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Betreuter verwaltet 6 Stellige Summe auf dem Girokonto

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B ist recht Schwierig im Umgang, und hat nach dem Verkauf einer Immobilie nun eine 6 stellige Summe erhalten. Den ...


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Alt 28.08.2019, 14:02   #1
Stammgast
 
Benutzerbild von zwerg1978
 
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 752
Standard Betreuter verwaltet 6 Stellige Summe auf dem Girokonto

B ist recht Schwierig im Umgang, und hat nach dem Verkauf einer Immobilie nun eine 6 stellige Summe erhalten.
Den Gesamtbetrag hält er auf dem Girokonto und möchte das auch so belassen.
Was würdet ihr in dem Fall machen ? Einfach laufen lassen ?
zwerg1978 ist offline  
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Alt 28.08.2019, 14:25   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard

Hallo Zwerg,

sofern Dir die Vermögenssorge obliegt: auf gar keinen Fall.

Ein Betrag welcher die Lebenshaltung für die nächsten 3 Monate abdeckt sollte für das Girokonto ausreichend sein. Der Rest muss

zumindest auf einem Sparkonto ( Sperrvermerk ) angelegt werden auch wenn das heutzutage fast gar keinen Zinsgewinn mehr bringt.

Vielleicht kann ein Teil gewinnbringend für einen längeren Zeitraum fest angelegt werden ? ( Das würde ich dann aber tatsächlich den Betreuten entscheiden lassen ).



Auch wenn er schwierig ist: erläutere ihm in aller Ruhe Deine Verpflichtung. Wie soll ich es sagen: man kann nie alles haben ( also die unterstüztende Betreuung ohne das man selbst nicht auch dazu beitragen muss. In diesem Fall halt das Verständnis dafür das so viel Geld auf dem Girokonto nichts zu suchen hat )


Bei mir funktioniert das gut so.



Viele Grüße
Rose
Rose40 ist offline  
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Alt 28.08.2019, 14:39   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Sehe ich anders wie Rose. Ohne EiWi haben wir keine Vorschriften zu machen.
Andererseits fehlen Fakten um das beurteilen zu können. Wie ist die sonstige Wohn- und Einkommensssituation? Steht auf längere Sicht Sozialhilfe m Raum?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 28.08.2019, 14:39   #4
Stammgast
 
Benutzerbild von zwerg1978
 
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 752
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Zitat:
Zitat von Rose40 Beitrag anzeigen
Hallo Zwerg,

sofern Dir die Vermögenssorge obliegt: auf gar keinen Fall.



Auf welcher rechtlichen Grundlage bezieht sich denn die Aussage, wenn der Betroffene sein Konto selbst verwaltet und keinen EWI hat....
zwerg1978 ist offline  
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Alt 28.08.2019, 14:46   #5
Stammgast
 
Benutzerbild von zwerg1978
 
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 752
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Sehe ich anders wie Rose. Ohne EiWi haben wir keine Vorschriften zu machen.
Andererseits fehlen Fakten um das beurteilen zu können. Wie ist die sonstige Wohn- und Einkommensssituation? Steht auf längere Sicht Sozialhilfe m Raum?

Die Einkommensseite liegt bei ca 1 K durch Rente.
Sozi wird es da nicht geben und Wohngeld aufgrund der Rücklagen auch nicht.
Würde er nachhaltig mit dem Geld umgehen, könnte er gut 20 Jahre davon leben.
So wie es im Moment aussieht, werden es eher so 5 - 6 Jahre.
zwerg1978 ist offline  
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Alt 28.08.2019, 15:25   #6
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
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Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Ich habe auch eine Betreute, die einen hohen Betrag auf einem Maxi-Cash belässt, der sich nicht sperren lässt. Ich habe ihr die Sachlage erläutert. Die Eröffnung eines Sparkontos oder ähnlicher Anlagen lehnt sie ab. Sie hat mir dann schriftlich bestätigt, dass sie es so belassen will. So habe ich es dem Gericht mitgeteilt. Der Rechtspfleger bestätigte mir, dass das in Ordnung ist, wenn es ihr Wunsch ist. Sie beauftragt mich auch mit Umbuchungen vom Maxi Cash auf das Girokonto. Diese Aufträge lasse ich mir von ihr vorab schriftlich genehmigen.
mimi91 ist offline  
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Alt 28.08.2019, 18:04   #7
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Zitat:
Zitat von Rose40 Beitrag anzeigen
Hallo Zwerg,

sofern Dir die Vermögenssorge obliegt: auf gar keinen Fall.

Willkommen im Vormundschaftsrecht Anno vor 1994.
__________________
"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!"
ufzeer ist offline  
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Alt 28.08.2019, 19:51   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Würde er nachhaltig mit dem Geld umgehen, könnte er gut 20 Jahre davon leben.
So wie es im Moment aussieht, werden es eher so 5 - 6 Jahre.
Naja, langfristig würde ich wohl versuchen Einfluss zu nehmen aber über seinen Kopf hinweg kannst du keine anderen Regelungen treffen.


Ich hatte bereits gesagt, es fehlen wichtige Infos um was sagen zu können, warum muss man hier jedem alles erst aus der Nase ziehen was letztlich dazu gehört?


Du solltest z.B. schon darüber nachdenken ob das Ding nicht zum Bumerang für dich werden könnte wenn der Betreute z.B. anfängt sich nach 5 Jahren zu beschweren dass er "damals" nicht richtig beraten woren sei und jetzt die Kohle weg ist.
So ganz easy "laufen lassen " ist wohl auch nicht das Gelbe vom Ei.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 29.08.2019, 09:04   #9
Stammgast
 
Benutzerbild von zwerg1978
 
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 752
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Die Situation ist.... Einkommen ca 1 K
Ausgaben Fix ca 850,00 und Lebenshaltung ist halt so wie er es derzeit für richtig hält, fängt bei insgesamt 1500 an und geht bis 3 K hoch.
Der Fehlbetrag wird aus den Rücklagen genommen.
B ist schwer führbar und uneinsichtig.
Dem Gericht sind die Umstämde bekannt. Ich kann Ihm ja nicht vorschreiben ob er seine Einkäufe bei Laden A oder im teuren bei Laden B macht.
Er fährt alles nur mit dem Taxi, der Bus ist Ihm zu umständlich.
Ich denke in spätestens 5 Jahren ist alles durch......
B ist 68 Jahre alt.
zwerg1978 ist offline  
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Alt 29.08.2019, 09:27   #10
§§Reiterin; manchmal Mod
 
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Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,543
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Dann ist das Geld halt in fünf Jahren weg.
Du hast die Vermögenssorge, gut.
Der Betreute hat keinen Einwilligungsvorbehalt. Das bedeutet, sein Wunsch und Wille, das Geld auf dem Girokonto zu lassen, geht Deinem vor. Sicher wird durch die Gerichte auch gerne darauf hingewiesen, das Geld verzinslich und mündelsicher anzulegen. Aber wenn der (nicht durch Einwilligungsvorbehalte eingeschränkte) Betreutenwille sagt "Nö!", dann ist Nö!


Wenn Du allerdings bemerkst, dass er gar nicht mehr weiß, wo er sein Geld ausgibt, dass er keinen Überblick hat (das vermag ich den Schilderungen nicht zu entnehmen, er ist 68, hat für sein Geld gearbeitet und kann auch gerne einen großzügigen Lebensstil haben), DANN solltest Du einen EiWi beantragen.


Und für die Rechnungslegung:
Du musst über DEINE Handlungen Rechnung legen. Nicht über seine.
__________________
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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