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Klara48 17.09.2019 18:32

Es tut mir leid, falls meine Bemerkung für Verwirrung gesorgt haben sollte. Bei der Abrechnungsoption "Kalenderquartal" kann das Ergebnis nach aller Diskussion nur "1 Monat altes Recht und 2 Monate neues Recht" sein.
Mir war der Hinweis wichtig, da dieses Ergebnis n i c h t von "at work" erzielt wird, sondern bei dieser Abrechnungsoption eine Berechnung mittels Betreuungsmonaten erfolgt!!! Vielleicht kann dieser Hinweis bei dem einem od. anderen Kollegen Arbeit und Mühe (und Warten auf Geld) ersparen.

Astronautin 20.09.2019 17:00

Hi zusammen,

bitte habt Nachsicht, wenn ich noch mal konkret anhand eines Beispiels nachfrage. Also z.B. folgendes Abrechnungszeiträume liegen vor:

26.06.2019-25.07.2019
26.07.2019-25.08.2019
26.08.2019-25.09.2019

Wird hier nur der erste Monat nach altem Recht berechnet oder der zweite auch?

Vorab schon Mal vielen Dank für die Aufklärung.

Viele Grüße
Astronautin

agw 20.09.2019 18:21

Da der zweite Abrechnungsmonat vor dem 27.7.2019 beginnt ist er noch komplett nach altem Recht abzurechnen.

Erst der dritte Monat wird nach neuem Recht berechnet.


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