Dies ist ein Beitrag zum Thema Praktische Unsetzung der Zuführung zur Unterbringung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
@ Boomer nochmal und das in aller Erndthaftigkeit: die Organisation der Verlegung aus dem KH in die Einrichtung ist Sache ...
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25.09.2019, 19:59 | #11 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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@ Boomer nochmal und das in aller Erndthaftigkeit: die Organisation der Verlegung aus dem KH in die Einrichtung ist Sache des Krankenhaussozialdienst.
Die Transportkostenübernahme beantragt der Betreuer bei dem Träger der die Einrichtungskosten zahlt. Da gibts nix weiter zu tun oder zu bedenken. Beim Einsteigen in den Sani sollte der Betreuer evtl. anwesend sein ( ich mache das immer schon aus reiner Höflichkeit, schließlich geht es weit weg)aber das war es dann auch. Das mit den Sachen lässt sich auch Regeln. Die werden einen Tag vor Abfahrt ins Kh gebracht und gehen mit auf den Transport. Bisher hat noch keiner das abgelehnt. Es wird ja kein Gelsenkirchener Barockschrank mitgenommen.
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25.09.2019, 21:00 | #12 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 76
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Hallo Boomer,
Ich habe so einen ähnlichen Fall.. meine betreute kann solange in der Psychiatrie in W . bleiben bis ein Platz in einer geschlossen Einrichtung in Mzg frei wird. Wie schnell soll denn ein Platz gefunden werden ?die fallen ja nicht vom Himmel Grüße |
25.09.2019, 21:19 | #13 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Das ist etwas missverständlich geschrieben @ Goda denn natürlich müssen diejenigen so lange in der geschlossenen Abteieilung der Psychiatrie bleiben- es gibt ja den Unterbringungungsbeschluss.
Sowas kann zum Verdruss der Klinik auch schon mal ein drei Viertel Jahr sein. Gerichte schreiben die Beschlüsse auch unterschiedlich. Manchmal gilt er erst ab Verlegung aber ich hatte auch schon welche ab Verkündung.
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25.09.2019, 21:50 | #14 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,574
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Moin moin
Michaela hat die Zustndigkeit für die Organisation des Transportes schon beschrieben. also: nicht Dein Ding. Was die Kosten angeht, so kann die KV evtl. sagen, dass sie die Kosten so weit übernimmt, wie sie es auch im Falle einer Fahrt zu der Wohnung der Betreuten getan hätte. Dann ist der Kostenträger des Heimes für den restlichen Anteil zuständig. Es kommt sogar vor, dass diese Kosten (zumindest klammheimlich) gerne übernommen werden, wenn die Betreuten bekannt sind und man froh ist, diese dann weit weg zu wissen... MfG Imre
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25.09.2019, 21:59 | #15 |
Routinier
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Beiträge: 1,882
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Okayyyyy ..... dann setze ich mich morgen mal mit dem SD zusammen und gucke mal, was die sagen.
Goda: MZG hat mir keine Hoffnungen gemacht, dass schnell mit einem freien Platz zu rechnen sei. Und VK ist natürlich darauf aus, sie schnell zu verlegen. Und sonst ist hier nix was auf sie passt. Der Beschluss ist mit sofortiger Wirksamkeit. Gut, dann gehen morgen mal die Anträge an die KK und das LAS raus.
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25.09.2019, 22:30 | #16 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 25.09.2019
Beiträge: 44
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MZG = Med. Zentrum f. Geundheit? Was ist VK und LAS ?
Viel Erfolg bei der Platzsuche und bei der Umsetzung! |
25.09.2019, 23:00 | #17 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ich empfehle mal im Landeskrankenhausgesetz für das Saarland nachzusehen was dort unter Aufgaben des KH Sozialdienst aufgeführt ist. Das verschafft (Rechts)sicherheit und erspart überflüssige Diskussionen. https://www.klinikum-saarbruecken.de/index.php?id=77 hier besonders: [quote]den nahtlosen Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation oder Pflege,[/QUOTE] Zitat:
In derKkostenzusage des Trägers dafür steht dazu nichts aber ein kurzes Telefonat sollte reichen. Der Transport vom KH zur Einrichtung gehört definitiv zu den Gesamtkosten, ebenso wie z. B. die Kosten für eine monatliche Familienheimfahrt. Wegen möglicher freier Plätze kann man sich gut an den Träger dieser freien Plätze (LWV oder Landschaftsverband) wenden und um Hilfe und Beratung nachsuchen, Bedarf anmelden. Diese Auskünfte bedürfen meiner Erfahrung nach aber oft noch einmal der persönlichen Überprüfung. Auch die örtlich zuständige Heimaufsicht hat dafür Listen.
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26.09.2019, 07:13 | #18 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 76
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26.09.2019, 08:00 | #19 |
Routinier
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Beiträge: 1,882
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Oh ja. Entschuldig Birte, das war doof formuliert. Ich hab damit Goda geantwortet. Die ist auch von hier und wusste, dass mit VK die entsprechende Psychiatrie und MZG die einzige Einrichtung mit solchen Plätzen im Saarland gemeint ist.
Danke Michaela. Ich lese mich mal durch und setze mich nachher wieder ans Telefon.
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26.09.2019, 08:36 | #20 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Wunderbaren guten Morgen @Boomer
Zitat:
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