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Erste Bestellung und kann nichts tun

Dies ist ein Beitrag zum Thema Erste Bestellung und kann nichts tun im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallihallo. Ich habe am 23. 9. den ersten Beschluss für eine ehrenamtliche Betreuung erhalten. Seitdem ist nichts passiert zwecks Betreuerausweis ...


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Alt 16.10.2019, 13:10   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 09.04.2019
Ort: Rostock
Beiträge: 10
Standard Erste Bestellung und kann nichts tun

Hallihallo. Ich habe am 23. 9. den ersten Beschluss für eine ehrenamtliche Betreuung erhalten. Seitdem ist nichts passiert zwecks Betreuerausweis oder Übergabe von Unterlagen. Die ehemalige Betreuerin sagte, sie bräuchte noch Zeit, im AG sagte man mir, ich solle abwarten bis die Rechtspflege sich bei mir meldet. Ich hab den Betreuten bereits im Heim besucht. Er kann sich jedoch in keinster Weise äußern /mitteilen.
Wie sind eure Erfahrungen mit Betreuerwechseln?
Dauert es immer so lang bis Fälle übergeben werden?
Mich macht das nervös, weil ich mich verantwortlich fühle und es ja auch bin, aber nichts weiß und nichts tun kann.
Liebe Grüße
BritThie ist offline  
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Alt 16.10.2019, 14:30   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Du könntest:
die Vorgängerin bitten dir dringliche Dinge vorab mitzuteilen. Vielleicht auf jeden Fall die aktuelle Bankverbindung.
Um Unterlagen übergeben zu können muss oft noch eine Schlussrechnung usw. gemacht werden. Das kann schon mal bißchen dauern.

Weiter könntest du zu Gericht gehen und Akteneinsicht nehmen.
Du könntest im Heim fragen was anliegt, die sollten wissen ob etwas am anbrennen ist.
michaela mohr ist offline  
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Alt 16.10.2019, 15:33   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 09.04.2019
Ort: Rostock
Beiträge: 10
Standard

Es liegt für mich aber auch kein Nachweis der Aufgabenbereiche vor. 😕 Die Vorgängerin hatte ich kontaktiert und sie wimmelte mich ab. Genau wie das Gericht.

Die Frage ist ja, ob das "normal" ist, dass die Mühlen so langsam mahlen.
BritThie ist offline  
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Alt 16.10.2019, 15:58   #4
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Hallo,
was du geschildert hast, sehe ich als völlig normal an.
Sowohl beim Betreuungsgericht als auch der früheren Betreuerin liegen mehr Akten auf dem Tisch als nur die dich betreffende.
Alles was sich innerhalb von 6 Wochen bewegt, halte ich für normal.
Schnieder ist offline  
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Alt 16.10.2019, 16:00   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Es liegt für mich aber auch kein Nachweis der Aufgabenbereiche vor. 😕
Zitat:
Ich habe am 23. 9. den ersten Beschluss für eine ehrenamtliche Betreuung erhalten.

Die Aufgabenkreise sind im Beschluss genannt. Bist du sicher dass du einen hast?
michaela mohr ist offline  
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Alt 16.10.2019, 16:03   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,880
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Die Aufgabenkreise sind im Beschluss genannt. Bist du sicher dass du einen hast?

Hi Michaela,
ich habe auch so Beschlüsse wo die Aufgabenkreise bei Wechsel nicht benannt sind.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 16.10.2019, 19:58   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,892
Standard

Moin moin

Zumindest kannst Du mit dem Beschluss zum Gericht gehen und Akteneinsicht verlangen.

Ferner kannst Du im Heim den Beschluss vorlegen, und mal nach dem Betreuerausweis Deiner vorgängerin verlangen. Dann kennst Du auch Deine Aufgabenbereiche, weil die - sofern keine Änderungen benannt worden sind - die gleichen bleiben.
Im heim muss Dir dann auch gesagt werden, was so gerade ansteht oder was anbrennt.
Wenn kein Alarm ist, dann musst Du dich auch nicht abhetzen. Also lieber zurücklehnen und abwarten. Stress kommt schon von alleine.

Der Beschluss ist genauso eine Legitimation, wie der Betreuerausweis. Falls Du eine Kopie herausgibst, dann decke die Begründung für den Betruerwechsel oder die Betreuung ab. Das geht keinen was an.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 16.10.2019, 21:01   #8
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,297
Standard

Hallo, der Betreuerausweis kommt oft viel später. Bis dahin den Bestellungsbeschluss (ohne Entscheidungsgründe) benutzen. Mit der Vorbetreuerin möglichst bald einen Termin zur Übernahme der Betreuungsunterlagen ausmachen. Falls das weiter scheitert, das Betreuungsgericht informieren.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 16.10.2019, 21:10   #9
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
ich habe auch so Beschlüsse wo die Aufgabenkreise bei Wechsel nicht benannt sind. ____
Irre was es alles gibt, hatte ich noch nie.
Beim Lesen der Akte im Gericht findet sich aber sicher alles Wichtige.


Zitat:
Falls das weiter scheitert, das Betreuungsgericht informieren.
Naja, ich weiss ja nicht....... ob das wirklich schon angebracht ist?
Klar, unter 100 ist immer einmal auch ein Korinthen......... aber hier wissen wir nix über die Gründe von dem Wechsel BB auf Ehrenamt. Das hört sich jetzt nicht nach rasender Dringlichkeit an, ist eher ein Hinweis auf slow going.
michaela mohr ist offline  
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Alt 16.10.2019, 22:33   #10
FFB
Stammgast
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 506
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
ich habe auch so Beschlüsse wo die Aufgabenkreise bei Wechsel nicht benannt sind.
Und ich hätte gedacht, § 286 Abs. 1 FamFG – dort insbesondere Nr. 1 – gälte auch für Betreuerwechsel.

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Der Beschluss ist genauso eine Legitimation, wie der Betreuerausweis.
Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
der Betreuerausweis kommt oft viel später. Bis dahin den Bestellungsbeschluss (ohne Entscheidungsgründe) benutzen.
Wozu taugt allerdings ein Beschluss, in dem nicht einmal der Aufgabenkreis angegeben ist? Die Bank kann nicht wissen, ob Vermögenssorge dazugehört, der Arzt kann nicht wissen, ob Gesundheitssorge dazugehört.
FFB ist offline  
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betreuerbestellung, betreuerwechsel

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