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Persönliche Kontakte zum Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Persönliche Kontakte zum Betreuten im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Die Anzahl der persönlichen Besuche korreliert leider nicht mit der Qualität des Betreuers. Es gibt Betreuer (und zwar wirklich Berufsbetreuer), ...


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Alt 17.08.2019, 00:16   #11
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,247
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Die Anzahl der persönlichen Besuche korreliert leider nicht mit der Qualität des Betreuers.


Es gibt Betreuer (und zwar wirklich Berufsbetreuer), die ihre Klienten wöchentlich besuchen, weil sie die rechtliche Betreuung als eine Art Familienhilfe verstehen und deshalb versuchen, die Betreuten zu erziehen wie kleine Kinder und ihnen Hausaufgaben zu erteilen die sie bis zum nächsten Termin erfüllen müssen. Damit wissen sie zwar genauestens über ihre Betreuten Bescheid, verfehlen aber Sinn und Zweck der rechtlichen Betreuung völlig.

Man kann auch ohne persönliche Besuche gute Betreuungsarbeit leisten und umgekehrt trotz häufiger Besuche den größten Mist bauen. Deshalb sind irgendwelche Mindestbesuchszahlen auch Quark.
Pichilemu ist offline  
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Alt 17.08.2019, 00:21   #12
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
Standard

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Die Anzahl der persönlichen Besuche korreliert leider nicht mit der Qualität des Betreuers.


Es gibt Betreuer (und zwar wirklich Berufsbetreuer), die ihre Klienten wöchentlich besuchen, weil sie die rechtliche Betreuung als eine Art Familienhilfe verstehen und deshalb versuchen, die Betreuten zu erziehen wie kleine Kinder und ihnen Hausaufgaben zu erteilen die sie bis zum nächsten Termin erfüllen müssen. Damit wissen sie zwar genauestens über ihre Betreuten Bescheid, verfehlen aber Sinn und Zweck der rechtlichen Betreuung völlig.

Man kann auch ohne persönliche Besuche gute Betreuungsarbeit leisten und umgekehrt trotz häufiger Besuche den größten Mist bauen. Deshalb sind irgendwelche Mindestbesuchszahlen auch Quark.

So sehe ich das auch.
Michael77 ist offline  
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Alt 17.08.2019, 07:06   #13
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Weder habe ich eine Kontrollpflicht, wie es in der Wohnung aussieht, noch müssen unsere Betreuten sich mit uns treffen.
Naja, mal nicht so streng mit unserem Murphy.

Irgendwie habt ihr beide recht bzw. ihr habt die Unterscheidung zwischen den Krankheitsbildern vergessen bei der Entscheidung wie oft und auf welche Art ich meine Kunden kontaktiere.

Wenn es sich um vorwiegend psychisch Kranke handelt die ansonsten ihr Ding im Griff haben kann ich schon am Telefon oder bei E Mails erkenn was los ist. Da muss nur ein Schlüsselsatz oder ein Reizwort fallen und ich bin in Hab-Acht- Stellung. Sehen muss ich ihn dazu wahrlich nicht.

Bei anderen, z.B. denen mit der perfekten Aussenfassade ist schon angeraten z.B. auch immer mal wieder einen Blick in die Wohnung zu werfen um sich sicher sein zu können dass alles o.k. ist.

Auf diese Frage gibt es also wie immer keine "richtige" Einheitsantwort und kein allgemeingültiges Vorgehen.


Ich habe die Frage der Threadstarterin übrigens nicht so ganz verstanden.
Zitat:
ich bekomme neuerdings immer wieder Briefe von einer Rechtspflegerin mit dem Hinweise, dass persönliche Kontakte mit dem Betroffenen regelmäßig (zumindest vierteljährlich) erfolgen sollen.
Sind das allgemeine Hinweise oder ist das eine konkrete Aufforderung? Steht das bei allen Betreuten oder nur bei einigen?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 23.05.2021, 11:38   #14
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
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Hallo !

Auf der einen Seite finde ich es gut, dass es keine gesetzlichen Regelungen in Bezug auf die Anzahl der Besuche gibt, auf der anderen Seite wäre eine entsprechende Regelung in Form einer Vorgabe in Bezug auf die jährliche Anzahl der Besuche auch nicht schlecht.

