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Betreute zur Sicherheit einschließen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreute zur Sicherheit einschließen im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Leute, ich habe aktuell ein Problem und würde gerne eure Meinung dazu hören. Meine Betreute lebt mit ihrer Mutter ...


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Alt 14.08.2019, 16:16   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 13.08.2015
Beiträge: 41
Standard Betreute zur Sicherheit einschließen

Hallo Leute,

ich habe aktuell ein Problem und würde gerne eure Meinung dazu hören. Meine Betreute lebt mit ihrer Mutter zusammen in einer Wohnung. Seit Anfang des Jahres ist die Betreute schwer krank. Liegt die ganze Zeit im Bett und ist kaum bei Bewusstsein. Sie wird auch künstlich ernährt. Die Betreute kann nichts essen. Etwas Essen oder trinken führt zu einer Aspiration und zu einer Lungenentzündung, die für die B tödlich enden kann.

Die Mutter der Betreuten ist Dement. Leider versucht die Mutter in letzter Zeit immer wieder der B etwas zu Essen oder zu trinken zu geben oder fügt ihr Schmerzen bei, weil die Mutter sieht, dass die B in die Windeln gemacht hat und versucht diese selbst zu wechseln (rauszureißen).

Die Pflegeperson wohnt im gleichen Haus in einer anderen Wohnung. Wenn die Pflegeperson nicht vor Ort ist, gibt es eine Kamera in dem Zimmer.

Jetzt wäre die Frage, ob man die B in ihrem Zimmer einschließen darf, zu ihrem eigenen Schutz. Selbst rausgehen kann sie ja nicht. Überwacht wird sie über die Kamera im Zimmer. In der Regel wird die B es ja nicht einmal bemerken, dass sie eingeschlossen ist.

Hauptsächlich geht es um die Nachtzeit. Denn die Mutter der B hat heute um 5 Uhr morgens mal wieder versucht selbst die Inkontinenz-Sachen zu wechseln und hat B sogar eine Wunde zugefügt.
LL0rd ist offline  
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Alt 14.08.2019, 17:20   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Denkst du dass das einschließen wirklich adäquat ist? Wer überwacht eigentlich die Kamera? Das wird doch sicher keiner 24 Stunden am Stück leisten können. Meine Tendenz wäre die Gesamtsituation komplett aufzulösen. Denn ich stelle mir vor dass die demente Mutter auch übel ausrasten wird wenn sie plötzlich vor verschlossener Tür steht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 14.08.2019, 18:34   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Denkst du dass das einschließen wirklich adäquat ist? Wer überwacht eigentlich die Kamera? Das wird doch sicher keiner 24 Stunden am Stück leisten können. Meine Tendenz wäre die Gesamtsituation komplett aufzulösen. Denn ich stelle mir vor dass die demente Mutter auch übel ausrasten wird wenn sie plötzlich vor verschlossener Tür steht.
Ich schließe mich Michaela an.

Wenn die Mutter krankheitsbedingt nicht einmal verstehen kann, dass ihr wohlgemeintes Essenanreichen zum Tod der Tochter führen kann, dann sehe ich auch noch ganz andere Gefahren, die nicht im Zimmer der Tochter stattfinden würden wie z.B. den Klassiker: Herd anmachen und vergessen...

Abgesehen davon: Wie wird sich eine Mutter fühlen, die nicht zu ihrer kranken Tochter darf? Da wird sie ganz schön in Not kommen, denn sie will ihrer Tochter ja helfen.

Gruß,
Sonnyblue3
sonnyblue3 ist offline  
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Alt 14.08.2019, 18:47   #4
Stammgast
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 671
Standard

Moin,


freiheitsentziehende Maßnahmen müssen vom Betreuungsgericht genehmigt werden. Da deine Betreute aber keinen Willen mehr zeigt, das Zimmer zu verlassen, wird die Begründung schwer.


Kann man für die Mutter nicht auch Betreuung anregen?


Gegebenefalls die zuständige Pflegeberatung des Landkreises/Stadt oder das Gesundheitsamt hinzuziehen.


