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Praktische Unsetzung der Zuführung zur Unterbringung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Praktische Unsetzung der Zuführung zur Unterbringung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Heute habe ich den Beschluss erhalten für die langfristige geschlossene Unterbringung (2 Jahre) einer Klientin. Die Zuführung durch BB, ggf ...


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Alt 25.09.2019, 16:26   #1
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard Praktische Unsetzung der Zuführung zur Unterbringung

Heute habe ich den Beschluss erhalten für die langfristige geschlossene Unterbringung (2 Jahre) einer Klientin. Die Zuführung durch BB, ggf mit Polizei und Anwendung von Gewalt wurde gleich mit genehmigt.

Die B. befindet sich aktuell noch in der Psychiatrie, in die WG kann sie nicht zurück und ich suche nun einen Platz in einem entsprechenden Wohnheim.

Fakt ist, im Saarland ist nichts frei (es gibt nur eine Einrichtung die überhaupt passt und die haben nix frei). Es geht also wohl in absehbarer Zeit raus aus dem Saarland, aktuell telefoniere ich mich durch Bayern.

Nun stelle ich mir die Frage nach der praktischen Umsetzung wenn es los geht. Ich bin mir zu 99% sicher, dass es nicht ohne Zuführung und wahrscheinlich auch Gewalt gegen wird . Wie kommt die B. beispielsweise nach Bayern? In welchem Gefährt, wer fährt mit? Die Mitarbeitet der BB? Die Polizei? Ich schätze, die werden jubeln . Krankenwagen mit Begleitung durch Polizei? Oder wie auch immer? ICH mache da gar nicht selbst und setze die auf keinen Fall in mein Auto. Und ich gehe auf keinen Fall näher als 2 m an sie ran. Zur Eigengefährdung haben wir auch eine Fremdgefährdung und die Frau ist unberechenbar.

Mir fehlt gerade die Vorstellungskraft, wie sie in ein anderes Bundesland kommen soll.

https://www.bundesanzeiger-verlag.de..._Unterbringung hab ich gelesen. Aber schlauer bin ich nicht
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Boomer ist offline  
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Alt 25.09.2019, 16:50   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Nun stelle ich mir die Frage nach der praktischen Umsetzung wenn es los geht.
Wieso bitte stellst Du dir diese Frage? Das ist doch gar nicht dein Problem.


Den Transport organisiert der Sozialdienst.

Ich hatte den Fall mit Bayern auch schon. Der Krankenwagen in dem ein Polizist mitfuhr, hintendran sein Kollege. Das alles bis zur Bayrischen Grenze und dort haben die bayrischen Herrn in Grün den Rest weiter erledigt.
Aber wie gesagt, nicht dein Problem.


Und davon, dass du fahren solltest kann doch überhaupt nie die rede sein!
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 25.09.2019, 17:32   #3
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Aiwala
 
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Aber wie gesagt, nicht dein Problem.

Und davon, dass du fahren solltest kann doch überhaupt nie die rede sein!
Ich kann in allem und ganz besonders im letzten Punkt nur ZUSTIMMEN. Es ist nicht DEIN Problem. Wir regeln die organisatorischen und rechtlichen Dinge. Mehr nicht.
Aiwala ist offline  
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Alt 25.09.2019, 17:51   #4
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Und genau da steh ich auf dem Schlauch. Wir regeln die rechtlichen und organisatorischen Dinge. Aber genau die Organisation des Transportes ist doch originäre Aufgabe. Natürlich gerne in Zusammenarbeit mit dem SD. Aber mich zurück lehnen und nix tun, geht auch nicht. Immerhin muss ich als Betreuerin den Beschluss durchsetzen und ermöglichen.

Dass mit in mein Auto packen hat (noch) keiner verlangt und sollte nur verdeutlichen, dass diese B. echt heikel ist.

