter wäre nicht mehr gefährdet und die Mutter auch versorgt. Bei der Idee jemand einschliessen zu müssen/wollen habe ich so gar kein gutes Gefühl. Mir wären da viel zu viele Unwägbarkeiten mit drinne. Unabhängig von einer gerichtlichen Genehmigung. Langfristig wirst du diese Situation sowieso kippen müssen. |
Ähm... Die Mutter hat auch Rechte. Der kann man nicht einfach den Schlüssel wegnehmen, weil man meint, sie hätte in einem speziellen Zimmer (auch) ihrer! Wohnung nichts verloren.
Ich hoffe, die Kamera ist genehmigt? Wer hat denn wie den Herd abgeschaltet? Mit welcher Berechtigung? Also kann die Mutter jetzt nur noch kochen, wenn die Pflegeperson der Tochter auch in der Wohnung ist? Bei allem Verständnis für solche Maßnahmen. Meiner Meinung nach braucht die Mutter ebenfalls einen Betreuer. So wie es jetzt ist, finde ich es rechtlich sehr bedenklich, die Mutter einfach in der Nutzung ihrer Wohnung einzuschränken. Was kommt als nächstes? Wasser abdrehen, weil sie die Wohnung überfluten könnte? Kerzen klauen, weil sie die Wohnung in Brand stecken könnte? Und das alles durchgeführt von Betreuer und Pflegeperson der Tochter!? |
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Die Rechte und Freiheiten des einen hören definitiv da auf wo andere damit zu Schaden kommen! [quoteWer hat denn wie den Herd abgeschaltet? Mit welcher Berechtigung?][/quote] Wozu hier die Aufregung? Das wird gerade bei dementen Menschen öfter so gehandhabt weil es die einzige Möglichkeit zum sicheren Verbleib in den eigenen vier Wänden ist. Berechtigung dazu? s.o. Dass evtl. hier ein Betreuer auch von Nutzen sein könnte ist unbestritten, aber der lässt sich nicht von heute auf morgen herbeizaubern- die Tochter sollte auf jeden Fall eine Chance haben die nächsten 14 Tage unbeschadet und heil überstehen zu können. Wobei ich nach wie vor riesiges Unbehagen wegen dem Einschliessen habe. Es müsste absolut gesichert sein dass evtl. schnell herbeigerufene Hilfen aus einem Notfall heraus z.B. nicht noch umständlich vor der verschlossenen Tür rumstehen und warten müssten bis eine Pflgerin in einer anderen Wohnung sich in der Nacht angezogen hätte um mit dem Zimmerschlüssel herbeizueilen. Ausserdem steht dann noch eine demente Mutter in der Gegend herum und versteht weder dies noch das, deinen Worten nach. Je länger ich nachdenke, mache das besser nicht bzw. auf keinen Fall! Das Risiko dass dabei was schief geht ist einfach zu gross. Da muss eine andere Lösung her. Nur mal als Beispiel damit es vielleicht klarer wird. Überwachung und/oder Schutz durch Isolation ist strengen Regeln unterworfen. In der psychiatrischen Klinik, auch in der JVA z.B. Die sehe ich bei deinem Kontrukt nicht ansatzweise als gegeben an. Du musst beide für die nächsten 14 Tage (und vielleicht auch für die Zukunft) voneinander fernhalten, das ist bitter und schwierig aber wohl auch nötig. |
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