Grüße vom Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 14.08.2019, 19:28   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 13.08.2015
Beiträge: 41
Standard

Zitat:
Zitat von sonnyblue3 Beitrag anzeigen
Wenn die Mutter krankheitsbedingt nicht einmal verstehen kann, dass ihr wohlgemeintes Essenanreichen zum Tod der Tochter führen kann, dann sehe ich auch noch ganz andere Gefahren, die nicht im Zimmer der Tochter stattfinden würden wie z.B. den Klassiker: Herd anmachen und vergessen...
Joah, das hatten wir schon ein paar Mal. Seit dem ist der Herd ausgeschaltet und wird nur von der Pflegeperson eingeschaltet.

Zitat:
Zitat von sonnyblue3 Beitrag anzeigen
Abgesehen davon: Wie wird sich eine Mutter fühlen, die nicht zu ihrer kranken Tochter darf? Da wird sie ganz schön in Not kommen, denn sie will ihrer Tochter ja helfen.
Ist es etwas anderes als wenn die Tochter auf der Intensivstation liegen würde? Als sie dort lag, gab es vormittags 1:30 Stunden Besuchszeit und Abends genauso.

Was ist denn die Alternative? Die Mutter in eine Pflegeeinrichtung zu geben? Oder die Tochter? Beide in die gleiche Einrichtung zu geben ist ja wohl ausgeschlossen, da dort genau das selbe Problem entsteht. Und wenn ja, wer spielt dann Taxi-Fahrer?!? Oder überwacht die Tochter während der Besuche, dass die Mutter ihr nichts in den Mund legt?

Deshalb finde ich die Lösung mit dem Abschließen über Nacht eigentlich die Beste. Nachts hat sie da eh nichts verloren. Und tagsüber gibt es jemanden, der aufpassen kann.
LL0rd ist offline  
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Alt 14.08.2019, 19:42   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
Standard

Mit ein paar mehr Angaben über die Vermögenslage ließe sich sicher eine gute Lösung finden. So vermute ich eben nur, dass die Pflegekraft in einer Wohnung im Haus der Mutter oder Tochter wohnt. Das heißt auch, dass möglicherweise ausreichendes Vermögen vorhanden ist, die eine sinnvollere Lösung anbietet. Wenngleich die Situation auch ohne Vermögen nicht tragbar erscheint.

Wenn dem so ist, wäre die Tochter zu ihrem Schutz in eine geeignete Einrichtung zu überführen, auch wenn dies aus menschlichen Gefühlen heraus für die Betroffenen schwer zu ertragen sein würde. Gleichzeitung sollte dringlich eine amtliche Betreuung für die Mutter angeregt werden. Dabei kann zum Schutz beider Personen auf die jeweilige Gefühlslage, in ihrem eigenen Interesse, keine alles umfassende Rücksicht genommen werden.

Hört sich hart an, aber die gegenwärtige Situation ist für Tochter, Mutter und Pflegeperson eigentlich nicht verträglich.
Susi K ist offline  
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Alt 14.08.2019, 19:55   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 13.08.2015
Beiträge: 41
Standard

Zitat:
Zitat von Susi K Beitrag anzeigen
Mit ein paar mehr Angaben über die Vermögenslage ließe sich sicher eine gute Lösung finden.
Leider ist es absolut nicht so. Die Mutter als auch die Tochter bekommen beide Grundsicherung. Das erschwert das Ganze. Hinzu kommt noch, dass ich der Meinung bin, dass die Pflegeperson von der die B gerade gepflegt wird, eine sehr gute Arbeit leistet. So kam die B von der Intensivstation auf die Palliativ mit einer Lebenserwartung von wenigen Wochen. Von dort aus wurde sie "zum Sterben" nach Hause geschickt. Und die Pflegeperson hat sich ihr angenommen. Und jetzt ist B soweit, dass eine OP möglich ist und in den nächsten Wochen stattfinden wird.

Achso, ich habe es vergessen zu sagen: Es geht um eine Lösung für ca. 1-2 Wochen, dann wird B im Krankenhaus behandelt und hoffentlich wieder einigermaßen fit entlassen. Zumindest so, dass die Schluckstörung (wg. Thoraxmagen) beseitigt werden kann.
LL0rd ist offline  
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Alt 14.08.2019, 23:31   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Achso, ich habe es vergessen zu sagen: Es geht um eine Lösung für ca. 1-2 Wochen
Du bist ja lustig, das hättest du besser mal gleich gesagt denn das macht einen erheblichen Unterschied aus.

