Dies ist ein Beitrag zum Thema Erster Betreungsfall. Chaos mit Bank und AG im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe meinen ersten Betreuungsfall zugewiesen bekommen, ehrenamtlich. Einen Mann im Pflegeheim, laut pdych. Gutachten geschäftsunfähig. Wurde bisher von ...
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08.10.2019, 18:43 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 27.09.2019
Beiträge: 13
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Erster Betreungsfall. Chaos mit Bank und AG
Hallo,
ich habe meinen ersten Betreuungsfall zugewiesen bekommen, ehrenamtlich. Einen Mann im Pflegeheim, laut pdych. Gutachten geschäftsunfähig. Wurde bisher von der Familie betreut und das auch sehr durcheinander. Ich habe so gut wie keine Infos von denen bekommen. Ich habe die Vermögenssorge bekommen und wollte mich nun bei der Volksbank als Betreuer eintragen lassen. Tja, die brauchen dafür aber zwingend die Unterschrift meines Betreuten. Habe denen die Situation geschildert, dass er geschäftsunfähig ist und wenn überhaupt auch nur drei Kreuze ins Unterschriftenfeld setzen könnte. Nach Rückfrage beim AG meinte die Rechtspflegerin, dass es allein ausreichen muss, wenn ich mit meiner Bestellung zur Bank gehe. Eine Unterschrift des Betreuten sei nicht notwendig. So, jetzt stellt sich aber die Bank quer. Kann mir jemand mit Erfahrung sagen, wer nun Recht hat? Ich würde aus Datenschutzgründen ungern das psych. Gutachten bei der Bank vorlegen müssen. Vielen Dank und Güße, Biene |
08.10.2019, 19:12 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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Die Rechtspflegerin hat vollkommen Recht. Lass dich auf die Spielchen in der Bank nicht ein. Verlange ggf. einen "höherrangigen" Bankangestellten, -leiter etc..
Der gesundheitliche Zustand der Betreuten geht die Bank nichts an, wie schon richtig bemerkt. |
08.10.2019, 19:27 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 27.09.2019
Beiträge: 13
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Danke Susi. Mein Fall wurde jetzt schon an die nächsthöhere Stelle weitergeleitet, allerdings wurde mir dabei nicht viel Hoffnung gemacht.
Ist es denn nicht generell ausreichend, wenn ich meinen Betreuerausweis vorlege? Mal ganz abgesehen von dieser Geschäftsunfähigkeit. Wenn ich einen Betreuer habe und er die Vermögenssorge übernehmen soll, wozu dann noch die Unterschrift des Betreuten? |
08.10.2019, 19:58 | #4 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
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Zitat:
Dann kannst Du hingegen der Bank viel Hoffnung machen, dass sie haften darf, wenn irgendetwas anbrennt, weil Deine Legitimation nicht anerkannt wurde. Immer öfter wird versucht, an den Schaltern irgendwelcher lokaler Popelbanken Recht zu sprechen oder gar Gesetze zu erlassen. Es ist echt lästig. |
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08.10.2019, 20:12 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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Geh nochmal hin und frage, wo die nächsthöhere Stelle wäre und frage auch nach Namen, welche die "höhere Stelle" vertreten. Frage aber auch nach den Namen der bisher so ablehnend gegenüberstehenden Bankangestellten vor Ort. Das hilft oft schon. Am Ende ist nämlich sonst niemand verantwortlich.
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08.10.2019, 20:44 | #6 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 697
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Man benötigt niemals die Unterschrift des Betreuten.
In solch einem Fall würde die Geschäftsleitung von mir ein geharnischtes Fax bekommen mit der Androhung, dass die Bank haftet. Die Bank muss dir den Kontozugriff gewähren. Du könntest auch parallel mit einer Beschwerde an die BaFin drohen, denn schließlich sieht es für dich danach aus, als dass die Geschäftsführung überfordert ist, da sie die Gesetze nicht kennt. |
08.10.2019, 21:03 | #7 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Moin moin
In Prinzip wird wg. der Betreuung die Unterschrift der Betreuten nicht benötigt. Für die Neuanlage des Kundenstammvertrages hätten die Banken gerne die Unterschrift der Betreuten für den Abgleich bei Überweisungen. Da liegt aber auch schon die bisherige Unterschrift vor. Spätestens, wenn ein EiWi vorliegt, ist die Unterschrift der Betreuten obsolet, weil die nicht ohne die Einwilligung des Betreuers gültig ist. Da würde sich eine Schlange in den Schwanz beißen. Davon abgesehen: Meine Lieblingsbank hätte auch gerne das Autogramm der Betreuten. Wenn es das aber nicht gibt, geht es auch. Die Angestellten haben nur Bammel vor der Innenrevision, die keine Ahnung vom Betreuungsrecht hat. Da dürfte die Ursache für die Forderung zu finden sein. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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