Es ist für mich unstrittig, dass ein Berufsbetreuer den persönlichen Kontakt in Form eines Besuches aufgrund der anderen vorhandenen Betreuungsfälle nicht in dem Umfang wahrnehmen kann wie dieses beispielsweise Angehörige erledigen könnten.

Ich persönlich handhabe es so, dass sich bei Betreuten in Pflegeheimen meine Betreuung auf die vermögens- und verwaltungsrechtliche Aufgaben beschränkt, da die Pflege und Versorgung durch die jeweilige Einrichtung gewährleistet ist.

Auch die bisherige Dauer einer Betreuung ist für mich von Bedeutung, denn wenn die organisatorischen und wirtschaftlichen Verhältnisse geklärt sind und dadurch zwischenzeitlich ein Vertrauensverhältnis besteht, kann der Kontakt auf wenige Besuche jährlich beschränkt werden.

Natürlich beachte ich den sogenannten Rehabilitationsgrundsatz und versuche meine Betreuten soweit wie möglich wieder in ein selbst bestimmtes Leben zu führen und diesbezüglich alle Maßnahmen zu organisieren.

Interessant wäre es für mich an dieser Stelle zu erfahren, ob Betreuer in der Vergangenheit - ohne eigenen Antrag - durch das Betreuungsgericht aufgrund angeblich fehlendem persönlichen Kontakt von ihren Aufgaben entbunden und somit entlassen worden sind?

Alexander
alexander000 ist offline  
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Alt 23.05.2021, 15:40   #15
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 211
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Hallo Alexander,

ja, das kommt bei uns immer wieder mal vor - gerade übrigens in den von dir beschriebenen Fällen, in denen die Belange von Heimbewohnern nur vom Schreibtisch aus erledigt wurden, aber viel zu lange kein persönlicher Kontakt bestand. Es ist zwar richtig, dass die Bewohner dort Vollversorgung haben. Aber gerade, wenn sie sich selbst bei Unzufriedenheit oder Pflegemängeln (!) nicht mehr telefonisch an den Betreuer wenden können - z.B. wegen Demenz - dann halte ich zumindest 1 Besuch im Quartal für zwingend erforderlich. - Wie willst du als Betreuer sonst wissen, ob die betreute Person Wünsche hat, gut versorgt ist etc.?

Die bei uns entlassenen Betreuer, die diesbezüglich negativ aufgefallen ist, waren fast ausschließlich Rechtsanwälte. Wir haben dann meist ehrenamtliche Betreuer vorschlagen können, da die Belange, wegen der ursprünglich ein Anwalt eingesetzt wurde, zwischenzeitlich weggefallen sind.
Forenfuchs ist offline  
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Alt 23.05.2021, 18:38   #16
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 661
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Zitat:
Zitat von alexander000 Beitrag anzeigen
Interessant wäre es für mich an dieser Stelle zu erfahren, ob Betreuer in der Vergangenheit - ohne eigenen Antrag - durch das Betreuungsgericht aufgrund angeblich fehlendem persönlichen Kontakt von ihren Aufgaben entbunden und somit entlassen worden sind?
Alexander
Hallo Alexander,

die Nichteinhaltung des erforderlichen(!) persönl. Kontakts stellt ja ein Regelbsp. des. § 1908b Abs. 1 BGB dar. Das Gericht hat hier keinen Ermessensspielraum, es muss den Betreuer entlassen. Die Beurteilung, ob ein häufigerer persönlicher Kontakt eben erforderlich gewesen wäre, steht naklar auf einem anderen Baltt
Jedenfalls LG Nürnberg ablehnend bezüglich der häufiger mal angeführten grds. Forderung von zumindest einem Besuch monatlich (aufgrund des mangels Transmissionsvorschrift nicht anwendbaren § 1793 BGB):
LG Nürnberg-Fürth v. 19.11.2012, 13 T 7478/12

Ansonsten bin ich bei Forenfuchs. Allein ein (möglicherweise vermeintlich) bestehendes Vertrauensverhältnis, etwa zur Pflegeeinrichtung oder zum Hausarzt, schließt nicht aus (mag es manchmal gar befördern), dass häufig eben nicht so versorgt, gepflegt usw. wird, wie man es lege artis erwarten dürfte. Ob der Gesetzgeber in Anbetracht der Vergütungsregelungen allerdings "engere Kontrolle" Dritter durch den Betreuer im Sinne des Betreuten tatsächlich wünscht, sei mal dahingestellt...

