Dies ist ein Beitrag zum Thema Persönliche Kontakte zum Betreuten im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
kürzlich erhielt ich von einer engagierten Rechtspflegerin eine Beanstandung, dass ich in meinem Bericht nicht angegeben hätte, in welchen ...
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13.08.2021, 09:32 | #31 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Hallo,
kürzlich erhielt ich von einer engagierten Rechtspflegerin eine Beanstandung, dass ich in meinem Bericht nicht angegeben hätte, in welchen regelmäßigen Abständen ich einen Betreuten persönlich Besuche. Ich hatte unter meiner Programm-Rubrik "Art der Kontakte" lediglich vermerkt, dass der Betreute von mir persönlich und telefonisch kontaktiert würde, zuletzt am........ Ich gehe mal davon aus, dass es immer noch keine rechtliche Verpflichtung hinsichtlich der Besuche bzw. Besuchshäufigkeit gibt. Diese liegt bei mir im Allgemeinen zwischen 1 und 12 mal pro Jahr mit einigen Ausreißern nach oben in der Anfangsphase oder bei unabwendbaren Bedarf. Irgendwer hat mir mal auf einer Fortbildungsveranstaltung gesagt, dass es mit der Einführung der pauschalen Vergütung auch keine Dokumentationspflicht - auch hinsichtlich der Besuche - mehr gäbe, wobei es natürlich sinnvoll ist, ggf. eine eigene Dokumentation zu führen, obwohl sich diese im Wesentlichen ja auch aus den Akten ergibt. Ungeachtet dessen telefoniere und smse ich relativ häufig mit meinen Betreuten. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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13.08.2021, 10:06 | #32 |
Moderator
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Beiträge: 5,783
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Hallo, da hat bei dieser Auskunft der Tippgeber wohl nicht gemerkt, dass es 2011 eine Ergänzung mehrerer Gesetzesstellen gegeben hat, und zwar in § 1837 Abs. 2 BGB, in § 1840 Abs. 1 BGB (gelten über § 1908i BGB sinngemäß für Betreuer) und in § 1908b Abs. 1 BGB. Diese Regelungen sind genau deshalb eingeführt worden, weil seit der Einführung der Pauschale 2005 (angeblich) die Besuchshäufigkeit so zurück gegangen sei.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
13.08.2021, 20:20 | #33 | ||
Stammgast
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Ort: NRW
Beiträge: 662
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Zitat:
so ist es; irgendwie muss das Gericht ja beurteilen können, ob Du Deinen diesbezüglichen Pflichten nachkommst. Zwar ergibt sich naklar aus den von HorstD angeführten gesetzlichen Regelungen keine Legaldefinition der Besuchshäufigkeit, gleichwohl handelt es sich hier ja immer um eine Einzelfallbewertung. In manchen Fällen mag dem prüfenden Gericht aufgrund der individuellen Gegebenheiten ein Kontakt im Quartal (nur exemplarisch, naklar auch andere, ggf. gar längere, Intervalle denkbar) ausreichend, in anderen Fällen hingegen womöglich die Angabe "monatliche Besuche oder 2x pro Monat" im Jahresbericht unzureichend erscheinen. Einzelfallprüfung halt. Schlüssige Folge (auch bzw. insbesondere wg. der mehrfachen Benennung durch den Gesetzgeber an verschiedenen Stellen): Pflicht zur Angabe der Besuchshäufigkeit im Jahresbericht! Zitat:
Jedenfalls: "Sauber dokumentieren" bzw. "eigene Dokumentation" würde ich grundsätzlich unterstreichen. Viele Grüße von Florian |
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13.08.2021, 20:57 | #34 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Übrigens- auch gegen unsinnige Formalia bei Gericht kann man sich inhaltlich (gut) begründet "wehren". Ich muss nicht alles schlucken nur weil es undfferenziert im Gesetz steht. Manchmal verliert man, manchmal gewinnt man. Bitte mehr Mut zu Lücke und keinen sklavischen Gehorsam Ausserdem... wo bleibt da der ansonsten hochgelobte Wille des Betreuten. Darf man ihn an dieser Stelle auf einmal vergewaltigen? Zitat:
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13.08.2021, 21:23 | #35 |
Moderator
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Beiträge: 5,783
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Hallo Michaela, wenn der Betreute sich die Besuche verbittet oder den Betreuer nicht reinlässt, dann schreibt man das so in den Bericht rein. Ansonsten werden ja keine genauen Termine, sondern nur die Anzahl benötigt, das ganze ergänzt man dann um ungefähre Abgaben, wie ca alle 2 Woche ein Telefonat, regelmäßiger SMS/Whatsapp-Austausch oder wie man Kontakt sonst hält.
Es gibt ja auch die Fälle, wo sich Angehörige oder auch Heimpersonal ggü dem Gericht eschauffieren; dem sollte man etwas entgegen halten können. Mir ist schon klar, der Rechtspfleger ist nicht dabei, da kann es keine echte effektive Kontrolle geben. Aber nur irgendwelchen Mist labern wirds auch nicht sein, sondern im Zweifel eine Inaugenscheinnahme des Betreuten, seines sichtbaren Gesundheitszustandes sowie der Wohnung, das sind Frühwarnindikatoren in Bezug auf künftige Krisen. Und ich finde, es ist auch ein Zeichen von Professionalität, dass man solche Besuche (und besondere Auffälligkeiten) irgendwo notiert, zB im eigenen elektr. Terminkalender.