Habe Kontakt mit der BB aufgenommen. Ich soll den Beschluss faxen und mitteilen, sobald ich eine Einrichtung fest habe. Die nehmen dann Kontakt mit den einzelnen Polizeibehörden der Bundesländer auf, die durchfahren werden müssen und erbitten jeweils Amtshilfe. Das wird organisatorisch eine schwere Kiste. Man benötigt entsprechend Vorlaufzeit. Der Krankentransport und vor allem dessen Finanzierung wird auch noch heikel. Die KK wird das wohl kaum einfach so zahlen. Hier werde ich mich mit dem SD zusammen tun.

Und dann müssen auch ihre Sachen irgendwie von der WG zum neuen Wohnheim.

Wenn alles so läuft wie geplant, wird ein Krankentransport die B fahren, die Polizei wird begleiten, einer im Auto und einer fährt nach. An den jeweiligen Landesgrenzen wird gewechselt. Laut BB muss ich ebenfalls anwesend sein. Ich bin gespannt.

Aber erstmal einen Platz finden. Herrje. Sowas hatte ich auch noch nicht.
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Boomer ist offline  
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Alt 25.09.2019, 18:53   #5
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Aiwala
 
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
Standard

Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Hier werde ich mich mit dem SD zusammen tun.


Laut BB muss ich ebenfalls anwesend sein. Ich bin gespannt.
Sich mit dem SD zusammen zu tun ist eine sehr gute Idee. Die finden auch gerne gemeinsam mit dir einen Platz.


Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage meint die BB, dass du anwesend sein musst?
Aiwala ist offline  
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Alt 25.09.2019, 19:11   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 25.09.2019
Beiträge: 44
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Warum willst du dich bei der Platzsuche auf Bayern und nicht auf die umliegenden Bundesländer konzentrieren? Wäre dichter dran und weniger aufwendig...



Ich könnte mir vorstellen, dass die auch weniger restriktiv in der Unterbringung mit Betroffenen umgehen. Ist nur so ein Gefühl und ein bisschen abgeleitet von den Zahlen der Anordnung unterbringungsähnlicher Maßnahmen in Bayern. Die gibt natürlich nicht Aufschluss über die Qualität der Plätze aber evtl ein bayrisches Stimmungsbild zum Thema.
Quelle: https://www.bundesanzeiger-verlag.de..._Ma%C3%9Fnahme
Birte ist offline  
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Alt 25.09.2019, 19:18   #7
Forums-Azubi
 
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Beiträge: 44
Standard

@Aiwala


Nach § 326 FamFG ist die Unterstützung der Betreuungsbehörde gegenüber dem Betreuer bei Unterbringungsmaßnahmen konkretisiert worden. Verantwortlich für die (mit Freiheitsentziehung verbundene) Unterbringung eines Betreuten bleibt der Betreuer. Daraus folgert, dass der Betreuer in der Regel anwesend sein muss.


https://www.bundesanzeiger-verlag.de..._Unterbringung
Birte ist offline  
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Alt 25.09.2019, 19:25   #8
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Aiwala
 
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
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Zitat:
Zitat von Birte Beitrag anzeigen
....in der Regel anwesend sein muss.
Die BB hat das bisher nicht von mir verlangt. Innerhalb meines Bezirkes war ich das, aber nicht außerhalb.
Aiwala ist offline  
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Alt 25.09.2019, 19:30   #9
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 25.09.2019
Beiträge: 44
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Aha, vielen Dank! Ich fange gerade an, mich einzuarbeiten und freue mich über solche Infos!
Birte ist offline  
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Alt 25.09.2019, 19:37   #10
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Ich konzentriere mich nicht auf Bayern, sondern telefoniere noch durch ganz Deutschland im Moment. In Bayern war aber die bisher einzige Einrichtung, der ich Unterlagen faxen durfte, um sich das mal näher anzusehen. Alle anderen sagten gleich keine Chance, nichts frei. Meine Liste ist aber noch lang, morgen geht's weiter. Ich hoffe auch noch auf eine Einrichtung etwas näher.
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