Es gibt schon auch Rspr., die darauf hinweist, der Betreuer könne (jedenfalls grundsätzlich) auf eine ärztliche Behandlung o. pflegerische Versorgung nach den Regeln der Kunst vertrauen. Was wiederum für eine nicht so strenge Handhabung der persönlichen Kontakte (jedenfalls in diesen Kontexten) spricht. Halt absolut einzelfallabhängig. Gleiches gilt in der Folge dann auch für die Beurteilung, ob eben eine zur Entlassung des Betreuers, § 1908b Abs. 1 BGB, führende Pflichtverletzung in Gestalt mangelnder persönlicher Kontakte (die im Einzelfall erforderlich waren) vorlag.


Gruß von Florian
Florian ist offline  
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Alt 24.05.2021, 08:22   #17
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Allein ein (möglicherweise vermeintlich) bestehendes Vertrauensverhältnis, etwa zur Pflegeeinrichtung oder zum Hausarzt, schließt nicht aus (mag es manchmal gar befördern), dass häufig eben nicht so versorgt, gepflegt usw. wird, wie man es lege artis erwarten dürfte.
Mh, es gibt noch einige andere Gründe warum Besuchsfrequenzen niedrig gehalten werden- nicht nur das Vertrauen in das Heim und den Hausarzt.
Als Gründe für persönliche Besuche wird vom Gesetzgeber z.B. ein sog. Besprechungsbedarf genannt. Was aber ist, wenn es diesen Bedarf- begründet in der Person des Betroffenen sowie krankheitsbedingt- gar nicht gibt?
Es gibt schon einige Betreute die eine deutliche Herausforderung für Besuche darstellen.

Gespräche über evtl. Mängel, das persöliche Befinden usw. sind da leider überhaupt nicht mehr möglich. Es wird nur auf ordinärste Weise- wenn überhaupt- kommuniziert. Auch zuständige Neurologen stehen regelmässig wegen erforderlichen Gutachten recht hilflos vor einem möglichen Erkennungsgewinn.

In solchen Fällen steht der Betreuer zusätzlich vor dem Problem der eigenen Profession. Wir sind keine Pflegefachkräfte und lüften keine Bettdecken zur Einschätzung der Qualität der Pflege- abgesehen von deutlichen sichtbaren Mängeln.

Das oben geschriebene ist nur für die "Ausnahmefälle" gedacht und dient nicht der Verallgemeinerung.
Und Pardon- einen Zusammenhang von Besuchsfrequenz und Vergütungsregeln halte ich (von dir Florian) für sehr ungewöhnlich.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 24.05.2021, 16:53   #18
Stammgast
 
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Beiträge: 661
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Mh, es gibt noch einige andere Gründe warum Besuchsfrequenzen niedrig gehalten werden- nicht nur das Vertrauen in das Heim und den Hausarzt.
Moin Michaela! Ja, das ist ja gar keine Frage. Stimme Dir da naklar zu!

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Und Pardon- einen Zusammenhang von Besuchsfrequenz und Vergütungsregeln halte ich (von dir Florian) für sehr ungewöhnlich.
Du kannst tatsächlich "beruhigt sein", das ist ja keineswegs meine Auffassung, sondern eine rechtliche Herleitung, die m.E. in dem Kontext durchaus angeführt werden kann. Findet man nach meiner Erinnerung auch durchaus in einschlägiger Fachliteratur, ohne gerade etwas parat zu haben.

Ich sehe es natürlich nicht so, dass mangels ausreichender Vergütung bzw. mangels eines dahingehend erklärten Willens des Gesetzgebers, Berufsbetreuer so auskömmlich zu vergüten, dass diese 1x wöchentlich auf der Matte stehen können, zugleich der Schluss gezogen werden kann, eine persönliche Betreuung (in erforderlichem Umfang) sei gesetzgeberischerseits gar nicht gewollt. Obwohl, wenn ich so darüber nachdenke...