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14.08.2021, 07:32 | #36 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen Horst, der Unterscheid bzw. das Problem liegt wohl auch in der Unterschiedlichkeit (der Aufgaben) zwischen Betreuer und Rechtspfleger.
Die Aufgaben eines Rechtspflegers sind eher formaler Natur, die des Betreuers eher, bzw. meiner Auffassung nach, viel stärker inhaltlich gewichtet. Betreuung heisst für mich nicht, wenn, um am Beispiel zu bleiben im Bericht steht 12 Besuche jährlich. Punkt, aus , basta. Der Rechtspfleger ist dann evtl. befriedet- der Betreuer eher mal nicht. In der Aussage 12 mal jährlich ist keine Qualität erhalten. Wir hatten bei uns einmal einen Betreuer, Kollegen möchte ich "das" nicht nennen, dessen Berichte u.a. scheinbar beanstandungsfrei waren. Aussenrum gabs fast jahrelang Beschwerden und Klagen. Hauptsächlich von der Kundschaft, teilweise auch von Angehörigen usw. Wurde allles abgeschmettert mittels..... keine Beanstandungen. Zum Glück blieben einige beharrlich. Ich "durfte" dann 3 Fälle dieses Herrn übernehmen und mir sind die Augen übergelaufen. Besuchsbeispiel ,und ich glaube nicht das es eine Übertreibung war: Guten Tag Herr X, alles in Ordnung? Mit der Post kommen sie klar? Tschüss. Wenn an solchen Stellen nicht das vermittelnde Gespräch zwischen Rechtspflege und Betreuer offensiv und inhaltlich gesucht wird dann öffnet das einem solchen Betreuerverhalten Tür und Tor für die Zukunft. An der Stelle rate ich ganz ernsthaft keinem Kolllegen "die Anforderung halt zu erfüllen" sondern dazu, das Problem inhaltlichund offen im Gespräch zu thematisieren. Irgendwo muss die Annäherung zwischen den beiden gegensätzlichen Polen ja herbeigeführt werden. Von nix kommt nix. Betreuung verkommt zu sinnbefreiter Formalia und die eigentliche Inntention/Absicht bleibt auf der Strecke.
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14.08.2021, 19:33 | #37 |
Moderator
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Wie sollten die Rechtspfleger die ihnen auferlegten Pflichten denn sonst erfüllen? Da gibts Fallzahlen von 800 bis 1000. Das heisst großzügig berechnet, pro Betreuten 1,5 bis 2 Stunden - pro Jahr! Darin enthalten sind auch die Prüfungen von Vermögensverzeichnissen und Rechnungslegungen, die Genehmigungsverfahren, die in Rechtspflegerzuständigkeit fallen (alles mit Geld sowie Wohnungen) und natürlich die Bearbeitung der Vergütungsanträge. Da kann das doch nur auf eine schematische Abfrage hinauslaufen.
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14.08.2021, 20:22 | #38 | ||
Stammgast
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Zitat:
davon war ja nicht die Rede, ebenso wenig von "alles schlucken" oder von "sklavischem Gehorsam"...obwohl Letzterer manchmal manches vereinfachen mag Ich bin aber auch nicht unterwürfig, von daher Spaß beiseite: Es geht um eine Möglichkeit der Schaffung von Transparenz. Ich sehe nach wie vor überhaupt gar kein Problem darin, die Besuchshäufigkeit im Bericht anzugeben oder gar angeben zu müssen. Das läuft Deiner Argumentation auch nicht entgegen, schrieb ich ja insofern auch (unterschiedliche Interpretation bei ggf. genauer Brtrachtung im Einzelfall, wenn der Verdacht auf eine Pflichtverletzung besteht) > dann naklar: Zitat:
Vielmehr wäre doch eine falsche Bewertung im Einzelfall durch das Gericht ggf. das Problem. Aber die kann mit und ohne Angabe der Besuchshäufigkeit entstehen. Das Problem liegt immer zwischen den Ohren der Beteiligten, des Rechtspflegers... Grüße von Florian |
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14.08.2021, 22:34 | #39 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ich bin heute mal gerne widerborstig und sage dazu:
Zitat:
Fallzahlen in der Grössenordnung gibts nur in Grosstädten. Zitat:
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15.08.2021, 11:35 | #40 | |
Berufsbetreuer
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Beiträge: 2,642
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Der Rechtspfleger sieht ja alles nur von der hochbürokratischen Schreibtischperspektive. Wenn der Betreuer in seinen Bericht reinschreibt "1 oder 2x im Jahr persönlich besucht" suggeriert dies erstmal, der kümmert sich nicht richtig, obwohl weitere Besuche im Einzelfall nicht notwendig sind. Wenn man reinschreibt "mtl. oder noch häufiger besucht, obwohl man vielleicht nur Kaffee getrunken oder gelabert hat, erscheint man als hochengagierter Betreuer. Die Rechtspfleger könnte sich ja regelmäßig vor Ort (bzw. in Heimen) ein persönliches Bild machen oder nachfragen. Dies wäre eine effektive Kontrolltätigkeit.
Zitat:
mfg
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