Zitat:
Ist es etwas anderes als wenn die Tochter auf der Intensivstation liegen würde? Als sie dort lag, gab es vormittags 1:30 Stunden Besuchszeit und Abends genauso.
Meiner Anicht nach ist das wirklich etwas anderes. Es geht doch auch nicht um die Anzahl der Stunden in denen die Mutter die Tochter sieht.

Wenn die Pflege der Tochter so super ist, kannst du dann nicht die Mutter zur Überbrückung in die Kurzzeitpflege bringen? Die Tochter wäre nicht mehr gefährdet und die Mutter auch versorgt.

Bei der Idee jemand einschliessen zu müssen/wollen habe ich so gar kein gutes Gefühl. Mir wären da viel zu viele Unwägbarkeiten mit drinne. Unabhängig von einer gerichtlichen Genehmigung.

Langfristig wirst du diese Situation sowieso kippen müssen.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 15.08.2019, 01:23   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
Standard

Ähm... Die Mutter hat auch Rechte. Der kann man nicht einfach den Schlüssel wegnehmen, weil man meint, sie hätte in einem speziellen Zimmer (auch) ihrer! Wohnung nichts verloren.
Ich hoffe, die Kamera ist genehmigt?
Wer hat denn wie den Herd abgeschaltet? Mit welcher Berechtigung? Also kann die Mutter jetzt nur noch kochen, wenn die Pflegeperson der Tochter auch in der Wohnung ist?
Bei allem Verständnis für solche Maßnahmen. Meiner Meinung nach braucht die Mutter ebenfalls einen Betreuer. So wie es jetzt ist, finde ich es rechtlich sehr bedenklich, die Mutter einfach in der Nutzung ihrer Wohnung einzuschränken.
Was kommt als nächstes? Wasser abdrehen, weil sie die Wohnung überfluten könnte? Kerzen klauen, weil sie die Wohnung in Brand stecken könnte? Und das alles durchgeführt von Betreuer und Pflegeperson der Tochter!?
Stefanie78 ist offline  
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Alt 15.08.2019, 09:25   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Der kann man nicht einfach den Schlüssel wegnehmen, weil man meint, sie hätte in einem speziellen Zimmer (auch) ihrer! Wohnung nichts verloren.
Doch das wird man sogar dringend müssen oder möchtest du sie zusätzlich noch damit belasten durch ihr falsches Verhalten die Tochter, die gerade auf dem Weg der Besserung ist am Ende gequält, oder gar zu Tode gebracht zu haben?

Die Rechte und Freiheiten des einen hören definitiv da auf wo andere damit zu Schaden kommen!

[quoteWer hat denn wie den Herd abgeschaltet? Mit welcher Berechtigung?][/quote]
Wozu hier die Aufregung? Das wird gerade bei dementen Menschen öfter so gehandhabt weil es die einzige Möglichkeit zum sicheren Verbleib in den eigenen vier Wänden ist. Berechtigung dazu? s.o.

Dass evtl. hier ein Betreuer auch von Nutzen sein könnte ist unbestritten, aber der lässt sich nicht von heute auf morgen herbeizaubern- die Tochter sollte auf jeden Fall eine Chance haben die nächsten 14 Tage unbeschadet und heil überstehen zu können.

Wobei ich nach wie vor riesiges Unbehagen wegen dem Einschliessen habe.

Es müsste absolut gesichert sein dass evtl. schnell herbeigerufene Hilfen aus einem Notfall heraus z.B. nicht noch umständlich vor der verschlossenen Tür rumstehen und warten müssten bis eine Pflgerin in einer anderen Wohnung sich in der Nacht angezogen hätte um mit dem Zimmerschlüssel herbeizueilen. Ausserdem steht dann noch eine demente Mutter in der Gegend herum und versteht weder dies noch das, deinen Worten nach.

Je länger ich nachdenke, mache das besser nicht bzw. auf keinen Fall! Das Risiko dass dabei was schief geht ist einfach zu gross. Da muss eine andere Lösung her.


Nur mal als Beispiel damit es vielleicht klarer wird. Überwachung und/oder Schutz durch Isolation ist strengen Regeln unterworfen. In der psychiatrischen Klinik, auch in der JVA z.B. Die sehe ich bei deinem Kontrukt nicht ansatzweise als gegeben an.


Du musst beide für die nächsten 14 Tage (und vielleicht auch für die Zukunft) voneinander fernhalten, das ist bitter und schwierig aber wohl auch nötig.
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michaela mohr ist offline  
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