Grüße von Flroian
Florian ist offline  
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Alt 24.05.2021, 18:13   #19
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Moin moin


Komischerweise landet der Versuch eine Verbindung zwischen der Kontakthäufigkeit Betreuer/Betreute und Vergütung immer wieder mal auf dem Tisch. Das halte ich für ausgesprochen unsinnig und kontraproduktiv.
Wenn man nicht weiß, wie die Betreuungstätigkeit aussieht und dann über die Vergütung reden will, kommt so ein quatsch heraus.


Eine bestimmte Besuchsfrequenz oder Kontakthäufigkeit hat grundsätzlich erst einmal nichts, aber auch gar nichts mit der Qualität der rechtlichen Betreuung zu tun. Denn:
- es können viele Kontakte/Besuche stattfinden, in denen nichts oder nicht viel geregelt oder gar erledigt wird. Schön, dass man mal wieder geschwätzt hat.

- es können wenige Kontakte/Besuche stattfinden, in denen aber alles nötige abgefragt, abgesprochen und vielleicht sogar auch schon erledigt wird.

- natürlich gibt es auch wenige Besuche/Kontakte, in denen nix besonderes passiert
- und auch viele Besuche/Kontakte in denen auch viel passiert, abgesprochen und sogar erledigt wird. Dann waren die vielen Besuche/Kontakte auch notwendig.


Egal wie: Die Frequenz oder Häufigkeit der Besuche/Kontakte sagt erst einmal nichts darüber aus, ob gute Arbeit geleistet wurde oder ob so viele notwendig oder so wenig eben zu wenig waren.
Quantität bestimmt eben nicht die Qualität!!!


Michaela hat das mal so schön beschrieben: wenn z.B. mal wieder von Rechtspflegern nach den Besuchskontakten gefragt wird, ist es am besten, wenn man begründen kann, warum man so viele oder so wenige Direktkontakte gehabt hat. Die Direktkontakte müssen notwendig sein und für die betreuerische Arbeit sinnvoll gestaltet sein. Dann kann keiner meckern.



Und: Wer seine Arbeit effektiv, schnell und gut erledigt hat auf der anderen Seite auch mal Zeit und Reccourcen frei, um in Krisensituationen nicht gleich zusammenzubrechen.



MfG


Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 24.05.2021, 18:47   #20
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Zitat:
Du kannst tatsächlich "beruhigt sein", das ist ja keineswegs meine Auffassung, sondern eine rechtliche Herleitung, die m.E. in dem Kontext durchaus angeführt werden kann.
Ich war wirklich nicht beunruhigt im Bezug auf deine (eingeschätzte) Arbeit, vielleicht hätte ich besser "erstaunt ob der Argumentationskette" schreiben sollen.


Bis 2005 gab es ja tatsächlich über die Minutenabrechnung oft genug Probleme wenn von Rpf und/oder Revisor die Tabellen gekürzt wurden- allerdings im umgekehrten Sinn. Es wurde gnadenlos gestrichen und darüber gestritten. Schön, und vor allem im Sinn der Betreuten war das mit Sicherheit nicht. Diese Zeiten waren, zumindest was Selbstausbeutung betrifft, teilweise schon sehr hart.


Was die "richtigen" Frequenzen angeht da muss man sich wohl nach wie vor auf seinen guten Ruf und das Bauchgefühl verlassen.


Zitat:
Berufsbetreuer so auskömmlich zu vergüten, dass diese 1x wöchentlich auf der Matte stehen können
Weisst du was? Ich möchte, auch für mehr Geld, gar nicht wöchentlich auf der Matte stehen müssen und u. U. den Betroffenen und mich dabei zu Tode langweilen. (Naja bißchen übertrieben aber was würde dann mich z.B. vom Alltagsbegleiter noch unterscheiden?)
Wenn ich Besuche nicht für nötig erachte dann ist das so. Dafür stehe ich absolut und ungeschränkt Gewehr bei Fuss wenn es irgendein Problem gibt.


Bißchen mehr Vertrauen hat auch ein Betreuer in seine Arbeit verdient. Die Regelungswut und starren Normen ohne Inhalte sind mir eh suspekt.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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